Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 14 (1920)
- Issue
- 3 (16.1.1920)
- Date
- 1920-01-16
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2438141-2438777-2438780--6561-2446653- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 3 JÜDISCHE ZEITUNG Seite & schieden, daß main sie strengauseinander Walten muß. Unter „A c h'uso tto“ wollen wir also in Zukunft ausschließlich solche Gesellschaften verstehen, '.düe- Pflanzungen in Palästina autogen wollen, deren Bewirtschaftung sdoh vornehmlich aui Lohnarbeit stützt Personen dagegen, deren Wirtschaft sidt hauptsächlich'auf Eigenarbeit girüm/den soll, also eigentliche Bauern, sollen sich von den Achusoth-Verbänxlen loslösen und: zu besonidieren Gesellschaften vereinigen, die wir in Zukunftals „Meschek“ bezeichnen wollen. Für die Organdsiiemmg, bzw. Reorganisierung der beiden Gesellschaftsformen seien im Nachfolgenden die wesentlichsten Grundsätze amt-, gestellt 1. Die Achusoth. Unsere Bodenpolitik , faßt als letztes Ziel ins Auge, den ganzen jüdischen Bodenkauf und idiie Bodenverteilung durch den Jüdischen Nationalfonds ausführen zu lassen. Es erscheint unnötig, erst ausführlich zu begründen, welche Vorteile eine solche im Nationalfonds konzentrierte Bodenpolitik Ln sich schlösse. Man versteht aber auch, daß sie an wichtige Voraussetzungen gebunden ist besonders an das Vorhandensein der rechtlichen Möglichkeiten für einen solchen Zweck erforderlichen Geldmittel. Beide Voraussetzungen sind in diesem Augenblick noch nicht gegeben. Die Notwendigkeit aber, schon in. nächster Zeit möglichst viel -Boden der jüdischen Bearbeitung zuzuführen, steht dringend vor uns. Unter diesen Umständen kann vorläufig auf den privaten jüdischen Bodienkauf nicht verzichtet werden, wohl aber muß es unser Bemühen sein, auch das private Eigentum an Boden möglichst fest in dtera Rahmen der volkswirtschaftlichen Grundsätze unserer zukünftigen Kolonisation eimzufügen. Aus {fieser grundsätzlichen Auffassung ergeben sich bestimmte Forderungen für den Aufbau und dien wirtschaftlichen Charakter der Achnsotih, die nachfolgend dargelegt werden: 1. Der Anteil einer Achusah1, der ausreichen dürfte, um einer Familie den Unterhalt in Palästina zu sichern, ist vorläufig schätzungsweise mit 2000 Piund Sterling zu veranschlagen. Die Einzahlungen können in Raten in der Weise erfolgen, daß 800 Piund Sterling bei Bildung der Gesellschaft zwecks Durchführung des Bodenkaufs und’ der restliche Betrag in vier weiteren Jahresraten geleistet werden müssen. 2. Im Interesse einer einheitlichen Landpolitik 'hat der Boden kauf durch eine zentrale zionistische Stelle zu erfolgen. Bezüglich des Ausmaßes des Bodens wird Rücksicht zu nehmen sein aiuf notwendige öffentliche Anlagen und Gebäude, wie. Synagogen, Schulen, Krankenhäuser usw. Die Auswahl des Bodens wird von der zentralen Stelle im Einvernehmen mit der Achusah erfolgen. Es wird dabei dlaramf Rücksicht zu nehmen sein, daß die Achusahwirtschaiten so weit als möglich Ln natürlichen Pflanzungszonen angelegt werden. Um sie i’n Einklang zu bringen mit den volkswirtschaftlichen Prinzipien der zukünftigen Kolonisation wird nach Möglichkeit zu beachten sein, daß der Boden für die Achusoth innerhalb von Kleinsiedlungen erworben wind, derart, daß innerhalb der Kolonie ein Uebergewicht von jüdischen selbstar-beitenden Siedlern vonscherrsdht. Diese Bestimmung erfolgt, um die Bewirtschaftung der Achusoth durch jüdische Arbeiter dauernd zu ermöglichen. Die Frage der Maximalgröße einer Pflanzung, unter Heranziehung nationaiwlrtschaftlicher Gesichtspunkte, unterliegt späterer Entscheidung. Sie ist zum Teil abhängig von der Regelung der allgemeinen Landfrage in Palästina. 3. Bis zur Ertragsreife stellt die Achusah eine W ir tschaitsgenossensch af t dar. Sie hat die Vorbereitung der Pflanzungen durch jüdische Arbeiter bewerkstelligen zu lassen. In erster Linie kommen hiefür Arb eite rg r uppen in Betracht, welche durch die Gründung gut fundierter spezieller Banken in den _ Stand' versetzt werden sollen, sich das erforderliche Betriebkapital und die entsprechende Vertragsiähigkeit zu sichern. Es wird ilm allgemeinen darauf zu bestehen sein, daß der Arbeitskontrakt neben der Lohnzahlung die Auszahlung einer Prämie für den Fall der Vertragserfüllung vorsieht. Diese Prämie, deren Umfang durch' Vereinbarung festige legt wird, soll den Mitgliedern der Arbeitergruppen den wirtschaftlichen Aufstieg ermöglichen. Die geeignetste Form der Prämienleistumg ist die Ueberlassung eines Anteils an der rentiggestelken Pflanzung. In solchen Fällen wird der Jüdische Natioualiondls den Boden, auf dem dieser Pifanzungsanteil errichtet wurde, käuflich erwerben und den Kaufpreis der Arbeitergruppe zur Verfügung stellen, die damit das nötige "Betriebskapital für ihre eventuelle Seßhartmachiung als selbstarbeiten/de Kleinsiedler erlangt. Insoweit die Vorbereitung der Pflanzung durch private Unternehmungen oder durch 'die Achusah in eigener Regie erfolgt, ist streng daran festzuhalten, daß jüdische Arbeiter beschäftigt werden. Für die Regelung (des Verhältnisses der Unternehmer, bzw. der Achusahverwaltung zu den Arbeitern werdennoch die allgemeinen Bedingungen festzulegen sein1. Sie werden am zweckmäßigsten durch das -vorgesehene Arbeitsamt zu bestimmen sein. 4. Die fertiggestellte Pflanzung ist soweit sie nicht von den einzelnen Achusahmitgliedern selbst bewirtschaftet wird, ebenfalls vorzugsweise kreditfähigem Arbeitergruppen zur Bewirtschaftung zu übertragen. 5. Mitglieder von Achusoth werden darauf aufmerksamgemacht, daiß -die Hrtrags reife einer Pflanzung erst nach fünf bis -sieben Jahren vom Beginn der Pflamzungsanlage an-gerechnet, eintritt. Insoweit als diese Mitglieder -nicht in einem Vertragsverhältnis zuihrer Acbusahgesellschaft stehen und als Betriebsleiter mit Gehalt für sie tätig sind, können sie vor Eintritt! der Ertragsreife ihrer Pflanzung nur dann nach- Palästina a-uswandern, wenn sie -über genügend Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt inder Zwischenzeit zu bestreiten, oder sonst einen auskömmlichen Erwerb im Lande haibpn. II. Einzelne Pflanzer. Für Einzelpflainzer. die sich keiner Achusah umschließen, sondern sich unabhängig amssedeln wollen, gelten — in Sinngemäßer Anpassung — die gleichen Grundsätze wie für die Achusoth. III. Meschek. Die matiomaljüdische Kolonisation in der Landwirtschaft beruht auf -einer selbstarbei'tenden Bauernwirtschaft. Soweit wir nicht bereits wirkliche jüdische Bauern haben, müssen unsere Siedler erst zur -landwirtschaftlichen Arbeit erzogen werden, ehe sie fest angasiedelt werden können. Wer in Palästina angesiedelt werden will, muß daher zuvor eine genügende Zeit dort landwirtschaftlich gearbeitet und seine Eignung bewiesen haben. Bei solchen, die -noch nicht landwirtschaftlich tätig waren und sich speziell dem palästinensischen Ackerbau zuzuwenden beabsichtigen, spielt oer Anpassungsfähigkeit wegen das Alter eine wichtige Rolle: es kommen vorzugsweise solche in Betracht, die zwischen 18 und- 30 Jahren steilen. Von dieser Rücksichtnahme auf das Alter kann natürlich bei solchen Abstand genommen werden, die bereits in idem Auswamderangstend landwirtschaftlich tätig waren und die -dlaher sich in einem kurzen Zeitraum im die besonderen palästinensischen Verhältnisse eimarbeiten können. Im übrigen gelten folgende Grundsätze: 1. Der Umfang dler Wirtschaft wird so zu bemessen sein, -daß er das Auskommen des Siedlers und seiner Familie dkiroh Selbstarbeit sichert Die Wirtschaften sollen möglichst ge m is c h-t sein und überwiegend auf Gemüse-, Ackerbäuumd Milchwirtschaft beruhen-. In Fällen, wo die Mitglieder vom Meschakim vorzugsweise Pflanzungen wünschen, sollen die Wirtschaften ergänzt werden durch eine ländliche Hauswirtschaft des Siedlers, -aus -deren Erträgnissen er in -dien Stand gesetzt sein soll, einen möglichst großen Teil seines Bedarfs am landwirtschaftlichen Produkten selbst zu decken. 2. Der Boden, auf -dem Kleinsiedlungen errichtet werden, ist dem Siedler auf dem Wege der Erbpacht zu vermitteln." Hiebei wendten Erbpachtzinsen und Erbpachtdauer so zu bemessen sein, diaß eine gesunde Entwicklung der Siedlung ermöglicht wird. Auch die Frage -des Kredits wird im Zusammenhang mit der Erbpacht zu lösen sein. 3. Bezüglich des vom Siedler beizub ringenden Kapitals -sollen die Anforderungen selbstverständlich aut das möglichste Maß beschränkt werden. Man darf annehmen, daß -das Kredit- Problem im, Zusammenhang mit der Erbpacht derart zu lösen ist, daß ein Beitrag von 200 Piund Sterling als Eigenkapital des Siedlers genügen wird, so daß also der Mimdestamteil vorläufig auf 200 Piund Sterling festgesetzt werden soll. Dieser Anteil an einer Meschekgesellschaft soll auch in Raten gezahlt werden können, deren Bemessung je -nach den besonderen Verhältnissen den einzelnen Meschekgesellschaften überlassen werden kann. Dabei ist indessen zu beachten, daß die Anstodiung erst erfolgen kämm, wenn die Einzahlung -den Betrag von 200 Pfund Sterling für das Mitglied tatsächlich erreicht bat. Für Mitglieder von Meschakim, die nicht in -der Lage sind, diesen Betrag vor ihrer Uebersiedlung nach Palästina aufzubringen, soll -die Möglichkeit gegeben werden, diirch -d£e Erzielung von Ersparnissen oder Prämien allmählich den Restbetrag sich während der Zeit zu erwerben, welche sie bei der Vorbereitungsarbeit in der landwirtschaftlichen; Arbeitergruppe tätig sein werden. Unter Vorbereitnmgsarbeiten ist hier nicht allein die Anlage von Achusothpflanzungen, sondern auch die Vorbereitung des Nationalfondsbodens im allgemeinen zu verstehen. 4. Die Anlage der Wirtschaften soll möglichst durah die Mitglieder der Meschakim selbst erfolgen, nachdem sie eine -ausreichende Vorbereitungszeit als landwirtschaftliche Arbeiter in Palästina durchgemacht haben. Bei überwiegender Pflanzungsamlage in Kieidsiadlungen kann indessen die Vorbereitun^sarbeit der Pflanzungen auch durch einen hiezu von der Meschek- Organisation delegiertem Teil -der Mitglieder erfolgen, um solchen Mitgliedern, die noch nicht sofort nach Palästina auswa-ndern körnten, die Möglichkeit zu geben, ihre Verhältnisse im ihren bisherigen Wohniämdem abzuwickelm mrad nach Palästina erst dann zu übersiedeim, wenn ihre Pflanzung sich der Ertragsreife -nähert. Aber auch -diese Mitglieder werden vor definitiver Uebergabe der Wirtschaft durch Selbstarbeit die iür solche Siedler erforderliche Eignung erwerben müssen. IV. Landwirtschaftlicher Kredit. Das zu gründende Institut für landwirtschaftlichen Kredit hat in erster Linie den HypotfaekenkrecLit iür -die selbstarbeitenden- Siedler zu beschaffen. Erst dann kommen Kredite für Achusoth in Betracht Diese Kreditinstitute werden auch ii Hämsicht auf BeJeäbimgsfaöbe und Hypo- ‘.hekenzinsen sowie Amortisationsquote solchrä» Siedlern Vorzugsbedingungen zu gewähren haben, deren Wirtschaft überwiegend auf Selbstarbeit Rasiert. V. Siedlungsgenossenschaiten von Arbeitern. Insoweit innerhalb der bei Vor bereitungsarbeiten beschäftigten Arbeitergruppen die Tendenz zur genossenschaftlichen Siedlung hervortreten sollte, werden solche Bestrebungen mit aller Aufmerksamkeit gefördert Werdens. Das Problem der Siedtongsgenossensdhaften wird auf Grund der bisherigen Erfahrungen in Palästina unter jeweiliger Berücksichtigung der besonnteren Verhältnisse -behandelt werden müssen. Loiuibru Anfang Dezember 1919. Zionistisches Aktions-Komitee. Palästina-Amt, (gez.) Julius Simon. Emir Faisal und der Zionismus Vor seiner Abreise nach dem Orient sandte Emir Faisal folgenden Brief an Mr. Herbert Samuel: „Lieber Mr. Samuel! Ich bin sehr erfreut, zu hören, daß Sie die Gelegenheit des zweiten Jahrestages der Balfoursehen Deklaration ergriffen haben, um das Mißverständnis zu zerstreuen, das durch die Veröffentlichung meines Interviews im „Jewish Chronicle“ entstanden war. Ich bin fest überzeugt, daß das zwischen uns bestehende gegenseitige Vertrauen und die vollkommene Uebereinstimmung unserer Gesichtspunkte, die eine restlose Verständigung zwischen Dr. Weizmann und mir möglich gemacht hat, m Zukunft jedem ähnichen Mißverständnis Vorbeugen und zwischen uns die Harmonie aufrecht erhalten wird, die für den Erfolg unserer gemeinsamen Sache so notwendig ist. Empfangen Sie, sehr geehrter Herr, die Zusicherung meiner höchsten Wertschätzung .Gezeichnet: Faisal.“ Mr. Samuel erwähnte in seiner Rede im Londoner Opera House am 2. November Unterredungen, die er mit dem Emir gehabt hatte, welcher sein volles Einverständnis mit den ihm bekannten Plänen der zionistischen Leitung ausdrückte. Diese Mitteilung stand in einem gewissen Gegensatz zu dem Interview mit Faisal, das der Herausgeber des „Jevish Chronicle“ kurz vorher veröffentlicht hatte und worin der Emir eine gewisse ablehnende Haltung dem Zionismus gegenüber einnahm. Die Frage der französischen Interessen in Syrien „Ohadaschoth Haarez“ präzisieren dien jüdischen Standpunkt zur Frage der französischen Interessen in Syrien in folgender Weise. Der Artikel beginnt mit der Zurückweisung der an gewissen Stellen im Auslande verbreiteten Auffassung, daß unter den Kräften, die gegen die französischen Bestrebungen in Syrien arbeiten, auch zionistischer Einfluß vorhanden ist. Dieser Irrtum ist durch die Grenzfrage entstanden. Es ist selbstverständlich, daß der nördliche Teil unseres Landes einem jeden Zionisten sehr teuer ist und wir werden auf diese Forderung niemals verzichten, was man auch immer in Versailles beschließen möge. Mag sein, daß während der Debatte auf beiden Seiten übertriebene Aeußerungen gefallen sind oder noch fallen werden, die bei den Zionisten den Eindruck erwecken könnten, daß Frankreich gegen den Zionismus ist. und bei den Franzosen, daß unter den Gegnern Frankreichs in Syrien auch ein zionistischer Einfluß vorhanden ist. Was das erstere anlangt, so hoffen wir, daß die Auffassung eine irrige ist. Frankreich hat sich der Balfoursehen Deklaration angeschlossen und es gab in der Geschichte nocii nie den Fall, daß Frankreich sein Wort nicht einlöste. Was das zweite betriift, so sind wir absolut sicher, daß die Annahme vollständig grundlos ist.“ Nachdem der Artikel aut die Fähigkeiten der syrischen Nation hingewiesen und die Notwendigkeit betont hat, bei der Behandlung aller Fragen der zukünftigen Gestaltung Syriens Ruhe und Ordnung zu bewahren, heißt es weiter: „Algier befindet sich seit 1830 unter europäischem Protektorat, Tunis und Aegypten seit 1882, Marokko seit 1904. Die europäischen Mächte sind noch nicht zu der Ueberzeugung gekommen, daß diese Länder zur völligen Selbständigkeit reif sind. Sie halten das Protektoratssystem für diese Staaten immer noch für eine unerläßliche Notwendigkeit. Wenn das bei diesen Ländern der Fall ist, so ist nicht einzusehen, wie die Länder, die erst gestern von dem türkischen Joche befreit wurden, sogleich die höchste Stufe der Selbständigkeit erlangen können. Nur durch Ruhe und Ordnung, durch Sammlung aller Kräfte wird Syrien zu dem Wohlstand gelangen, der auch für die gute Entwicklung Palästinas notwendig ist. In Algier, in Tunis und in Marokko hat Frankreich seine glänzende Fähigkeit als organisatorische und wirtschaftliche Kraft bewiesen. Frankreich hat diese Gebiete reich gemacht, ihre Bevölkerung ist im Wachsen begriffen. Es gibt unparteiische Gelehrte, die nach langem Studium zu dem Schluß gekommen sind, daß Frankreich als kolonisatorische Macht vielleicht bessere Erfoige als England aufzuweisen hat Die Tatsache, daß während des ganzen Krieges in allen diesen Ländern trotz der Lockungen aus Konstantmopei und der großen Geldsummen aus Berlin nirgends die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört wurde und daß selbst in Marokko nichts Außergewöhnliches geschehen ist, besagt sehr viel. Hiebei ist