Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 14 (1920)
- Issue
- 17 (14.5.1920)
- Date
- 1920-05-14
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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*r.-17 JÜBISGfiE ZEITUNG Seite 5 Zur Frage des Aufbaus unserer Wiener Organisation Ueher diese Frage gegenwärtig zu schreiben, heißt, sich dein Verdachte aussetzen, als ob man kein Verständnis hätte für die brennendsten Fragen, die unmittelbar der Lösung harren. Wieviele derselben sind uns nähergerückt. allein seit Abfassung meines letzten Aufsatzes in der „Jüdischen Zeitung"? Und dies in wenigen Tagen! Als ich „von vielen wichtigen Aufgaben,' die uns bevonstiindcn“ sprach, ahnte ich doch noch nicht, welch hohen Pflichten wir schon heute gegen überstellen werden Nun wird es paradox erscheinen, jetzt Muße für Fragen rein formaler Natur, wie Aufbau der Lükalorgauisoiton zu. finden. Wenn ich es dennoch wage, so geschieht dies mit ruhigem Gewissen. Vielmehr würde mein Gewissen, das zionistischem Wollen entspringt, keine Beruhigung finden, würde ich diese Frage weiter vernachlässigt sehen und hiezu schweigen. Die Frage der Wiener Organisation ist nicht rechtzeitig gelöst worden, somit ist unsere Wiener Organisation bis heutzutage noch nicht konsolidiert. Wir müssen dieses Versäumnis nachholen, auch auf die Gefahr hin. daß die Erledigung der dringendsten Aufgaben infolgedessen etwas verzögert werde, da wir sonst diesen Aufgaben nicht gewachsen sein würden. Wenn endlich die Einsicht gereift war und bereits vor mehreren Wochen von der Vertreterschaft aller Wiener Bezirkssekttonen beschlossen wurde, ein gemeinsames Sekretariat und liiemit dds Büro der Wiener Lokalorganisation zu errichten, was steht denn der Errichtung noch im Wege,? Was ich erhoife vom Sekretariat der Wiener zionistischen Organisation-, sobald als möglich durchgeführt zu sehen, und was nur durch dieses Sekretariat durchgeführt werden kann, möchte ich in kurzen Zügen darlegen: 1. Die bereits beschlossene Erhöhung des Beitrages. 2 Durchführung der vielen Taüseude von Anmeldungen. Da die seiiierzeitigen Anmeldungen zum N a tional v e rel >n. Zeutralverei n. Fr auenve rb and usw. nur brieflich bearbeitet wurden, so gibt es noch viel AdiressenmateriaJ, das zu persönlicher Agitation durch Hausopganisatorcn, welche zugleich das Inkasso persönlich zu besorgen hätten, gut verwendet werden kann. 3. Anlegung einer Vortragendenliste. 4 Jeweilige Festsetzung eines wöchentlichen Vortrags- und Versammlungskalende-rs für sämtliche Bezirke und Publikation desselben in der zionistischen Presse. Bis jetzt traten fast alltäglich Kollisionen. zutage i. •' i 5. Ueberwachuog und Prüfung sämtlicher Bezirksveranstaltungen. 6. Gemeinsame Veranstaltungen der Wiener zionistischen Organisation. Solche gab es bis jetzt nicht. Die Frage der Aufbringung dier. Mittel für das Sekreitariat bedarf nicht der näheren Erklärung. Vor allem würde bei einem etwaigen Jahresbeitrag von K 60.— neben dar PaTtelsteuer in der Höbe von etwa 25 Prozent eine Abgabe in dler gleichen Höhe auch für die Wiener Organisation in Betracht kommen S. Picker. Lektüre, so einfach als Lektüre empfelilen? Neun, ets ist weit mehr als Lektüre, weit mehr als unterhaltsam: es ist stellenweise groß, edel, gewaltig. Es ist die jüdische Dichtung, auch wenn sie deutsch geschrieben ist. (Wiener sollte sie unbedingt im Hebräischen nachdichten!) Hier gibt es kein „Schön“ und kein „Unterhaltsam“-mehr; die Wertung der Bücher, die einem großen weiten Herzen entspringen, und mit Blut dieses Herzens geschrieben sind, kennt keine Belletristik, kein Unterhaltsames, sondern nur das große Menschliche, in dieser oder in jener Maniifestieruug durch einen Dichter. So muß Wieners ..Messias“ gewertet werden. Zumindest meiner — natürlich subjektiven — Anschauung .nach. Eugen H o e f 1 i c li. Am 2. Mai eröffoetc die Vereinigung jüdischer Forscher. Schriftsteller .und' Künstler „Haruach“ in Zürich eine Ausstellung von Arbeiten bildender Künstler, an der sich unter anderen Professor' Henryk Glicenstein, Emanuele Glicenstetn. Siegmtmd Mohr. Gregoine Rabinowitsch, M Rheingold. Arthur Silberstein. Marcel Slodki. Jeehiel Spoliansky. M. Schwarzkopf beteiligen. Außer den Bildern und Skulpturen werden den Besuchern auch Werke der modernen jüdischen Literatur und Buchkunst vorgeführt werden. Ende März fand m Philadelphia die 32 Jahresversammlung der „Jüdischen Verlagsgesellschaft in Amerika“ statt; der Hauptredner war Louis MarshalL Dem Bericht ist zu entnehmen, daß die Jüdische VtrlagsgeseUschaft bisher 115 Werke heratisgegeben und von ihnen 750.000 Exemplare verkauft hat Unter den Autoren, deren Werke sie ediert hat. befinden sich Abrahams. Achad- Haam, Darmstäiter, Dubnow. Graetz. Lazarus, Perez, Schechte-r. Zangwtll und viele andere. Die Gesellschaft beginnt jetzt mit der Herausgabe einer Serie „jüdischer Klassiker"; zu diesem Zwecke hat (ihr Jakob Schiff 50.000 Dollar zur Verfügung gestellt. Die Behandlung der Volksfremden im jüdischen Staate Von Alfred F r e: rri a nn. Wir entnehmen nachstehenden interessanten Artikel dem „Posener Mitteilungsblatt“. Die Volksfremden, die sich innerhalb des jüdischen Staates niedergelassen hatten, ohne sich dein jüdischen Volke assimilieren zu wollen, genossen vor dem Gesetze völlige Gleichheit: „Ein Gesetz und ein Recht soll Euch sein und dem Fremden, der hei Euch wohnt.“ (Levit. 24, 22 Num. 15, 16.) Charakteristisch ist die ethische Begründung des Fremdenrechtes in der Thora: „Du sollst den Fremden lieben wie dich selbst, denn Fremde svarct ihr im Lande Aegypten.“ (Levit. 19, 34.) „Den Fremden bedrücket nicht, denn Ihr wisset, wie dem Fremden zu Mute ist, da Ihr Fremdlinge wäret im Lande Mizrajim." (Exod. 23. 9.) „Denn der Ewige, Euer Gott, der Gott aller Götter, der Herr aller Herren, der keinen Unterschied der Person kennt, er liebt den Fremden, gibt ihm Brot und Kleid; so liebet auch Ihr den Fremden!“ (Deut. 10, 17.) Der Talmud bemerkt dazu: „Wer des Fremden Recht beugt, beugt Gottes Recht.“ (Chagiga 5a) und weist darauf hin, wie groß die Bedeutung des Fremdenrechtes sein muß, wenn die Thora es für nötig fand, dasselbe an 36 Stellen zu betonen. (Baba mezia 59b.) Selbstverständlich hatte der Fremde, der nicht die Absicht hatte, sich zu assimilieren, auch gewisse Pflichten gegenüber dem Wirtsvolke. Im Talmud ist d;e Frage nach diesen Pflichten strittig. Ein Gesetzeslehrer meint, der auf jüdischem Boden ansässige Volksfremde müsse sich verpflichten, keinen Götzendient zu treiben. Andere Gelehrte geben an, er müsse sich zur Beobachtung der „noachidischen Gebote“ verpflichten, durch die er sich unter anderem jeder Gotteslästerung, des Mordes, der Blutschande, des Raubes und des Blutgenusses enthalten mußte. (Aboda sara 64 b.) Sonst aber war er in keiner Weise an das Thoragesetz gebunden, durfte am Sabath seiner Arbeit nachgehen und verbotene Speisen genießen und wurde nicht zur Beschneidung gezwungen. Dafür genoß der Fremde in Israel alle Menschenrechte. Als oberstes Gesetz des Volkes gegen die Fremden heißt es: „Der Fremdling soll mit dir leben“. (Levit. 25, 35.) Das Gesetz schützt ihn vor Totschlag, körperlicher Verletzung, Eigentumsberaubung. Uebervorteilung und jeder Unterdrückung. Die Wohlfahrt der Freistädte als Asyl vor dem Bluträcher wird auch ihm zuteil. (Num. .15, 15.) Wenn es anderseits gestattet wird, vom Fremdling Zinsen zu nehmen, so ist es falsch, anzunehmen, daß er damit der Ausbeutung durch die Volksangehörigen preisgegeben ist. Das würde dem ganzen Geist der 1 Fremdengesetzgebung der Bibel widersprechen. Tatsächlich gestattet die Tradition das Zinsennehmen vom Fremden nur insoweit, als der Verleiher dieselben zu seinem notwendigsten Lebensunterhalt braucht. (Schulchan Aruch II, 159. 12a.) Fremdenboykott ist untersagt, und es wird geboten, den Fremdling „inmitten des Landes, wo sein Berufszweig am meisten blüht“, wohnen zu lassen. (Traktak Gerim 3, 4. 13.) Es ist ein Beweis für das tiefe Gerechtigkeitsgefühl Israels gegen die Fremden, daß ein Verbrechen des Königs Saul an den volksircmden Gibeoniten von David aufs härteste, sogar unter Verletzung des Thoragesetzes, bestraft wurdle. „Lieber soll ein Thoragebot entwurzelt werden, wenn nur die .Heiligkeit des göttlichen Namens' in der Oeffentlichkeit gewahrt bleibt“. (Jebamoth 79a zu 2. Sam. 21.) Das wichtigste aber ist, daß es den Fremden olme weiteres zusteilt. ihr Recht in öffentlicher Gerichtsverhandlung selbst geltend zu machen. (Deut. 1, 61.) Das Entgegenkommen den Fremden gegenüber ist so groß, daß man — nach der Ansicht einiger Rechtsiehrer (Pachad Itzchak II, 8a) — den Nichtjudeu, der vor ein jüdisches Gericht kommt, nach seinem nationalen oder staatlichen Rechte behandelt! In sozialer Beziehung gewährt das Gesetz dem Fremdling alle Vergünstigungen, die dem armen Volksgenossen cingeräimit waren. Die biblisch-talmudischen Bestimmungen darüber lauten: „Man ernähre die Armen der Heiden mit den jüdischen Armen; man besuche die Kranken der Heiden gleich den jüdischen; man begrabe ihre Toten mit den Toten Israels." (Gitiin, 61a.) Sie sind berechtigt, die nach der Thora den jüdischen Armen zustehende Nachlese im Weinberg und Felde mitzuhaiten. (Levit. 19. 10) ihnen steht der Ertrag im Jabeljahre mit zur Verfügung (Levit. 25, 6) und sie haben Anteil am „Armenzehnten“, der alle drei Jahre zur Verteilung kam. (Deut. 26, 11.) Aber selbst in religiöser Beziehung tut das Gesetz dem Fremdling die Tore der Volksgemeinschaft weit auf: Er konnte im Tempel seine Opfer darbringen, und die Sühne der Gemeindeopfer erstreckte sich auch auf seine Vergehen. (Levit 17, 8; Num. 15, 14, 26.) Man nahm von ihm Hebe und Zehnten, sowie alle Spenden und Gaben für das Heiligtum an. (Mischna Terumoth 3, 9; Schekalim 1.) Er sollte zu den Festmahlzeiten zugezogen werden und nahm Anteil an der Festesfreude Israels. (Deut. 16, 11.) Es ist daher begreiflich, daß der jüdische Staat durch solche Gesetze viele Fremde anzog. die dann in Palästina häufig zu Reichtum und Ansehen gelangten. Sie nahmen Dienste im Heere, in der Verwaltung und in anderen Aemtcrn. erscheinen unter der königlichen Dienerschaft und erlangten überhaupt oft einflußreiche Stellungen. (l. Sam. 21, 8; 2. Sam. 11, 6; 1 Chron. 28, 30.) Es ist ein glänzender Beweis für die gute Behandlung der Fremden durch die Juden, wenn wir erfahren, daß zu Saiomo's Zeiten nicht weniger als 153.000 Fremde in Palästina lebten. (2. Chron. 2, 16.) Unter dem Einflüsse einer durch Beseitigung des jüdischen Gesetzes „geläuterten“ Weltanschauung ist auch das jüdische Fremdenrecht verschwunden. Unsere Voriahren unterlagen einem Rechtszustand, der bei weitem nicht an die jüdische Freindengesetzgebung heranreichte. Herr Diamand — der Judenretter Man schreibt irns aus Lemberg: Durch Zufall gebiet in meine Hände ejäne Nummer der glückt;ehervese in Polen ganz unbekannten Berliner Zeitschrift „Al 1 ge m eilne Zeit u n g d c s Judentu m s" (März 1920). Gleich auf den ersten Blick eitiipuppt spell als deren Ideologie — wenn überhaupt bei1 dlteser Zeitung ernstlich van einer solchen de Rede sein kann — tler ein österreichischen Landen so unrühmlich bekannte Geist der bereits a.'ngegangeneu Blocbschen Wochenschrift. Een „Glaubensgenosse", Herr E. N„ ergeht sich jhi eflnem Aufsatz über „Die Lage der Juden .in Polen" ,in Lobpreisungen über einen anderen „Glaubensgenossen“, den gew. R.-A. Dr. Di um a n d aus Lemberg. Man hätte schließlich .nichts dagegen cvnzuwenden. wenn Herr E. N. seinen warmen Gefühlen iiir di-esen Herrn .ln einem Pnvatbrdei Ausdruck gegeben hätte. „De gustibus non est disputar.dum“; in einer angeblich jüdischen Zeitung aber diesen Herrn als Musüler eines Juden zu .schillern das kann man schwer ruhig htnriehmen. Wir erachten es als höchst geschmacklos und unverantwortlich, mit solcher Ignoranz über Verhältnisse. Leute und Dinge zu urteilen, von denen man kerne blasse Ahnung hat, wie es Herr E. N. tlut. Natürlich wird der Haß. Jen mau jti Polen den Juden entgegenbrfngt. von fi. Dr. Diamand als ausschließliche Sc h u l! d der N at .1 o n a 1 j u d e n h'ngesteilt. Das ist das Leichteste, aber leider auch das Schmählichste, so ganz bewußt die Wahrhefit zu fälschen. Was für Beweise hat Dr. Diamatid für den Mangel an Patriotismus bei den Juden in Polen? Folgendes wirft ihnen Mansche!'.-Diamand vor: „Im allgemetitien wiirci keinem Juden vffcl Vertrauen geschenkt1, dä der Pole riichi weiß, wo heim Juden der Jude authör* und der Pole begannt.“ Damit stellt er steh in Renh und Glied mit den berüchtigten Judenfressern Dniov.sk>: und N&mojew&kii Die Juden hin Galteten wissen es aber bereite sehr gut und schon lange, wo befj Dr. Darnanü der Jude auf ge hört hat -- im selber ganzen Seeüe, die sich vom Judentum ganz abgekehrt hat und die nicht1 einmal ein wettrg Mitgefühl halt mit den butteren Leiden der „Glaubensgenossen“ in Polen. Und doch meint Herr E. N„ daß „Dr. Diamaud stell allgemeiner Bekebthe.J.' und einer Popularität erfreut, dbe kaum ein zweiter uachziiweisen vermag". Na ja! Darüber tet schade. Worte zu verlieren. Wir würden dem Herrn Dr. Dfnmand: mir wünschen, einmal vor seinen Wählern um Wahikrcs Lemberg HI zu crscWailneii! Dort würde er sich die Beweise für seine Beilebthe'ii' sicher holen . . . > Herr Dtaman-i hat bereiJts lange seine „Marke". Wozu also dieser Lobgesang? Will vieiilecht Herr D’ainand im Ausland als besserer Jude gelten, als mau dm hier kennt? Oder will steil Herr E. N. an; .clie merkwürdige Art iiir den Empfang her Dr. D.amand erkenntlich zeigen? Für u'(e VerläßlJchkeit und Wahrltaitugkc'1: der iWtteLlungen ist beispielsweise charakiteristÜsch, ■laß Dr. Diamand den Erlaß, wonach Juden ,.u Ostgalizien an den Hochschulen Lene Aut nähme finden dürfen — kategorisch Ai Abrede gestellt hat. D.te Hochschulen in Lemberg schlLleßem bekannterwe'Be dessenungeachtet weitere ihre Tore vor den „Neutralen“ und kümmern sich verdammt wenig um Dr. D.iamaivJs Läge. Nun noch •ebe Frage an Sc. Herr Panegyrikus! Wissen Sie es njein. daß in der Zcte der schweren Judennot in Lemberg Herr Dr. D'amand. Oer beul den Polen das große Wort fährt, wie Ste selbst behaupten, sich gar nicht um seine „Glaubensgenossen" gekümmert und es vorgezogen hat, auswärte zu verbleiben? Warum kam er nteht gelaufen, um das große Feuer des Judenhasses zu löschen? Freilich war er anderswo sicherer und dort konnte er unbehelligt seine semitische Physiognom e zur Schau fragen. Hier war Ahm der Boden zu •heiß! Dann darf man ihn aber nicht als Stiitee des Judentums uii'l Muster e.nes „Glaubensgenossen“ hinsteüen. Andere waren es damals, de sich mit 'ihrer ganzen Persönöchkert für ihre Brüder eingesetzt haben, natürlich, wie immer, n ein Herren aus dem Lager der „Israeliten“. Si taeuisses . . . ite-ber Herr ..Glaubensgenosse" aus Berlü . . . Or. Mlit die jüdische üdlhssteucri