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Der Israelit · 1861-04-04 · Heft 13-14 (4.4.1861) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
2 (1861)
Issue
Heft 13-14 (4.4.1861)
Date
1861-04-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Der Art. I. dieses Gesetzes lautet: „Jede vertragsfähige Person, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und in einer Gemeinde des Großherzogthums Hei mathsrecht besitzt, ist zum selbstständigen Gewerbebetrieb im ganzen Umfang des Staatsgebiets berechtigt." Somit ist die Freizügigkeit und bas Recht des Gewerbebetriebs für jeden Vadncr, (ohne Unterschied der Eonfcsston) der irgendwo im Lande „Heimat Hs recht" besitzt und die Vorbedingnisie erfüllt, im Entwurf ausgenommen, und damit die endliche Lösung der Juden frage in Baden an ihr Endziel gelangt. Ta auf den: vorigen Landtag die Gleichstellung im Prinzip anerkannt worden, und nur Angesichts der nahe bevorstehenden Aenderungen in dem Gewcrbewcsen und den damit in Verbindung stehenden Bestimmungen über das Niederlassungsrecht, insbesondere bevor die freie Uebersiedelung in andere Gemeinden eingesührt worden, an den bürgerlichen und fchutzbürgerlichen Verhältnissen der Israeliten nichts geändert werden sollte, so muß folgerichtig aus dem diesjährigen Landtag diese brennende Frage ihre Entscheidung finden. Die Vorgänge in den Kammern , unserer deutschen Nachbarstaaten haben natürlich die vorherrschenden guten Hoffnungen beträchtlich gesteigert. — Von „Mannheim, 20. Marz" wird der „Karlsruher Zeitung" geschrieben: An die Stelle des Abg.Hcnßer, welcher sein Mandat niedergelegt hat, wird nicht nur der Alt-Oberbürgermeister Diffcne empfohlen, sondern von einer andern Seite her auch Obergerichtsadvokat I)r. Ladenbsirg, ein Jsraelite, dessen Wahl allem Vermnthcn nach gerade Gelegenheit geben soll, zu zeigen, ob seine Glaubensgenossen in politischen Rechten gleichgestellt seien mit den übrigen Einwohnern Badens. 1v. Preußen. Graetz im März. Zufolge eines Aufrufs in der Posener Zeitung empfing ich unter'm 11. d. M. folgendes anonymes Schreiben mit einem Inhalte von lO THalern, welches ich, der löblichen Gesinnung wegen, die es darthut, hiermit der Oeffcntlichkeit übergebe: Posen, 11. März 1861. Ew. Hochehrwürden bitte ich zum Bau von Armen- und Pilgerwohnungen auf Zion eine kleine Spende gütigst entgegen zu nehmen. Wir dienen Alle einem Gott, der uns ohne Unterschied seinen gnädigen Schutz gewährt. 8. Elias Gutmacher, Rabbiner. Königsberg, 12. März. Der allgemein angeordnete Trauergottesdienst für den verstorbenen König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen fand am 17. Febr. c. auch in unserer Synagoge statt. Der sonst bei den öffentlichen Andachten wenig vertretene Vorstand war diesmal, als an einem offiziellen Festtage, vollzählig anwesend. Die Gedächtuißrede hüll im Namen des erkrankten Predigers S. j sein ältester Sohn, ein junger Mathematiker. In j dem indifferenten Königsberg ist alles Denkbare mog- , lich. Vor und nach der Rede wurde ein deutscher! Psalm unter Musikbegleitung abgesungen. — Seit i dem Eintritt des Herrn v. Vernuth.in's preußische Justizministerium hat die Emancipationssrage bei nnS einen bedeutenden Schritt nach vorwärts gemacht. Die Juden erhalten nunmehr richterliche Qnalistcaj tiön, die ihnen sein Vorgänger im Amte abgesprochen! hatte. Der von ihm neuerdings im Abgeordneten- Hanse cingcbrachte Gesetz-Entwurf wegen Abänderung des bisher üblichen Judeneides, wonach der Schwur! künftig ganz einfach beim Namen des allmächtigen ' und allwiffenden. Gottes vor dem gewöhnlichen i Richter äbzuleisten ist, wird zur politischen Gleichstellung mit der.;christlichen Bevölkerung nicht wenig beitragen. Der in die zweite Kammer wicderge- , wählte Hr. Justizrath Wagen er wird wahrlich die; gute Sache nicht mehr aushalten. Die den preußischen Juden bisher verweigerte Erlaubniß, Medizin» . Apotheken zu halten, ist ihnen jetzt auch! von der - Negierung definitiv eingeräumt morden. — Der in! meinem ersten Briefe (No. 1.)-erwähnte I. Chroj nik, ehemals in Amsterdam, soll sich vor Kurzem! hierher an einen Literaten bcschwerdeführend darüber! gewandt haben, daß ich ihn zum ehemaligen Miti gliede der hiesigen frei-evangelischen Gemeinde ge-! stempelt habe. Soweit mir der Inhalt jener Ve-! schwerde bekannt geworden, läuft die ganze! Selbstvertheidigung därauf hinaus, daß! Ehr. nicht ordentliches, sondern nur (Zweiter Bogen von Nro. 13 L5 14 deS Israelit.)

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