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Der Israelit · 1861-04-04 · Heft 13-14 (4.4.1861) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 13-14 (4.4.1861)
Date
1861-04-04
Page
– (sequence 20)
Language
German
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172 batten," noch eine besondere Gnade. Er befreite sie aus sichre für sich und feinen Nachfolger von jeder Zahlung außer ihrer gebräuchlichen Abgabe an den ttöniq, welche man den güldenen Pfennig nannte, und erklärte, daß er selbst, wenn er sich hiergegen vergeben würde, sogar auf Klage eines einzigen Juden sich dem Spruche des Frankfurter Stadtrathes unterwerfen werde, welchen er förmlich aufforderte, die dortigen Juden gegen Jedermann, selbst gegen den König zu schützen. Zwei Jahre spater (1349), als Karl IV. deutscher König geworden wart, trat eines der Wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der Frankfurter Judenschast ein: Karl IV. verpfändete durch eine am 25. Juni 1349 ausgestellte Acte für 15,200.'Pfund Heller, welche der Rath ihm in seiner Geldnoth lieh, sowohl alle damals in Frankfurt lebenden, als auch die später dahin kommenden Inden mit ihrem ganzen Besitzthnme dein Rath, und den Bürgern von Frankfurt, vorbehaltlich des nach Bezahlung jener Summa an den König zurnckfallenden Eigenthumsrcchtes, sowie der Summen, welche dem Bisthum Mainz und der Herrschaft Eppstein früher von Reichs wegen auf die Frankfurter Juden angewiesen worden waren, und endlich einiger Abgaben, die bei des Königs Anwesenheiten Frankfurt diesem zu entrichten seicht.' Zugleich entsagte der König einerseits dexGerichtsbjrrkeit über die Frankfurter Juden zu Gunsten des Frankfurter Schöffengerichts, sowie dem Rechte der Bestrafung der Stadt Frankfurt, wenn jemals die Juden derselben erschlagen odet ausgewicsen werden sollten, und versprach andererseits, die dortigen Inden - mit ihren ererbten Rechter:, Freiheiten und Gewohnheiten gegen Jedermann im Reiche zu schützen und zu schirmen. Vier Wochen später versprach König Karl, nie mehr irgend Jemanden Geld ans die Frankfurter Juden anznweiscn, es sei denn mit Einwilligung derselben. Die Juden waren also der Stadt Frankfurt verpfändet, ° und zwar alle dort lebenden oder nachher dort ansässig werdenden Juden („unsere Juden gemeiniglichen zu Franckfurth, heißt es in der Urkunde. unser Kammerknechte, reich und arm, die jetznnd da sind oder hernach darkommen mögen, sammenschast und besundern"). Dessen ungeachtet tritt 23 Jahre später (1372) die auffallende Erscheinung, ein, daß derselbe König Karl noch einmal das ihm übrig gebliebene Halbtheil der Frankfurter Inden, vorbehaltlich des Wiederkaufes, für 6000 Gulden an die Stadt Frankfurt verkaufte, wobei er der Letzteren zugleich das Recht gewährte, fortan so viele Juden, als sie wolle, aufzunehmen. Man nimmt gewöhnlich an, der Kaiser habe sich 1349 die Hälfte der Juden Vorbehalten; dies kann aber nicht der Fall gewesen sein, da nach der Verpfändungsurkunde die Juden gemeiniglich, d. h. alle Juden in Frankfurt verpfändet worden waren. Es scheint daher säst, als wenn Karl mittlerweile die Halste der Psandsumme zurnckerstattet habe; doch ist und bleibt dies, wenn es auch die einzig mögliche Lösung des Näthsels ist, problematisch, nicht nur wegen des Mangels urkundlicher Beweise, sondern auch weil die damaligen städtischen Rechnungsbücher die Einnahme jener Summe nicht bezeugen, und die Zahlung der Neichssteuer, deren temporäre Unterlassung dafür sprechen würde, nicht immer genau angeben. Uebrigens gehörte nach einer anderen kaiserlichen Urkunde die Hälfte der Frankfurter Juden bereits 1360, elf Jahre nach der Verpfändung, wieder dem Kaiser; denn aus diese seine Hälfte wies Karl damals dem Sisrid zum Paradies und seinen Erben jährlich 30 Gulden an. Dieser Etbzins wurde im Jahre 1377 von der Stadt abgelöst , sowie dieselbe schon 1358 die 900 Gulden, welche das Disthum von Mainz jährlich von den Frankfurter Inden bezog, abgetanst hatte. Am 25. Juni L349 hatte Karl die Frankfurter Juden Pfandweise an die Stadt abgetreten, und schon vier Wochen nachher fand in Frankfurt die sogenannte zweite Jndenschlacht statt, oder mit anderen Worten , , die Juden erlitten daselbst zum zweiten Male eine blutige Verfolgung, welche aber diesmal nicht von den Bürgern, sondern von Fremden ausging. Ucber dieses Ereigniß haben wir von auswärtigen Berichterstattern und ans späterer Zeit eine Anzahl Angaben, welche sehr unzuverlässig sind. Die einzige, gleichzeitige und offizielle, aber unbegreiflicher Weise bisher nicht beachtete Nachricht ist das Wenige, daS sich im Stadt-Rcchuungsbuch von 1349 findet. Nach dieser zuverlässige» Quelle steht Folgendes fest: 1) Man hat damals in Frankfurt, wie der Ausbruch lautet, die Inden geschlagen', was, nach dem früher erwähnten Ausdrucke Jndenschläger, so viel heißt

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