Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 11 (1917)
- Issue
- 28 (13.7.1917)
- Date
- 1917-07-13
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 flGBBISCgg ZELT •KL«;,Nr.,28 sviridüäien, so werden jdte Maske fallen lassen und äafßir^org«, di8aussen jüdis «,hen Pölen {wie JCarl Emil Franzos einmal voriiergesagt hat) ibübsdi wleiier polnische Juden werden. — Wessen sich die jaden aber in einem unab- Iiängigen Polenreiche zu versehen haben, lehrt der Beschluß des Staatsrates In Warschau, den: Juden als „Zugereisten“ keinerlei MinoritätstsChutz zu gewähren. Den Deutsdien, Letteat Ukrainern wird dieser Schutz gewährt, den Juden (aber brüsk verweigert. Dies wohl als Dank dafür, daß jüdische Söhne in den unterschiedlichen Aufständen für die polnische Freiheit ihr .Blut tvergossen haben und daß der berühmte Warschauer Rabbiner Meiseis für seine Predigten yi diesem Sinne nadb Sibirien verschickt wurde. Die Gefolgschaft, welche die Juden den Polen leisten, hat ihnen keinerlei Vorteile gebracht, avohl aber den Haß der Ukrainer zugezogen. Denn die materielle Not der Juden Galiziens Spottet jeder Beschreibung. In diesem Belange überbietet das wirkliche Leben die kühnste Phantasie; es gibt Judenfamilien im Lande )und ihre Zahl ist gar nicht gering) die glücklich wären, wenn sie 10 Kronen wöchentlich zur vollständigen Bestreitung ihrer Lebenserhaltung zur Verfügung hätten. Es ist trotz der großen Reden und Schönen Phrasen des jüdischen Polen Löwenstein und trotz der vor einigen Jahren zur Steuerung ider Notlage der Juden veranstalteten Enquete des galizischen Landesausschusses (wie Ich in meinem hierüber in diesen Blättern erstatteten Gutachten irarkeigesagt habe) nichts geschehen, um wirklich Abhilfe zu schaffen. Eher Sehen die Polen tiic Not der Juden als Judennot des Landes an. Welchen Dank aber die Juden von den Deutschen geerntet haben, beweist das Verhalten des Deutschnationalen Verbandes, welcher seit seinem Bestände die Aufnahme jüdischer Mitglieder abiehnt, beweist der Ausspruch des verstorbenen deutschen Politikers Pergelt „Wir schenken euch die Juden“ (als wenn wir zum Verschenken da wären) und endlich das Verhalten der hochmütigen Aristokraten des Herrenhauses, die sich Verfassrmgspartei nennen, gegenüber den Mitgliedern Wetzler und Benedikt. Wen der Kaiser der Erhebung Zur Paischaft für würdig erachtet hat, dem sollte der . Eintritt in einen der Klubs des Hauses nicht verweigert werden dürfen. Herrn Benedikt geschieht nach Verdienst; dehn Sein Weltblatt hat wohl die Grundsätze, welche die Verfassungspartei des Herrenhauses au? ihre Fahnen geschrieben hat, eitrigst verfochten, steht (aber jüdischen Fragen stets „kühl bis ans Herz hinan“ gegenüber. (Da diese zwei Pairs nun einmal zu Märtyrern des Judentums gestempelt wurden, so ltnögen sie der jüdischen Sache in ihren hohen Stellungen eingedenk sein). Eine Aendcrung dieser'traurigen Unhaltbaren . Zustände, kann nur erfolgen, wenn sich lalle Juden ihres Volkstums bewußt würden. Die Juden sind im Abgeordnetenhause nur durch den Abgeordneten Straucher vertreten. Der Abgeordnete Reizes nimmt 'sich' wohl auch eifrig und (erfolgreich der jüdischen Sache an, bekennt sich Uber zum1 nicht NationaJ-Judjentum. Als Vertreter Bes jüdischen Volkes, tritt Straucher allein Sauf. Eine Schwalbe macht aber' auch liier keinen Sommer. Und ein Abgeordneter, mag er eine noch So hervorragende Individualität und von den besten Absichten beseelt sein, kann nur sehr wenig ausrichten, zumal wenn er keinem parlamentarischen Klub zugehört und daher die Macht Und das Ansehen einer solchen Vereinigung bei Seinen Anregungen und Anträgen nicht in die iWagschale werfen kann. Straucher muß also, Will er ein Postulat des jüdischen Volkes durchsetzen, Bundesgenossen in andersnationalen Lagern werben. So konnte er, als es bei Votierung des allgemeinen Wahlrechtes zur Aufteilung der Mandate kam, um wenigstens e i n jüdisches Man. Hat in der Bukowina sicher zu stellen, seinen Antrag auf Verbindung von Sadagorä lmt Certoowitz-Ost zu Vereinigenj, hur mit der werktätigen Hilfe und dem weitreichenden Einflüsse des um die Juden in der Bukowina hochverdienten Abgeordneten Nikolai v* Wassilko durchsetzen. — Daß aber, ein parlamentarischer Klub ungeachtet der geringen Anzahl seiner Mitglieder beachtet wird und viel richten kann, beweist 'der. ehemalige Jüdische Klub, dessen Tätigkeit während der vier Jahre seines Bestandes das jüdische 1 Bei den Abonnenten, die bis,*zum 15. Juli der Bezugspreis nichteingesandt haben, gestattenimr um, den Halbjahresbetrag: von K 5.— .... . mit Nachnahme einziehen. Wer die Nachnahme nicht einlöst, muß aus der Bezieherilste gestrichen wer- " den- Volk manche Errungenschaft zu danken hat. Ich verweise beispielsweise auf den Umstand, daß die Bestellung eines Juden zum Referenten für jüdische Angelegenheiten im Ministerium für Kultus und Unterricht ausschließlich über Verlangen' dieses Klubs erfolgt ist. Der Rumärienklub und der Klub der Buko* winer Ukrainer, zählen bloß je 5 Mitglieder; welche Bedeutung haben aber diese Klubs! Die Rumänen, kaum 300.000 an Zahl sind durch ihren Klubobmann sogar im Präsidium des Abgeordnetenhauses vertreten. Und der Obmann des Bukowlner Ukrainerklubs, der Abgeordnete Nikolai v. Wassilko ist eine der hervorragendsten und einflußreichsten ‘Persönlichkeiten des Parlamentes. Die Juden aber an Zahl fast fünfmal so groß wie Rumänen und Ruthenen in der Bukowina zusammen;, sind nicht einmal In den Ausschüssen vertreten. Würden sich also alle jüdischen Abgeordneten, zumindest die Juden de3 Polenklubs, mit Straucher, in einen einheitlichen Klub zusammenfinden, so würde dieser Klub schon vermöge der Anzahl seiner Mitglieder (er käme da gleich nach den Ukrainern Galiziens) und ganz besonders vermöge der unleugbar vorhandenen hervorragenden Begabungen vieler seiner Mitglieder zur großer parlamentarischer Bedeutung gelangen und endlich die Gleichwertigkeit des jüdischen Volkes mit den arideren Völkern Oesterreichs verwirklichen. Die weitere Entwicklung des staatlichen Lebens in pesterreich führt unausweichlich zur nationalen-Autonomie; denn diese ist, wie der Abg. Renner in seiner der Neuordnung .in Oesterreich gewidmeten Schrift nachgewiesen und auch der Abgeordnete Redlich in einer Rede betont hat, mit dem zur Hebiing der Machtstellung der Monarchie unerläßlichen Einheitsstaate wohl vereinbarlicli; während die Von den Slaven in den unterschiedlichen staatrechtlichen Verwahrungen stürmisch verlangte Föderalisierung Oesterreichs eine Schwächung, wenn nicht gänzliche Verleugnung des Einlieitsgedauken bedeutet. Die Regierung (ob die gegenwärtige oder eine folgende ist fast gleichgültig) wird bei Regelung der Nationalitätenfrage, deren Lösung von allen Parteien des Parlaments laut und gebieterisch gefordert wird, auch die Judenfrage lösen müssen. Sie wird da ihre Vogelstrauß - Politik und die Fiktion einer bloßen isralitischen Konfes sion schon deswegen nicht aufrecht erhalten können, weil die Nationalitäten, welche gegenwärtig noclimehr der Not gehorchend als dem eigenen Trieb, die zwangsweise Zuteilung der Juden als Volksgenossen hinnelimen müssen, den Zwang abschütteln und die Juden abweisen werden Sie werden der jüdischen Stimmen nicht mehr bedürfen, und daher unisono, um mich eines harten polnischen Wortes zu bedienen einfach sagen: „Za dzwie zydzie“. Die jüdischen Abgeord neten mögen sich also als vorausschauende Politiker erweisen und diese Neugestaltung, die kommen) muß, selbst vorbereiten und hiezu werktätig milhelfen; sie werden sonst durch die Entwicklung einfach überrannt. Möge meine Anregung auf fruchtbaren Boden gefallen sein. Dr. Isa k Kohn, Aus dem Abgeordnetenhaus Am 26. Juni richtete der Abgeordnete Dr. Straucher eine Interpellation an die Minister der Landesverteidigung, des Innern unc der Justiz, betreffend das Verbot des Gebrauches der jüdischen (hebräischen) Schrift und der jüdisch-deutschen Sprache, inbesoridere im Verkehr yon und mit aeri im Felde stehenden Soldaten. Es heißt darinr üEs ist-cina, Grausamkeit' undvelne völlig urimotivierte Urigcrechtigkritj der ’jiiclistheri ■Bev'oikerung -QflUziens urid dcr Bukowina, über« -fiaupt den Ostjuden, deren entschieden große Mehrheit?der hebräischen und jüdischen Sprache sowie der jüdisch-deutschen Sprache notorisch als Umgangssprache ,, und:^Verkehrssprache sich bedient — zu. verbieten, den im Felde yor und in Kämpfen,“ vielleicht an der Grenze Her Ewig« keit oder sonst vor entscheidungsvollen .Aktionen stehenden Soldaten den einzigen Trost-zu nehmen, indem ihnen der Briefverkelir mit den ihrigen in ihrer Schrift und in ihrer Sprache unmöglich gemacht und sie daran gehindert werden, ihrer gegenseitigen Sehnsucht Ausdruck zu gehen, verschiedene Anordnungen, oder vielleicht auch letztwillige Verfügungen zu treffen. — Diese, durch das bezeidinete Verbot ganz ungerechtfertigte' Beschränkung hunderttausender Juden iin Gebrauche der ihnen geläufigen jüdischen Schrift und der jüdisch-deutschen Sprache ist lediglich ein veraltetes, rechtlich unmotiviertes Ueberbieib« sel aus der absolutistischen Zeit, in der man es für gut fand, das Hofkanzleidekret vom 22. Oktober 1814 J. G. S. Nr. 1106 und in der Folge jenes vom 19. Februar 1846 }. G. S. Nr. 93S — mittels deren der Gebrauch der hebräischen und jüdischen Schrift und Sprache verboten worden ist, zu erlassen. — Nun sind aber diese Vorschriften eigentlich durch die imperativen Bestimmungen der nachträglich erflossenen und in Kraft bestehenden Verfassungsgesetze von! 21. Dezember 1867 (Art. XIX) über die Gleichberechtigung der Schrift und Sprachen aller österreichischen Volksstämme— und ein solcher Volksstamm sind unzweifelhaft auch die österreichischen Juden — aufgehoben. — Ueberdies'ist eS absolut unstatthaft, daß zum Schaden und Nachteile einer naCh Hunderttausenden zählenden Bevölkerung, wie es jene in Galizien und der Bukowina ist, das Verkehrsleben, das Rechts- und Prozeßverfahren durch solche Verbote erschwert werde, zumal keiner Schrift und Sprache der Welt die gesetzliche Giltigkeit oder rechtliche, beziehungsweise prozessuale Anerkennung vorerithalten werden darf, wenn sich derselben ein namhafter Teil der Bevölkerung eines Landes bedient. — Es sei auch darauf verwiesen, daß die Zentralmächte nach Ausbruch des Krieges im Jahre 1914 aus Anlaß ihres Einmarsches nach Rußland resp, nach Russisch-Polen 'eine in 'jüdischer Schrift und jüdisch-deutscher Sprache abgefaßte Proklamation erlassen, und in dieser der jüdischen Bevölkerung verkündet haben, daß sie als Befreier kommen, ihre Eigenart respektieren und ihnen Rechte und Freiheiten wie deri^ anderen Nationalitäten und Völkern einräumen. —. Ueberdies hat im Jahre 1916 der Öeneralfeldlnarsdiall von Hindenburg für das okkupierte Gebiet in Rußland (Oberost) eine Verwaltungs- Ordnung erlassen, die völlige Gleichstellung der jüdischen. Bevölkerung mit den anderen Nationalitäten und Volksstäimnen ausgesprochen tutid in den §§ 11, 15 und 32 — neben der deutschen; Amtssprache ausdrücklich die Zulässigkeit des Gebrauches der 'jüdischen Sprache lind Schrift (in hebräischer Schrift) mit der polnischen, litauischen, lettischen und wcißrusslsclien verkündet — Ja, selbst nebst dein btfizicllen Befehls- und Verordnungsblatte (in deutscher praclic) werden amtliche Uebersetzungen in lettischer, litauischer, polnischer weißrusSisclier und jüdischer (hebräischer) Schrift und Sprache herausgegeben.“ — Ferne brachten(dje Abgeordneten Dr. S t r a uf-t eher und Reizes eine Interpellation ein, betreffend die Einstellung der „Wien er. Morgenzeitung“. Diese jjidisch geschriebene Tageszeitung vertrat die nationalen, jiolifischen, sozialen üifd wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Juden utid vermittelte den Kreisen derjenigen Juden aus Galizien und der Bukowina, die der deutschen oder der sonstigetf Landessprachen nicht kundig sind, alle notwendigen Tagesnachrichten. Sie wahrte nicht nur eine durchaus patriotische Haltung, sondern vermittelte auch Berichte in diesem Sinne den amerikanisch-jüdischen Zeitungen. Es wurde daher an den Minister des Innern die Anfrage gerichtet, ob derselbe willens sei; „die von der k. k. Polizeidirektion verfügte Einstellung des Erscheinens der „Wiener Morgenzeitung“ sofort aufzuheberi und das Wiedererscheinen derselben zu gestatten?.“ * In der Sitzung des Abgeordnetenhauses voiif 3. Juli hat Abgeordneter Dr. Adolf Groß der traurigen Schicksale der galizischen Juden gedacht. Er beschwerte sich auch über die Militärgerichte und die militärische Verwaltung in .Galizien und verwies darauf, daß dort Juden gegenüber Gesetze übertreten wurden und jüdische Zeugen nicht anerkannt worden sind. In ganz Oesterreich habe man sich zurechtgelegt, daß die Galizianer kein Recht auf Arbeit in Oesterreidi haben. E9 wurde der Grundsatz aufgestellt, den Flüchtlingen jede Gcwerbeausüburig zu verbieten', und in Prag hat man sogar gefunden, daß es jüdische Typhusbaziilen gibt. Das Justizministerium hat gefürchtet, daß ein' Advokat aus Galizien in Wien seine Kanzlei eröffne und hat eine Verordnung erwirkt, wonach' diese armen geplagten Advokaten hier nicht ar* beiten dürfen, ln dieser schweren Zeif, wo .ivif in Galizien so: schwere Opfer an Gut .und Blut Gesinnungsgenossen! Habt ihr schon öen Bezugspreis gezahlt?