Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 13-14 (4.4.1861)
- Date
- 1861-04-04
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2446984-2446998--00598-2455788- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
168 eine bessere, als in den ersten drei Jahrhunderten der neueren Zeit. Namentlich aber war dies der Fall in Betreff der Frankfurter Juden, welche während des Mittelalters jener tiefen Verachtung und schmählichen Mißhandlung entzogen waren, die sie vom Beginne der neueren Zeit an bis zu unserem Jahrhundert zu7erdulden hatten. Diese Behauptung wird den meisten Lesern unglaubhaft Vorkommen, gerade weil man die Behandlung der Juden in den letzten drei Jahrhunderten vor Augen hat, und weil man bei den Menschen des finsteren Mittelalters eher eine Verschärfung, als eine Milderung derselben annehmen zu muffen meint. Auch geben zu einer solchen Annahme noch einige andere Umstände Anlaß, nämlich das hart lautende und deshalb oft mißverstandene Wort Kammerknechte, mit welchem einst die deutschen Juden bezeichnet wurden, die sogenannten Judenverkäufe deutscher Kaiser, die man wohl mit dem Verkaufe von Leibeigenen oder auch von Sclaven in . eine Linie setzt, und die unerhört grausamen Verfolgungen, denen zur Zeit des Mittelalters die Inden in einzelnen Städten und Gegenden mitunter ausgesetzt waren.' Und dennoch ist die ausgesprochene Behauptung. sogar in ihrer Ausdehnung auf alle deutsche Juden, -eine historisch begründete. Die Lage der deutschen Inden war im Mittelälter eine bessere, als in den? zuletzt verflossenen drei Jahrhunderten; die Duden waren damals, keine bloßgeduldete Claffe vorn Menschen), sondern sie hatten vielmehr eine rechtlich gesichte Stellung, ja in Manien Städten sögar ein wMicheS Bürgerrecht; sie waten zu jener Zeit von den Christen kei-; ncswegs durch eine so weite Kluft geschieden, wie späterhin; und die damals mitunter tz^gen sie verübten Grausamkeiten und Verfolgungen wurden nicht, wie Hum Theil die der Christen im alten >Nömer- Neich^i s systematisch und von der Nejchsrcgierüng betrieben sondern, sie waren einzelne voAbergeheude, dem fanatischen Haffe und der Raubgier des Pöbels entsprungene, ober doch nur von einzelnen habsüchtigen Herren angeregte Erscheinungen.!! Dre Wahrheit dieser Sätze läßt sich schon nn Allgemeinen aus einigen historischen Vorkommenheiten erkenne», welche in den letzten drei Jahrhunderten geradezu unmöglich gewesen sein würden. Kaiser Heinrich LV. bezeichnet Ln einem Privilegium, welches er 1074 der Stadt Worms ertheilte, die Ein-' wohner dieser Stadt so, daß er, sogar mit Voranstellung des jüdischen Theiles derselben, den Ausdruck gebraucht: „Die Juden und die übrigen Wormser" (ckucktü et eaoter! IVormatisuLLs); und dies thut er in einer Urkunde, in welcher er die Wormser für die ehrenwerthcsten Bürger im Reiche erklärt und sie allen übrigen als nachahmungswerthes Muster hinstcllt. Sein Sohn und Nachfolger, Heinrich V., faßt bei der Bestätigung jenes Privilegiums beide Classen der Wormser Einwohnerschaft unter dem Ausdruck: „die Bürger von Worms" zusammen. Bemerkenswert!) ist auch, daß Kaiser Heinrich IV. 1097 allen zwangsweise getauften Inden im Reiche den Rücktritt zu ihrer früheren Religion gestattete: eine Verfügung, welche sogar heutzutage noch in streng katholischen Ländern ein Regent schwerlich zu erlassen wagen würde. Ferner noch im Jahre 140t erthcilt der deutsche König Ruprecht einem Theile der Inden das Beiwort „edel," welches damals mit dem jetzigen Worte adelig gleichbedeutend war, also eine von Geburt aus vornehme Claffe von Leuten bezeichnte. In einem Gnadenbriese nämlich, welchen Ruprecht den Mainzer Juden ertheilt, heißt es unter Anderm: „Diesen sollten die Freyheide, Landsriede - und aller andern Gnade der edeln und unedel» Inden uyßen jmd gebruchen." Würde es wohl hundert oder gar zwei- und dreihundert Jahre nach Ruprecht'L Zeit irgend Jemandem uu Reiche eingefallen sein, von Edeln unter den Juden zu reden? Was nun, gegenüber einem solchen Verfahren deutscher Könige, den oben erwähnten Gebrauch, die Juden Kammerknechte des Reiches und des Königs zu nennen, betrifft: so hat schon Jost in seiner Geschichte der Israeliten diesen Ausdruck dahin erläutert , daß durch denselben die Juden bloß als solche Menschen bezeichnet werden, welche dem Reiche »nd seinem jedesmaligen Beherrscher, nicht aber einzelnen Reichöständen und auch nicht der Person des Königs angehörten, und über deren öffentliches Recht nicht Reichsstand oder ein sonstiges Herrenthum, sondern bloS der jedesmalige König des Reiches zu verfügen habe. Das Wort Kammerknecht wird leicht mißverstanden, weil cs an etwas Gehässiges, was aber in demselben nicht enthalten war, anklingt, und weil man sich namentlich auch durch die üblich gewesene