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Jüdische Zeitung · 1920-10-29 · 29 (29.10.1920) · p. Seite 5

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
14 (1920)
Issue
29 (29.10.1920)
Date
1920-10-29
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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!Nr. 29 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 5 Die Aufforstung Palästinas Von Agronom J. Oettinger. Die ersten Schritte, die der Jüdische Nationalfonds zur Aufforstung Palästinas tat. waren geknüpft an den Beschluß der Zionistischen Organisation, ein dauerndes Denkmal für Herd durch Pflanzung von Wäldern auf seinen Namen zu errichten. Im Jahre 1904 — Herzls Todesjahr — wurde die Baumspende als eine Abteilung des Jüdischen Nationalfonds gegründet. Die Zelktörung der Wälder, mit denen Erez- Israel einstmals gesegnet war, und von denen man noch heute Spuren findet, hat enormen Schaden verursacht. Wir müssen dem Lande seinen verlorenen Schatten zurückgeben, denn es ist richtig gesagt worden, daß Palästina demjenigen gehören wird, der ihm Schatten verschafft. Wir haben die hügeligen Abhänge zu bepflanzen, we'che fast ein Drittel der ganzen Oberfläche Palästinas darstellen und zum Pflügen und Säen meist ungeeignet sind. Wir haben Gehölze in den Sümpfen anzu'egen, aus denen giftige Ausdünstungen aufsteigen. Wir haben die wandernden Dünen zu be>- walden. Wäldchen und Alleen mit Nutz- und Zierbäumen in jeder Kolonie und Farm anzulegen. Die Feuchtigkeit Palästinas wird zunehmen, sobald Wälder 'und Gehölze da sind. In Zukunft wird die Feuchtigkeit im Boden aufgespeichert und demgemäß seine Fruchtbarkeit bedeutend erhöht werden. Die Mengen an Baumaterial, welches für die Entwicklung Palästinas benötigt wird, werden sehr groß sein, und wir sollten nicht von überseeischem Nutzholz abhängig sein müssen. Durch dauernde und systematische Aufforstung werden wir das Problem der Beschaffung von Nutzholz für Bauzwecke lösen. Durch die nationale Aufforstung schaffen wir die wirtschaftliche Basis, welche tausenden von Arbeitern ihren Lebensunterhalt gewährt Das Problem der Arbeitsbeschaffung für neue Einwanderer kann dadurch teilweise gelöst werden: durch die Anpf anzung von Wäldern, ferner durch ihre Ausholzung und durch die verschiedenen Nutzholzindustrien. Der Jüdische Nationalfonds begann im Jahre 1908 mit der Pflanzungsarbeit aber bis Kriegsausbruch nur in kleinem Maßstabe. Oelbäurne wurden auf den Ländereien des Jüdischen Nationalfonds in Huldah und Ben-Schemen angepflanzt, und kürzlich erst hat maii erkannt, daß eine Aufforstung m großem Maßstabe erforderlich Ist. Diese wurde unmittelbar nach der Eroberung Palästinas in Angriff genommen. Die nötigen Vorbereitungen wurden im vergangenen Jahre durch das Landwirtschafts- und Kolonisationsdepartement der Zionist Commission getroffen. In Baumschulen wurden zahlreiche junge Bäumchen der verschiedensten Arten' Waldbäume aufgezogen, und im vorigen Winter wurden die Sanddünen von Nachlath-Jehuda, die Moore von Merchavia und Kinereth. die Felsen von Ben-Schemen und Huldah und in er Kolonie Beer-Towia bepflanzt Der Anfang, der mit der Bewaldung der Sanddünen gemacht wurde, zeigt bereits, daß, es Möglichkeiten gibt diese Wüste fruchtbar zu machen, und daß die ausgedehnten sandigen Strecken, weiche den Kolonisten Schaden zufügen, in eine Quelle des Lebensunterhaltes für tausende von Fami'ien verwandelt werden können. Die neue Methode, den Sand durch das Pflanzen von „Sandfreund“ zu befestigen, bevor das Pflanzen der Baumschulen beginnt, ist ein entschiedener Erfolg. Die Aufforstung der Felsen durch Samen, und nicht durch das Anpflanzen von Schößlingen, ist ebenfalls sehr erfo’greich gewesen. Auf diese Weise können wir große Flächen der bergigen Zone schnell mit stattlichen und schattigen Eichen und Zypressen bepflanzen. Die Pflanzungen auf dem Karmel und in Dilb, welche nicht dem Nationalfonds gehören, werden ihm wahrscheinlich übertragen werden. Zirka 600.000 Bäume wurden im vorigen Winter angepflanzt Die Arbeit der Aufforstung im Jahre 5680 hat die Grundlage für eine nationale Forstverwaltung gelegt, weiche die Entwicklung vieler anderer Arbeitszweige sichert. Bodenreform in Palästina Von dem Augenblick an. wo die Verwirklichung der jüdischen PalästinaJioffnungen in greifbare Nähe rückte, begann im zionistischen Lager lebhafte Auseinandersetzungen über die Frage des ■künftigen Bodenrechtes in Palästina. Zwar theoretisch waren sich alle Richtungen einig. Jede Partei wünschte und wünscht auch heute noch Statuierung des Obereigentums der Gesamtheit bekanntlich haben sich auch die Amerikaner in ihrer berühmten Pittsburger Resolution grundsätzlich dafür ausgesprochen. Der Gedanke, daß auch in Palästina der einzelne Bodenbesitzer aus der Leistung der Gesamtheit die sich in steigenden Bodenpreisen ausdrückt. Privaten Nutzen ziehen, daß auch dort Bodenmonopol und Bodenwuchr dauernd herrschen sollen, erscheint allgemein unerträglich. Daß der Einzelne den Boden nur von der Gemeinschaft empfangen und ihn im Einvernehmen mit der Gemeinschaft ’rien dürie. erschien selbstverständlich, p vor San Remn sch/webten diese Gedanken xen Raume. Es zeigte sich dann, daß England nicht geneigt war. die Sozialisierung des Bodens in vollstem Maße durchzutühren. und es fragte sich nun. wie weit die jüdische Besiedlung als solche s:ch zur Frage des privaten Bodenkaurs durch jüdische Siedler stellen solle. Auch hier konnte es sich wieder nur um Wünsche handeln, da ein Verbot des jüdischen Privatkaufs angesichts der Stellungnahme der palästinensischen Landesverwaltung nicht in Frage kam. Da außerdem zu befürchten war. daß bei steigender Entwicklung des Landes und freien Bodenkaufsrecht. falls das jüdische Privatkapital irgendwie vom Bodenkaut zurückgehalten würde, an seiner Stelle fremdes Kapital emgreifen würde, so glaubte die Mehrheit der Londoner Jahreskonferenz, eine Stellungnahme für das alleinige jüdische Bodenkaufsrecht des Nationalfonds nicht verantworten zu können. In der ..Jüdischen Rundschau“ hat bereits S z a d i r o darauf hingewiesen, daß England in seinen Kolonien- Wege des Bodenrechts gefunden hat. die im Endeffekt eine der vollen Bodennationalisierung sehr ähnliche Wirkung erzielen. Schneller nun als man es erwartet hatte, sind diese englischen Kolonialerfahrungen auf Palästina übertragen worden. Die wesentlichen Bestimmungen der neuen Bodengesetzgebung sind bereits bekannt geworden. Grundsätzlich ist jeder Verkauf. Austausch oder die Verschenkung von Boden an behördliche Genehmigung gebunden worden, ebenso Verpachtung über mehr als drei Jahre. Dadurch ist das freie Bodenrecht bereits in entscheidender Weise durchkreuzt und eine weitgehende Kontrolle der Gesamtheit über die Gestaltung der Bodenverhältnisse geschaffen. Zugleich aber sind den Behörden gesetzliche Richtlinien an die Hand gegeben worden, denen ein ganz bestimmtes Ideal der Bodengestaltung vorschwebt. Der einzelne Käufer soll nie mehr öodenwert als 3000 engL Pfund erwerben. Damit ist ein entscheidender Schritt gegen betriebliche Latifundienbildung getan, ohne daß die Bildung mittlerer Güter, die sich für genossenschaftlichen Betrieb eignen, unmöglich gemacht wird. Zur Verhinderung jeglichen Luxusbesitzes ist bestimmt, daß erwerbsberechtigt nur ist wer palästinensischer Bürger ist und nachweslich den Boden sofort bestellt oder bebaut. Um jedoch auch eine zu große Zersplitterung des Bodens zu verhindern, und um den Besitz gegen alle Wechselfälle sicherzustellen. ist das ..Heimstättenrecht“ eingeführt Danach ist Verkauf. Verpachtung und auch Verpfändung eines Bodenminimums. das für die Erhaltung einer Wirtschaft notwendig ist verboten. Zur besonderen Verhinderung der städtischen Bodenspekulation ist noch bestimmt, daß ein Grundstück, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, nicht öfter als e'nmal im Jahre veräußert werden darf. Diese ganze Gesetzgebung soll iedoch nicht die Tätigkeit der Bodengesellschaften verhindern. Mit besonderer Erlaubnis des Oberkommissärs dürfen sie größere Flächen erwerben, falls sie sofort die Bearbeitung oder Bebauung vornehmen. Damit ist gleichzeitig das alte türkische Recht, das keine juristischen Personen kannte, außer Kraft gesetzt Um den Erfolg der ganzen Gesetzgebung sicherzustellen.. sind harte Strafen angedroht, -die sich bis zur Konfiskation steigern' können. Die Samuelsche' Bodengesetzgebung erfüllt nicht die höchsten W'ünsche. die man an die künftige Gestaltung des Grundrechtes in Palästina zu stellen berechtigt ist Angesichts der Tatsache, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen mehr nicht zu erwarten war. ja daß die Erwartungen, die man zurzeit hegen durfte, sogar wohl übertroffen sein durften, wird man das an sich bedeutende Gesetz als einen wesentlichen Fortschritt für die Aussichten einer sozial gesunden Gestaltung der Besiedlung Palästinas begrüßen dürfen. Vor allem aber ist nunmehr endgültig der Behauptung der Boden entzogen, daß die arabischen Fellachen Palästinas von ihrem Boden vertrieben werden sollen. Das Samuelsche Bodengesetz gibt ihnen im Gegenteil eine Sicherung ihres Besitztums, wie sie gar nicht stärker gedacht werden kann. E. M. Palästina Eröffnung der palästinensischen Delegierten- Versammlung. Die Delegrertenversammlung wurde am 7. Oktober in. Anwesenheit von 250 Delegierten, darunter auch einiger Frauen, eröffnet. In einem Begrüßungsschreiben drückte Samuel seine Hoffnung aus, daß die Delegiertenversammlung segensreich für den Jischub sein werde und das friedliche Zusammenleben der Juden mit den anderen Konfessionen verstärken wird. Nas. hashibi, Stadtpräsident von Jerusalem, hielt eine Ansprache und drückte seine Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben aller Palästinenser aus. Ussischkin forderte zu Einmütigkeit und Oprerwilligkeit auf. Von J e 11 i n, der am Kommen verhindert war, lief ein Begrüßungsschreiben eih, ebenso von Weizmann und Sokolow. Zum Ehrenpräsidenten wurde Rabbi Jakob Meir gewählt und ins Präsidium je ein Mitglied der Achduth Haawodah, Hapoel- Hazair, der Sephardim, der Jemeniten, der Kolonisten und der Parteilosen. Am 8. Oktober begaben sich die Delegierten an dje Klagemauer. Es wurde beschlossen, sich in einem Aufruf an die Regierungen der Völker von Westeuropa und Amerika und an den Völkerbuna zu wenden mit der Bitte, alle Mittel zu ergreifen, um den Judenmetzeleien in Polen, Ukraine, Galizien und Ungarn e:n Ende zu bereiten. Sonntag wurde unter großer Begeisterung beschlossen, einen nationalen Waad zu bilden, der gemeinsam mit der zionistischen Organisation vorgehen soll. Diese beiden sollen von der Regierung anerkannt werden und ihnen soll das Recht zustehen. Auflagen für die Bedürfnisse des Jischub zu bestimmen. Bei der Abstimmung über den nationalen Waad enthielten sich die orthodoxen Delegierten der Stimme. Zar Grenziraxe Palästinas. Die Nord- und Nordostgrenzen Palästinas» die mit Frankreich zu vereinbaren sind, sind noch nicht festgestellt und es ist notwendig, klar auszusprechen, wie die Dinge jetzt stehen. Die vom jüdischen Volk beanspruchten Nord- und Nordostgrenzen sind durch wirtschaftliche Erwägungen bestimmt: erstens, die Notwendigkeit. Wasserkräfte für Bewässerung und Krafterzeugung zu erhalten, zweitens die Einfügung eines angemessenen Teiles des Hauran, von dem Cis- Jordanien jetzt mehr als je abhängig ist. was die Broterzeugung anlangt. Die in Frage kommenden Wasserquellen sind: der Litani, der Jordan, die Schneefekler des Hermon, der Merom- und der Tiberiassee und der Jarmuk. Der Einschluß dieser Gebiete ro.lt keine historisch-politische Teilung auf; der Libanon, wie er durch Verträge zwischen den Großmächten und der Türkei definiert ist, bleibt gänzlich außerhalb. Die Linie kreuzt keine ethnologischen Ansprüche und Rechte; bei einer Befragung der Bevölkerung, würde sie ganz sicher für den Anschluß an Palästina stimmen (längst wird dieser Wunsch von vieen Seiten der britischen Regierung gegenüber ausgesprochen); auch wirtschaftlich würde diese Grenze kein Unrecht bedeuten, die betreffenden Gebiete gehören zu Palästina und nicht außerhalb Palästinas; und natürlich würde, wenn ein berechtigter Anspruch ani einen Anteil an dem Wasser und der erzeugten Kraft erhoben würde, diesem ohne weiteres Rechnung getragen werden. Das einzige Gewässer, bezüglich dessen ein solcher Anspruch erhoben werden könnte, ist der Litani. Bei der Ablehnung der gerechten Nord- und Nordostgrenze Pa.ästinas stützen sich die französischen Diplomaten auf zwei Gründe; erstens eine geheime Zusage, die mehreren libanesischen Politikern gegeben wurde, ein Groß- Libanon zu schaffen. Die letzten Maßnahmen General Gourauds haben diese Zusage allgemein bekannt gemacht. Dieses Groß-Libanon existiert weder ethnologisch, noch sozial, noch politisch. Es ist ein diplomatisches Kunstprodukt, dem die Lebensinteressen Palästinas geopfert werden sollen. Zweitens der Sykes-Picot-Vertrag. Gewiß. dieser Vertrag wollte von Palästina den größten Teil Galiläas und fast alle Wasserkräfte abschneiden. Aber die Sykes-Picot-Linie ist längst als imhaltbar erkannt und wurde auch von den Franzosen, wenn nicht theoretisch, so doch praktisch aufgegeben. Während: der Verhandlungen stellte Lloyd George die Formel auf: „Von Dan b is Beers c h e b a.“ Sie ist weit entfernt davon, eine glückliche Lösung darzustellen, und hat sehr wenig historischen und sonstigen Grund. Aber nach langem Hin und Her bat der französische Vertreter Berthelot die Formel angenommen und es wurde in San Remo vereinbart, daß Palästina bis T y r u s reichen und Banias. Metullai und einen Teil des Hermon einschUeßen, bezüglich des Litani aber gewisse Rechte erhalten solle. Die Linie östlich vom Jordan blieb in Schwebe. Diese Vereinbarung sollte der Genehmigung Millerands unterbreitet werden. Millerand erfühl bekanntlich heftige Angriffe seitens der radikalen Nationalisten im französischen Parlament Man warf ihm vor. daß er die französischen Interessen den britischen geopfert habe. Eine Folge dieser Agitation war es. daß er dem Berthelotschen Uebereinkommen die Biligung verweigerte, und unmittelbar vor Spaa legte er eine Denkschrift vor. die den französischen Gesichtspunkt herausarbeitete. Frankreich habe, betonte er. bezüglich der Sykes-Picot-Linie nicht weniger als drei Konzessionen gemacht, ohne dafür etwas von England zu erhalten. Er forderte für Syrien eine Grenze, die südlich der Bucht von Tyrus begann, die Wasserscheide kreuzte, südlich von Banias auf das Ostufer des Jordan überging und diesem sowie dem Ostufer des Sees von Merom und Tiberias bis zur Jarmukmündung fogte. Diese Linie würde nicht nur einen Teil Galiläas und den ganzen Hauram von Palästina abschneiden, sondern es auch aller Wasserkräfte berauben. Palästina hätte kein Wasser für Bewässerungsanlagen und keines für Kraftanlagen. Ohne Bewässerung kann Palästina das unbebaute Land nicht unter den Pflug nehmen, sein Ackerbau ist gelähmt Ohne elektrische Kraft (Kohle und Oel sind nicht vorhanden) können keine Industrien geschaffen werden. Die französische Grenzlinie würde Palästina also jede Hoffnung auf wirtschaftlichen Aufschwung rauben. Dies und nichts weniger ist ihre Bedeutung. Diese Forderung wurde in Spaa nicht diskutiert. Maat hielt es für richtiger, die Verhandlung mit Rücksicht auf die französische Politik in diesem Augenblick zu verschieben. Aber die Grenzfrage muß bald geregelt werden und in der Zwischenzeit sind wichtige politische Ereignisse eingetreten. Die Franzosen haben sich in Damaskus festgesetzt und ihre Verwaltung auf ganz Syrien erstreckt. England hat ein Uebereinkommen mit den ägyptischen und nationalistischen Führern getroffen, dessen Durchführung Palästina ln Zukunft zum Angelpunkt der britischen Poitik im nahen und mittleren Orient machen wird. Frankreichs Interesse an Palästina ist geringer, das Englands unendlich stärker geworden. Von britischer Seite wurde die Behandlung der Grenzfrage bisher allzusehr in den Händen untergeordneter Organe gelassen, die für die Bedeutung der Angelegenheit weder die nötige Autorität noch das genügende Verständnis hatten. Nach den letzten ägyptischen Ereignissen gibt es keine Entschuldigung mehr daiür, diese Frage als eine untergeordnete zu behandeln. Das britisch«

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