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Der Israelit · 1860-09-20 · Heft 17 (20.9.1860) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
1 (1860)
Issue
Heft 17 (20.9.1860)
Date
1860-09-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
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208 . Zum Schlüsse für heute noch ein Curiosum. Vor einigen Wochen hatte ich Gelegenheit, einige Blicke in das Ph.'sche Bibelwerk-zu thun. Bei Aufschlagen der ersten Blatter wollte ich meinen Augen nicht trauen, denn Kr einen solchen Op hätte ich diesen Herrn nicht gehalten. Von den 7 Noahitischen Geboten wird m 's gesprochen. Da lese ich, den sei verboten n"Ov ->O»r von einem lebendigen Thiere ein Glied zu entfernen. Ob beim das Verbot OpL ein Thora-Gesetz, ist eine große Eontraverse der Talmudisten; und lehrt uns nun der gelehrte Herr, es sei schon den Noahiten verboten. Wir lesen zwar an betreffender Stelle iVOw.OVO 1^2 -rv iv->, daß die Thora lediglich das Esten .eines beim Leben des Thieres von ihm abgeschnittenen ^Theils verbietet; allein nach dem rättonellen, über der Thora stehenden Grundsätze unserer Reformatoren: „In den Mund geht keine Sünde hinein", kann ja von einem Eß-Verbot gar nicht die Rede sein! Ich lese weiter und finde die Pflicht der Noahiten: Gott anzubcten. Das versteht nämlich PH. unter OVO ÖO->2 in Sanbedrin 56. Weiß denn dieser "NO nicht, was hierorts ->"OVO wiffen, daß dies Wort „Gott lästerriHdaß .es, Mch.-selbst in der -Schriftsprache diese Bedeutung habe? Hat er nie gehört, nie gelesen, daß nach der Meinung Vieler selbst beim Israeliten O^O? Und ein solcher Ignorant auf jüdischem Gebiete hat die Stirne, sich zum Bibelübersetzer — Kr Juden aufzuwerfen? Seitdem Israel im Exil sich befindet, muß eine solche xsLin nicht vorgekommen sein!! Es ist Zeit, daß die Orthodoxie sich insgesammt erhebe und laut rufe: „Wir haben kein Theil, keine Gemeinschaft mit dir, wir werden selbst das Werk beginnen!" Es ist übrigens auch Zeit, daß wir wirklich beginnen, den Unsrigen wenigstens die OOD 'VOM '.-1 recht bald in die Hand geben; yui cito äat, bis äat; doppelt gibt, wer gleich gibt! vr. A. Aus Baden, Ende August. Die längst durch Herrn Oberrath Altmann projektirte Errichtung eines jüdischen Schulseminars Kr die Heranbildung tüchleicht konnte eine solche Abschrift in die Hand eines hellenistischen: Judcn^gerathen,^der in seiner Unkenntniß die Lesart für acht tiger Schulmänner ist jetzt ihrer Realisation näher gerückt. Am 46. v. M. tagte unter dem Vorsitze des Herrn Oberräth Altmann eine Anzahl streng orthodox gesinnter Männer, worunter wir die Herren Kaufmann Wormser und Henle besonders hervorheben/ in Heidelberg. Es wurde der Versammlung die Eröffnung gemacht, daß vom Großh. Ministerium nun die Genehmigung erlangt worden seiin Weinheim an der Bergstraße ein Knabeninstitut zu gründen, dessen Leitung dem Herrn vr. Plato in Frankfurt a. M. übertragen werden sollte. In feurigen Ansprachen des Herrn Oberrath Altmann und des Herrn Or. Plato wurde sodann die Nothwendigkeit hervorgehoben, mit dieser Anstalt ein jüdisches Schulseminar zu verbinden. Die Ersprießlichkeit des letz- Lern für die erstere würde dadurch nachgewiesen, daß die heranzubildenden Lehrer zu ihrer praktischen Uebung während der Bildungsjahre wieder Kr das Knabeninstitut verwendet werden solltenwodurch eine Wechselwirkung entstehe, die Kr die Hebung der. beiden Anstalten den wohlthätigsten Einfluß ausüben müßte. Es wurde sodann der Beschluß gefaßt, das erforderliche Kapital, das beiläufig auf 20,000 fl. veranschlagt ist, von ' welcher Summe schon 5000 fl: disponibel sind/ durch Aktien/ die etwa 6 Jahre M-. verzinslich stehen und dann vom Ueberschuß der Einnahmen allmählich znrückbezahlt werden sollten, zu beschaffen. ' ' ' Wir wünschen diesen! Unternehmen, dessen Nothwendigkeit wir bei den obwaltenden/ wohlbekannten Mißständen der isr. Schulpräparanden wohl einsehen^ von Herzen einen weitern , - gedeihlichen Fortgang, Hätten jedoch gewünscht, daß auch die Rabbiner des/ Landes bei - der Einladung zu dieser Versammlung mehr berücksichtigt worden wären: Diese find' es ja, welche in ihren Bezirken zum Gedeihen des Unternehmens am Meisten förderlich sein können. N: Lübeck, im Monate Elul. Neben der seit dem Jahre 550 in Moisling, unserer Schwestergemeinde, bestehenden O^O OOw.-,^ OiOnhat sich in diesem Jahre auch hier ein Verein zu gleichem Zwecke gebildet, der gegen jene die dreifache Äusstattungssumme verheißt. Neu ist dieser Verein nach der kurzen Zeit .seiner Constituirung - alt aber nach-dem Wesen/seiner Statuten , wot wir außer dem allgemein religiösen Principe, welches O^>O OOwO^meben^- ändym/, (Hierbei^ eine Beilage.)

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