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Der Israelit · 1860-10-11 · Heft 19-20 (11.10.1860) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
1 (1860)
Issue
Heft 19-20 (11.10.1860)
Date
1860-10-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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23L dem Felde des Talmuds, insonders der Erklärung der Mischnah, ein Urtheil zu fällen. Sie find bereits allseitig anerkannt. Doch mag hier als Beweis für den Werth der betreffenden Werke angeführt werden, daß nicht nur das Recht zu einer neuen Auflage des bereits von einem polnischen Kaufmann käuflich erworben worden ist, sondern auch von dem Mischnah - Commentar p->! nächstens eine ' neue Auflage erscheinen wird. Aus Schlesien. prr 'n.n 'd-.'Nn 2-ö Diese Ueberschrist gilt dem Antheil, den Herr Rabbiner Oettinger an der Beerdigung des Neformpredigers vr. Holdhcrm in der Nabbinerreihe des Berliner Gottesackers, hat. Ich hätte gehofft, daß in Ihrem geschätzten, den Interessen des orthodoxen Iudenthums gewidmeten Blatte dieses delikate Ereignis; besprochen und durch eine wahrheitsgemäße Darlegung des Sachvcrhältnisses vielleicht zur Beruhigung und Befriedigung aller orthodoxen Gemüther seine Erledigung finden werde. Leider sah ich mich in meinen Erwartungen getäuscht, und kommt mir vielmehr heute in der jüngsten N. d. Z. d. Juden ein Aufsatz zu Gesichte, ä. ä. Berlin, 19. Scpt., der uns ungemein irrilirt. Die dort wörtlich abgcdruckte zu Protokoll gebrachte Aenßerung des R. Oettinger lautete demnach: „Der Tod löscht Alles auS, ich habe nichts dawider, daß er (Or. H.) in der Rabbinenreihe beerdigt wird". Wir protestiren im Namen des orthodoxen Iudenthums gegen dieses Gutachten. R. Oettinger kann von seinem Standpunkte aus unmöglich ein solches votmu abgeben, ohne sein ganzes bisheriges Leben und Wirken zu compromittiren: Befindet sich in dem maßgebenden rituellen Codex des Herrn Oettinger, im I. D. nicht Z 345. 5 oder tz. 392, 5, wonach man einen Irreligiösen neben einem Religiösen, also ganz abgesehen von einer Rabbinerreihe, — nicht beerdigen dürfe?! Und kann von Herrn Oettinger ein Mann, der das Gesetz über verbotene Speisen, die Feier des Sabbath, die Beschneidnng für ausgehoben erklärte, der sich kaltblütig und öffentlich über das ganze mosaische Gesetz bis auf das Nein¬ oder allgemein Menschliche in demseben hinwegsetzt, anders als ein Irreligiöser betrachtet und bezeichnet werden? Daß H., wie es daselbst lautet: „ein Lamdan und von Rabb. Oettinger mit einer rm-o.n rwrn versehen war," durste der Nigonismus gegen den Apostaten nicht mildern, sondern verschärfen, vr. H. eine Grabstätte neben den alten, ehrwürdigen Nabbinen, deren Lehren und Wirken er ja angegriffen, verdächtigt und verleumdet hat! H. hat in einer Schrift, wo nicht in mehreren, geradezu behauptet, das rabbinische Iudcntlmm gestatte die Auflösung der heiligsten Eidschwüre. H. hat das positiv Religiöse des Judenthums bei seinem Leben durch Wort und Schrift unterwühlt, seine Schriften dürsten noch nach seinem Tode in Eisenmengerilcher Weise ihre goldenen ^.Früchte tragen. > Wir wünschen keineswegs, daß diese Zeilen! Herrn R. Oettinger zu Gesicht kommen; unsere Darstellung würde den schwachen Greis, der wahrlich nur E aus Altersschwäche ein solches Gutachten abgegeben haben kann, vielleicht erschüttern. Aber seine Umgebung, oder welcher rechtgläubige Israelit auch immer einen Einfluß auf Herrn Oettinger übt, den beschwören wir, denselben zu einem Widerruf in den öffentlichen Blättern zu veranlaßen. Dem Auftreten des Rabbinats - Assessors, Herrn vr. Sachs, dagegen können wir nur unsere vollste Hochachtung zollen und wir wünschten, daß er, um ein beherzigungswerthes Beispiel eines festen Charakters in unserer glaubens- und charakterschwachen Zeit auszustellen, seinem Vorsatze, die Berliner Gemeinde zu verlaßen, treu bleiben, wenn wir nicht eben so tief und schmerzlich seinen Abgang empfänden und für Berlin im Interesse des orthodoren Iudenthums für unersätzlich hielten. Wahrlich l)r. Sachs sieht in der Achtung gesinnungstüchtiger Israeliten und zumal positiv religiöser Rabbiner viel zu hoch, um von der seichten Randglosse Or. Philippsons zu jenem Aussatze oder von seinen sonstigen Verunglimpfungen berührt zu werden. Wir haben Grund zu glauben, daß vr. Philippsons Aeußerung sowohl in Bezug auf Rabbiner Oettinger als aus vr. H. ganz anders ausgefallen wäre, wenn er nicht durch das Erscheinen des „Israelit" und das Auftreten der Gegner seines Vibelwerkcs seine Parieistellung geändert hätte. Schade, daß die Zeit schon vorüber, sonst könnte Herr vr. Phili'ppson auch dießmal wie im Jahre 1845 während der heiligsten Tage des Jahres seine Heerde verlaßen, um eine heiligere Heerde (Ieches.

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