Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 2 (1861)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1861)
- Date
- 1861-02-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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L eG vM'Wkngen'UÄnö-M.'' C. Gän g e r: '"aus Ulm zu Schriftführern. Es wurden die Anträge des Ul-- Mer Eomit4's verlesen : die Versammlung wolle die geeigneten Schritte Lhun, um die volle Cmancipation der Israeliten zu erzielen und zwar durch Bitten Wdie K. Staatsregierung, eventuell auch an die SMdekammer;-durch; Wahl eines - Comitö-s, das den Verlaufder Sache- . wahrnehmen und weitere SchMe Mn soll; Eingaben lagen-schon vorbereitet v>or. Die nun eröffnete-Debatte nahm-über Form-- fragen einen etwas langsamen Verlauf, da man doch rm. Ganzen, was die späteren Beschlüsse zeigten, vollständig einig war. D r ei Eingaben, eine von Buchhändler Heß aus Ellwangen, die zweite von. vr. Molph. Levi in Stuttgart und die dritte vom Ulrner Comite durch Oberjustizprokurator Heß ausgeaxbeitet, wurden verlesen. Besonders lebhaft wurde die. Debatte durch die Anträge des Rechtskonsulenten Lebrecht in Ulm, der eine besondere Broschüre: ,,Die rechtliche Stellung der Juden in Württemberg", für diesen Zweck geschrieben hatte und auch die innere Organisation der israelitischen Verhältnisse, als: Kirche, Schule rc., als Gegenstand der Eingaben behandelt wissen wollte, was starken Widerspruch hervorrief, da man nur bei der vollen bürgerlichen Gleichstellung stehen bleiben wolle, und sei einmal diese errungen und alle Schranken des Vorurtheils gefallen, so ergebe sich alles Nebrige von selbst. Die Berathüng führte zu dem einstimmigen Beschlüsse, ein Comite zu wählen, das mit Zugrundelegung der verlesenen verschiedenen Eingaben Petitionen an die K. Staatsregierung und an die Stände ansarbeiten und im Namen der, die Israeliten des Landes vertretenden Versammlung emreichen und weitere - allenfallsige Schritte wahrrrehmen und ausführen soll: Die Versammlung war von 250—300 Israeliten des ganzen Landesbesucht. Beim gemeinschaftlichen Mahle wurde der erste Toast Mf/jSrLW M aj e stat.'äden Köni g,2 unterK dessen Korreicher Regierung die Gleichstellung der israelitischen mit - den christlichen Unterthanen begonnen wurde und: mit Gottes Beistand auch noch vollständig ausgesührt werden^ möchte, von Oberkirchenvorsteher Dr. Adolph Levi ausgebracht und mit allgemeiner Begeisterung unterstützt. ^Prokurator Heß von Ülm brachtefrmen Trrnkspruchü drr Verstamm lung> die; so verschieden auch-die Einzelnen 'in religiöser Anschauung und politischer Gesinnung seien, doch darin vollständig eini g sei, in loyaler Weise den Kampf um die bürgerliche Gleichstellung fortzuführen,^ daß, wenn -bei-der gegenwärtigen-Z eit e ns chwerel das Paterland zum Kampfe und zum Siege rufe, der Jsraelite als Gleichberechtigter Eigenthum, Blut und Leben für Gott, König und. Vaterl an d einsetzen könne. Die Versammlung ging fröhlich mit dem Bewußtsein auseinander, daß ihre gute Sache zum Siege führen uüd daß die Königl. Regierung wie die Kammern gegen andere deutsche Länder nicht Zurückbleiben werden, wenn es gilt, denen, die gleiche Lasten mit ihren Mitbürgern trägen, auch gleiche Rechte zu gewähren. 7 (St.-A. f. W.) Preußen. Berlin 18. Februar. In der heutigen Sitzung des Hauses der A-hgeordneten wurde, nach Erledigung verschiedener unerheblicher Angelegenheiten, vom Justizminister ein Gesetzentwurf eingebracht, betreffend die Abänderung des Judeneides. Der Minister bezeichnet den bisherigen Judeneid als veraltet, wie denn auch die zahlreichen Petitionen von Spnägogengerneinden die Herbeiführnng einer solchen Aenderung längst als ein Bedürfniß bezeichnet hätten. Die Juden sollen in Zukunft schwören: „Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden" rc. mit der Schlußformel: „So wahr mir Gott helfe!" D'er Gesetz - Entwurf geht an die Justizcommission. Berlin, 22. Febr. Der Minister v. Bethmann hat unterm 5. d. M. folgende Verfügung an eine Bezirksregierung erlassen: „Auf den Bericht vom... erwidere ich der k. Regierung, daß nach den bestehenden Gesetzen / insbesondere nach §. 11. des Edictesvom 11. März 1.812- 1 und 4 des Gesetzes vom- 23. Juli 1847; und Z.. 54 der allgemeinen Gewerbeordnungvom 17» Januar 1845; denjenigen Jud e n, welche die formelle Qualificatiön als' Ap o th e k er> erworben haben, der selbstständige Betrieb - bez» die« Verwaltungeiner- Apotheke nicht versagt werden .- ----- ----