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Der Israelit · 1861-04-04 · Heft 13-14 (4.4.1861) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 13-14 (4.4.1861)
Date
1861-04-04
Page
– (sequence 17)
Language
German
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469 lateinische Übersetzung dieses Wortes (servi camerae) rrre leiten läßt. Es bezeichncte aber daffelbe weder einen Leibeigenen, noch auch gar einen Sclaven. Dies kann man schon daraus ersehen, daß im Mittelalter auch die freigeborenen christlichen Diener des Königs seine Kammcrknechte genannt werden*). Daß während des Mittelalters, im Widerspruch mit der gewöhnlichen Ansicht, die Juden eine bessere Lage und Stellung hatten, als späterhin, geht aus dem bereits Mitgelheiltcn im Allgemeinen hervor; cs laßt sich aber für die Juden in Frankfurt durch urkundliche Belege, die ich ausgesunden habe , auch im Einzelnen Nachweisen. Dies soll vermittelst der nachfolgenden Angaben geschehen. Es scheint jedoch zum leichteren Berstündniß derselben gcrathen, zuerst einen Ueberblick der Geschichte der Frankfurter Juden im Mittelalter zu geben, zumal da ich auch in Bezug aus diese einige urkundliche Berichtigungen und Ergänzungen zu geben vermag. Die früheste Zeit, in welcher Juden in Frankfurt erwähnt werden, ist, wie bereits Kirchner in einem jüdischen Buche jener Zeit gefunden hat, die erste Hälfte des zwölften Jahrhunderts!. Die Juden bildeten damals schon eine kleine Gemeinde in Frankfurt. Hundert Jahre später wird ihrer zum zweiten Male gedacht. Damals fand nämlich die erste und einzige Verfolgung der Frankfurter i Inden durch christliche Einwohner statt, welche in der mittelalterlichen Geschichte Franksurt's jvorkomrvt, während dagegen in den benachbarten rheinischen Städten die Juden zu öfteren Malen der Mordgier des Pöbels Preisgegeben waren. Es sind uns die Einzelnheiten dieser Frankfurter Judenverfolgung, welche inan später mit dcm Namen! der ersten Jndenschlacht bezeichnet hat, nicht ganz sicher bekannt, da wir nur eine einzige gleichzeitige u«d ofsicielle, zugleich aber auch ganz allgemein gehaltene Nachricht über sie besitzen. Dies ist ei» Schreiben des Königs Konrad IV. vom Jahre 1240, durch welches den Frankfurter Bürgern Verzeihung dafür gewährt wird, das; sie sich gegen die In den Statt - Rtchnungebüchrm lirißl ,s: 1) 1463: 11 gross hat JrLarm Erwin unscrs Herrn drs lönigs kammrrkncäti-n virschknckt; 2) 1466: üO gülden unser-Herrn des königS sckridern «vd 4 gross den kammrrknrchtea vur daS Ciegrlwaß umb deS »ich« rritff. Juden in Frankfurt Mord und Zerstörung haben zu Schulden kommen lassen. Nach den anderen überlieferten Nachrichten, welche im Allgemeinen durch dieses königliche Schreiben bestätigt werden, wurde 1240 oder 1241 ein junger Jude, welcher zumChristcnthum übertreten wollte, von seinen Angehörigen daran gehindert; darüber machte man den Juden Vorwürfe, und schritt von diesen zum gewaltsamen Angriffe auf sie. Die Juden wehrten sich, nnd der Kampf ward so hitzig und hartnäckig, daß mehrere Christen und viele Juden Leben verloren. Auch entstand während des Kampfes eine Feueröbrnnst, durch welche die Hälfte der Stadt eingcäschert worden sein soll. Von den Juden sollen 170, nach einer anderen Angabe 180 IheilS erschlagen worden, theils eines freiwilligen Todes in den Flammen gestorben sein, 23 aber nebst dem Rabbiner sich durch Annahme der Taufe gerettet haben (?). In dem weiteren Verlauf des 13. Jahrhunderts kommt nur die eine für die Juden erfreuliche Erscheinung vor, daß 1287 der Nath ein päpstliches Gebot anerkannte, welches jede Verfolgung nnd Mißhandlung der Juden in Deutschland strenge verbot, und die Gage vom Schlachten christlicher Knaben durch sie als eine aus Raubgier hervorgegangene L ü ge bezeichncte. Alles Andere, was uns aus jener Zeit berichtet wird, sind königliche Verpfandungen der von den Juden zu beziehenden Einkünfte; denn die Juden waren Eigeuthnm de7 Reiches, und die Königs verfuhren mit ihnen, wie mit anderm Neichsgut. Von Rudolph I. wurden der Frankfurter Schultheiß und der Herr von Hanau auf die Gelder, welche jährlich von den Frankfurter Juden bezahlt wurden. angewiesen, von König Adolf der Herr von Eppstein, der Erzbischof von Mainz und der Herr von Merenberg, welcher Letztere bald nachher einen Theil seines Rechtes an die Herren von Sachscnhausen abtrat. Der Betrag der Summe, welchen in Folge dieser königlichen Anordnungen die FranksurterJuden an die genannten Herren jährlich zu zahlen hatten, läßt sich nicht angcben, weil die ermähnten Anweisungen zum Thci! auch mit ans andere Einkünfte gemacht worden waren. Am Schluffe des 13. Jahrhunderts wurden die Frankfurter Juden gegen die nochmalige Anmuthung eines deutschen Königs, Geld für ihn zu bezahlen, durch den (Dritter Bogen von Slro. 13 N 14 deS JSraelit.)

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