Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 11 (1917)
- Issue
- 30 (27.7.1917)
- Date
- 1917-07-27
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ni. iHJ jUDlbUTCE. LtLL i LwU JUIL J" AUFRUF! Unter dem Zwange der Kriegsereignisse haben Tausende unserer Brüder und Schwestern in Palästina ihr in jahrzehntelanger Arbeit geschaffenes Heim verlassen müssen. Jaffa ist evakuiert. Fast die ganze jüdische Bevölkerung mußte der Stadt, deren stolzer Auischwung ein unzerstörbares Zeugnis jüdischer Schaffenskraft geworden ist, den Rücken kehren. Auch aus den judäischen Kolonien mußte sich ein Teil der jüdischen Bevölkerung in die Fremde begeben. Heimlos in der Heimat, dem Flüchtlingselend und verheerenden Krankheiten preisgegeben, verlangt die jüdische Bevölkerung, die fast drei Jahre lang unverzagt ausgeharrt hat, unseren Beistand. Kinder und Frauen, Alte und Kranke erwarten unsere Hilfe. Ein große, schnelle, umfassende Hilfsaktion tut noL Wir wenden uns an die bewährte Wohltätigkeit unserer jüdischen Mitbürger mit der innigen Bitte, uns durch freigiebige Spenden diese Hilfe zu ermöglichen. Beiträge ersuchen wir an das Bankhaus S. M. v. Rothschild, Wien I, Renngasse 3, „für die Evakuierten in Palästina“ zu senden Wien, im ui 1917 Israelitische Allianz in Wien, II. Untere Donaustraße 33 Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde in Wien Verband der Israelitischen Humanitätsvereine ß’nai B’rith für Oesterreich Exekutivkomitee der Zionisten Oesterreichs, Ii. Zirkusgasse Nr. 33 Jüdischer Kongreß in Rußland Der jüdische Kongreß ist nach einer stürmischen Vorgeschichte gesichert. Die Schwierigkeiten gipfelten in dem Beschlüsse einer Vorkonferenz, die von sämtlichen größeren Gemeinden beschickt werden sollte. "Die Zionisten hatten eine vorbereitende Konferenz vorgeschlagen, an der Vertreter der größeren Gemeinden teilnehmen sollten, um so auch die Wünsche der breiten Volkmassen der Provinz bei der Festsetzung des Arbeitsplanes für den Kongreß zum Ausdruck kommen zu lassen. Dieser Vorschlag, dem auch die Bundisten beitraten, wurde von der Organisationsversammlung abgelehnt. Die Streichung der Palästinafrage von der künftigen. Tagesordnung des Kongresses hatten die Zionisten vorläufig hingenommen, da sie dieser ersten Beratung keine bindende Kraft für die Tätigkeit des Kongresses beimaßen. Auf dieser Forderung einer Vorkonferenz aber mußten sie beharren; als sie sich mit einer kleinen Mehrheit abgelehnt sahen, schieden sie aus 'der Organisationskommission aus. (Wie auch die Bundisten, die die jüdische Frage anderer Länder nicht dem Programm des Kongresses einbezogen sehen wollten.) Die nächste Sitzung, in Abwesenheit der Zionisten und Bundisten, rief einen weiteren. Abfall hervor, als sie, um die letzteren zurüdczugewinnen, den Punkt über die Judenfrage anderer Länder vorläufig von der Tagesordnung strich; der Vorsitzende der Organisationskommission N. M. K r e i n i n, Mitglied des Zentralkomitees der Kriegshilfsorganisation, das den Anstoß zu dieser Beratung gegeben hatte, trat aus Jetzt sah sich die beratende Versammlung gezwungen, nachzugeben, denn ohne die Teilnahme insbesondere der in Rußland stärksten jüdischen Partei der Zionisten wäre der Kongreß undenkbar. Die nächste Sitzung vom 5./18. Juni sah alle ursprünglichen Teilnehmer wieder vereint. Unter dem Vorsitze Kreinins wurde die Wahl politischer Kommissionen in den größeren jüdischen Gemeinden beschlossen, die aus allen Parteien und Gesellschaften gebildet werden sollen, um die Konferenz zu beschicken. Die Zentralkomitees politischer Parteien entsenden einen stimmberechtigten Delegierten, während den "Gesellschaften ohne politische Färbung bloß beratende Stimme zugestanden wurde. Die sozialistischen Parteien deligieren, ohne sich an den politischen Kommissionen zu beteiligen, auf je 30.000 organisierte Mitglieder einen Vertreter. Die Zahl der Gewählten der Vorkonferenz, “die am 18. Juli a. St. in Petersburg zusammentreten sollen, wird etwa 60 betragen. als berufene Vertreter der in Betracht kommenden Bevölkerungsschichten eingreifen müssen. Wir wollen nicht die Besprechung des Buches von Frankfurter schließen, ohne nebst den oben geschilderten schwerwiegenden Bedenken über den Aufbau und die Tendenz des Buches festzustellen, daß Dr. Frankfurter eine Fülle von nicht uninteressantem historischen Material, insbesondere für die Behandlung der Juden im Vormärz zusammengetragen, wenn auch nicht restlos verarbeitet hat. Wenn man die zahllosen Eingaben und Gesuche ließt, welche der Vater Josef Ungers zum Zwecke der Erlangung der Toleranz in Wien an die kompetenten Behörden überreichen mußte, kann man sich nicht des Gedankens erwehren, daß. die Leiden, die die nicht in Wien bodenständigen Juden hei den Behörden der Haupt- und Residenzstadt in der schweren ’ Kriegszeit erdulden müssen. - eine merkwürdige Aehnlichkeit mit dem Schicksal der in Wien weilenden Juden des Vormärz aufweist. Bezeichnend für den Geist, der im Eltemhause Ungers geherrscht hat, ist das Gesuch der Mutter Ungers, überreicht der Hofkanzlei im Jahre 1831, um die Bewilligung zur Errichtung einer Erziehungsanstalt für die weibliche israelitische Jugend in Wien. Dieses'Gesuch gibt ein beredtes Zeugnis ab für die jüdischen Kulturvoestrebungen im Vormärz. Noch interessanter als diese Tatsache selbst ist aber das Gutachten der Wiener Polizei-Ober¬ Nationale Gleichs ellu ng der Juden in Ober-Ost In den Berliner „Neuen Jüdischen Monatsheften“ erscheint folgende beachtenswrte Mitteilung: Bekanntlich ist durch Verfügung der russischen Regierung vom 5. April 1917 die russische Judengesetzgebung aufgehoben worden. Bereits im Spätherbst 1917 wurde gelegentlich eines Besuches der Leiter des Komitees für den Osten an den Oberbefehlshaber Ost die Bitte gerichtet, die Aufhebung auch für die der Verwaltung Ober-Ost unterstehenden Gebiete von Litauen, Kurland, Suwalki usw. anzuordnen. “Es erfolgte darauf eine Einladung des Komitees durch den Chef des Generalstabes und in dem Einladungsschreiben wurden zu gleicher Zeit, die Grundsätze mitgeteilt, welche bereits seit einiger Zeit die Verwaltung bei ihrer Behandlung aer Judenfrage festgelegt hatte. Diese Prinzipien, welche von großem Wohlwollen und Gerechtigkeitsinn zeugen, sind auch später mündlich den Herren des Komitees näher erläutert worden. Qer Oberbefehlshaber Ost vertritt hinsichtlich der Geltung der russischen Gesetze im Verwaltungsgebiet Ober-Ost den Standpunkt, daß die verschiedenen Völkerstämme des Befehlsberichs verschiedenen Völkerstämme des Befehlsbereiches von allen deutschen Behörden gleichmäßig zu behandeln sind, daß w&vcT^jede Betätigung irgendwelcher Bestrebungen, die geeignet sind, den völkischen Frieden unter den Landeseinwohncm zu stören, verboten ist. Außer dem Befehls- und Verordnungsblatt werden sämtliche Übersetzungen in deutscher, lettischer, litauischer, polnischer, weißrussischer und jiddischer (in hebräischer Schrift) Sprache herausgegeben, die in kurzen Sätzen den Inhalt der für die Bevölkerung wichtigen Befehle und Verordnungen wiedergeben. Es sind Einwohnerbeiräte zur gutachtlichen" Aeußerung öder tätigen Mitarbeit auf den Gebieten der Volksernährung und allgemeiner wirtschaftlichen Maßnahmen, des Medizinal- und Veterinärwesens, der Wegbau-, Straßenreinjgungs- und Aufräumungsarbeiten, der Armenpflege sowie des Schulwesens nach Maßgabe der hiefür zu erlassenden besonderen Bestimmungen gebildet worden In gemischtsprachigen Kreisen i t jeder Volksstamm, also auch der jüdische, im Verhältnis der Zahl seiner im Kreis ansässigen Angehörigen, aber mit mindestens einem Mitglied vertreten. (§ 9, 15 und 22 der Verwaltungsverordnung.) Die Verwaltung des Oberbefehlshabers Ost steht also auf dem Standpunkt, daß ohne direktion über die Ersprießlichkeit der von Frau Flora Unger in Vorschlag gebrachten Erziehungsanstalt, weshalb es hier noch Platz finden mag: „Bisher werden hier die israelitischen Mädchen entweder in den Häusern ihrer Angehörigen durch Privatlehrer oder in den öffentlichen christlichen Schulen in den vorkommenden Lehrgegenständen und in Handarbeiten unterrichtet; für die israelitische weibliche Jugend jst bisher keine 'besonders öffentliche oder Privatanstalt der einen oder der anderen Art vorhanden. Bei den ärmeren Israeliten steht eben deshalb die weibliche Erziehung noch sehr zurück, und es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß Wie es die Polizei-Oberdirektion in ihrem Bericht näher dartut, der Bestand der von der Bittstellerin beabsichtigten und selbst in dem Wunsche der Vertreter der hiesigen Israeliten-Gemeinde liegenden Unterrichts- und Erziehungsanstalt den Sinn der weiblichen israelitischen Jugend für Weiblichkeit, Religiosität, nützliche Beschäftigung, sowie für eine häusliche und geregelte Lehens- Weise vorteilhaft wirken und so zu ersprießlichen Ausbildung des weiblichen Teiles der Israeliten beitragen würde.“ Das Gutachten schließt mit den Worten: „Hiernach würde die Erziehungsanstalt für welche die Bittstellerin um die A. H. Bewilligung sich bewirbt, die weiseste Beachtung Eurer Majestät verdienen.“ Man sieht, daß in Oesterreich kulturelle Forderungen selbst nach 90 Jahren noch immer aktuell und unerfüllt bleiben. Dr. A. F, formelle Aufhebung russischer Gesetze bereits am 7. Juni 1916 die Gleichberechtigung derjudenheit mit den übrigen Nationalitäten durch Verordnung festgelegt ist. D. h. das Judentum ist im Verwaltungsgebiet Ober-Ost stets als Nationalität angeselien worden, nicht nur als ein Bekenntnis. Schon mit Rücksicht auf die Aufnahme der Juden in die Einwohnerbeiräte mußte dieser Standpunkt festgehalten werden. Aus den schriftlichen und mündlichen Mitteilungen an das Komitee ergibt sich somit, daß weitgehende Wünsche der Juden zur Erfüllung gelangt sind, die auf eine gerechte und objektive Behandlung der jüdischen Bevölkerung durch die deutschen Behörden in Bezug auf die staatsbürgerlichen, religiösen und nationalen Rechte der Judenheit des besetzten 'Gebietes hinzielen. Es ist zu hoffen, daß auch im Gebiet des Generalgouvernements Warschau, wo ein.tweilen die russische Judengesetzgebung noch fortbesteht, nunmehr baldigst der gleiche Standpunkt zum Ausdruck gelangt. Wir glauben aber bestimmt zu wissen, daß wir im Generalgouvernement Warschau die Verantwortung für die Nichtaufhebung der russischen Judengesetzgebung nicht bei der Verwaltung, sondern beim Staatsrat zu suchen haben. Während nämlich die Verwaltung sich auf den gleichen Standpunkt wie Ober-Ost stellt, daß die Judengesetzgebung auch im Generalgouvernement nicht mehr fortbesteht, weigert si ch der Staatsrat vorläufig unter dem Vorwand, die Beseitigung der 'Judengesetzgebung könne erst nach der Schaffung endgültiger Verhältnisse erfolgen, den sefbstverstän dl ichen'Zustand anzuerkennen. Eine öffentliche Erklärung über diese Verhältnisse wäre für weiteste Kreise von großem Interesse. Zur jüaischen Gartenstadtbewegung Als ich vor etwa zwei Monaten den ln Nr. 26. der „Jüdischen Zeitung“ stehenden Artikel über „Zionistische Siedlungen in der Diaspora“ niederschrieb, da hatte ich starke Zweitel, ob ich überhaupt mit 'der Anregung zur Gründung einer Gartenstadt in der Nähe Wiens vor die Öffentlichkeit treten dürfte. ‘Denn die Zeiten sind viel zu ernst, um die Gesinsungsgenossen mit Phantasmamorien aus der Welt der Realitäten zu entführen oder ihre Kräfte von den drängendsten Aufgaben der unmittelbaren politischen Gegenwart zu entfernen. Literarische Nachrichten Ein Sannnelbuch «Jüdischer Ahnanach“ erscheint in polnischer Sprache mit einer Reihe literarisch-wissenschaftlicher Beitrage namhafter jüdischer Schriftsteller im Herbst d. J. Wie aus der Ankündigung zu ersehen ist, sollen hier Probleme des nationalen, ökonomischen und kulturellen Daseins des jüdischen Volkes im allgemeinen und desjenigen in polnischen Ländern insbesonders einer sachgemäßen Erörterung unterzogen werden. Durch eine entsprechende Verbreitung in allen polnischen Ländern, soll hier der erste Annäherungsversuch gemacht werden Zwischen dem bis jetzt abgesondert lebenden Teile der Juden Galiziens unil Russisch-Polens. Alitäliige Zuschriften sind zu richten an den Verlag „Moriah“, Wien, 1. Ebendorferstr. 3/13. Das hebräische Wochenblatt „Hamizpe“ beginnt mit nächstem Monat wieder in Krakauzu erscheinen. Der Bezugspreis beträgt im Vierteljahr K 4.—. Hebräisch - wissenschaftlich - literarische Monatsschrift. Anfangs September erscheiritim jüdischen Buch- und Kunstverlag Max Hickl, Wien, VIII. Lerchengasse 6 a, eine hebräischwissenschaftlich - literarische Monatsschrift Schriftsteller und Interessenten werden gebeten ihre Adresse Herrn Redakteur Max Hickl, Wien, VIII. Lerchengasse 6 a, mitzuteilen. ist H 1 , i