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Der Israelit · 1861-04-04 · Heft 13-14 (4.4.1861) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 13-14 (4.4.1861)
Date
1861-04-04
Page
– (sequence 19)
Language
German
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171 Armleder, welcher später zur Strafe hingerichtet wurde. Diese immer mehr verwildernde Rotte kam auch in die Umgegend von Frankfurt, und bedrohte die dortigen Juden mit Raub und Mord. Der Rath bat damals in zwei Briefen den Kaiser um Hülfe gegen die Judenschlager, und ersuchte ihn namentlich, den Herren von Eppstein und von Hanau zu befehlen, daß sie in ihren Gebieten die Judenschläzer nicht duldeten. Bereitwillig ging Kaiser Ludwig auf die Bitte des Frankfurter Nathes ein. Er ließ das gewünschte Gebot an die erwähnten beiden Herren ergehen, befahl ihnen zugleich, den Rath selbst von der Ausführung seines Gebotes zu Vergewissern, forderte den Letzteren auf, ihm ihre Antworten zugehen zu lassen, legte aüch dem Erzbischof von Mainz die Beschützung der Juden ans Herz, und gebot ihm wie dem Frankfurter Rath, einander in dieser Sache zu unterstützen. Böhmer hat in seinem Urkundenbuch Ludwig's zweites Schreiben an den Rath mitgctheilt; wichtiger'und inhaltsreicher ist aber das bisher unbeachtet gebliebene erste Schreiben des Kaisers, welches ich im hiesigen Archiv gefunden habe, und dem die angegebenen Einzelnheiten größtentheils entnommen sind. Uebrigens zeigt auch ein anderes noch nngcdrucktcs Schreiben Ludwig's aus demselben Jahre, wie sehr dieser Kaiser cs sich angelegen sein ließ, die Juden in Frankfurt zu beschützen. Am 15. April 1337 gebot nämlich Ludwig dem Frankfurter Äath „gar ernstlichen," die Juden seiner Stadt bei ihren hergebrachten Gewohnheiten und Rechtenzu halten, sie gegen Jedermann zu schirmen, insbesondere nicht zu gestatten, daß man sie vor ein geistliches Gericht lade, und überhaupt sie blos vor dem städtischen Gericht belangen zu lassen. - Ein Jahr später gewährte Kaiser Ludwig den Frankfurter Bürgern eine besondere Gunst, damit sie, wie er in fernem Gnadcnbricf sich Msdrückt, die Inden, die bei ihnen in der Stadt gesessen seien, desto gerner und williglicher schirmten und besorgten. Er erklärte nämlich, daß die Frankfurter Juden, wenn sie Geld ansliehen, von jedem Pfund Heller bei Bürgern nur 1 V'r Heller, bei Auswärtigen aber 2 Heller wöchentlichen Zins nehmen dürsten, daß man sie jedoch zu einem Anlehen nicht zwingen und in Betreff ihrer Ausstände beschützen solle. UebrigenS kann nran bei Gelegenheit dieser kaiserlichen Gunst erkennen, wie hoch damals der Zinsfuß war; denn die angegebene Verzinsung bei den Bürgern berechnet sich, je nachdem man den einen oder den anderen Münzfuß jener Zeiten zu Grunde legt, auf 32» - oder gar 43 V» Procent jährlich. Im Jahre 1346 wurden mehrere Frankfurter Inden wegen unbekannter Vergehungen auf Befehl des Kaisers bestraft. Dies bewog 14 Juden, 8 Frauen derselben und noch einige andere Juden, aus Frankfurt zu entfliehen. Der Kaiser, dem sie wegen ihrer Flucht als Mitschuldige verdächtig geworden waren, verfuhr gegen sie, wie man damals gegen die sogenannten Vorflüchtigen, d. h. gegen diejenigen, die sich dem Gerichte durch die Flucht entzogen, zu verfahren pflegte: er zog ihr Hab und Gut ein. Die Häuser der Vorflüchtigen und alles, was dieselben sonst besaßen oder als Forderungen ausstehen hatten, verkaufte Ludwig der Stadt Frankfurt für 3000 Pfund Heller. Zugleich gestaltete er aber eines Thcils dem Nathe, jeden der vorflüchtigen Juden unter den Bedingungen, unter , welchen er sich mit ihm verständigen werde, .wieder an- und auszunehmcn und ihm sein Haus zurnckzugeben; und anderes Theils erklärte er, daß er selbst solche Zurückgekehrte wegen dessen, was sie begangen hätten, zwei Jahre lang nicht anfechten und nachher nur in so weit, als Schultheiß, Schössen und Rath in Frankfurt es für gut hielten, bestrafen werde. Rach dem Ausspruche der Letzteren wollte er auch in Betreff nachheriger Vergehungen solchen Juden sich richten. Kirchner hat dieses Verfahre» Ludwigs mit Unrecht als eine aus Habgier hervorgegangcue Willkür undHarte bezeichnet. Der Kaiser that nichts Anderes als was damals auch gegen jeden christlichen Vorflüchtigen gethan wurde, und was unter Andern zwanzig Jahre - später, nach der Unterdrückung des Zunst-Ausstandes in Frankfurt aüch den flüchtigen Theilnehmern an diesem geschah. Ja, er verfuhr sogar milder gegen jene Juden, als sein Nachfolger Karl gegen die Letzteren, indem er die Rückkehr der Flüchtlinge ge^ stattete und in Betreff ihrer Bestrafung sein Nichteramt an die Frankfurter Stadtbehörde abträt. Wenige Wochen vor seinem Tode (1347) gewährte Kaiser Ludwig den Frankfurter Juden „aus Dank für den schweren Dienst, den sie ihm geleistet

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