Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 31 (26.12.1860)
- Date
- 1860-12-26
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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372 freisinnigen Geistlichen es sind, die sich bestreben, ihren Gemeinden geistliche Fesseln anzulegen, so kommt es ja nur darauf an, daß die Gemeinden, die doch dabei auch ein Wort mitzusprechen haben, nur in den Stand gesetzt werden, auch ein Wort mitsprechen zu können, und es dürfte daher eine klare, objective Darstellung der Sache hier an dem rechten Orte sein. Haben wir leider auch nicht die Hoffnung, daß diese Zeilen in der Synagoge zu Kassel eine Beachtung linden werden, so haben wir diesen Zweck auch nicht im Auge. Wir legen sie allen Gemeinden, jedem einzelnen Juden zur Prüfung und unbefangenen Beurtheilung vor; vielleicht, daß eine Gemeinde zur richtigen Erkenntniß gelange, und dieser Erkenntniß Achtung verschaffe; genug schon, wenn auch nur ein Jude sich durch sie bewogen finde, sein Kind von der Theilnabme an diesem unechten, untergeschobenen gottesdienstlichen Acte zurückzuziehen. Die Confirmation hat ihren Ursprung bekanntlich im Christcnthum. Nach der Lehre der christlichen Kirche ist die Palingenesie (die geistige Wiedergeburt des Menschen) die unerläßliche Bedingung, unter welcher der Mensch der Versöhnung mit Gott und der ewigen Seligkeit theilhaftig wird. Diese Wiedergeburt wird durch die Sa er am eilte vermittelt. Unter Sacramenten versteht die katholische sowohl, wie die protestantische Kirche heilige, äussere Gebräuche, welche eine sündenvergebende Wirkung haben, indem sie überhaupt als Kanäle betrachtet werden, durch welche „die heiligmachende Gnade der Seele zustießt." Unter die Zahl der Sacramente rechnet die katholische Kirche auch die Firmelung oder Firmung, welche letztere darin besteht, daß ein Bischof den Firmanden mit heiligem Olivenöl (Chrisam) einweiht zum tapfern geistigen Streiter für Gottes Ehre und das eigne Seelenheil. Da die Protestanten aber die Firmung nicht als Sacrament erkennen, so führten sie statt ihrer die Confirmation ein, eine Ceremonie, welcher eine Prüfung in der Religionslehre vorangeht, und deren vorzüglicher Zweck es ist, mittels der Einsegnung durch den Prediger, die Taufe zu erneuern. Aus dieser kurzen Darlegung wird der geneigte Leser erkennen, welche hohe Bedeutung die Confirmation für das Christenthum hat. Sie ist ein Surrogat für ein specifisch-christliches Dogma und steht in naher Verwandtschaft und Beziehung zu den heiligsten Neligionsgebräuchen der christlichen Kirche, wie Abendmahl und Taufe. Anders aber ist das Verhältniß zum Judenthum. Das Judenthum kennt weder Sacramente noch Dogmen. Die höchsten Gebote der Thora sind dem Juden eben nichts weiter als göttliche Gebote, und ließen sich für ihn sogenannte Glaubensartikel aufstellen, so wäre es der eine: Dieser Glaube an Offenbarung involvirt alles Andere; wo er fehlt, fehlen alle Consequenzen kür die obligatorische Wahrheit des Judenthums; wo er vorhanden ist, wird jedes einzelne Gebot zum Glaubensartikel. Die Aufstellung von 2'^' durch unsere früheren Neligionsphilosophen hatten nur die Abwehr des fremden Einflusses zum Zweck — ihre Absichten haben nur subjective Bedeutung und weichen als wissenschaftliche Hypothesen von einander ab. Das Judenthum kennt daher auch keine Aufnahme- oder Bekenntniß-Ceremonie, oder eine Einweihung zum Glauben. Der Jude ist Jude durch die Geburt — ein Lehrsatz, welchen der modernste Rabbiner nicht bestreiten wird. Allerdings gibt es bei den Juden eine „Bar Mizwah - Feier"; allein sie hat nur die Bedeutung, daß mit dem Eintritt in das Jünglingsalter die Verpflichtung zum Gesetz eintritt, daß der dreizehnjährige Knabe (d. h. ein Sohn des Gesetzes werde, und es ist hierbei völlig gleichgiltig, ob der Knabe einen Vortrag halte, ob er in den Religionskenntniffen geprüft werde, oder ob er selbst einen Theil des Wocheuabschnittes in der Synagoge vortrage, wie dies üblich ist: — er wird ein "O — Don einer Confirmation in der Synagoge wußte man daher vor 50 Jahren noch nirgends etwas, in den meisten Gemeinden Israels ist sie Gott Lob noch heute unbekannt. Erst mit der Einführung des katechetischen Religionsunterrichts in die Schulen, und der dadurch bedingten allmählichen Verdrängung des Th'nachstudiums, glaubte man das Bedürsniß zu fühlen, bei Gelegenheit der 2"2-Feier oder beim Austritt aus der Schule, öffentliche Religionsprüfung — anzustellen, und das Studium der heiligen Urquellen und die Beobachtung der Religionsvorschristen dem Schüler an das Herz legen zu müssen. (Fortsetzung folgt.) 8. Ll. (Hierbei eine Beilage.)