Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 12 (1918)
- Issue
- 33 (16.8.1918)
- Date
- 1918-08-16
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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beite 2 ■ JÜDISCHE ZEITUNQ Nr. 53 Der Ersatz spezifisch jüdischer Kriegsschäden Eine Anregung von Dr. Al. Harnik, Wien. ln den Friedensvereinbaiungen mit den einzelnen russischen Staaten wurde bekanntlich der gegenseitige Verzicht auf den Ersatz der Kriegsschäden iesgeiegt. Im Gegensätze hiezu findet sich im Friedenspakt mit Rumänien em derartiger Verzicht nicht. Unter Kriegsschäden versteht man laut authentischer Interpretation diejenigen Schäden, welche den vertragsschließenden Staaten, sowie den Angehörigen derselben in den Kriegsgebieten durch milit arische Maßnahmen mit Einschluß aller im Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Der Grundsatz, daß Anspruchsverzichte nicht weiter reichen können als sie ausdrücklich geleistet wurden, daß eine freiwillige Aufgabe niemals vermutet werden kann, wird wohl im internationalen Rechtsverkehr nicht weniger als im' innerstaatlichen Zivilrechtsverkehr gelten. Eine extensive Auslegung von Verzichterklärungea gibt es selbstverständlich nicht. Bei der Handhabung der in Rede stehenden Vertragshorm wird man somit von dem Standpunkte ausgehen müssen, daß nur diejenigen Schäden von dem Feinde nicht zu ersetzen sind, die tatsächlich durch militärische Maßnahmen oder durch Vornahme von Requisitionen entstanden sind. Was als militärische Maßnahme angesehen werden kann und was unter diese Kategorie von Handlungen nicht zu subsumieren ist, diese Frage wird wähl in den einzelnen Fällen einer streng objektiven Prüfung unterworfen werden müssen. Zumindest wird der österreichische Staat dem Feinde gegenüber alle jene seinen Angehörigen zugeiügten Schäden geltend machen können, die ganz unzweifelhaft aui völkerrechtswidrige Art, durch rohes, sinnloses, militärteclmisch ganz unverständliches Handein militärischer Organe entstanden sind. Ist diese Auffassung richtig, so wird wohl die jüdische Bevölkerung an der dem Feinde aufzustellenden Schadensrechnung im recht hohen Grade beteiligt sein. Eine ganze Anzahl von ..Maßnahmen" ist bekanntlich ausschließlich gegen die j ü d i s c h' e Bevölkerung als solche erlassen worden. Wie würde der demokratische rusissche Staat die Anordnung beispielsweise, die j ü d i s c h e Bevölkerung von Sniatyn oder die jüdische Bevölkerung von Zaleszczyki habe binnen wenigen Stunden den Heimatsort zu verlassen, als militärische Maßnahme zu rechtfertigen versuchen? Die in dieser Richtung seiner- zeit ergangenen Verfügungen wurden, wie erinnerlich, in der grausamsten, jedes Menschengefühl verletzenden Weise nicht nur gegen Männer, sondern auch gegen Frauen und Kinder ohne Unterschied, ja auch gegen Schwerkranke, die aus dem Bette gezerrt wurden, ausgeführt. Man interpretiere nun die Friedensverträge respektive die auf die Kriegsschäden bezüglichen Bestimmungen derselben noch so wortgetreu, man säge meinetwegen auch, daß jetzt nachträglich die einzelnen strategischen Maßnahmen auf ihren Wert und auf ihren Zweck kaum einer objektiven Prüfung unterzogen werden können, keineswegs kann man Alles, was entmenschte Krieger gegen die arme Bevölkerung ersonnen haben, als militärtechnische Anordnungen gelten lassen. Mindestens strittig ist ferner der Begriff des Kriegs gebiet es. Als solches können nach richtiger Meinung nur Orte gelten, in denen unmittelbare Operationen vorgenommen werden. Drangsalierungen von Angehörigen des Judentums sind aber auch in Ortschaften vorgekommen, wo überhaupt nicht operiert wurde. Die erwähnten Beispiele' sind selbstverständlich nicht die einzigen, die hier angeführt werden könnten. Jedenfalls sind sie die gräßlichsten Taten, welche russische Kommandanten und die russische Heeresleitung selbst gegen die Juden verübt haben. Die Folgen, die durch derartige Verfügungen in Bezug auf Leben, Gesundheit und Vermögen verschuldet wurden, sind viel zu groß, als daß man übersie hinweggehen soilte. Es erscheint mir daher von außerordentlicher Wichtigkeit, daß alle diese einzelnen Schäden auf das Genaueste erhoben und bei einer zu diesem Zwecke zu schaffenden Stelle gesammelt werden, ist dieses Organ für die Erhebung jüdischer Spezialschäden, solcher Schäden nämlich, von denen die jüdische Bevölkerung als solche, oder einzelne Juden bloß infolge ihrer Zugehörigkeit zum Judentume betroffen worden, einmal geschaffen, so wird es gewiß an Arbeitsniaterial nicht fehlen. Unzählige Fälle werden selbstverständlich auch ermittelt werden, wo ein unzweifelhafter Ersatzanspruch nach Artikel 5, Absatz Z des österreichisch-russischen Zusatzvertrages besteht Nach dieser Bestimmung sind Schäden, die den Zivilangehörigen während des Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltsakte an Leben. Gesundheit und Vermögen zugefügt worden sind, unbedingt zu ersetzen. Die auf die vorgeschlagene Art festzustellende Schadenssumme wräe dann unserer Regierung zur entsprechenden Geltendmachung den Friedenskontrahenten gegenüber bekanntzugeben. Keinem Zweifel kann es unterliegen — dazu gehört meiner Ansicht nach nicht viel Optimismus — daß das demokratisierte Rußland einem derart fundierten Ansprüche das richtige Verständnis entgegenbringen wird. Agrarpolitik im Zionismus Dieser Aufsap gehr uns seitens eines im Felde stehenden Gesinnungsgenossen zu und beweist, dal) die Probleme der palästinensischen Siedlung heute bereits weite Kreise beschäftigen. Wir werden gerne AeuDerungen zu dieser Frage auch weiterhin 1 nngen. D e Red. Alle Stimmen im Zionismus sind einig in der Auffassung, daß der Zeitpunkt der Besiedlung Palästinas durch die Juden der Wirklichkeit nähergerückt ist. Nach Beendigung des Krieges wird zweifellos die Großkolonisation einsetzen und die Masse der zionistisch eingestellten Juden erwartet deshalb von der Leitung ein den nationalen Forderungen und dem sozialen Empfinden unseres Volkes entsprechendes Siedlungsprogramm. Ein solches Programm zu diskutieren, wäre vielleicht schon jetzt zeitgemäß und nützlich, und die in solcher ‘Diskussion aufgeworfenen Fragen und Anregungen könnten bei Ausarbeitung eiipes umfassenden Siedlungsplanes vielfach ein brauchbares Material abgeben. Daß in unserem Siedlungsprogramm die Agrarfrage die erste Stelle einnehmen wird und muß, ist bereits zur allgemeinen Ansicht geworden; wir müssen daher dieser Aufgabe unsere größte Aufmerksamkeit widmen. Bei Lösung unserer Agrarfrage dürfen wir nicht Sünden begehen, die in Europa die größte Ungerechtigkeit darstellen — die Schaffung eines Großgrundbesitzes, der außerdem nirgends eine nationale Sicherung des Bodens gewährleistet — muß mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verhindert werden. Das einfachste Mittel wäre, das Privateigentum an Boden nicht zuzulassen, der Nationalfonds als Siedlungsbehörde sollte in der Lage sein, den ganzen zu besiedelnden Boden zu erwerben und den Bearbeitern desselben in Erbpacht zu geben. Der Anhäufung des Bodens in einer Hand, dem Handel und Wucher mit demselben, wäre ein für allemal ein Ende bereitet — das alte biblische Gesetz „Das Land gehört dem Ewigen“ wieder hergestellt. Nachdem wir erst am Beginn unserer Siedlungstätigkeit stehen, liegt es nur an uns, diesem Gesetz und Recht wieder zum Siege zu verhelfen. Es wird natürlich davon abhängen, ob unsere Siedlungsbehörden genügend materielle, physische und autoritative Kraft und Macht haben werden, ein solches Gesetz Wirklichkeit werden zu lassen. Ich verhehle mir keineswegs, daß der Reiz des Eigenbesitzes aut die breiten Massen unseres Volkes ein großer ist und wir könnten in dieser Sehnsucht nach eigenem Bodenbesitz, die beste Basis, den Boden Palästinas an uns zu bringen, in den Händen haben, und uns ihrer bedienen, wenn die Möglichkeit einer Enteignung des privaten Bodenbesitzes nicht in unserer Macht wäre. Die zu einem Siedlungsplan Palästinas gemachten Vorschläge des Agronomen Oettinger bilden sicher eine der ernstesten und besten Veröffentlichungen und sollten als die Grundlage unserer zukünftigen Arbeit angesehen werden; immerhin möchte ich noch den Einfluß unserer Siedlungsbehörden (Nationalfonds) verstärkt wissen, damit sie jederzeit in der Lage wären, unsere Ideen und Wünsche bei Gestaltung der Siedelung zu verwirklichen. Zwei Grundprinzipien sind es, von welchen wir bei unserer Arbeit in keinem Falle abweichen dürfen, wenn wir den Traditionen des Zionismus treu bleiben wollen. Erstens, das der sozialen- Gerechtigkeit, und zweitens das der E i g e n(S e I b s t-)b earbeitüng des Bodens. Nur wenn wir uns von diesen zwei Grund- ' ideen leiten lassen werden, können wir unser Ziel erreichen. ln sämtlichen unseren Schriften propagierten wir den Aufbau einer besseren sozialen Gesellschaft, Jeder Ausbeutung (einzelner Klassen) soll man aus dem Wege gehen, eine gewisse soziale Gleichheit soll in der neuen Siedlung herrschend sein, eine Annäherung an das alte biblische Gesetz ‘ des Jubeljahres wurde herbeigesehnt. Aus diesen Ideen entwickelten sich die Gruppen der. „Siedlungsgenossenschaft“, auch die sonstige Tätigkeit des „Nationalionds“ war von ihnen geleitet; diese Ideen sind auch in gewisser Hinsicht bei Oettingers Siediungsplänen berücksichtigt; aber neben diesen Schöpfungen und Plänen würde es, wenn das biblische Gesetz unerreichbar und nicht durchzusetzen wäre, Gelegenheiten der privaten Initiative geben, unsere Ideale und Wünsche durch Schaffung von Großgrundbesitz (großen Plantagenbesitz, großen landwirtschaftlichen Industrien) zu durchkreuzen, und so unsere edelsten Absichten über den Haufen zu werfen. Ich bin der letzte, der im jetzigen Zeitpunkte gegen die Privatinitiative auftritt, ganz im Gegenteil, ich wünsche sie, bei der Struktur unseres Volkes in größtem Maße; aber einem Ucberwuchern derselben, zum Nachteile der den Boden selbst bearbeitenden Bauernklasse, und zur Herabminderung der Bevölkerungsaufnahme auf dem flachen Lande, muß ein Riegel vorgeschoben werden. Was ich wünsche, ist die Festsetzung einer Höchstgröße (Höchstgrenze) des Familienhesitzes. Die Fläche eines Familienbesitzes soll reichlich bemessen sein, auch soll der Vater (Vormund, Mutter) das Recht haben, für jedes, seiner unversorgten Kinder die festgesetzte Höchstmenge des Landes zu optieren, doch muß in diesem Falle der auf das Kind entfallende Teil mit Erlangung dessen Volljährigkeit von demselben in Bearbeitung übernommen oder an eine neue (andere) Familie (Besitzer) abgetreten werden. Auch durch Erbe zufallender Bodenbesitz darf die vorgeschriebenc Höchstmenge , des Landes nicht vergrößern und muß auch hier das Uebermaß abgetreten werden Dem Wohlhabenden soll keines- Jüdische Erziehungsfragen Von Dr. Siegfried Bentfeld. III. Unser Ziel. Wir haben in dem letzten Aufsatze zu scheiden versucht, welche Stelle allein kompetent wäre, die Zielsetzung für das jüdische Erziehungswesen zu geben. Wir haben aber auch darauf hingedeutet, daß eine solche Körperschaft nicht von heute auf morgen eingesetzt werden kann, daß sie überhaupt nicht durch irgend einem administrativen Akt entsteht, sondern langsam aus vorhandenen Ansätzen herauswachsen und langsam im jüdischen Volk sich durchsetzen muß. Das heißt aber nicht, daß wir mit der Erziehungsarbeit warten müssen oder auch nur dürfen, bis der kompetente jüdische Erziehungsrat in der Lage ist, unsere Arbeit zu leiten und zu bestimmen. Wir haben eine Fülle von dringlichen Aufgaben, die schon zu lange aufgeschoben wurden und eine weitere Verzögerung schlechterdings nicht dulden. Wir müssen energisch und zielbewußt mit unserer Arbeit beginnen und müssen versuchen, die Ziele dafür uns vorläufig selbst zu setzen — auf die Gefahr hin, daß sie später als nicht zulänglich, vielleicht sogar in manchen Teilen als falsch befunden werden. Zwei Umstände helfen uns dabei für unsere Aufgabe uns Ziele zu stecken, von denen wir hoffen dürfen, daß sie einigen Bestand haben werden. Einmal ist uns der geometrische Ort sozusagen selbstverständlich gegeben, an dem sich alle zulänglichen Endziele für unsere Erziehungsarbeit befinden müssen. Er ist' gegeben durch die einzig möglichen Aufgaben, die durch die einzig mögliche Zukunft des jüdischen Volkes gesetzt sind. Wir wollen ein Volk sein in des Wortes vollstem, tiefstem Sinne, eia wirtschaftlich gefesügtesKulturvolk. Wir wissen, was uns dazu fehlt. Unsere Politiker und mit ihnen die ganze zionistische Bewegung sind bemüht, uns dieses Fehlende zu schaffen. "Aber ebenso wie uns Sprache, Land und Selbstbestimmungsmöglichkeiten nottun, um ein Volk zu sein oder zu werden, so fehlt uns eine Jugend. Das erst macht eine Gruppe von Menschen zum Volke, zum Kulturvolk, daß sie die sichere Gewähr hat, die junge Generation stehe hinter ihr bereit, das von ihr Geschaffene fortzuführen, das von ihr Versäumte nachzuholen, das von ihr Verfehlte zu verbessern. Diese gesicherte Kontinuität des Blutes und des. Geistes, der Wirtschaft und der Kultur erst erhebt eine Menschengruppe in die soziologische Kategorie der Nation. Wie uns alles fehlt, fehlt uns auch die Jugend. Sie ist weder physisch noch geistig unser. Niemand kümmert sich um ihren leiblichen Zustand. Um furchtbar grassierende Säuglings^ und Kindersterblichkeit in allen jüdischen' Zentren. Um physische Entartung und Verwahrlosung durch Unterernährung, Krankheiten, übermäßige Arbeiten, ungesunde Wohnungs-, Kleidungs-, Lern- und Arbeitsverhältnisse. Ein Gutteil unserer Zukunft geht so täglich und stündlich in den Tod, denn die staatliche Fürsorge ist gerade dort, wo das jüdische Volk in Massen wohnt, m allen Belangen noch sehr gering, lückenhaft und unzulänglich. Die nationale Fürsorge der Majoritäts- Völker schließt uns Juden aus. Und unsere eigene Tätigkeit, in Wohltätigkeitsvereine zersplittert und beschränkt, reicht kaum hin, uns die Größe der Aufgabe vor Augen zu führen, geschweige denn, sie zu bewältigen. Der Rest der Jugend ist der Assimilation in solchem Maße ausgesetzt, ihr ausgeliefert, daß von ihr ein großer Teil und oft gerade die biologisch tüchtigsten Elemente, mit starkem Selbsterhaltungstrieb und mit starker Vitalität, sich mehr oder weniger freundlich vom jüdischen Volk lösen und so Mann für-Mann seinen physischen Bestand verringern. . Aber nicht genug daran. Die Jugend, die Uns physisch bleibt, ist dadurch noch keineswegs uns geistig verblieben, wenn die Dinge sich nicht ändern. Wenn man nur die eine herrschende Tendenz betrachtet, so stehen wir vor der erschreckenden Perspektive, daß was uns an Jugend verbleibt, uns nur physisch gegeben ist, ohne tiefere geistige Bande mit dem jüdischen Volke, unfähig schöpferisch es zu verjüngen, nichteinmal fähig, es lebendig zu erhalten oder fortzuführen. Und so ergibt sich uns die eine unausweichliche dringende Gegenwartsforderung: Wir müssen wieder eine, unsere Jugend, haben. Dies ist Voraussetzung für das Erlangen unserer Sprache, unseres Landes, unserer Selbstbestimmung. Ist so die Richtung, in der notwendigerweise das jüdische Erziehungsziel gelegen ist, für uns klar, heute schon unbestritten einleuchtend, so ist der Ausgangspunkt das zweite uns heute schon Gegebene. Es ist die jüdische Jugend, so wie sie heute lebt, in ihren drei geistigen Typen, den vom Judentum fortstrebenden, den Indifferenten und den mit allem guten Willen zu ihm hin suchenden, sich,nach ihm sehnenden. Es ist unsere Aufgabe, alle drei zu erfassen. Wir müssen die einen wiedergewinnen, die anderen aufwecken, und die dritten bestärken. Wir müssen aus allen drei Kreisen einen machen. Mannigfaltig in allen Nuancen, in allen Teilbestrebungen, in allen Eigenschaften, aber einheitlich in dem Wesentlichen, in der Grundlage und Grundeinstellung, in der Bejahung des jüdischen Volkes, in der Bekenntnis zu ihm, in dem Willen ihm zu dienen und nur ihm zu leben in der Bereitschaft und in der Fähigkeit es vom Grund auf neu zu gestalten. Das sind Aufgaben genug für nächste Jahrzehnte. Sie können begonnen werden, noch ehe die legitime Autorität, von der wir letzthin sprachen, erkannt ist, sie müssen sogar ein Stück weit ge-