Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 11 (1917)
- Issue
- 30 (27.7.1917)
- Date
- 1917-07-27
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seile 2 JÜDISCHE ZEiTUNÜ Nr. 30 Verständigung der beiden das Land bewohnenden Nationalitäten, Polen und Ruthenen, die Rede war. Ungefähr-eine Million Juden wurden einfach als nicht vorhanden angesehen, trotzdem die Rücksichtnahme auf diese treuen, ja allergetreuesien österreichischen Staatsbürger, stihön im Interesse des Staates sehr notwendig gewesen wäre. Eine politische Neuordnung in Oesterreich ohne Völkerverständigung ist aber unmöglich'. Letztere kann wieder nur unter genauester Bedachtnahme auf die wahre Sachlage erfolgen. Eine künstliche Neuordnung wird neue Konflikte bringen. Im Verfassungsausschuß sitzt aber kein Vertreter der jüdischen Nation'. Im österreichischen Abgeordnetenhause ist als solcher nur der wackere Buköwinaer jüdische Abgeordnete, Dr. Strauch er, anzusehen. In sehr anerkennenswerter Weise, wie es seitens dieses und seines galizischen jüdischen Vertreters, des sehr bewährten Abg. Reizes, geschehen Ist, hat als Christ der Bukowinaer Sozialdemokrat, Abg. Qrfgorowiczi, Angriffe gegen die Juden abgewehrt Diesem gebührt besonderer Dank. Dies läßt auch1 erkennen, daß nichtjüdische Volksmandatare, wenn sie aus einem Gebiete kommen, in 'dem die jüdische Nation .als existent angesehen wird, für ihre jüdischen Heimätsgenossen mehr Verständnis bekunden als es im Westen beispielsweise der Fall ist, wo trotz aller Deutschtümelei jüdischer Grüppchen, gerade seitens des deutschen Nationalverbandes im Abgeordnetenbause nichts weniger als Judenfreundschaft bekundet worden ist. Im Herrenhause erhob1 niemand für die Juden das Wort. In der Verfassungs-Kommission Sitzt Freiherr von Schey. Es Ist aber seinem Gut dünken überlassen, wie er sich! zum jüdischen Problem stellen wird. Es ist möglich, daß bei entsprechender FühlungjulWnre'auch'iuic-HciTCB, die sich lediglich als Angehörige der jüdischen Kultusgemeinde noch fühlen, dem Willen der Volksmehrheit sich nicht feindlich gegenüberstellen werden. Es wird vielleicht noch1 die Zeit kommen, wo der Widersinn auch im Westen eingesehen wird, die jüdische Volksmatrik, als die sich die Kultusgemeinde darstellt, für eine Anzahl Juden nur alsGeburts-undSterbetmätrik gelten zu lassen. Diese Zeit aber in Ergebung erst abzuwarten, wäre der Gesamtheit schädlich. Wer zur Kultusgemeinde Sich' bekennt, hat dem Volksgahzen sich ängeschlossen, ist Jude Seiner Nation nach, hat seinem eigenen, freien Willen Ausdruck gegeben. Eine religiöse Gemeinschaft ist es bei den meisten bekanntlich nicht; denn sie stehen mit der Religion nicht auf bestem Fuße. Den Kultussteuer-Beitrag allein als Interessengemeinschaft anzusehen, ist Isteht Jedoch durchaus nicht im Widerspruch, daß glaubhaft eine Aeußerung Ungers aus späterer Zeit mitgeteilt wjrd, er habe sich lange den Uebertritt, der ihm auch vielfach verübelt wurde, nicht verzeihen können, und daß er aus seiner jüdischen Abkunft nie Hehl gemacht und später über das Wesen des Judentums anders gedacht hat, als in seiner ersten Schrift.“ Es genügt, die Beweisgründe Dr. Frankfurters für seine These Von dem aus Ueberzcugungsgründen erfolgten Uebertritt Josef Ungers wörtlich zu zitieren, um ihre Inhaltslosigkeit an den Tag zu legen. Die Berufung auf die Urteile Burkhardts und des Grafen Thun, welche in einem ganz anderen Zusammenhänge geäußert wurden,hat nichts mit dem Beweisthema selbst zu tun. Burkhardt spricht fast 60 Jahre nach dem Uebertritt Unirers von seiner politischen Ueberzeugungstreue. Es ist daher widersinnig, diese autoritativ festgestellte Charakerejgenschaft Ungers mit seinem Uebertritt zum Christentum in irgendeine Beziehung zu bringen. Direkt lächerlich mutet aber die Behauptung Frankfurters an, daß Unger nicht der Carriere wegen übergetreien ware'Nj-ht als Jude ict Un^er in die Hof- und dann in die Universitätsbibliothek % eingetrefen, sondern lediglich als baldgetaüfter Jude. Daß dem' so ist, ließe sich aus zahllosen, von Frankfurter seihst vertretenen Dokumenten beweisen. Wilhelm Podlaha, eine im k. k. Ministerium des öffentlichen Unterrichtes (gegenwärtig Kultusministerium) sehr einflußreiche Perafso gewiß nickt ausreichend. Die Befürchtung, in ein fremdes Sprachmilieu eingezwängt zu werden, erweist sich1 angesichts der Hervorhebung, daß jdie Sprache für den Nationalitatsbegriff nicht erforderlich ist, als völlig haltlos. Die deutsche oder polnische Schule, die ein jüdisches Kind besucht, ändert nichts an der Tatsache seiner Volkszugehörigkeit. Maßgebend ist der Geist, in dem das Kind erzogen wird. Die neue Schüfe muß auch nicht gleichzeitig und überall zur konfessionellen Schule führen. Die Trennung nach Konfessionen wird aber ohnehin die Zeit bringen. Es wäre daher verfehlt, wenn die Juden allein sich bemühen wollten, eine Gemeinsamkeit aufrecht zu erhalten, die die Anderen ablehüen. Wo sie möglich ist,, kann sie bleiben. Ob es aber der Fall sein wird, kann füglich bezweifelt werden. Dieser Entwicklungsprozeß wird vorsichgehen und dessen Ergebnisse werden die besten 'Beweise fair die jüdische Nation liefern1. Zweifellos ist aber dort, wo jüdische Massen wohnen und das nationale Prinzip durchgeführt wird, bei den Juden nicht halt zu machen! Darüber diskutieren und ein Votum abgeben können nur jüdische Vertreter. Als gute Oesterreicher müssen wir 'daher wünschen und fordern, daß Jbei allen einschlägigen Vorberatungen, die Verfassungsrevision betreffend, geeignete Vertreter der jüdischen Nation parlamentarische und außerparlamentarische, aus allen Kronlandern, gehört werden. Da nach den bekannten Wahlvorgängen bei 'den letzten Reicb'sratswahlen nur ein jüdisch-nationaler Vertreter im Abgeordnetenhäuse sitzt, werden außerpartarn ent a r i sch e, mit derMaterie vertraute, jüdisch-nationale Experten, insbesondere aus dem Osten, herangezogen werden müssen. Ein bekannter deutscher Rechtslehrer, der dem Judentume nicht angeh'ört, hat* in Publikation bemerkt, daß oft diejemgtlf,‘die im Westen an der Judenfrage herumpätzen, von deren wahrem Wesen und wirklichen Tragweite auch nicht die blässeste Vorstellung haben. Diese Mahnung 'müßten die maßgebenden Regierungskreise sich' zunutze machen. Zuerst Kenner 'der Verhältnisse hören, beraten — dann entscheiden. Dr. S. Kassner. Aus dem Abgeordnetenhaus Die letzte Sitzung des Parlaments vom 15. Juli war erfüllt von der Debatte über die gegen die nichtdeutschen Nationen Oesterreichs gerichteten Geheimerlässe des Kriegsministeriums. Unter anderen ergriff auch der Abg. Dr. S t r a ucher das Wort. Er führte aus, der Erlaß betreffe nicht nur die bisher genannten Völker, sondern auch die Juden. An einer Stelle heißt es, daß Juden, Italiener und Tschechen in den Offiziersgefangenengruppen nicht auf Wache kommandiert werden dürfen, und an einer anderen Stelle wird von scharfer und unauffälliger Konsönlichkeit, war es, welcher Unger beim' Eintritt in die Stellungen bei den Bibliotheken behilflich war. Unter Leitung (eben .desselben hochverdienten Wilhelm Podlaha ist Josef Unger, wie er selbst in seinem Habilitationsgesuch mitteilt, flu 6. Oktober 1852 in die katholische Kirche übergetreten. Dieser Nachweis war für eine „gnädige Erledigung“ des Habilitationsgesuches ebenso Vrfbroeiiidh, wie die vorgesidiriebc)nerf Studienzeug- Bisse und die ausgezeichnete auch im Auslande anerkannte Habilitationsschrift. In dem Gutachten, welches des damalige Vorstand der Universitätsbibliothek am 5. Oktober 1852 über das Gesuch Ungers um Wiederaufnahme als Amanuensis der Universitätsbibliothek, erstattet, heißt es im Punkt 6 wörtlich: „werde er (Unger) nun Israelit, in kurzer Frist wie er beabsichtigt zur katholischen Kirche übertreten.“ Wenn man das Datum des Uebertrittes Ungers mit dem Datum des obigen Gutachtens vergleicht, ersieht man sofort den Zusammenhang zwischen Ungers Taufakt und seiner Bewerbung um öffentliche Stellungen. , Anstatt zu sagen, daß Unger als Sohn seiner Zeit keine Bedenken wegen des Taufaktes haben konnte und denselben lediglich wie Heine als ein Eintrittsbillet in die Welt betrachtet haben mochte, versteift sich Dr. Frankfurter, zu einer Beweisführung, die in sich völlig falsch und vom Standpunkte der heutzutage geltenden Auftrolle der jüdischen Wachmannschaften, wie aller minderverläßlichen Elemente der Wachmannschaft gesprochen. Wir von der völkisch-jüdischen Richtung, die wir unser Volk jn seiner Eigenart und Nationalität ebenso hoch halten, wie Sie die Ihrigen, empfinden, daß uns hier ein schwerer Schimpf angetan worden ist. Es wäre auch ein Wunder gewesen, wenn irgendeine gehässige Verfügung erlassen wurde, bei der die Juden nicht figurieren würden. Neben Ukrainern und Polen im Osten unseres Reiches in diesem Kriege haben die Juden am meisten gelitten. Die Russen sind doch von Haus aus ihre Todfeinde. Das traurige Schicksal der Juden unter dem zarischen Regime ist bekannt genug. Er=t infolge des größten Ereignisses des Jahrhunderts1, der russischen Revolution, können sie erwarten, ihre Freiheit zu erlangen. In diesem Weltkriege haben die Juden ihre Pflicht und Schuldigkeit in. vollstem Maße erfüllt, in keinem Belange stehen wir hinter den staatrtreuesten Völkern Oesterreichs zurück. Warum also dieser Schimnf? Und er ist nicht vereinzelt, er ist ein Glied jn der ganzen Kette von Maßnahmen! ln der zehnten Isonzoschlacht haben die galizischen Regimenter Heldentaten verrichtet, ganze Abteilungen - sind verblutet und es waren Ukrainer und Juden und tschechische Regimenter! Den jüdischen Soldaten im Felde wird verboten, mit ihren Angehörigen daheim in jüdischer Schrift und Sprache Zu korrespondieren, obwohl man weiß, daß sie keiner anderen mächtig sind. Der Deutsche Nationalverband war die einzige Partei, die gegen den Antrag des Justizausschusses, betreffend die aus Galizien und der Bukowina verjagten Advokaten stimmte. Da hieß es, wir seien Fremde. Fremde, deren Haus und Hof eingeäschert, deren Habe geraubt worden ist, ideren Kinder im'Felde Stehen, die alle schweren Heimsuchungen über sich ergehen lassen 'mußten! Das ist der Freisinn1 Ein Freisinn für Sie, aber Knechtschaft für uns. Das wollen wir uns nicht mehr bieten lassen. Diese Debatte zeDt, in welchem ‘Lager Oesterreich ist, und unter den Elementen, in deren Lager Oesterreich ist, ist auch die Judenschaft Oesterreichs. (Beifall rechts.) In der Debatte über die Kriegssteuer haben sich die bekannten Abgeordneten J erzabek und Teufel in der üblichen Art ausgezeichnet. Terzabek bemühte sich zu beweisen, daß sämtliche Kriegsgewinne in iüdjsche Taschen geflossen seien. Die sachlich gut fundierten Widerlegungen des Abg. Hofrats Kuranda wurden durch die Zwischenrufe Teufels unterbrochen. „Der zweiunddreißigjährjge Herr Teufel“, schreibt der „Morgen“, „remnelte den Hofrnt Kurnndn, der siebcmindsechzf'r Jahre zählt und zwei Söhne im1 Felde hat, Von denen einer gefallen ist, deshalb an, weil er nicht im Schützengraben sei. Und als dieser sich zu erlauben bemerkte, daß er zu alt sei und daß ja Söhne für ihn das Vaterland verteidigen, schloß Herr Teufel mit den Worten: „Gehen Sie in den Temnel!“ Wir sind nicht alldeutsch genug, um Herrn Teufel in seiner Sprache zu sagen, wohin er .gehen sollte, wenn er den Ort aufsuchen wollte, an den er hingchört.“ Das Flüchtlingsgesetz im Herrenhaus Die Vorlage über die Flüchtlingsfürsorge wurde nach den Darlegungen des Grafen Silva Tarouca und des Ministers des Innern, Grafen Toggen bürg, an die Kommission zur Umar-,. beitung zurückgewiesen. Die meisten Bestimmungen des Entwurfs werden vorläufig im administrativen Wege durchgeführt werden. ttiiiffjiiinmifl Tretet dem wi Nationalverein bei! fassung über die Taufe als verwerflich bezeichnet werden muß. Besonders auffallend ist ferner die Tatsache, die Dr. Frankfurter wahrscheinlich nicht ohne Absicht verschweigt, daß Josef Unger in der jüdischen Abteilung des Zentralfriedhof es seine letzte Ruhestätte gewünscht und gefunden hat. Es i st nicht uninteressant bei dieser Gelegenfestzustellen, daß Unger seine epochemachenden Vorlesungen über das bürgerliche Recht sowohl 'aus römischen und deutschen, als auch hebräischen Rechtsauellen ableitet und Dr. Frankfurter muß selbst betonen, daß Unger iii seinem Taufjahre selbst, nebst anderem auch hebräisches Studium betrieb. Die Ernennung Ungers in seinem 29. Lebensjahre zum ordentlichen Professor des bürgerlichen Rechtes an der Prager Universität, hat in klerikalen Kreisen eine starke Erbitterung hervorgerufen. Von dieser Seite wurde Unger Insbesondere vorgeworfen, daß er in seinen Juristischen Erstlingsschrift: „Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwicklung“ entgegen dem heiligen Evangelisten Mathäus die Behauptung aufgestellt, daß ,jede eheliche Gesetzgebung Ehetrennungen gestatten müsse“. Die Quelle dieses 'Rechtssatzes ist wohl nicht schwer zü "finden. Es ist tief bedauerlich, daß die obige Forderung dg lege ferenda und der Kampf für die. Trennbarkeit der Ehe noch heute unentschieden ist, und noch manche bedeutende Politiker und Juristen jüdischen Glaubens in diesen Kampf wenn auch nicht