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Jüdische Zeitung · 1917-11-30 · 48 (30.11.1917) · p. Seite 1

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
11 (1917)
Issue
48 (30.11.1917)
Date
1917-11-30
Page
Seite 1 (sequence 6)
Language
German
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Seite 1 'Beilage Nr. 48 - MITTEILUNGEN DES JODISCHEN NATIONALFONDS SAMNELSTELLE FÜR ÖSTERREICH Herausgegeben im Aufträge der öst. Kommission des Jüdischen Nationalfonds, HA, Zirkusgasse 33 Erscheint wöchentlich mit dem Ausweise der aus Oesterreich eingelangten Nalionalfonds-Spenden Redaktionsschluß Sonntag vormittags. Später einläufende Spenden werden erst im nächsten Ausweis veröffentlicht — Tel.45-3-25 — Postsp.-Kto. 100.208 WIEN ll/i, ZIRKUSGASSE NR. 33 Der »Jüdische Nationalfonds“ ist dazu bestimmt, in Palästina Grund und Boden als unveräußerliches Eigentum des jüdischenVolkes zu erwerben. Vom V. Zionistenkongreß (1901) gestiftet, hat er jetzt schon 6 Millionen Kronen Vermögen, bei stetigem Zuwachs, der im letzten Friedensjahre (1913) eine Million Kronen betrug Auf eine Jialbe Million Kronen an Spenden im Jahre 1917 fehlen noch 77 ÖÖO Kronen. Nachlahspende*) . Auf dem sechsten Kongreß wurden "die Grundprinzipien der Tätigkeit des JNF. beschlossen. Man bestimmte als Zweck des Jüdischen-Nationalfonds in Palästina Land als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes zu erwerben, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, oder zu verpachten. Die Tätigkeit sollte einsetzen, sobald! ein Mindestkapital von 200.000 Pfd. St. gesammelt war. Als dfer Nationalfonds seine Tätigkeit in Palästina begann, besaß er folgende Grundstücke: Hattin, Kinereth. Dagariia, Hulda und Benischemen. Später kaufte der Nationalfonds noch Alerchawjah für die Siediungsgenossensdhaft und zu -diesem Besitz kam noch das Geschenk des Odessaer Komitees von Gan Schmuel. Alle diese Grundstücke lagen mit Ausnahme von Kineretli •und Daganta in erheblicher Entfernung von ein-;ander. Für Koloniegründungen kam. keines dieser Besitztümer in Betracht, dazu war ihr Umfang;izu klein. Eine Verpachtung' au jüdische Kolonisten »kam nicht in Frage, -dazu waren die Grundstücke räumlich zu sehr von den bereits bestehenden . jüdischen Kolonien entfernt — so konnte nur die ."eigene Bewirtschaftung in Frage kommen. Sie erlaubte dem JNF. Landarbeiter ins .Land zu. ziehen und damit .die Grundlage zur Entwicklung eines jüdischen Landarbeiterstarnmes zu bilden. Freilich bedingte "dieser Prozeß besonders bei - den geringen Erfahrungen, die wir hatten, außergewöhnliche Ausgaben, so daß der Nationalfonds seine 'Haupteinkünfte zur Bewärtschariung dieser Grundistücke verwenden mußte. So besaß er kein. Geld, um weiteres Gelände zu kaufen, und sein Hauptzweck, der Län dere r re rb, trat mehr und "mehr in -den Hintergrund. — Ländliche Grundi- 'stücke für jüdische Rechnung wurden in dieser .Zeit eigentlich nur noch durch die Vermii'ttlungshätigkeit der P. L. D. C. erworben, die einige größere Komplexe an Private verkaufen konnte. Im Zusammenhang mit dem Bewörtschaftungsprobtem dfer Farmen entstand dann “beim JNF. ein besonderer Fonds, die Baumspende; hn Zusammenhang mit der Einwanderung dfer Jemeniten, mit denen man die jüdische Landlarbeiterfrage zu fördern hoffte, ein weiterer Fonds zur Errichtung von Arbeiterhäusern; die Frage der genossenschaft- liehen Ansiedlung führte zur Oppenheimerschen Siedlungsgenossenschaft und zur Bildung eines Genossenscliaitsfonds beim JNF. — Dite Erkenntnis der Schwierigkeiten zur Bereitstellung neu gekauften Bodens führte zur Scliaffung deis Piomierionds. Neuerdings entstand noch diiie Land- . s p eji d -e, d:e bereits zum ursprünglichen Zweck_ des Nationalfonds, dem Landerwetb, zurückfiihrte. Außerdem wurde— neben anderen kleinen Zwecken — der Nationalfonds noch zur •Bereitstellung von Krediten für städtische Sied- .Jungen, vor allem zum Aufbau von Tel-Awiw herangezogen. Dann kam der Krieg und1 schuf die Zeit, das Geschaffene rückblickend zu prüfen und "die Erfahrungen festzustellen. Als: eines der Resultate dieser Erfahrungen plaädieren wir jetzt für die Errichtung 'eines neuen Fonds, dem wir den Namen „Nachlah-Spende" geben wollen. Da ist billiger Weise die Frage berechtigt/: Wae. noch ein neuer Fonds, der uns also noch weiter von dem klaren eindeutigen Zweck des Nationalfonds, unveräußerlichen jüdischen Nationalbesitz zu schaffen, entfernen soll? Aber die Antwort lautet: Nein, im Gegenteil ist dieser Fonds dazu bestimmt, »um einfachen Nationalfondsgedanken zurückzufOhren, dessen Bedeutung in den Jahren der Experimente oftmals verdunkelt wurde, dessen Wert aber immer fester Umrissen, immer unerschütterlicher sich durch¬ *) Referat des H. Julius Simon, Mitglieds des großen A.-C., bei einer Zusammenkunft in Scheveningen. gesetzt halt. Und dennoch ein neuer Fonds, weil er von vornelierein feststellen soll, daß es sich hier um Gelder handelt, die nicht -in den — .wie viele glauben — 'unersättlichen Magen der Farmen fließen sollen, sondern die einzig und allein für den einfachen, altem Zweck des B o d s n k a m t s bestimmt sind. Uni doch nicht ganz für den „einfachen, alten Zweck“. Dieser Fonds -ist zwar bestimmt für den Bodenkauf, aber den Bodtenkauf entwickelt an der. Erkenntnis der bisherigen Vorbereitungsarbeit. denn die. Jahre -der Experimente waren fruchtbringende Jahre, und die Fehler wurden nicht nur gemacht, sondern es wurdie auch am ihnen gelernt. Und wir haben soviel von ihnen gelernt, daß ich kürzlich den Satz niederschireiben konnte, daß ich. keinen dieser. Fehler missen möchte. Wir haben unser Geld nicht umsonst ausgegeben. Wir haben gelernt, daß Bodenkäufe zur Entwicklung der nationalen Kolonisation nur dann einen Wert haben, wenn sie räumlich groß genug sind,, um _ geschlossen . jüdische Siedlungen von einem solchen Umfange zu bilden, daß eine große Zahl von Siedlern zusammenwohnen könne, die dann auch in der-Lage sind, die Ausgaben für Gemeindeverwaltung und kulturelle Bedürfnisse, die ja bei den Juden sehr stark entwickelt sind, zu tragen, ohne die ökonomische Entwicklung der Siedlung zu gefährden. Wir haben ferner gelernt, daß bei jeder Kolonie genügend Reservelamd sein muß, um ihre natürliche Ausbreitung zu ermöglichen, ohne daß man neues Land zu fast unerschwimgiichen Preisen daizukaufen muß. Wir haben gelernt, bei der Auswahl der Grundstücke Rücksicht aui die 'Transport- und Absatz Verhältnisse der Produkte zu nehmen. Wir haben gelernt, daß die VorhereStengsärbeit bis ' zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung nicht dem einzelnen kleinen . Ansiedler aufgebürdet werden darf, der unter dieser LasLztisamiineiienbrechen müßte. Wir haben gelernt; daß: für idi/e Kolonisation in erster Linie Siedler heranzuzlehen sind, welche die Fähigkeiten haben, den Boden selbst oder wenigstens zum Teil -selbst/ zu bearbeiten, und wir haben endlich die /Bedeutung der festen Amisi'edlung von jüdischen Arbeitern innerhalb der jüdischen Kolonien begriffen. So kann als das Resultat unserer Eriahning der. geläuterte NF-Gedanke angesehen werden,, wie erin der Nachlahspende zum Ausdruck kommen soll. Nachlaß d. h. Erbteil. Jede Spende soll einer jüdischen Familie zu einem Erbteil im Lande dfer Väter verhelfen. Es handelt sich also hier nicht um kleine Beiträge, wie sie für eine W oh 1 tätigkeitsun tennehm ung angemessen sein mögen, die Mindesthöhe einer Nachlahspende beträgt 5000 Francs. Der Nationa'ifonds soll also in Zukunft wieder in die Lage versetzt werden, Land zu kaufen als unveräußerliches Eigentum des jüdischen Volkes, wie seine Zweckbestimmung lautet. Er soll es aber nicht selbst bewirtschaften, soweit es sich nicht um sogenannte^ Adaptierungsarbeiten handelt, sondern er soll es an erfahrene Siedler aut dem Wege der Erbpacht abgeben. Er soll aber nicht nur solches Land kaufen, das für die H e ran bildung von Arbeitern bestimmt ist, wie es heute bei den Farmen der Fall ist, oder für die A nsiedlung jüdischer Proletarier oder für gemeinnützige Zwecke, wie für Schulen, Volkshäuser und dergl.; er soll vielmehr in dfer Lage sein, auch nichtproletarisclien Siedlern, die ihre Fähigkeit zur Landarbeit bereite erwiesen haben, Boden in Erbpacht abzugeben, und er soll darüber 'hinaus auch — soweit die jüdische Privatinitiative Land im Wege des freien Kaufs erwerben will — regulierend eingreifen, um den nationalen Zweck der palästinensischen Siedlung nicht zu gefährden. Wenn bisher die jüdische Privatinitiative Land erwarb, sei es; daß es vermögende Einzelne waren oder eine Reihe von Gleichgesinnten, die sich: zusammentaten, oder Achusahs, die allmählich ihr Geld zusammenzubringen suchten, so geschah der Kauf ziemlich planlos, d. h. es wurde weder auf die genügende Größe der zu schaffenden Kolonie, noch auf die zweckentsprechende Differenzierung der Wirtschaftsarten, noch aiuf die Sicherung genügender jüdischer Arbeitskräfte zur Bewirtschaftung des Landes Wert gelegt. Für die Folge aber muß verlangt werd'en, daß der Jüdische Nationalionds über genügend Mittel verfügt, um bei allen Bodfenkäufen — auch bei jenen für private Rechnung — mitzuwirken, und dafür zu sorgen, daß den nationalen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Hierfür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, über die ich aber heute nicht sprechen will. Damit der Nationalfonds dies alles kann, müssen seine Einkünfte um ein Vielfaches gesteigert werden. Ich bin fest davon überzeugt, daß dies möglich ist, wrenn nur die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer planmäßigen nationalen Kolonisation genügend innerhalb unserer Reihen begriffen wird. Die Zeit des Krieges hat uns gelehrt, Opfer zu bringen. 'Sie hat uns außerdem Hoffnungen für eine großzügige jüdische Besiedlung Palästinas in Zukunft gegeben. Vergessen w.r keinen Augenblick aber, daß alle Rechte, die wir in Palästina erwerben könnten, 'Ungenügend sind, wenn war nicht in Gier Lage sind, einen gesunden Stamm jüdischer Bauern zu schaffen; d. h. wenn der Jüdische Nationalionds nicht über genügende Mittel zum Kauf von Boden verfügt: Die Erfahrung hat uns gelehrt, daß nur 'ein nationales Institut, wie der Jüdische Nationalfonds, .in der Lage ist, dafür zu sorgen, daß der von Juden erworbene Boden auch tatsächlich und nicht nur rechtlich in die Hände der Juden übergehit, d. h. durch jüdische Hände bewirtschaftet wird. Wir wollen unsere heutigen Betrachtungen nicht komplizieren. Lassen Sie mich daher — ohne auf Einzelheiten einzugehen — das Axiom aufstellen, daß jede jüdische Siedlung ohne genügende jüdische Arbeitskräfte, daß also eine Siedlung, die aut fremde Arbeit angewiesen ist, eine schwere Gefahr für die nationale Kolonisation bedeutet. Dem jüdischen Pflanzuugsbesitzer, soweit er nicht selber in :der Lage ist, sein Besitztum zu bewirtschaften, müssen genügend jüdische Arbeitskräfte an Ort und Stelle zur Verfügung 'Stehen. Neben der Schaffung von Bauennstellen für selbstarbeitende Klein- und Mittelbauern muß also in umfangreicher Welse auf die Seßhaftmachung des jüdischen Landarbeiters Rücksicht genommen werden und diesen jüdischen Landarbeitern muß Gelegenheit gegeben werden, sich selber zum ■Häusler und zum Kleinbauern' zu entwickeln. Der jüdische Landarbeiter hat nicht 'die Psychologie fees Landlproletariers anderer Länder, der ja noch weit unter dem städtischen Industriearbeiter steht. Das ökonomische Ziel dieses jüdischen Arbeiters kann nicht sein, ein Landproletarier zu bleiben. Ihm kann aber im allgemeinen die Möglichkeit des wirtschaftliche» Aufstieges gewährt werden, wenn der Nationalfonds über genügend Boden verfügt, den er ihm auf dem Wege der Erbpacht abgeben kann. Der JNF. muß also jedem erprobten Landarbeiter in dem Auibau seiner eigenen Wirtschaft behilflich sein und so jedem tüchtigen Landproletarier ein lockendes und erreichbares Ziel zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit geben. Das bildet einen gesunden Anreiz iür die Entwicklung eines immer weiterausgebreiteten Stammes jüdischer Landarbeiter, und damit wird dann, ohne alle erhitzten Diskussionen über die Landarbeiterfrage, das Problem des jüdischen Landarbeiter gelöst sein. Denn dieser jüdische Landarbeiter, der sich in der Kolonie fest ansiedelt, um seine kleine Wirtschaft selber zu pflegen, wird nicht nur ein gutes Beispiel sein, sondern nebenher dem Kleinbauer oder dem Großbauer oder dem Pflanzungsbesitzer, vor allem in der Zelt der Saisonarbeit, die ja je nach den Kulturarten in Palästina zu verschiedenen Jahreszeiten in Frage kommt» eine billige und erprobte Arbeitskraft abgeben können. Dieser Landarbeiter wird keine Konkurrenz des arabischen Fellachen zu fürchten haben, denn sein Haupterwerb hängt' nicht Von der Lohnarbeit ab — das bewirkte bisher gerade seine ungünstige Stellung gegenüber dem Fellachen — und seine größere Gewissenhaftigkeit, seine höhere Intelligenz, seine erprobten Fähigkeiten sichern ihm ein für allemal den Vorrang vor dem Fellachen. Aber damit ist das notwendige Maß der Tätigkeit des JNF. noch lange nicht erschöpft. Das Ideal, das wir aufzustellen haben, nach dlem wir mit allen Kräiten zu streben haben, wenn es auch noch für lange Zeit wohl nicht erreicht werden kann, ist, daß der Jüdische Nationalfonds über die Mittel verfügt, den gesamten Boden, der der jüdischen Kolonisation in Palästina zugeführt werden kann, zu erwerben, um diesen Boden in Erbpacht abzugeben. Damit wird der Privatinitiative in keiner Weise Eintrag getan, ja1 siie wird erst dadurch in (ihrer freien Entwicklung sichergestellt. Bisher mußte die .Privatinitiative im. Hinblick auf 'die geringen Mittel, über die dfer Naitionalionds frei verfügen konnte, das gesamte Geld für Boden. Inventar und Betrieb a'uibringen. Für unsere nationale Kolonisation in Palästina kommt im Großen und Gänzen nur dfer Erwerb von Großgrundbesitz in Frage. Der Erwerb, kleiner Parzellen inmitten der Ffellachenwirtschaft kommt natürlich nicht in Frage. Keinen Juden wird es reizen, sich inmitten der kulturell viel .tiefer stehenden Fellachen iestzusetoen. Aber auch der Er- Gedenket des jüdischen Nationalfonds £

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