Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 1 (1860)
- Issue
- Heft 11 (8.8.1860)
- Date
- 1860-08-08
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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133 mäuiur auf die hohe Wichtigkeit aufmerksam zu mache», dem selbst in israelitischen Unterrichts-Anstalten längst und vielfach gefüllten Mangel an guten, wahrhaft-jüdischen Schul- und Lesebüchern durchgreifend abzuhelfen. Dieser ist in der That ein böchst fühlbarer; denn wenn gleichwohl unser jüngstes Jahrzehnt in dieser Beziehung Manches geleistet, so bleibt dennoch von streng-religiösem Standpunkte aus noch Vieles zu wünschen übrig, folgendes möge beispielsweise als Beleg hiefür dienen: Den vierbuchstabigen, heiligen Namen Gottes, .^"2 2v', außerhalb des Tempels, r'ij-2^1 ^-2, auszusprechen, ist bekanntlich von der Religion strengstens verboten, und zwar heißt es ausdrücklich p-r "2^-vx2 22',-, 2""->7 ,-717. Deffen ungeachtet findet sich derselbe in manchem, sogar in einem sonst als ziemlich brauchbar zu bezeichnenden jüdischen Lesebuch für Schule und Haus mit deutschen Leitern — also auch für jedes Schulkind zum Lesen bestimmt - eben f 0 vor, wie derselbe zu lesen uns verboten ist. Kann ein solches Buch nun mit gutem Gewissen Kindern in die Hand gegeben werden? Möge daher dieser Angelegenheit von orthodorer Seite die erwünschte Aufmerksamkeit zugeweudel werden. Der Wortlaut erwähnten hohen Regienmgs-Rescripts ist folgender: Nro. pE». 1<»1L<:. Nro. «xpock. l'.)1!)4. Würzbnrg, den in. März 1660. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Non Seite der Distrikts-Rabbiner ist Beschwerde darüber geführt worden, daß in christlichen Elementar-Schulen, welche von israelitischen Schulkindern besucht werden, letztere zum Leien und Memoriren des für die unterste Klasse eingeführten Lehrbüchleins „Erster Unterricht von Gott" und der kleinern biblischen Geschichte des altert und neuen Testamentes für katholische Volksschulen von l)r. I. Schuster artgehalten werden. Was nun den biblischen Geschichtsunterricht betrifft, so wird hierüber lediglich auf das lithographirte Regierungs-Ausschreiben vom 1. März 1644 Nro. l3lU!l (Kirstetter Verordnungs-Sammlung Nro. öl7) verwicsen*) und die gewissenhafte Einhaltung der *) Anmerkung rrs Einsenkers: Zum nZhcrn Vernändnik folg^ auch di'csc ^lUschlicßung wortzfrreu: I., N. S. dort gegebenen Anordnungen und Vorschriften für die Folge gewärtigt. Aber auch das Büchlein „Erster Unterricht von Gott" welches in den meisten christlichen Schulen des Regierungsbezirkes eingefühA ist, eignet sich nicht für den Unterricht der israelitischen Schuljugend, und die israelitischen Schulkinder in den christlichen Elementarschulen sind daher fernerhin vom Lesen und Memoriren dieses Büchleins, sowie überhaupt von allen Gegenständen, die zum christlichen Religions-Unterricht geboren, zu dispensiren. König!. Negierung von Untersranken und Aschasfenbnrg, Kammer des Innern, (gcz.) Zu—Rhein. M ees. An das Distrikts Nabbinat zn N. Den Unterricht der israelitischen Schuljugend in den christlichen Schulen betreffend. Bns Baden. Auch in diesem Jahre hat Herr Dberrath Altmann auf seiner Rundreise durch Baden die israelitischen Schulen geprüft; wie wir hören, hat sich derselbe dahin ausgesprochen, daß er mit dem Zustande der Schulen im Allgemeinen zufrieden sei und daß er sich von der Pflichttreue der Lehrer überzeugt habe. Daß nicht Alles geschieht, was geleistet werden hülle, daran tragen wahrlich die Lehrer nicht Schuld; denn die häusliche Erziehung steht häufig im Gegensätze zn dem Wirken der Lehrer, da die Eltern meistens ans den Religionsunterricht wenig Werth legen. In der Regel werden die Kinder schon im neunten Fahre der jüdischen Schule entzogen und genießen dann nur noch einen spärlichen und kümmerlichen Religionsunterricht. — Die Besoldung der Neligionslchrer ist hier zu Lande sehr gering, der Normalgehalt beträgt 172 Gulden ohne Dienstwoh-