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Jüdische Zeitung · 1919-05-02 · 18 (2.5.1919) · p. Seite 5

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
13 (1919)
Issue
18 (2.5.1919)
Date
1919-05-02
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr 18 2. Die Formen der Organisation. . A. Die örtlichen Gemeinden wählen im geheimer, direkter, allgemeiner Verhältniswahl aller männlichen und weiblichen über 20 Jahre alten, im nationalen Kataster der Juden eingetragenen Mitglieder .ihre Gemeindevertretung. Diese wählt den die Geschäfte der Verwaltung führenden Vorstand. 1 B. und C. In gleicher Welse werden Vertretungen und Vorstand der Qesamtgemeißde rund der eventuellen BeZtrksgemeinden gewählt HL Sachliche Zuständigkeit der nationalen Autonomie. A. Auf politischem Gebiete: 1. Recht der. Vertretung der politischen und nationalen Rechte und Freiheiten der Judenschaft gegenüber den Staatsbehörden, direktes Petitionsrecht au das Staatsdepartement und an den Völkerbund. - 2. Recht der Besteuerung für die Ortsgemeinden, Bezirks- und Gesamt-Gemeinden zum Zwecke der Beträge, die zur Deckung der Ausgaben erforderlich sind, welche die Erfüllung der der Sonderregelung unterstehenden Aufgaben verlangen. Insoweit völlige Finanzhoheit, Befreiung von allen Beitragspflichten für die gleichen Zwecke anderer Nationalitäten. ' \ B. Auf kulturellem Gebiete. 1. Autonome Regelung des gesamten Schul-, Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens (vergleiche besondere Denkschrift); 2. Autonome Regelung des Kultuswesens unter völliger Wahrung der Gewissensfreiheit, auch für die einzelnen Richtungen innerhalb der jüdischen Religion. C. Auf wirtschaftlichem Gebiete: vergleiche besondere Denkschrift D. Auf sozialem Gebiete: Autonome RegeliÄig des Armenwesens, der Fürsorge für Kranke, Sieche, Greise und andere Hilfsbedürftige, Fürsorgeerziehung. Autonome Erhaltung der hiezu erforderlichen Anstalten. . . E. Auf allen sonstigen Gebieten, auf denen eine andere Nationalität die autonome Regelung zugebilligt erhält, muß auch der jüdischen Nationalität das Recht zur Ausdehnung ihrer Kompetenzen zustehen. iy. Verhältnis zum Staate: A. Auf allen Gebieten, die der autonomen Verwaltung dter Juden unterstehen, ernennest! die zuständigen jüdischen Vorstände die Beamten, und üben durch sie die Staatshoheit aus. B. Auf allen anderen Gebieten unterstehen die Juden wie alle, anderen Nationalitäten der allgemejjien Staatsgewalt. Sie sind auch zu den S t a a t sä m-t e r n ■ zuzulassen.' '. C. Ausnahmegesetze jeder Art sind unzulässig. Zurücksetzungen in der Verwaltung sollen ausgeschlossen sein. Dies ist durch Staafsgrundgesetz festzusefczen. Beschwerde an den Völkerbund. _■ Die galizischen Juden und die Kriegsliquidierung Von Josef Tenenbaum. Das Kopenhasener Zionistische Büro erhielt zwei Aufsätze des Chefredakteurs des Lemberger Tagblattes. der gegenwärtig in der Schweiz weilt. Wir geben den einen Artikel, der die Frage der Gutmachung der jüdischen Kriegsschäden * betrifft, nachstehend wieder. Der Weltbrand des Jahres 1914. traf die -galizische Judenheit desorientiert und unorganisiert. Diesen Zustand machte sich die alte österreichische Regierung zu, Nutzen, indem sie die politisch.ungeschulte Masse völlig verwirrte und in den Bannkreis ihrer Interessen zog. Von einer Gegenleistung war natürlich keine Rede, denn die Juden wurden auch weiterhin als „servi camerae" betrachtet, welche nur Pflichten haben, dagegen keine Rechte beanspruchen dürfen. Das zeigte sich gleich zu Anfang des Krieges, als .die Russen die Grenzen des Landes überschritten. mit der ausgesprochenen Neigung, aus dem Kriege gegen Oesterreich einen Krieg gegen die Juden zu machen. Ganze jüdische Siedlungen verschwanden von der Erdoberfläche und unzählig® Familien wurden abgeschlachtet, weggescldeppt <.der in Ketten geworfen. Als die Kunde von diesen Barbarenstreichen in die jüdischen Städtedrang, floh alles, was nur halbwegs gehen konnte. Ein gewaltiger .Flüchtlingsstrom ergoß ‘sich nach dem Westen. Es war das aber keine regelrecht durchgeführte Evakuierung, sondern eine überhastete Flucht, bei der ‘nichts vom schwer v Erworbenen , mitgenommen werden konnte. Jüdisches Hab und Gut fiel als Beute den Soldaten und noch mehr der einheimischen nichtjüdischen Bevölkerung zu. während ehemals wohlhabende Bürger sieh in Barackenlagern herumwälzen mußten, von Ungeziefer zerfressen, von Hunger und Krankheiten dezimiert, dem größten Elend preisgegeben. Ueber eine Vicrtelmillion Juden genossen Flüchtlingsbrot und noch heute werden in Wien über 20.000 Juden mit der Ausweisung-bedroht. ohne die Möglichkeit zu haben, in die galizische Hölle zurückzukehren. Die Juden Galiziens haben infolge, der ' Kriegsereignlsse eineii direkten Schaden von ungefähr 1A Milliarden Kronen erlitten. Diese Schätzung ist sehr vorsichtig und nähert sich mehr der. Friedensbewertung. Zehntausende jüdischer Familien irren heute obdachlos in Galizien kerum. wohnen in Löchern. Baracken oder liegen 1 auf dem Pflaster: hunderttausende haben ihre Einrichtungsgegenstände.- ihre Geschäftslökale. Werkstätten m. dgl. nicht mehr wiedergefunde». - JÜDISCHE ZEITUNG_ Wenn wir das jüdische Nationalvermögen vor dem Kriege in Betracht ziehen, so können wir den Verlust und die jüdische Verarmung mit mindestens zwei Drittel des ehemaligen jüdischen Vermögens veranschlagen. Außer dem direkten Schaden kommen indirekte hinzu. Es ist daher eine böswillige Ironie, von einer Bereicherung der galizischen Juden im Kriege zu sprechen. Das Gegenteil ist richtig. Durch die zentrale Bewirtschaftung ist der jüdische Zwischenhandel ausgeschaltet worden. Wahr ist. daß einzelne Individuen aus dem Schleichhandel. Kapital geschlagen und sich bereichert haben, doch die Masse verarmte infolge kriegswirtschaftlicher Maßnahmen immer mehr und wurde ganz naunerisiert. Wenn wir noch an die enorme Zahl der jüdischen Blutopfer und der Kriegsinvaiiden denken. die zu Lasten unserer Gemeinschaft fallen, dann können wir einen ungefähren Ueberblick gewinnen, mit welchen kolossalen wirtschaftlichen Gebrechen die galizische Judenheit behaftet ist — ein Zustand, der der vollständigen Verarmung dieses fleißigen, arbeitswilligen Elemetes gleichkommt. Wir wissen, daß der österreichische Staat erst nach langem Hin- und Herschwanken sich entschloß, seiner Pflicht, wenn auch nur in gewissem Maße nachzukommen und an den Wiederaufbau des Landes zu schreiten. Es wurde eine Wiederaufbauzentrale bei der galizischen Statthaltcrei eingerichtet und über eine Milliarde zu Zwecken des Wiederaufbaus verausgabt. Doch das alles schien nicht für die Juden bestimmt zu sein. Denn dieser ganze Millionensegen ergoß sich nur auf die Agrarier, di® sich derart an diesen Fonds festsaugten, daß für die'Juden nichts übrig blieb, ttotzdem diese verhältnismäßig den größten Schaden erlitten und die Agrarier infolge dei Kriegskonjunktur auch sonst zu. den Bevorzugtesten gehört hatten. Die Dörfer wurden rechtzeitig mit allem versehen, während in den Städten nicht einmal für primitive Unterkunft für die heimkehl enden Flüchtlinge gesorgt wurde. So stehen wir heute an der Schwelle der neuen Zeit bettelarm, obdachlos, ohne Kapital und Produktionsmittel, nurdaß mit dem Fortschreiten diesen neuer- Zeit neue Opfer und neue Schäden dank den chronisch gewordenen Pogromen hinzakommen. (In Lemberg beträgt der materielle Pogromschaden nach den bisherigen unzulänglichen Berechnungen über 103 Millionen Kremen.) Diesem unerträglichen Zustand muß ein Ende gemacht werden. Ein Volk von fast einer Million Seelen darf nicht zu Parias degradiert werden und es darf ihm nicht jede Erwerbs- und Arbeitsmöglicbkeit genommen werden. Es handelt, sich übrigens nicht nur um galizische Juden, sondern auch um unsere Brüder in der Bukowina, in Polen und fast im ganzen.Osten. Ein Friedensvertrag, der nicht irgendeine Lösung dieser Frage enthalten würde, wäre nngenügentf. ungerecht. unmenschlich. Das Judentum des Ostens-ist am Kriege unschuldig und wurde von Regierungen in den Krieg hineingepeitscht, die am wenigsten die Jüdische Meinung einzuholen pflegten. Der österreichischungarische Staat liegt nun zu Boden und der einzige verantwortliche Faktor, an den sich das Judentum mit seinen Forderungen wenden kann, ist das internationale Forum. Dieses Forum, der Friedenskongreß, darf sich seinen moralischen Pflichten nicht entziehen. Es muß aus dem internationalen Wiederaufbauionds der jüdischen Volksvertretung die ganze notwendige Entschädigungsquote überwiese» werden; denn nur ein jüdisches Wirtschaftsamt. ausgestattet mit allen nötigen Mitteln, ist imstande, den jüdischen Wiederaufbau in die Hand zu nehmen und die jüdischen Siedlungs- und Wirtschaftseinheiten nicht nur auf-, sonder» auch umzubanen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen verwahren wir uns dagegen, daß man uns im Zusammenhang mit der allgemeinen Entschädigungstrage des Landes abfertigt. Wir haben kein Vertrauen mehr zu einer derartigen Erledigung. Nur ein jüdisches Amt im Rahmen der nationalen Selbstverwaltung wird imstande sein, die nötig® berufliche und soziale Wiedergeburt und .Umschichtung reibungslos durchzuiühren. zum Segen des Volkes, des Landes und der Menschheit. Die Juden verlange» die Wiedergutmachung ihrer durch die Kriegscreignisse erlittenen Schäden, wobei für die Pogromscltäden die einzelnen Pogromländer unter interna tionai er Kontrolle und Bürgschaft aufzukommen hätten._ Dozent Dr. H. Torczyner geht nach Berlin Dr. Harry Torczyner, Privatdozent für semitische Sprachen an. der Universität Wien; hat eine Berufung an die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin angenommen. . Der Abgang Torczyners, Öen wir zu der ehrenden Berufung herzlich beglückwünschen, bedeutet einen schwere» Verlust für das wissenschaftliche Leben Wiens und insbesondere auch für die jüdisch-kulturellen Bestrebungen. Die Wiener Universität verliert ihre» einzigen Semitoiogen von Rang, die wissenschaftliche Welt eine» trotz1 leiner Jugend bereits hervorragenden Gelehrten. Wir haben aber Anlaß, das Scheiden Torczyners besonders vom jüdischen Standpunkte ans zu bedauern. Torczyners war im verflossenen Jahr Leiter der jüdischen pädagogischen Kurse in Wien, er hat durch zahlreiche Vorträge und Kurse, insbesondere 1 auch in den Jugendkursen; der Verbreitung jüdischer - Wissenschaft gedient, die er nicht -nur mit tiefgrümSger Sachkenntnis, sondern auch mit jener Liebe vortrug, die allem einen wissenschaftliche* Stoff lebendig zu mache* »V.H. vermag. Beim letzten a. o. zion. Parteilag wurde Torczyner Referent für Kultur im Landeskomitee gewählt. Es ist beseijämend. daß es nicht gelang, Torczyner in Wien einen angemessenen wissenschaftlichen Wirkungskreis zu schaffen. Das jüdische Palästina Die so benannte Broschüre ist kürzlich im Selbstverlange des Verfassers, Zwi Cohen, Wien, II., Große Sperlgasse 31, erschienen. Sie ist, wie ihr Untertitel, „Die Achusa-Kolonisatkm“ besagt; vor allem dieser und eigentlich dem Plane einer bestimmten, in Oesterreich zu errichtenden Achusa-Geselischaft gewidmet; welche sich denn auch seither in Wien gebildet hat Dieser Achusa- Pian, welcher auf den langjährigen Erfahrungen des Verfassers in Nordamerika sowohl, als auch in Palästina fußt, und eine verblüffend reiche Fülle praktischer Vorschläge für den wirtschaftlichen Auibau der Kolonie bringt muß auf seine Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit jedenfalls von Fachleuten, besonders von Agronomen geprüft werden. Aber, noch bevor diese ihr gründliches Urteii abgegeben haben, verdient die Broschüre rühmende Hervorhebung und warme Empfehlung an jeden, dem die Entwicklung Altneulands am Herzen Hegt Denn aus übervollem, von Begeisterung flammendem Herzen Ist diese Broschüre geschrieben. Die Begeisterung spricht sich sowohl in den einleitenden, wohl etwas zu ausführliche* Kapiteln aus, welche die Geschichte des Heilige* Landes in den Jahrhunderten der Gaiuth und in den Anfängen der jüdischen Kolonisation behandeln, als auch in der geradezu zärtiiehen Sorgfalt welche den Verfasser die geplante Siedelung nüt allen Aimehmtichkeiten eines reiche* Kulturlebens ausstatten und mit einer Fülle voaf Bäumen und Blüten zieren läßt wobei er nicht daran vergißt jede Hausstatt mit der bibL Laube; Weinreben zwischen Feigenbäumen, zu bedenken. Cohen möchte seine Liebe iür die Kolonisationssache allen Juden, die bisher schmollend oder teilnahmslos‘abseits standen, mitteilen und zu eigen machen. Nur so ist es verständUch, daß er, der ja selbst ein altbewährter Zionist ist und die Verdienst® des Zionismus um die Wiedererweckung von Volk und Land rückhaltlos anerkennt den Gedanken propagiert „die Ealästinafreunde und Kolonisationsfreunde, ohne sie mit irgend welchen zionistischen Pflichten zu belasten, in einer neuen Partei aus den besonnenen bürgerlichen Juden zusammenzufassen“. Der opportunistische Beweggrund zu dieser verblüffendem Forderung wird einem so recht klar, wenn Cohen — durchaus gegen jede historische Wahrheit — „den paar unansehnlichen Landkäufen des Zionismus“ „die ansehnlichen Neugründungen des seinerzeit .vom gottseligen. Baurat Wilhelm Stiaßny in Wien ins Leben gerufenen Kolonfcsationsvereines“ entgegenhält Durch solche Seiteosprünge wird der Verfasser die wahre Liebe der Wiener Assimiianfen nicht erringe», könnte aber dafür das Mißtrauen der Zionisten auslösen; auf die er bei Ausführung seiner Pläne in Palästina immerhin in erster Reihe angewiesen bleibt Ziemlich unvermittelt ohne die anderen Methoden der Kolonisation, z. B. durch Arbeitergenossenschaften. auch nur zu erwähnen und ohne die geschichtliche Entwicklung der scho* bestehenden Achusa-Kolcnisation näher auszuführen, geht Cohen dann zum Orgainsationsplan seiner eigenen Achusa-Geselischaft über. Er stellt, um das WesentUche herauszugreifen, jede» Juden, der — auch ohne landwirtschaftliche Vorkenntnisse — nach der neuen Kolonie übersiedel* will und 25.000 Kronen investiert in Ausächt sich mit seiner Familie als Kolonist zu ernähren. Und zwar werden K 10.000.— auf die Kosten der normalen Bodenparzelle von 112 Dunam samt Bepflanzung berechnet K 5000.— für Wasserleitung, totes und lebendes Inventar und K 10.000.— als Beitrag zum Bau- und Industriefonds, der nebst den gemeinsamen Baulichkeiten jedem Kolonisten die Herstellung seines Hauses samt Wirtschaftsgebäuden sicherstellen soll. K 7500.— sind bis zum Bodenankauf einzuzahlen, der Rest ist in zwei Jahresraten nachzutragen. Hierauf erst erfolgt (Sie förmliche Aufnahme ln die Kolonie, die aus mindestens 100 Kolonistenfamilien bestehen soll, nebst einer, auf Nationalionds-Boden angegflederten Arbeitersiedeiung von mindestens 120 Köpfen Auf dem Kolonieboden soll vornehmlich Pflanzungsbau betrieben werden, daneben aber jede Art landwirtschaftlicher Betätigung, Raum finden Bis zur vollen Fruchttragung, für welche 5 Jahre berechnet werden, untersteht (He Leitung der Arbeit in der Kolonie, bis auf Gemüsegarten und Geflügelzucht, welche dem einzelnem Kolonisten sogleich überlassen werden, der provisorischen Kolonieverwaltung; dann erst wird der Besitz unter die Mitglieder aufgeteilt, wofern sie es nicht vorziehen, den kooperativen Betrieb i* Land- und' Stallwirtschaft, bei Bienen- und Seidenraupenzucht fortzusetzen. Ein großes Warenlager zur Ausschaltung des Privathandels, die Bäckerd, Makkaronifabrik, Fleischhauerei, Mühle, Sesamöifabrik, die Zement- und Ziegelfabrik, wie überhaupt das Bauwesen, sollen jedenfalls in genossenschaftlichen Betrieben fortgeführt werden. An den Gemeindeauslagen brauchen sich die Kolonisten nur so lange zu beteiligen, bis die Gemeinde-Orangerie ihren vollen Fruchtertrag liefert Das Werk der Achusa soll durch Zusammenfassung aller ihrer Kolonien und durch Gründung einer gemeinschaftlichen Bank mit Zentraleiakaufsstelle und zentraler, Vieh Versicherung gekrönt werden. \— —; *) Zu beziehen auch bei der Verkaufssteli® des JNF.. IL, Schmelzgasse 7, um 3 K.

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