Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 23 (31.10.1860)
- Date
- 1860-10-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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2?2 schwerden abzusehen sei, welche die jüdischen Lehrer mit ihren christlichen Collegen gemeinsam hätten, ward man darüber einig, in die einzureichende Petition die nachfolgenden drei Gesuche aufzunehrnen: 1) die jüdischen Elementarschulen sollen unter denselben Bedingungen wie die christlichen für öffentliche Schulen erklärt werden; 2) der Staat solle auf seine Kosten für Errichtung eines jüdischen Lehrerseminars Sorge tragen und 3) die Negierung möge nicht ferner, wie bisher häufig geschehen, die Aufnahme des hebräischen Unterrichts unter die obligatorischen Gegenstände des Lehrplans verhindern. Durch das erste Gesuch soll verhindert werden, daß die Lehrer ihr ganzes Leben hindurch der beständigen Gefahr sofortiger Entlastung preisgegeben seien; vielmehr sollen dieselben gleich anderen Staatsdienern nur in Folge einer Verletzung ihrer Amtspflichten entsetzt werden können. Die Gewährung der gerechtfertigten Bitte, würde gewiß dazu beitragen, dem schon jetzt so fühlbaren Mangel an guten Lehrern abzuhelfen, indem mancher strebsame Jüngling sich diesem Berufe widmen, und seltener als es jetzt vorkömmt, bereits angestellte Lehrer mit aller Macht streben würden, zu einem anderen Berufe überzugehn, wenn der ihrige bei seinen mannichfachen Beschwerden und Lasten wenigstens den Vorzug eines sicheren Broderwerbes hätte. — Bei Gelegenheit des zweiten Punktes wurde zur freudigen Ueberraschung des Referenten von einem großen Theile der Versammlung die Unzulänglichkeit der in Münster bestehenden Lehrerbildungsanstalt hervorgehoben. Ich sage; zu meiner Ueberraschung. Denn ich glaubte bisher nicht, daß die rheinisch-westphälischen Lehrer, welche großenteils in Münster vorgebildet worden, für die oft von anderer Seite absichtlich oder unabsichtlich verdeckten Mängel dieser Anstalt ein offenes Auge haben. Erfreulich aber war die Kundgebung. Denn es ist Zeit, es offen auszusprechen, daß jenes wahrscheinlich in bester Absicht gestiftete und von Seiten des Gründers mit größter Liberalität unterstützte, auch vom Staate vielfach protegirte Seminar ungeachtet der glänzenden Berichte, welche von Zeit zu Zeit über dasselbe in die Welt geschickt werden, in Wahrheit für die beiden Provinzen, welche es theilweise subventioniren, indirekt eine Pflanzstätte mangelhafter Religionskenntniß und mangelhafter Religiosität bildet. Es charakterisirt wohl Nichts so treffend den Eifer, mit welchem dort jüdische Lehrer herangebildct werden, als die Antwort, welche Referent bei früheren Gelegenheiten wiederholentlich von ehemaligen Schülern der Anstalt zur Rechtfertigung derselben erhalten hat. Dieselbe lautete: Der Herr Direktor lege den jungen Leuten durchaus kein Hinderniß in den Weg, wenn sie den jüdischen Religionsgesetzen gemäß leben wollten, und alle Lehrer, welche bereits jüdisches Wissen in die Anstalt mitgebracht haben, seien auch später darin tüchtig gewesen. Und die kein jüdisches Wissen mitgebracht haben? Nun, die aufzunehmenden Zöglinge sollen in allen anderen Wissenszweigen eine Vorprüfung bestehen müssen, nur nicht im Hebräischen. Da wäre es aber doch besser, und sogar dringend an der Zeit, daß die Juden der Nheinprovinz, deren Kräfte diese Forderung gewiß nicht übersteigt, sich endlich einmal entschieden von jener Anstalt lossagten und wenn der Staat seine direkte Mitwirkung versagen sollte, selbstständig oder mit Beihilfe gleichgesinnter Westphalen ein Seminar gründeten, in welchem die jungen Leute in ihrer religiösen Gesinnung ge kräftigt und zu Lehrern des Gotteswortes her an gebildet würden. Die Besprechung des dritten in die Petition aufzunehmenden Gegenstandes war schon dadurch erfreulich, daß derselbe als ein das Interesse der Lehrer nahe berührender behandelt wurde. Dabei kam die Thatsache zur Sprache, daß allerdings wiederholentlich von der Vorgesetzten Schulbehörde die Aufnahme des hebräischen Unterrichts in den Lehrplan der jüdischen Schule verweigert worden ist, ja es wurde ein Nescript der Negierung zu Arnsberg präsentirt, durch welches einem Lehrer die Concession zur Errichtung einer jüdischen Privatschule nur unter dieser unerhörten Bedingung gestattet wurde. Erfreulich war es aber wiederum, zu vernehmen, in welcher Weise viele wackere Lehrer diesem Gewissenszwangs zu entgehn wissen und die betreffende Vorschrift umgehen: sie setzen entweder eine entsprechend größere Anzahl von Stunden für Religion oder für biblische Geschichte auf den Schulplan und erklären ihrem Schulinspector, daß sie es nöthig erachten, den Un-