Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 13-14 (4.4.1861)
- Date
- 1861-04-04
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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170 Schultheißen der Stadt geschützt. König Adolf hatte bei seiner Erwählung in Frankfurt bedeutende Schulden gemacht, und seine dortigen Gläubiger ließen ihn nicht abreisen, bevor er sie befriedigt habe. Da kam er auf den Gedanken, die Frankfurter Juden zur Bezahlung seiner Schulden zu nöthigen. Allein der Schultheiß (höchstwahrscheinlich Konrad von Erlenbach) verwehrt ihm dies, und der König muß sich dadurch helfen, daß er seinen Vetter, den Erzbischof von Mainz, bewegt, einige Orte seines Bisthums als Unterpfänder einzusetzen. Dieser Vorfall ist sehr überraschend, weil die Frankfurter Juden damals noch nicht der Stadt verpfändet wären, und Niemandem als dem König angehörten, das Verfahren des Schultheißen also ein Eingriff in das unzweifelhafte Recht des Königs war, über feine Kammerknechte in Frankfurt zu verfügen. Daß dieser Eingriff ungeahndet blieb, ist ebenso überraschend und würde, wie das Verfahren des Schultheißen überhaupt, sich nur begreifen lasten, wenn man die, wie wir später sehen werden, keineswegs unwahrscheinliche Annahme machte, daß die Frankfurter Juden damals entweder insgesammt oder doch zum Theil in das Bürgerrecht der Stadt ausgenommen waren. Gehen wir in der Geschichte der Judm Frankfurts weiter, so zeigten am Anfang des folgenden (Ilten) Jahrhunderts mehrere Frankfurter Juden eine Kühnheit, welche schon 200 Jahre später ihre Nachkommen sich schwerlich erlaubt haben würden. Mehrere! Juden und Jüdinnen hatten von Christen Häuser und Grundstücke gekauft, auf welchen Zehnten und Gülten zu Gunsten des Stadtpfarrers ruhten; die christlichen Eigenthümer hatten die Letzteren stets entrichtet, die jüdischen aber verweigerten dies, wahrscheinlich weil sie jene Abgabe als eine für die Kirche als solche zu zahlende ansahen, und der Stadtpfarrer konnte nicht anders zu seinem Rechte gelangen, als daß er sich an den Papst wandte. Dieser gebot 1312 einem Echolaster in Mainz, die Juden zu zwingen, daß sie entweder die gesetzlich begründeten Zahlungen an den Stadtpfarrer leisteten, oder die erkauften Grundstücke zurückgäben; und zwar sollte er, wenn die Juden seiner Aufforderung nicht Folge leisteten, sie dadurch zum Gehorsam bringen, daß er den Christen den Verkehr mit ihnen verbiete. Aus den: Letzteren könnte man auf einen damaligen Verk hr zwischen Juden und Christen, wie er den späteren Nachkommen Beider fremd war, zurückschließen, zumal da dieser Schluß durch den päpstlichen Brief selbst unterstützt wird. Der Papst fügte nämlich seinem Schreiben an den Mainzer Scholaster noch den Zusatz bei: derselbe solle, wenn er bei der Ausführung seines Befehles Zeugen nöthig habe und diese aus Gunst, Haß oder Furcht die Aussage verweigerten, sie durch Anwendung kirchlicher Strafen dazu zwingen. Man konnte also damals die Besorgniß hegen, daß christliche Bürger entweder aus Haß gegen die Geistlichkeit, oder aus Gurrst für die Juden oder aus Furcht vor ihnen sich weigern würden, ein für Juden nachtheiliges Zeuguiß abzulegen. Von den Kaiser» des 14. Jahrhunderts sind Ludwig der Baier und Karl IV., wie für Frankfurt überhaupt so auch für die dortigen Juden die wichtigsten gewesen. Der Erstere wies zwar gleich am Anfänge seiner Negierung ebenfalls Gelder auf die Frankfurter Juden au, er zeigte sich aber diesen nachher stets gewogen. Im Jahre l33t traf er mit ihnen (seinen lieben Kammerkuechteu, wie er sich ausdrückt) eine Uebereinkuuft in Betreff dessen, was sie während der nächsten zehn Jahre ihm oder seinem etwaigen Nachfolger als Steuer zu entrichten hätten, und gab ihnen das auch diesen bindende Recht, daß sie mit jeder weiteren Forderung verschollt bleiben sollten. Zugleich befahl er dem Frankfurter Nath, erstens den Juden ihre Rechte förmlich zu verbriefen und dieser Verbriefung gemäß stets und unwandelbar gegen sie zu verfahren; zweitens aber auch sie gegen Jedermann, der ihnen irg-md ein Unrecht anthuu wolle, sogar gegen den Kaiser selbst ebenso zu schützen, als wenn das Unrecht der Stadt Frankfurt selbst widerfahren wäre. Sechs Jabre später (l337) erhielt Kaiser Ludwig Gelegenheit, sich der Frankfurter Juden wieder mit Nachdruck annehmcn zu können. Damals zog in den Nbeingegenden raubend und verwüstend eine Rotte Gesindel umher, welche meistens ans Bauern bestand, und mit Grabscheiten, Schlägeln und Mistgabeln bewaffnet, allenthalben die Juden anszurotten suchte. Man nannte sie die Schlägler und die Judenschlüger. Sogar mehrere Edellente sollen sich zu ihnen gesellt haben. Ihr Führer war der Bauer