Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 30 (19.12.1860)
- Date
- 1860-12-19
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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362 gung zu, d^aß^ der dem ehrwürdigen Rabbiner zu Paks verliehene'Titel eines Oberrabbiners das Recht der BeWigüng der einzelnen Local- und Kreisrabbiner nicht einschließe; unsere Berichterstatter wollen sjedoch mit dieser Berichtigung der allgemein geachteten und verehrten Persönlichkeit des Herrn Oberrabbiners zu Paks nicht zu nahe treten, sondern nur dem Mißverständnisse entgegentreten, das bei andern ähnlichen Fällen leicht erstehen könnte. Aus Oberungarn. In Nr. 8 d. Bl. habe ich Ihnen die Mittheilung gemacht, daß der ehemalige Rabbiner von Epe ries sich später hat taufen lassen; ich erfahre nunmehr, daß die darüber mir zugegangene Nachricht falsch war und beeile mich der Wahrheit die Ehre zu geben. Herr Dr. B: ist nicht getauft und hat, wie ich vernehme, erst unlängst das Beschneidungsfest eines ihm gebornen Söhnchens gefeiert. — Amfchelberg (Böhmen), 4. November. Es ist von kompetenter Seite schon viel über das israelitische Schulwesen geschrieben, Mängel sind hervorgehoben und Vorschläge zur Beseitigung derselben gemacht worden. Dennoch gibt es des Mangelhaften so bedeutend viel, daß noch jahrelang daran gerüttelt werden kann, bevor unsere Schulen zu derjenigen Stufe gelangt sein werden, auf die sie von Gott und Rechts wegen gehören. — Schreiber dieser Zeilen will jedoch weder damit prunken, noch Jemandem dadurch Aergerniß verursachen, wenn er der vollen Wahrheit getreu, seine Meinung und Erfahrung der Oeffentlichkeit übergibt. Ich sehe getrost denr Urtheile des Einzelnen, wie dem der Gesammtheit entgegen. Was nützen uns alle Pläne, wo es an Lehrkräften mangelt? Man sehe sich in den jüdischen Schulen Böhmens um (wenige solide Ausnahmen nicht eingerechnet), wie diese eingerichtet sind. Jede derselben muß mindestens einer deutschen Hauptschule gleich sein,-wo die Schüler bis zu ihrem eilften oder spätestens zwölften Lebensjahre der vierten Hauptschulklasse entsprechend geprüft sein müssen, dabei soll der hebräische Unterricht als obligater Gegenstand, so etwa wie die zweite Landessprache, behandelt werden. In einer so zusammengesetzten Schulefungiren äusserst selten mehr als zwei, aber sehr oft auch nur ein Lehrer. Ist die Schule eine öffentliche, so kommt der Rabbiner, wenn ein solcher in der Gemeinde angestellt ist/zweimal wöchentlich, a Stünde/ den Religionsunterricht zu ertheilen. Wie kann. nun solchermaßen der Unterricht in der Religion, , der Bibel und überhaupt im ganzen hebräischen Fache ein gedeihlicher sein? Es kömmt nicht selten vor, daß ein Kind, wenn es wird und aus der Schule bereits getreten ist, nicht einmal hebräisch lesen kann. Das sind die traurigen Folgen des gegenwärtigen Fortschrittes. Doch wer ist dabei der größte Uebelthäter und wer trägt die Schuld an solchem Verfalle unserer heiligsten Interessen? Viel ist denjenigen Lehrern zur Last zu legen, die in ihrem eitlen Streben nach Ruhm und Ehre darauf losarbeiten, ihre Schüler, so bald es nur immer thunlich ist, mit einem Zeugnisse auszurüsten. Keine Zeit und Mühe wird gespart, um die deutsche Sprache und die damit verzweigten massenhaften Gegenstände der Volksschule nach der allerneuesten Mode und Methode den Schülern so klar und anschaulich als nur immerhin möglich zu machen; aber jener unerschöpflichen Quelle alles Wissens, jenem Urborn göttlicher Lehre wird die Zeit mit dem Zollstabe zugemessen. Die Gemeinden, die zum großen Theile für solche Einseitigkeit gewonnen sind und im Herzen froh sind, wenn ihre Kinder Sprachlehre, Rechtschreibung, Geographie, Geschichte, Naturgeschichte, Physik, Zeichnen rc. fleißig betreiben, denken gar nicht daran, daß ihre Nachkommen, die ganze kommende Generation, nicht einmal so viel Kenntniß von der Lehre Gottes haben werden, um nur mit Recht Israeliten genannt werden zu können. Aber gehen wir in unserem Urtheile nicht ebenfalls einseitig zu Werke; denn nur theilweise fund nicht immer ist das Vergehen auf Seite des Lehrers. Bor Allem ist derselbe in der Regel von der Gemeinde abhängig und muß, bei Verlust seiner Stelle, ihrem Willen sich fügen. Diese Aufgabe ist eben so schwierig, als mißlich, wenn man bedenktdaß jeder Partei genügt werden soll. Nebstdem gibts noch.Behörden genug, denen der jüdische Lehrer untergeordnet ist, die ihm in seinem Wirken eher hindernd als fördernd zur Seite stehen. Bedeutend schwerer jedoch fällt die Last der Verantwortlichkeit auf unsere Herren Rabbiner, denen es in ihrer heiligen Mission obläge, dem Unterrichte mehr - Aufmerksamkeit^ zuzuwenden. Wohl wird der Lehrer hin und wieder darüber hart angegangen/