Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 14 (29.8.1860)
- Date
- 1860-08-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2446952-2446967--00188-2455350- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
169 unbedeutende Umgehung der Wahrheit zu beklagen. Es ist nämlich nicht richtig, daß der Hr. Rabbiner klagend gegen den Vorstand aufgetreten sei. Vielmehr ist es gerade umgekehrt. Der Herr Rabbiner ist vom Vorstande beim Magistrate angeklagt worden. Niemand, auch nicht einmal ein Vorstand hat das Recht, uns die Wahrheit zu verdrehen. Das Andere, nämlich das ernste Erinnern gegen die irreligiöse Handlungsweise des Vorstandes in der Gemeinde, muß Jeder, der nicht zu den Heuchlern, Schmeichlern und Speichelleckern gehört, von einem geistlichen Vorstände, der zu viel Gewissen hat, um sich zur Vorstandsmaschine herabznwürdigen, ganz 'in Ordnung finden. — Gehen wir nun zu den einzelnen Punkten, die vom Vorstande selbst ganz unwichtig genannt werden, uns aber an sich nur zum Theil unwichtig, dem Princip nach aber nichts weniger als unwichtig erscheinen. 1) Der Hr. Rabbiner will die eingeführte Ordnung der Ehorbegleitung bei einem Leichenbegängnisse nicht gestatten; der löbliche Vorstand hat uns leider wieder nicht die ganze Wahrheit berichtet. In Wahrheit verhält sich die Sache folgendermaßen: Der Hr. Rabbiner hat solche Sitte niemals gestört; als jedoch die Statuten des diesbezüglichen Vereins behufs behördlicher Genehmigung demselben zur Unterschrift vorgelegt wurden, äußerte derselbe, diesem Lst Sanktion versagen zu müssen, nur nicht dadurch andersdenkenden Gemeindemitgliedern Gewissenszwang aufzubürden. Zwischen Versagung der Sanktion und Störung scheint uns aber ein kleiner Unterschied. So ist cs aber wiederum. Diese Herren berechnen altes für den Effekt, gleichviel ob die Themis ein oder gar zwei Augen zudrücken muß. 2) „Will er nicht zugeben, daß der Cantor beim gottesdienstlichen Fungiren mit zugerolltem Tality steht" — Antwort: weil nämlich dies gegen O. Cb. C. 8. tz. 8. M. A. 1 verstößt. 3) „Hält er es für verpönt, daß letzterer manche Stelle, z. V. das so oft vorkommcnde l^eebo-ävcki nicht genugmal rcpetire, während wieder manche andere Stelle, wie das Voi-ellalo mehrmal wiederholt wird." Antwort: gu! «'exeuss «'»ccube. 4) Zwang er uns auf, das unfern Gefühlen so sehr widersprechende und von den meisten, selbst ganz orthodoxen Gemeinden bereits beseitigte Nekom Leenenu einzuführen. Warum erscheint dies dem Vorstande ganz unwichtig? hier hätte derselbe ja eine kostbare Handhabe gehabt, für die gereinigte Gottesverehrung eine Lanze zu brechen. Allein ein richtiges Gefühl hat hier den Vorstand geleitet. Es gereicht nämlich der reinen Gottesverehrung des Judenthums zur weit größeren Ehre, niemals in seinem Gebete etwas gehabt zu haben, was aus Humanitätsrücksichten ansgelöscht werden müsse. In der That enthält dieses Nekom Leenenu nnr die Bitte zu Gott, die Inhumanität des frühern und in fernen Ländern noch jetzigen Heidenthnms durch Kultur und Humanität, die edelste Rache des edelmüthigen, hartgeprüften Judenthums, zu sühnen. Schmähen wir also unsere Ahnen nicht dadurch, daß wir ihnen den Charakter der brutalen Rache andichten. (Schluß folgt.) M Kehrichten. Deutschland. Mainz, 22. August. Vor einiger Zeit machte Herr Raph. Kirchheim aus Frankfurt a. M. im Univ. isr. die Bemerkung, daß bei dem sogenannten Institute zur Förderung der jüdischen (?) Literatur, an dessen Spitze Herr vr. Philippson in Magdeburg steht, die literarische Leitung in den Händen von Geschäftsleuten und die geschäftliche in den Händen von Gelehrten zu liegen scheine, so ungeschickt werde Beides verwaltet. Diese verkehrte Verfahrnngsweisc scheint Hrn. PH. sehr zu gefallen, da er sie auch auf andern Gebieten anwcndet. Wo er mit geistigen Waffen kämpfen sollte, da will er gerichtliche Klage führen und wo er gerichtlich klagen sollte, da beschwert er sich vor dem Forum der Ocffentlichkeit. Er beklagt sich in dir. 34 seiner Zeitung, einen Schmähbrief aus dem Großherzogthum Posen bekommen zu haben, der ihn mit dem Tode durch Mord er Hand bedroht. Fühlt sich Hr. vr. PH. durch solch einen Brief geängstigt oder verletzt, so mag er auf gerichtliche Untersuchung dringen. Was aber sollen , derlei Mitthcilungen dem Publikum? Will sich PH.