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Der Israelit · 1860-10-11 · Heft 19-20 (11.10.1860) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
1 (1860)
Issue
Heft 19-20 (11.10.1860)
Date
1860-10-11
Page
– (sequence 6)
Language
German
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230 Wenn auch dieses Ziel, das erstrebt wird, wegen Mangel an Vorkenntnisscn der Zöglinge in den höher» Klassen, bis jetzt noch nicht hat erreicht wer-! den können, so ist doch zu erwarten, da die Unter- > richts-Eommission dafür Sorge trägt, daß nur fromme . und gewissenhafte Lehrer angestellt werden, daß die- : ser Plan wirklich recht bald ins Leben treten wird. Daß der Verein nicht bei der bloßen Theorie, ' beim Studium der Lehre stehen bleibt, sondern auch die Pflichten, die sie auferlegt, erfüllt, beweist er durch die gewissenhafte Ausübung der Pflichten der Wohlthätigkeit, (>-i"Z und im Sinne unserer Weifen aufgefaßt, rächt bloß gegen die Lebenden, sondern auch gegen die Verstorbenen. Es wird für Unterstützung der gesorgt, für Krankenpflege und die üblichen Gebete zur Erinnerung au die Verstorbenen. Das Aeußere des Vereins rc., dem der zweite Theil der Statuten gewidmet ist, enthält nichts besonderes, und wir verweisen unsere Leser auf die Staunen selbst. Die Stelle des Präses vertritt gegenwärtig der durch seine Thätigkeit in Gemeinde- Angelegenheiten hier rühmlichst bekannte Herr A. H. Heymann. Der Verein ist ihm für seine geleisteten Dienste vielen Dank schuldig, und cs wäre im Interesse des Vereins wünschenswert!), wenn Herrn Heymann auch ferner Gelegenheit geboten würde, sich thätig bei diesem Vereine zu betheiligen. Möge dieses Bestreben ferner Nachahmung in Israel finden, wie es bisher in Paris, London re. schon gefunden, daß das lebhafte Interesse, das unsere Väter für die jüdische Lehre einst begeisterte, wieder wach werde und unsere Jugend zu einem frommen, Gott wohlgefälligen Lebenswandel führe. Vei'liir, 22. Sept. Wie in Schlesien ist auch in Ostpreußen jüngst ein jüdischer Kaufmann, Herr Julius Lebegott in Tilsit, zum stellvertretenden Provinzial-L'audtags-Abgeordnetert von den Stadtverordneten, deren Protokollführer er ist, gewählt worden. Die Kaufmannschaft hatte ihn früher bereits zu ihrem „Obervorsteher" erwählt. Berlin, 2. October. Die neueste Nummes des „Ministerial-Blattes für die gesammte innere Verwaltung" enthält n. A. eine Verfügung vom 11. August, daß den jüdischem Stadtverordneten die Theilnahme an den Vrovinzial-Landtags-Wahlen nicht versagt werden darf. Danzig 7. Tuchri 5621. Der letzt verwichene Freitag war für iammtliche jüdische Gemeinden Danzigs ein Tag allgemeiner Trauer. An jenem Tage um 2 Uhr Nachmittags wurde nämlich die irdische Hülle des durch seine Thätigkeit auf dem Gebiete des Talmuds auch iu weiteren Kreuen rühmlichst bekannten Oberrabbiners Hrn. IsraelLüpschütz zur Ruhe bestattet. Der Tod hatte ihn in der Synagoge der Weinberger Gemeinde überrascht, als er am 71H-2 mr nach dem Morgengottesdienste, die Tephilin^ an Kops und Arm, mit einem .-.^"2 beschäftigt war. Nur die Kultusbeamten waren noch anwesend, und schon wollten auch diese sich entfernen, als sie den thenern Führer ihrer Gemeinde entseelt zur Erde sinken sahen. Alle Versuche, den Lebensgeist in ihm wach zu rufen, blieben erfolglos. Ein Lungenschlag hatte feinem Leben ein Ende gemacht. 2-v, hat ein Alter von 77 Jahren erreicht und besaß bis zu feinem Lebensende eine in diesem Alter seltene Rüstigkeit des Körpers und Klarheit des Geistes. 'Nur wenige Tage vorher scheute er nicht eine den ganzen Tag andauernde sehr beschwerliche Wanderung durch die Stadt zum Zwecke einer Kollekte für Arme. Am zweiten - Tage sungirte er noch als Vorbeter des in der Weinberger Synagoge. Am Grabe hielt Herr vr. Lüpschütz, ein Sohn des Verewigten, früher Land-Rabbiner in Mecklenburg, eine kurze, ergreifende Rede. In welcher Achtung der Tahingeschiedene bei särnmtlichen jüdischen Einwohnern Danzigs gestanden, zeigte die allgemeine Theilnahme an dem Leichenbegängnisse. Wie tief aber die Gemeinde, besonders die Weinberger und Langsnhrer, den durch das Dahinscheiden dieses treuen, glaubensfesten und bei allen erfahrenen Unbilden nie die Erfüllung seiner Pflichten unterlassenden Nabbinen erlittenen Verlust empfinden, davon giebt der Entschluß ein Zeugniß, der, wie verlautet, von den Vorstehern der letzter» gefaßt worden sein soll, nämlich in ihren Gemeinden wiederum einen frommen, d. i. yrthodoxen Nabbinen anzustellen, der nx-nn 7^)2 Es ist nicht an dem Referenten., über hie Verdienste des Verstorbenen auf

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