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Jüdische Zeitung · 1920-08-06 · 23 (6.8.1920) · p. Seite 4

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
14 (1920)
Issue
23 (6.8.1920)
Date
1920-08-06
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 23 Stimme. Die Mitglieder des Großen Aktionskomitees haben ein Beratungsrecht, das Stimmnechi nur dann, wenn sie Kongreßdelegierte sind. Ferner wurde von der Konferenz der Wunsch ausgednückt, eine der beiden jährlich einzuberuienden Sitzungen dies Großen Aktionskomitees in Palästina abzuhalten. Bezüglich der Landes- und Sonderverbände wurde beschlossen: „Die Organisationskommission forciert die Exekutive auf, für die Zeit bis zum nächsten Kongreß die tatsächlich bestehenden Zentralen von Sonderverbänden als solche de facto amzuerkennen und mit ihnen in der gleichen Weise wie mit Landesverbänden zu korrespondieren.“ Die Organisationskommission ersucht die Exekutive und das Große Aktionskomitee für alle palästinensischen Fragen, einschließlich dler Frage der Geldbeschaffung für Palästina, in den einzelnen Ländern nach Möglichkeit Organe zu schaffen, welche eine gemeinsame Arbeit aller Richtungen in den betreffenden Ländern in den Palästinairagen ermöglichen. VL Kulturfragen. a) In Palästina. 1. Die Konferenz billigt den von der Exekutive vorgelegten Plan, die Universität mit Forschungsinstituten für Physik. Chemie und Mikrobiologie einer Abteilung für Judentums Wissenschaft und Orientalistik und einem Forschungsinstitut für hebräische Sprache zu beginnen. Die Konferenz billigt das Budget für das kommende Jahr (einmalige Ausgabe) in der Höhe von 100.000 Pfund Sterling. 2. In Durchtührung des genannten Programms soll die Exekutive versuchen, von den wissenschaftlichen Instituten Gebrauch zu machen, die bereits in Palästina bestehen, soweit die wissenschaftliche Leitung der Universität diese Institute für den gedachten Zweck für geeignet hält. 3. Die Exekutive soll versuchen, so schnell als möglich und ohne Verzögerung das Forschungsinstitut für die hebräische Sprache zu errichten. für welches ein dringendes Bedürfnis besteht. 4. Die Konferenz erkennnt die Notwendigkeit. wissenschaftliche Institute zu gründen, um die naturwissenschaftliche und historische Erforschung von Land und Meer in Palästina durchs zuführen. Diese Institute sollen außerhalb dler Universität gegründet werden. Die Leiter dier Universität sowie die gegründeten Univetsdtätsinstitute sollen mit den oben genannten Instituten enge Beziehungen he ns teilen und bei ihrer Errichtung und späteren Entwicklung mitheifen. 5. In allen Angelegenheiten, die mit der Universität verbunden sind, wird es die Pflicht der Exekutive sein, zuerst und hauptsächlich d!as hohe, wissenschaftliche Niveau dier errichteten Institute zu sichern, dias in keiner Weise aus Gründen der Sparsamkeit odser zwecks beschleunigter Durchführung dies oben erwähnten Programms vernachlässigt werden soll. 1. Die Konferenz betont, daß es von Wichtigkeit sei daß in allen palästinensischen Schulen Handwerke erlernt werden. 2. Die Konferenz beauftragt das Departement für Erziehungswesen in Palästina, sein besonderes Augenmerk auf eine umfassende populäre Erziehung zu werfen, damit die Kenntnis der hebräischen Sprache und Kultur unter allen Volksschichten verbreitet werde. 3.. Alle Erziehungsanstalten Palästinas müssen die Prinzipien, die als Grundlage der palästinensischen Erziehung dienen, in bezug auf Lehrsprache, Schulhygiene und das Mindestprogranun anderer Lehrfächer als rein jüdischer Art akzeptieren. 4. Die Erziehungskommission (Waadi Hachinuch) soll aus neun Mitgliedern bestehen, von denen mindestens drei Vertreter des orthodoxen Judentums sein sollen. 5. Das Direktorium des Departements für Erziehungswesen soll aus drei Mitgliedern bestehen: dem Direktor des Departements und zwei Inspektoren, von denen einer die allgemeinen Schulen und der andere die orthodoxen Schulen überwacher: soll. b) ln der Diaspora. 1. Die Zionistische Jahreskonferenz beschließt, daß die Zionistische Organisation die Leitung der Erziehungs- und Kulturarbeit übernehmen und ihr Bacget einen besonderen Posten für diesen Zweck na.n-hmen soll. 2. a) Das Zentrum der Erziehungs- und Kulturarbeit muß Palästina sein. b) Dir Organ.serung und Leitu»g der Erziebnngs- und Kuiti tat beit in der Diaspora soll durch ein autonomes Zentralbur,eau durchgeführt werden, das in der Nähe Osteuropas zu errichten rit. . 3. a) Die Auigabe des Zentnalbureaus in Palästina wird die Ausarbeitung der Programme für alle unsere Erziehungsinstitute, die Vorbereitung von Lelir- und Lesebüchern und pädagogischer Literatur, die Gründung von vorbildlichen Instituten, wie Lehrerseminarien und Uutersud-ungsstationen. 'die Sammlung statistischen Materials usw. sein. b) Das Zentralbureau m der Diaspora soll hebräische Lehrerseminarien gründen und solche unterstützen, welche die itn Zionismus vorhandenen Tendenzen vertreten. Lehr- und Lesebücher veröffentlichen, sie den Schulen vermitteln, pädagogische und Jugendzeitschriften herausgeben usw Hiebei soll das Diaspora- Bureau :n dauernder Verbindung mit dem Zentralbureau in Palästina verbleiben. c) Bis die Arbeit des Diaspora-Bureaus organisiert ist. sollen die Bureaus in den verschiedenen Ländern ihre Tätigkeit in bezug auf die Veröffentlichung von Büchern, welche teilweise gediuckt oder, druckbereit sind, iortsetzen. Im Budget wurden für die Erziehungs- und Kulturarbeit in der Diaspora 21.000 Pfund Sterling bewilligt, darunter für Lehrer- und K i n de r gär tnerianensemrnarien i n' Wien 2500 Pfund, für den gleichen Zweckivi Berlin 1000 Pfund, für dias Lehrerseminar in Lodz 250.000 polnische Mark (unter der Bedingung, daß die hebräische Sprache ails Unterrichtssprache für die allgemeinen Gegenstände eingeführt wird; ferner muß das Seminar dem Zentnalbureau für die Diaspora unterstehen); für einte zu eröffnende höhere Schule für Wissenschaften des Judentums .in Polen (die Wahl des Ortes wird vom Zentralbureau für die Diaspora getroffen) 1,500.000 polnische Mark. Für Lehrbücher, pädagogische Zeitschritten usw. wurden 4000 Pfund, für Stipendien 2000 Pfund ausgeworfen. VII. Palästina-Auibauionds. (Keren Hajassod1). i. Die Zionistische Konferenz beschließt, in voller Würdigung der historischen Bedeutung des Augenblicks und in der Erkenntnis, daß die Energie des ganzen jüdischen Volkes für das gewaltige Werk dies Aufbaues von Erez Israel vereinigt werden muß: 1. Es wind ein Immigratians- und Kolonisationsfonds geschaffen, der den Namen" „Keren Hajassod“ trägt. Der Fonds ist mit d'em Charakter einer juristischen Person zu konstituieren. 2. Die Konferenz stellt den für die Grundlage des Aufbaues-, der jüdischnationalen Heimstätte in Palästina erforderlichen Betrag aut 25 Millionen englischen Pfund fest, die innerhalb eines Jahres zu sichern sind. Sie wendet sich in einem feierlichen Aufruf an das ganze jüdische Volk, seine Pflicht zu erfüllen und mit einem außerordentlichen Opfer an Vermögen und Einkommen die Aufbringung des Keren Hajassod durchzuführen. Ais Vorbild1 wind die historische National Steuer des „Maasser“ aufgestellt. 3. Ueber jeden Beitrag zum Keren Hajassod wird ein Zertifikat ausgestellt 4.. Aus den Eingängen des Keren Hajassod sollen mindestens 20 Prozent dem Jüdischen Nationalfonds zugefübrt werden. 5. Von den weiteren Eingängen des Keren Hajassod soll höchstens ein Drittel für laufende Ausgaben des Biidungswesens, der sozialen Fürsorge, der Immigrantenfürsorge und ähnlichen öffentlichen Zwecken des Aufbaues des jüdischen Heims in Palästina verbraucht wenden, während mindestens zw,ei Drittel für dlaiuernde nationale Anlagen und wirtschaftliche Betriebe zu verwenden sind. Anmerkung 1. Von diesem Fonds werden keine Beträge für die Administrationskosten der Zionistischen Organisation verwendet. Anmerkung 2. Von diesem Fonds soll keine Unterstützung oder Anleihe gegeben werden für private Unternehmungen, soweit >iickt ein gemeinnütziges Interesse damit verbunden ist. 6. Jedes Jahr soll über die Ein- und Ausgaben des Fonds Rechenschaft abgelegt und öffentlich berichtet werden. 7. Die Inhaber der Zertifikate sind an der Verwaltung des Fonds und an den Erträgnissen der aus dem Fonds geschaffenen wirtschaftlichen Betrieben zu beteiligen. Die Feststellung der geeigneten Form dieser Beteiligung wird der- Exekutive überlassen, unter der Mlaßgabe, daß die Verzinsung auf dias produktiv investierte Kapital eine angemessene Höhe nicht überschreiten darf. II. Zur Durchführung der nationalen Aktion für den Keren Hajassod ist die opferwillige Mitarbeit aller jüdischen Volksteile notwendig. Die Zionistische Konferenz erklärt' daher diie Aufbietung aller Mitglieder der Zionistischen Organisation für die Dauer eines Jahres für nötig und verpflichtet sie. sich der, Exekutive zur Mitarbeit unverzüglich zur Verfügung zu stellen. VIIL Finanzen und Budget Die Kommission -hat davon mit Befriedigung Ke-mtriis genommen, daß weitere Maßnahmen zur Ausgestaltung der Kontrolle d'er Finanzen der Organisation in Aussicht genommen sind. Insbesondere billigt sie die bereits getroffenen Maßnahmen, daß die Bücher durch die Auditors halbjährlich zu kontrollieren sind! Die Kommission spricht den Wunsch aus, daß die monatlichen Abrechnungen der Zionist Commission künftighin auch äh hebräischer Sprache abgefaßt werden, daß jedoch zur Erleichterung der Kontrolle in London und speziell der 1 ätigkeit der englischen Auditors englische Uebersetzungen beigefügt werden. Die Kommission erachtet es gleichfalls für wünschenswert, das Geschäftsjahr dler Londoner Buchführung mit den Büchern der Zionist Commission in Palästina, dris beißt mit dem . am 1. Tischri beginnenden jüdischen Kalender, künftighin möglichst in UÜbereinstimmung zu bringen. Die Landesverbände werden verpflichtet, vom 1. JuLi 1920 ab die Van ihnen geammelten Schekoliim allmonatlich an die Zentrale abzuführen. Die Abrechnung zwischen der Zentrale und des Landes- und Sonderverbänden erfolgt am Ende des Budgetjahres. Die Kommission hält es für unerläßlich, daß behufs Gesundung und Stabilisierung dler. Finanzen der Organisation die gesamten Ausgaben für die Aufrcchterhaltung der Organisation, und ihrer Arbeit auf politischem, organisatorischem, administrativem und propagandistischem Gebiete durch den Schekel voll gedeckt werden sollen. IX. Politik. a) P al ä s t Lna. In dem Augenblick, in dem dias jüdische Volk sich anschickt, seine gesamten Kräfte für den Wiederaufbau seiner historischen Heimat einzusetzen, bekundet es feierlich den Entschluß, mit der mchtjüdischen Bevölkerung in Frieden und Freundschaft zu leben. Das jüdische Volk ist von dem Bewußtsein erfüllt, daß der Wiederaufbau des jüdischen nationalen Heims allen Teilen der Bevölkerung, insbesondere den werktätigen Schichten, die Voraussetzung für eine freie, auf allen Gebieten unbehinderte Entwicklung geben wird. Die Jahreskonferenz der Zionistischen Weltorganisation bestätigt so in Uebereinstimmung mit früheren Erklärungen, daß das jüdische Volk seine nationale Heimstätte im Palästina auf der unerschütterlichen Grundlage der Gerechtigkeit anfbauen will. Die Zionistische Jahreskonferenz erkennt die hohe Bedeutung und diedringende politische Notwendigkeit, die Juden Palästinas zu organisieren und ihre nationalen -Interessen auf der Basis einer internen Selbstverwaltung zu ordnen. Die Jahre-skonferenz betrachtet es als notwendig, die nationale Vertretung (Assefath Hamiwcharüm) einzuberufen. b) Nationale und politische Arbeit in der Diaspoira. Die Zionistische Jahreskonferenz billigt die von der Londoner Zionistischen Konferenz des Februar 1919 und von verschiedenen Landesverbänden ergriffene Initiative zur Schäftung eines Instituts zur Vertretung der bürgerlichen; politischen und nationalen Emanzipation vor der Friedenskonferenz. Im Einklang damit begrüßt die Jahreskonferenz die früheren Aktionen zugunsten der Schaffung des amerikanischen jüdischen Kongresses, der Ukrainischen Nationalverammlung, der polnischen Vorkonferenz, der verschiedenen Nationalräte,. Nationalverbände, die die Arbeßt vor der Friedenskonferenz vorbereitet hatten. ln Fortsetzung dieser Initiative beschließt die Konferenz, die. Zionistische Organisation soll dahin wirken, daß eine älljüdische interterritoriale Institution geschaffen werde, welche dazu dienen soll, auf internationalem Wege, insbesondere aber vor dem Völkerbund, die bürgerlichen, politischen und nationalen Rechte in den Ländern, wo solche aus politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen notwendig sind, zu realisieren, zu schützen und weiter auszubtldeiL In diesem Sinne begrüßt die Zionistische Organisation den Beschluß des Komitees dler jüdischen Delegationen wegen Schaffung eines Waad Haarazöth aufdemokratischer. Grundlage. X. Weltkongreß. Die zionistische Jahreskonferenz erklärt sich dafür, daß zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ein jüdischer Weltkongreß auf demokratischer Grundlage einberufen wird. Der Kongreß soll die autoritative Körperschaft sein, die berechtigt ist, im Namen des .jüdischen Volkes zu handeln und zu sprechen: 1. Zwecks Hilfeleistung beim Aufbau der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina. 2. Bezüglich aller Fragen der Sicherung und Verteidigung der bürgerlichen, politischen, religiösen und nationalen jüdischen Rechte. 3. Bezüglich aller Fragen des Wiederaufbaues des jüdischen Lebens in den vom Kriege betroffenen Ländern. Zu diesem Zweck wählt die Konferenz eine Kommission von drei Personen, die in Zusammenarbeit mit der zionistischen Leitung die nötigen Schritte tun soll, um sich mit allen jüdischen Körperschaften, die sich für einen jüdischen Weltkongreß ausgesprochen haben, in Verbindung zu setzen zwecks Schaffung eines Organisationskomitees. das den jüdischen Weltkongreß organisieren und einberufen soll. In der Schlußsitzung vom 22. Juli wurde die Wahl der Leitung vorgenommen. Leo Mozkin berichtet im Namen des Seniorenkonvents über dessen Vorschläge zur Wahl. Da das große Aktionskomitee und die Exekutive demissioniert und - ihre Mandate der Jahreskonferenz zur Verfügung gestellt haben, muß die Jahreskonferenz eine neue Leitung wählen. Nach langen und mühevollen Beratungen und Verhandlungen ist der Seniorenkonvent in der Lage, der Konferenz einen Vorschlag zu unterbreiten, der auf einer Einigung aller Gruppen beruht. Danach wären zu wählen : Justice Brandeis zum Ehrenpräsidenten der Zionistischen Organisation, Dr. Chairn Weizmann zum Präsidenten der Zionistischen Organisation, Nahum Sokolow zum Vorsitzenden (Chairman) der Exekutive der Zionistischen Organisation. (Die Nennung jedes einzelnen Namens wird mit lebhaften Ovationen aufgenommen.) Weiter schlägt Mozkin vor:. Die Jahreskonferenz beauftragt den Präsidenten und Chairman, Leiter der Ressorts zu berufen, die vom Aktionskomitee zu bestätigen sind. Diese Ressortleiter sind dem Präsidenten und dem Chairman sowie dem Kongreß fürihre Tätigkeit verantwortlich. Sie bilden zusammen mit dem Präsidium die Exekutive der Zionistischen Organisation.

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