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Jüdische Zeitung · 1917-12-28 · 52 (28.12.1917) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
11 (1917)
Issue
52 (28.12.1917)
Date
1917-12-28
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 52 h:' Eil. V •}.- .1 '-r \ i -• i. ■f , V 4;v .1. r f: .]■ .J :v ■';f: ■ '!, . :r-v ••r.. - i •f - ' -I- •1' •‘r;,-- V' Die Verpflichtung wegen bürgerlicher und politischer Emanzipation der Juden ist in dem Berliner Vertrage auch dem damals geschaffenen Fürstentume Bulgarien (Art. 5), Montenegro (Art. 27) und Serbien (Art. 35) auferlegt, von diesen aber loyal erfüllt und verwirklicht worden. Dem entgegen leistete sich Rumänien in seinem Uebermute zur Verhöhnung der Signatarmächte die folgende unqualifizierbare Umgehung der ihm von den Letzteren auf erlegten Verpflichtungen: der Artikel 7 ddr rumänischen Verfassung vom Jahre 1866 wurde nämlich in der neuen, am 13. Oktober 1879 promulgierten Verfassung dahin abgeändert, daß, trotzdem in allen zivilisierten Staaten die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft im politisch-administrativen Wege erfolgt, die Zuerkennung der rumänischen Staatsbürgerschaft an Fremde — und als solche gelten alle in Rumänien seßhaften Juden, mögen sie autochthone, eingeborene sein, oder dort noch so lange wohnen — nur individuell durch ein eigenes, von den rumänischen Kammern, ausschließlich über Initiativantrag der Regierung, mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließendes Gesetz und nur dann gewährt werden soll, wenn der um die Naturalisation einschreitende Fremde vom Zeitpunkte des bei der Regierung einzubringenden Gesuches noch weitere zehn Jahre im Lande wohnt und seine „allgemeine Nützlichkeit“ durch Taten beweise. Die ausschweifendste Phantasie kann' sich keine raffiniertere Monstruosität ausklügeln, durch welche die Erfüllung einer wesentlich einfachen und klar formulierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung vereitelt werden sollte, als dieses „souveräne“ Rumänien sich herausnahm. Die Signatarmächte verhielten sich auch anfänglich ablehnend und verweigerten die ausdrückliche Anerkennung der Souveränität Rumäniens. Erst nach vielfachen diplomatischen Verhandlungen überreichten am 81 Februar 1880 Deutschland, England und Frankreich eine identische Note, in welcher sie wohl die Unabhängigkeit Rumäniens anerkannt, bezeichnend genug aber folgendes erklärt haben: „Ihre Regierungen können die ihnen bekanntgegebenen neuen Verfassungsverlügungen nicht als den Absichten, von welchen die Unterzeichner des Berliner. Vertrages geleitet waren, entsprechend ansehen; im Vertrauen (?) jedoch aut Öen Willen der fürstlichen Regierung, sich in der Anwendung dieser Verfügungen dem liberalen Geiste, welcher die Mächte beseelte, zu nähern und von den gegebenen Versicherungen Kenntnis nehmend, haben die Regierungen beschlossen, das Fürstentum Rumänien ' als unabhängigen Staat anzuerkennen, um damit der rumänischen Nation den Beweis der Freundschaftsgefühle zu liefern.“ Es bedarf wohl nicht der Feststellung, daß Rumänien auch diese Versicherungen gröblich verletzt hat. Ja, noch mehr! Es hat in der Folge durch Gesetze, sowie durch Reglements und Instruktionen und Maßnahmen seiner Zentralbehörden direkt ludenfeindliche Verfügungen und Maßnahmen getroffen, so daß die jüdische Bevölkerung Rumäniens auch heute noch- Parias gleich behandelt wird — ganz wie früher und vor Abschluß des Berliner Vertrages! So haben die Untreue, Unmoral und Anmaßung Rumäniens über die Großmächte Europas, über Recht, Kultur und Humanität den Sieg davongetragen! Hätte man schon damals Rumänien gegenüber mit Ernst, Konsequenz und Nachdruck auf Vertragstreue und strikte Einhaltung der Verpflichtungen des Berliner Vertrages bestanden, dann wären Oesterreich-Ungarn und Deutschland die bitteren Enttäuschungen erspart geblieben, die ihnen während des gegenwärtigen Krieges der schmähliche und perfide Bruch seiner Allianzverträge durch Rumänien bereitet hat. Und trotz dieser schnöden Behandlung haben die Juden Rumäniens in allen bisherigen von diesen geführten Kriegen sowohl in dem Befreiuungskampfe 1877, ferner 1913 wie auch in dem gegenwärtigen mörderischen Kriege opferwillig mitgekämpft, alle staatsbürgerlichen Pflichten — da sind sie allerdings Staatsbürger — getreulich erfüllt und die schweren Geld- und Blutopfer für das sie entrechtende, sogenannte Vaterland gebracht; ihre politische und bürgerliche Befreiung und Gleichberechtigung aber ist ihnen bisher nicht nur nicht gewährt worden, es haben vielmehr nach den übereinstimmenden Berichten österreichischer, deutscher und russischer Blätter — und dieses Brandmal sei der königlich rumänischen Regierung vor aller Welt aufgedrückt — selbst während des jetzigen Krieges blutige Judenprogrome in der von den rumänischen Machthabern noch beherrschten Moldau stattgefunden. Den vom Minister Take Jonescu •in der rumänischen Kammer kürzlich abgegebenen Versicherungen, den rumänischen Juden die bürgerliche und politische Gleichberechtigung zu verleihen, ist bei der Doppelzüngigkeit und Falschheit rumänischer Minister keinerlei Wert und Glaubwürdigkeit beizulegen — wozu noch die charakteristische Tatsachekommt, daß die rumänische Regierung-die Verleihung der Gleichberechtigung an die Juden von einer Besitzergreifung Transilvaniens (Siebenbürgens) abhängig macht — eine Voraussetzung, die im Interesse unseres österreichischen Vaterlandes sicher nicht eintreten wird. Und auch der durch seinen Wortbruch wenig rühmliche König Ferdinand von Rumänien erteilte einer bei ihm in der Frage der Judenemanzipation erschienenen jüdischenDeputation die Antwort: „Daß man einer Reform (?) der Judengesetzgebung in Rumänien erst nach einem siegreichen Feldzuge werde nähertreten können!“ Diese „staatsmännische“ königliche (?) Antwort reiht sich würdig allen Versicherungen dieses Königs an, dessen Porträt uns Graf Czernin in seinen Berichten als Botschafter so trefflich gezeichnet hat. : Nun ist von den Mittelmächten auch mit Rumänien ein Waffenstillstand abgeschlossen worden, und die Friedensverhandlungen mit ihm werden schon demnächst beginnen. Oesterreich- Ungarn wie Deutschland, die Türkei wie Bulgarien, aber auch Rußland, der jetzige Verbündete Rumäniens, kennen seine und seiner Staatslenker Unverläßlichkeit und Verlegenheit. Die Judenfrage ist heute eine nationale Frage, nicht mehr eine Frage bloß individueller Gleichberechtigung. In den Ländern jüdischer Massensiedelung, also: in Rußland, Polen, Galizien, Bukowina, Rumänien ist die Judenfrage eine der wichtigsten nationalen Fragen. Ihre Lösung ist nur auf Grund der Personalautonomie möglich und durchführbar. Der internationale Charakter der Judenfrage ist schlagend schon durch den Berliner Vertrag anerkannt worden, da durch diesen die Judenfrage zum ersten Male international behandelt worden ist. Allerdings war die getroffene Maßnahme eine völlig unzulängliche, und dies deshalb, weil die Signatarmächte sich lediglich auf die Proklamierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung beschränkt hatten, ohne wirksame Kautelen und Garantien für deren wirkliche Durchführung geschaffen zu haben. In den nun zwischen den Mittelmächten, und'Rußland, wie überhaupt mit ,..den Ententemächten zu errichtenden Friedens-Vertragsinstrumenten müssen als in internationalen Akten die Rechte der Juden als Bürger wie als Nationalität festgelegt und wirksam geschützt werden. Im neutralen Auslande wird die Bedeutung der Judenfrasje und die Notwendigkeit ihrer befriedigenden Lösung im modernen Zeitgeiste und im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes verständnisvoll und unvoreingenommen gewürdigt. Die Auffassung:ist allgemein die folgende: die Judenfrage ist von allen nationalen Fragen die internationalste. Denn die Zerstreuung der Juden in so vielen Ländern, die Tatsache, daß sie nirgends ein geschlossenes Gebiet bewohnen, daß sie überall zu den nationalen Minderheiten gehören, daß sie daher auf personale Autonomie angewiesen sind, sowie insbesondere, daß die ungenügende Lösung der Judenfrage, in einem Lande ungünstige Wirkungen auf die Lage der Juden in anderen Ländern auslöst — all das drückt der Judenfrage ihren besonderen Stempel auf und macht den internationalen Schutz für das jüdische Volk zur Notwendigkeit. In Polen bilden die Juden die größte, stärkste und zahlreichste Minorität, durchschnittlich über 16 Prozent der Gesamtbevölkerung, also weit über zweieinhalb Millionen! Es müssen deshalb internationaleMaßnahmen getroffen werden, daß in den Gebieten, wo die Polen die Mehrheit der Bevölkerung bilden, die Freiheit der Polen nicht in eine Unterdrückung der nationalen Minderheiten, also namentlich der Juden ausarten soll. Bekannte Polenfreunde im neutralen Auslande äußern die ,zuversichtliche Hoffnung, daß bei Schaffung eines wirksamen Gesetzes die Polen an Anderen nicht tun werden, was an ihnen verbrochen worden ist. Im Auslande ist die — bedauerlicherweise durchaus richtige — Meinung verbreitet, daß der Antisemitismus den Geist der polnischen Gesellschaft so vergiftet hat, daß selbst sozialistische Parteien ihm erlegen sind! Und da erklärt beispielsweise Camille Huysmans dezidiert: Die Feindschaft gegen irgendein Volk ist mit den Grundsätzen des Sozialismus so unvereinbar, daß jede sozialistische Partei, die antisemitische Politik macht, sich damit außerhalb der Internationale stellt. Die Regelung der Judenfrage, zunächst in Polen und in Rumänien, im Sinne und Geiste sowie nach den Grundsätzen vollster Rechtsgleichheit und nationaler Autonomie ist zur brennenden geworden; betreffs der Juden Rußlands liegen offizielle Kundgebungen und offenkundige markante Tatsachen vor, die die uneingeschränkte Rechtsstellung der Juden als Bürger und Nationalität, voraussichtlich dauernd sicherstellen und gewährleisten. Die Juden sind ein 14 Millionen-Volk, von denen in Polen und Rumänien etwa drei Millionen, in Rußland allein über fünf Millionen leben. Es handelt sich also um die Rechtsstellung, das Schicksal und die vitalsten Interessen von acht Millionen Juden, die gleich den Völkern aller kriegführenden Staaten an dem gegenwärtigen, so entsetzlichen Weltkriege teilnehmen. Es muß demnach auch das Selbstbestimmungsrecht und die Nations- und Volksqualität der Juden in gleichem Maße geachtet werden. Die Judenschaft der ganzen Welt und insbesondere die — deren überwiegende Mehrheit bildende — national bewußte und national organisierte Judenschaft fordert endliche Gerechtigkeit durch volle und unverkürzte Rechtsgleichheit; auch sie will in ihrer Eigenart leben, sich entwickeln und als altes Kulturvolk auch als gleichwertiges Volk mit den anderen zivilisierten Völkern gelten! Judenverfolgungen in Rumänien , Sefi Abbruch des Krieges häufen 'sich die Nachrichten von Greueltaten, die in Rumänien unsern Stammesbrüdern zugefügt werden. Ungehört und unbeachtet verhallten bis heute die furchtbaren Anklagen. Nur die Regierung der russischen Revolution hat die rumänische Regierung, in einzelnen Fällen zur Rechenschaft gezogen. Stets aber haben die leitenden Staatsmänuner Rumäniens heuchlerisch die Untaten geleugnet, die unter ihren Augen geschehen. Doch unwiderleglich strömen immer neue Meldungen des Schreckens herbei. Sie versetzten uns Juden der Zentralmächte bisher in den Zustand ohnmächtigen Schmerzes: denn wir mußten tatenlos geschehen lassen, daß Jeder gewissenhafte Zionist erneuert rechtzeitig sein Abonnement!

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