Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 14 (1920)
- Issue
- 25 (3.9.1920)
- Date
- 1920-09-03
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 ■'Hilfsorganisationen sammeln werden, ist die Welthiltskonferenz an diese Aufgaben herangetreten. Aber die zur Lösung dieser Aufgaben notwendigen Mittel übersteigen um ein Vielfaches die bisher aufgebrachten, wie überhaupt das bisher geschaffene ’Hi'.fswerk. trotz seiner Großartigkeit, nicht im Verhältnisse zu der durch den Krieg und seine Begleiterscheinungen hervorgerufenen unbeschreiblichen Not steht Noch sind weite Kreise des Judentums und noch ist das Judentum in vielen Ländern den Hilfswerken ferjigeblieben. Die Vvelthilfskonferenz. zusammengesetzt aus Vertretern des Judentums aller Länder, wendet sich unter dem entsetzlichen Eindruck der furchtbaren Gefahr und der Not. in denen die jüdischen Massen des Ostens stehen.- und erfüllt von der Erkenntnis der Dringlichkeit ihrer Aufgaben, an das gesamte jüdische Volk mit der Aufforderung, seine Anstrengungen zu vervielfachen, denn es gilt buchstäblich die Rettung von hunderttausenden Existenzen, hunderttausenden “Waisen und Kindern, es gilt die Rettung der jüdischen Massen. Resolutionen über die verschiedenen Formen der schnellen Hilfe. 1. Die schnelle Hilfe muß als eine bloß zeitweilige Institution betrachtet werden. Sie darf nur dann und dort angewendet werden, 'wenn es die allgemeine Lage in dem'betreffenden Land und die Lebensverhältnisse der jüdischen Bevölkerung noch nicht erlauben, zu konstruktiver Hilfsarbeit überzugehen. 2. Das Verhältnis zwischen der schnellen und konstruktiven Hilfe kann man in, drei Gruppen einteilen, bezüglich, der Länder, wo Juden vom Krieg und Pogrom gelitten' haben: a) Solche Länder, die grundsätzlich schnelle Hilfexbenötigen und wo konstruktive Hil^e nur in sehr begrenztem Maße geleistet werden kann. b) Solche Länder, wo die beiden Formen der Hilfe, die schnelle und die konstruktive gleichzeitig und Hand in Hand geführt werden können und sollen, c) Solche Länder, wo die konstruktive Hilfe prinzipiell vorherrscht und die schnelle nur als Ausnahme zugelassen werden kann. 3. Zu der Hilfsarbei: muß man die Notbedürftigen selbst zu- ■ ziehen, so daß ihre Vertreter, sich in den örtlichen " Organisationen beteiligen sollen, welche sich mit Hilfe befassen, 4. Man muß nach Möglichkeit vermeiden, den Notbedürftigen Geld zu geben, besonders nm sich. Speise, Kleidung, Schuh werk u a. anzuschaffen- Statt dessen soll man Produkte md fertige Waren herausgeben und Gemeindeküchen und Speiseräume errichten. 5. Diese Hilfe soll überhaupt nur. gegen einen gewissen Betrag gegeben werden, wenn auch einen, minimalen. Nur die vollständig Mittellosen dürien davon befreit werden. 6. Konkret soll die schnelle Hilfe die Notbedürftigen versorgen mit Nahrung. Wüsche Kleidern. Schuhwerk und Beheizung. Zugleich damit soll -man die beschädigten Häuser wieder aufbauen, daß man in innen . wohnen kann, Baracken zum zeitweiligen Wohnen bauen. Altersasyle und Invalidenhäuser errichten,- planmäßig die Heimlosen in verschiedenen Orten ansiedeln, soweit möglich, sie r.eevakuieren und in ihre alte Heimat zurückschaffen. Kinderheime. Waisenhäuser, Schulen und . medizinisch-sanitäre Hilfe organisieren. 7. Die wichtigste und aktuellste Arbeit ist der Kampf mit den verschiedenen Epidemien. In die Orte, in denen Epidemien wüten, muß man Aerztegruppen schicken, welche die ' notwendigen Desinfektionsmittel. Medikamente u. a. mit sich'führen sollen. Man muß gleichzeitig Gemeindebäder .einrichten, Ambulatorien, Krankenhäuser, Isolierbaracken, wie auch zwischen der Bevölkerung Seife und andere notwendige - hygienische. Artikel verteilen. Resolution der Kommission für Wie-- deraufbau. 1. Die jüdische Welthilfskonferenz erwartet, daß die von den Kriegskatastrophen betroffenen Staaten beim Wiederaufbau und der Wiederauf-, richtung der Existenzen aus staatlichen Mitteln die Judenschaft ihres Landes vollkommen gleich den ' übrigen Staatsbürgern behandeln und insbesondere zur Wiederaufrichtung der durch Raub, Plünderung " und Pogrome zerstörten jüdischen Wirtschaften. und zerrütteten jüdischen Existenzen aus staatlichen Mitteln beitragen werden. Die Konferenz gibt auch der Ueberzeugung Ausdruck, daß , bei der jeweiligen internationalen Zuweisung von Rohstoffen und Erteilung von Krediten an die einzelnen Staaten darauf Gewicht gelegt werden wird, daß diese Hilfsmittel im Interesse der Gesundung dieser Staaten allen hilfsbedürftigen Staatsbürgern ausnahmslos zugute kommen. 2. Die wirtschaftliche Katastrophe, die über dem größten Teil des Judentums, insbesondere in Osteuropa hereingebrochen ist, erfordert mit unaufschiebbarer gebieterischer Notwendigkeit eine Reihe systematischer .Maßnahmen, die zu einer Abkehr von rein philantropischen Methoden der Hilfstäügkeit nötigen und einerseits zur Wiederaufrichtung der zerrütteten Wirtschaftszweige, anderseits zur Ueberführung der jüdischen Massen in produktive Berufe führen. 3. Die Wiederaufrichtung des jüdischen Wirtschaftslebens hat in erster Linie durch die auf der Grundlage der Selbsthilfe aufgebauten Organisationen durchgeführt zu werden. 4. Als für die Durchführung des Wiederaufbaues geeignete Organisationen erachtet die jüdische Welthilfskonferenz insbesondere die verschiedenen . Formen der Genossenschaften, wie die Kreditgenossenschaften, Volksbanken, Konsumgenossenschaften, Rohstoff-Absatz- und Produktivgenossenschaften. 3. Die Wiederaufrichtung und Förderung des jüdischen Handwerkes, der Landwirtschaft und des Arbeiterstandes geschieht in erster Reihe durch Belieferung mit Arbeitsgeräten, Maschinen und Rohstoffen usw.. nicht neschenkweise, sondern;in Form von Darlehen und. grundsätzlich durch ..Vermittlung genossenschaftlicher - Organisationen an diejenigen, welche selbsttätig in ihrem Fache J6DISCHE ZEITMNQ__ arbeiten. Der Einkauf der Rohstoffe, Werkzeuge und Maschinen soll möglichst zentralisiert werden. 6. Die technische Ausbildung der Handwerker soll gefördert werden durch Musterwerkstätten für erwachsene Handwerker. Instruktoren, unter Ausdehnung ihrer Tätigkeit auch auf private Werkstätten, ^gewerbliche Alpendkurse für Arbeiter, kleine gewerbliche Museen, Herausgabe populärer technischer Literatur in der Umgangssprache der jüdischen Massen. 7. Für fachliche Ausbildung der heranwachsenden jüdischen Generation soll in erster Reibe durch Schaffung von öffentlichen jüdischen Lelirerwerkstäiten, sowie durch Unterbringung von Lehrlingen bei fähigen und mit modern eingerichteten Werkstätten versehenen Meistern, Einrichtung von Patronaten zum Schutze der Lehrlinge, Veranstaltung von Prüfungen, Ausstellungen, Verteilung von Prämien und Errichtung von AbenJsciuiieü gesorgt werden. 8. Für die Leberleitung der Jugend in gewerbliche Berufe sind besondere Stellen für Berufsberatung, LehrsteHenvermittlung. Jugendvereine usw. zu gründen 9. Ai» Maßnahme!- für die Berufsumschichtung der nichtproduktiven Elemente ' geltem Arbeitsnachweise, insbesonders für dauernde Erwerbsmöglichkeiten und Gründung gesellschaftlicher Werkstätten, in denen die Arbeiter ohne das Risiko der Produktion und des Absatzes zu tragen, fix entlohnt werden. Diese Werkstätten, die nur für die Uebergangszeit berechnet sind, sollen die für den Wiederaufbau notwendigen Produkte im Aufträge der jüdischen Institutionen anfertigen. Die zeitweilig gegründeten' Werkstätten sollen in Genossenschaften umgewandelt werden. Dauernde Existenzen sollen die Werkstätten auf genossenschaftlicher Grundlage schaffen. 10. Die Förderung der Landwirtschaft, welcher immer größere Schichten -des jüdischen Volkes ihre Aufmerksamkeit zuweriden, soll geschehen durch: a) Unterstützung der genossenschaftlichen Gruppen von Landarbeitern. und für selbstarbeitende jüdische Landwirte, insbesondere behufs Anlage von Gärten und Siedlungen in der Nähe der Städte, b) Zuteilung von Inventar in Form von Darlehen und Gewährung von Amelioration- und Hypothekarkrediten. c) Bestellung agronomischer Hilfskräfte und Instruktoren für die jüdische Landwirtschaft, d) Gründung von Musterwirtschaften zur Heranbildung praktischer Landwirte, Gründung von Kursen in den Musterwirtschaften, sowie solcher Kurse auch in den Städten, e) Errichtung von Schulgärten im Anschluß an öffentliche Schulen, f) Populäre Literatur, ausgedehnte Propaganda über die Bedeutung’1 der Landwirtschaft für das jüdische Leben. 11. Zur Erleichterung der Anpassungsfähigkeit der emigrierenden Elemente an die Wirtschaftsverhältnisse sind nicht allein in den Emigrationssondern auch in den Trans- und Immigrationsländern die obgenannten Institutionen zur Förderung produktiver Arbeit ins Leben zu rufen. 12. Unter den für den Wiederaufbau, einzüieifenden Vorarbeiten ist der Durchführung genauer statistischer Mateijalsammlungen eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. 13. Zwecks einheitlicher Durchführung, des Wiederaufbaues sollen die Genossenschaften in jedem Lande in Verbände zusammengeschlossen und jüdische Zentralbanken gegründet werden. Die Gründung von Kreditgenossenschaften ist durch Instruktoren und episprechende Propaganda zu fördern. Die Finanzinstitute sollen den breiten Schichten der jüdischen Bevölkerung zugänglich sein. Zwecks Erleichterung der Kreditgewährung sind Garantiefonds zu schaffen. 14. Die Welthilfskonferenz erachtet es als unbedingte Pflicht der Judenschaft, auch der vom Kriege betroffenen- Länder, zwecks Ermöglichung der Selbsthilfe die Mittel, insbesondere für die zu gründenden Finanzinstitute beizutragen. In Anbetracht der derzeitigen, wirtschaftlichen Verhältnisse in Osteuropa aber, erwartet die Konferenz, daß die Juden der Länder mit gesunden valutarischen Verhältnissen besonders die Mitglieder der Landmannschaftsorganisationen die Uebemahme von Anteilen oder Aktien der Landeszentralbanken zur Verstärkung des Eigenkapitals der letzteren beitragen werden. Die Konferenz erachtet es aber auch als unerläßlich, daß die gesellschaftlichen .Mittel, welche, durch die jüdischen Hilfsorganisationen für den Wiederaufbau aufgebracht werden, den ges.amten zentralen Finanzinstituten der einzelnen Länder in Form von langfristigen Valutakrediten zur Verfügung gestellt werden. Resolution de r Fürsorgekommiss Ion. 1. Kinderfürsorge ist ein integrierender Bestandteil des gesamten Hilfswerkes und bietet gleichzeitig eine rasche, wie konstruktive Hilfe. 2. Zum Zwecke einer einheitlichen Regelung wird m Rahmen der zu schaffenden Zentralstelle eine besondere Abteilung für Kinderschutz und Jugendfürsorge errichtet. 3. Aufgabe dieser ^Abteilung isf: a) Schaffung und Suchtung authentischen Materials über Zahl. Alter, Geschlecht’ und Unterbringungsmöglichkeit aller fürsorgebedürftigen Kinder, b) Studium und Prüfung der besten Methoden zur Versorgung verlassener und verwaister Kinder (Kindersiedlungen. Adoption, Versorgung der Kinder außerhalb des Landes, c) Gründung von Landesstellen für'Kinderschutz und Jugendfürsorge. d) Systematische Propaganda zwecks Aufbringung der für die Waisenfürsorge erforderlichen Mittel. e) Schaffung einer jüdischen Welthilfsmarke zugunsten verlassener und verwaister Kinder (Waisenmarke). 4 Die Kommission empfiehlt einen .namhaften Bruchteil des gesamten Hilfsbudgets, welches aufgebracht wird, für Kinderfürsorge zu bestimmen. 5. Die Kommission wünscht, daß di© Welthilfskonferenz in einem. Aufruf die ganze jh- . dische Welt zur Teilnahme am JVdthilfswerk autfordert. . Schul- und Bildungswesen. 1. Die jüdische Welthilfskonferenz hält den Aufbau des jüdischen Bildungswesens in den Notstandslähdem für eine der Hauptaufgaben der Könstr-uktions- Nr. 25 o * hilisarbeit, um die Jugend dem Judentume zu erhalten und siö für produktive Berufe vorzubereiten. 2. Zur Durchführung der angestrebten Berufsumschichtung wird als notwendig erkannt: a) Die Errichtung einesJMetzes von Volksschulen, von Fach- und Gewerbeschulen, Tages- und Abendkursen. b) Die Gründung landwirtchaftlicher Schulen, c) Die Schaffung geeigneter Berufsschulen für .Mädchen, in erster Reihe für Haushaltungs-, Erziehungs- und Wohlfahrtsberufe. 3. Die von der Hilfskonferenz zu schaffende Zentralinstanz unterstützt alle Organisationen, die sich mit der Errichtung von Schulen befassen pro- ' portioneil der Schüierzahi und unter gleichmäßiger Berücksichtigung aller im Judentume vertretenen Richtungen. 4. Die Kulturhilfe fordert weiters die Heranbildung von Lehrkräften und die Herausgabe geeigneter Unterrichtswerke, insbesondere Lehrerseminare. 5. Im Rahmen des gesamten Erziehungswerkes ist der körperlichen Ertüchtigung der ostjüdischen Jugend besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 6. Zur Erreichung obgenannter Ziele wird_ in der Zentralstelle ein Organ rein administrativer Natur geschaffen. Diesem steht kein Einflitß aul Richtung und Lehrinhalt der verschiedenen Schultypen zu. Studentenhilfe. Die jüdische Welthilfskonferenz erklärt die Studentenhilfe'als Bestandteil des jüdischen Hilfswerkes. Die Bekämpfung der Notlage der jüdischen Studentenschaft erfordert: 1. Schnelle Hilfe für die Kriegsbeschädigten und die von der Heimat Abgeschnittenen. 2. Errichtung von Studentenheimen, Küchen, Konsumstellen und Be-. Schaffung von Studienmtteln. 3. Die Durchführung einer BeTufsumschichtung im Sinne einer Ablenkung von den akademischen Berufen und Gründung von Lehrwerkstätten, Fachkurseri und Lehrfarmen. Die Welthilfskonferenz fordert anderseits die jüdische Studentenschaft auf, sich in den Dienst der jüdischen sozialen Aufbauarbeit zu stehend Unter allgemeiner Studentenhilfe wird auch die Hilfe für Studierende der Jeschiboth verstanden. Kriegsgefangenen- und Invalidenfürsorge. Im Interesse des beschleunigten .Rücktransportes der jüdischen Kriegsgefangenen aus Sowjetrußland und Sibirien, sowie der Wiederaufrichtung der Kriegs¬ und Pögrominivaliden wird die Gründung einer Heimkehrer- und Kriegsiiwalidenstelle vorgeschlagen, welcher folgende Aufgaben obliegen: -a) Rücktransport der jüdischen Kriegsinvaliden. b) Fürsorge für die Heimkehrer, c) Berufsvermittlung und Förderung der Berufsumschichtung, d) Rechts^’ schlitz, e) Errichtung von Heimen für Erwerbsunfähige. Resolution der Emigrationskom- . mrssion. > Ausgehend von der Tatsache, daß die jüdische Emigration einen Umfang und eine Bedeutung angenommen hat, die sie zu einem der lebenswichti- ' gen Faktoren der gesamten Judenheit-macht, muß . die Emigrationsangelegenheit auch, eine Sache der gesamten Jugendlieit sein. Die jüdische Welthilfskonferenz beschließt daher: Die neugewählte Welthilfszentrale wird beauftragt, sofort eine spezielle Sektion als Zentralwanderungsstelle zu errichten, deren Aufgabe es ist, regulierend die jüdische Emigration zu überwachen, fürsorgend für die Emigranten tätig zu sein und aijch den bereits Eingewanderten Schutz und Beratung zuteil werden zu lassen. Alle Organisationsformen, die sich bewährt haben zur Regulierung der Emigration, zur Informierung und Schutze der Emigranten werden, soweit sie nicht schon bestehen, von dieser Zentralstelle aus durchgeführt und hr ein' einheitliches System gebracht. Die Etazelarbeiten liegen hei den Orgenisationen^in den Einwanderungs-, Durchwanderungs- und Auswanderungsländem. Die Art der Einzelarbeiten zu bestimmen ist je nach den Verhältnissen des Ortes und des Landes und den verschiedenen Bedürfnissen der Emigranten in den verschiedensten Stationen und Etappen von diesen Organisationen festzusetzen. Das Zentralwanderungsamt hat die Zusammenarbeit der einzelnen Institutionen der verschiedenen Länder sicherzustellen, jedes Gegeneinanderarbeiten zu verhindern und eine immer feinere Organisierung durchzuführen. Es hat ferner die Aufgabe, für umfassende sachverständige Information der einzelnen Landesorganisationen zu sorgen, sowie auch für die Informierung der Oeffentliclikeit und der Emigranten, noch bevor sie ihren Wohnort verlassen. Schließlich hat es zu sorgen, daß die Emigranten von Land zu Land überwacht wird, der Emigrant auf dem ganzen Wege geschützt und beraten wird, daß er am Reiseziel geeignete Unterkunft und Arbeit findet usw. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird das Zentralwanderungsamt aus folgenden Abteilungen bestehen müssen: 1. Eine Abteilung für die wissenschaftliche und statistische Erfassung des gesamten Auswahderungsproblemes 2. Eine Abteilung für die . Durchführung der Organisation.in den Auswande- 'Vungsländem. 3. Eine Abteilung für dje Durchführung der Organisation in den Durchwanderungs¬ und Einwanderungsländern. 4. Eine Abteilung für die Bewältigung der technischen Schwierigkeiten der Auswanderung und der sanitären Betätigung. 5. Eine Rechts- und Schutzabteilung für die Emigranten. 6. Eine Finanzabteilung, die dafür sorgt, daß die finanziellen Abwicklungen, die mit der Auswanderung Zusammenhängen, sich zum Besten der Emigranten abwickeln und 7. losgelöst von allen diesen Abteilungen, .doch im engsten Kontakt mit ihnen, eine InformationsundAuskunftsstelle, deren Aufgaben bereits eingangs angegeben stad. Die Welthilfskonferenz beauftragt die neugewählte Exekutive durch die Zentralwanderungsstelle periodische Konferenzen von Fachmännern für das Emigrationswesen mit den verschieden mit diesei’ Frage sich befassenden Organisaionen der Aus-, Eta- und Durchwanderungsländer zu organisieren und einzuberufen. '