Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 11 (1917)
- Issue
- 3 (19.1.1917)
- Date
- 1917-01-19
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 3 Juden und Deutsche in der Bukowina In- Heft 6 der in Berlin erscheinenden „Neuen Jüdischen Monatshefte“ schreibt ein Professor der Czernowitzer Universität, D r. Wilhelm K o s c h, über „Juden und Deutsche in der Bukowina“. Prof. Kosch ist Arisch-Deutscher, in der Bukowina ein Landesfremder, und man merkt, wie schwer es ihm fällt, der Materie gerecht zu werden. Immerhin kann ihn kein Vorwurf treffen. Er löst die ihm von einer jüdischen Zeitschrift übertragene Aufgabe, so gut. er es vermag. Das ihm zur Verfügung stehende Quellenmaterial ist sehr dürftig. Er wandte sich — so erzählt Prof. Kosch selbst — an den Bürgermeister von Czernowjtz, dieser verwies ihn an einen Bukowinaer Magistratsbeamten, und letzterem sagt nun der Verfasser im. Aufsatze besonderen Dank für verschiedene Hinweise. Außerdem berichtet Prof. Kosch, daß er eine soeben erschienene Schrift von Prof. Raimund Friedrich K a i n d I über „Die Deutschen in Osteuropa“ und einen alten, jetzt reproduzierten Vortrag des Prof. Dr. Eugen Ehrlich .über die „Juden- und Bauernfrage in der Bukowina“ mit Nutzen gelesen hat. An der Hand dieses Quellenmaterials fällt es ihm, der die Bukowina nur oberflächlich kennt, zweifellos nicht leicht, dem Rufe eines jüdischen Blattes, über die Juden und Deutschen in der Bukowina einen informativen Beitrag für die Westjuden zu liefern, Genüge zu leisten. Insoweit nun Prof. Kosch in seinem Aufsätze von unrichtigen Voraussetzungen ausgeht, öder ein unrichtiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen im Lande entwirft, ist es notwendig, ihn zu widerlegen. Zunächst ist es unrichtig, daß das Manifest des Kaisers Galizien die Rechte der Selbstverwaltung verheißen hat. Es wurde Galizien im kaiserlichen Handschreiben eine erweiterte Autonomie zugesichert. Uebrigens, wie Heinrich Fried jung jüngst in einer Enquete über das Nationali- 'tätenproblem trefflich ausgeführt hat, handelt es sich in Galizien um die Sanktionierung eines bestehenden Zustandes. Die gesonderte Verwaltung Galiziens besteht tatsächlich seit vie'cn jähren. Die statistischen Daten, die Herr Professor Kosch liefert, sind unzuverlässig und weisen eine klaffende Lücke aut, die wundern muß. Er übersieht einfach einen ganzen, den zweitgrößten Volksstamm im Lande, die Rumänen, nicht weniger als 273.254 Seelen. Die Bevölkerung der Bukowina beträgt nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 : 800.098 Seelen. Davon waren 305.101 Ruthenen, 273.254 Rumänen, 102.900 Juden, 65.951 Deutsche 36.120 Polen, 10.391 Magyaren der Rest Lippowener etc. Wenn in einer Darstellung der Bevölkerungsschichtung eines Landes mit einer Einwohnerzahl vf»n zirka 8'0.001 See en ein ganzes Volk in der Zahl von zirka 280.000 einfach übersehen wird, kann dem uneingeweihten Leser ein richtiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen kaum geboten werden. Ich fühlte •mich -daher bemüssigt, die vorstehende Rektifizierung vorzunehmen. Ein zuverlässigerer Wegweiser als eine Information bei einem Magistratsbeamten, der während des Krieges selbstverständlich nur aus dem Gedächtnisse so ungefähr mit Daten dienen kann, wäre in diesem Falle das Oesterreichische statistische Handbuch, herausgegeben von der k. k. statistischen Zentralkommission, Jahrgang XXXI, Wien 1913,- gewesen. Was den historischen Teil anbetrifft, ist hinsichtlich der Juden der Bukowina bekanntlich fast gar kein Quellenmaterial vorhanden und es bedarf eingehender Forschungen, um diesen Mangel Tbei einer Arbeit, wie sie Prof. Kosch zu leisten übernommen hatte, zu überwinden. Hiezu war keine-Zeit und überdies ist die Bukowina vom Feinde besetzt. Auskunft darüber hätte nur irgend eine mit den jüdischen Verhältnissen seit Jahren im Lande vertraute Person, die sich mit der Materie eingehend befaßt hat, geben können. Dieser Teil fehlt daher im Aufsatze des Prof. Kosch ganz. Es sei nun kurz gegenüber Prof. Kosch erwähnt, daß die Juden in der Bukowina, wenn sie auch unter Kaiser Josef II. erst Familiennamen erhielten, schon früher Kulturträger im Lande bildeten. Zur Zeit der österreichischen Okkupation waren Juden in der Bukowina bereits ansässig. Aus Ost und West kamen diese Juden, die im 14. und 15. Jahrhundert teils nach Polen, teils nach der nördlichen Moldau, der heutigen Bukowina, zogen. Während des russisch-türkischen Krieges, der der österreichischen Okkupation vorausging, erfolgte ein starker Zuwachs der Juden. Im Aufsatze hätte den Juden der Bukowina eine historische Darstellung gewidmet werden sollen, um die eigenartigen Verhältnisse im Lande verständlich zu machen. Hier sei bloß darauf verwiesen, daß im Jahre 1776 in der Bukowina 2906 Juden gezählt wurden, während Schlesien 812, Niederösterreich 337, Görz und Gradiska 389, Tirol 37, Vorlande 1398, zusammen 2973 Juden, als bloß um 67 mehr als1 die kleine Bukowina, verzeichneten. Die kulturhistorische Aufgabe der Juden ist von ihnen im Lande in glänzendster Weise gelöst worden. Davon spricht Prof. Kosch in seinem Aufsatze überhaupt nicht. Auch die Darstellung Professor Kosch’s, die sich auf die Deutschen bezieht, ist unzuverlässig. Leider ist es den. meisten Intellektuellen des Westens unbekannt,- daß für dieses Gebiet einprächtiges älteres Quc-1- Ienmaterial vorhanden ist. Es ist nur bedauerlich, daß alle diese Arbeiten, die aut Grund eigener Forschungen vor vielen, vielen Jahren veröffentlicht wurden, nicht reproduziert worden sind. Die wenigen vorhandenen Exemplare sind allerdings vergriffen. Es sind die Arbeiten Franz Adolf Wickeahausers. Wäre die Czernowitzer Universitätsbibliothek nicht in vom Feinde besetzten Gebiete befindlich, eine Fülle von Anregungen könnte aus diesen Arbeiten hervorgeholt werden. Herr Prof. Kosch, der die „Bibliothek des Ostens“ herausgibt, sei hiemit ergebenst darauf aufmerksam gemacht. Einen Wegweiser könnten nach dieser Richtung ihm auch die gründlichen Arbeiten von Dr. J o h. P o 1 e k bieten und noch andere, die hier näher anzuführen nicht der Ort ist; denn zunächst ist es nicht die Absicht dieses Artikels, die Gründlichkeit gelegentlicher Autoren zu ergänzen, sondern bloll aut Unrichtigkeiten, betreffend die Juden hinzuweisen. Die auf die- Deutschen bezughabenden Ausführungen seien deshalb übergangen. Der größte Teil der Arbeit des Herrn Prof. Kosch ist der Darstellung der Landesordnung für das Herzogtum Bukowina aus dem Jahre 1910 und dem Entwürfe einer Gemeindeordnung aus dem Jahre 1912, welch letzterer noch nicht Gesetz ist, gewidmet. Diese Darstellung der verfassungsrechtlichen Verhältnisse der Bukowina ist ungenau und hinsichtlich der Juden tendenziös gefärbt, vielleicht unbewußt; denn Herrn Prof. Kosch, von dem auch Aufsätze in der „Reichspost“ und in deutschnationalen Blätterig erscheinen, kann doch nicht zugemutet werden, sich aut denjüdischen Standpunkt zu stellen. Es ist immerhin anerkennenswert, daß er es mit den Juden beklagt, wenn in kurzsichtiger Weise die Anerkennung der jüdischen Nationalität verweigert wird. Dazu wäre nur folgendes zu bemerken: Daß das Kriterium der Sprache für den Begriff der jüdischen Nation formell abgeht, schadet nicht. Die neuere Auffassung begegnet auch diesem Einwand. Die modernen Soziologen sehen die Nationalität des Individuums als gegeben an, wenn es seine Zugehörigkeit zum betreffenden Volksstamme wünscht. Wer sich mit den nationalen Sonderinteressen identifiziert, gehört zu dem betreffenden nationalen Interessenverband. Die Sprache ist also nicht ausschlaggebend. Maßgebend* sind der ausdrücklich erklärte Wille oder konkludente Handlungen — soziales Verhalten — des . Individuums, durch welche die Zugehörigkeit zu einem Volksstamme deklariert wird. Ein ehemaliger Lehrer der Czernowitzer Universität, der bekannte Gelehrte Prof. L u c a s, propagiert diese Auffassung, der bei Entwicklung des Nationalitätenrechtes in Oesterreich die Zukunft gehört. In Oesterreich wird bei der Volkszählung nicht die Nationalität, sondern die Umgangssprache erhoben. Daher kam die nationale Gruppierung bei Bildung.'des Reichsrates und der Landtage formell nicht zum Ausdrucke. Erst der nationale Ausgleich in Mähren, brachte teilweise das Prinzip der nationalen Autonomie zur Geltung. Vollkommener wahrte es die Reform der Bukowinaer Landesverfassung, die vier nationale Wahlkörper enthält. Der Bukowinaer Landtag anerkannte auch 'die jüdische Nationalität einhellig. Die Regierung hat jedoch diesen Entwurf abgelehnt, aus Rücksicht auf die Juden-Polen Galiziens und gewisse jüdische- Einflüsse Westösterreichs,- deren Vertreter jedoch heute größtenteils schon eines Besseren belehrt worden sind. Aus diesem Grunde wählen die Juden in der deutschen Kurie, allerdings gesondert. Ueberdies’ ist in einer staatsrechtlichen Resolution des Bukowinaer Landtages anerkannt, worden, daß die Juden der- Bukowina eine eigene national-politische Individualität bilden. Dies ist mclit nebensächlich. Unrichtig ist, daß die Mehrzahl der Juden, bis aut eine verschwindend kleine Oberschicht der Intelligenz sich des Jargons bedienen. In der Bukowina sind die Juden deutsche Sprachgenossen, trotzdem aber keine Deutsche, sondern nationale Juden. Der beste Beweis für die Richtigkeit der Anschauung, daß die Sprache für den Begriff der Nation nicht wesentlich ist. Es läßt sich nun einmal nicht liinwegleugnen, daß die deutsche Kultur in der Bukowina . von den anderen Nationen, vorwiegend von den Juden, gefördert wurde, und daß der Bestand der deutschen Universität nur durch die jüdische Hörerzahl gewährleistet ist. Jargon-Schulen, wie sie Prof. Kosch empfiehlt, mit jüdischer Vortragssprache, werden von den Bukowinaer Juden abgelehnt, aus dem einfachen Grunde, weil die Juden noch der deutschen Umgangssprache sich bedienen. Die Bukowina ist kulturell ein Teil Westösterreichs, und ein bekannter ’Staatsfechtslehrer hat, wie im Buko-, winaer Beiblatt der Prager „B o h e m i a“ zu lesen war, gerade in diesen Tagen gelegentlich der Diskussion über die zu erweiternde Autonomie Galiziens in ihren eventuellen staatsrechtlichen Folgen aut die benachbarte Bukowina hervorgehoben, daß aucu die bayerische Pfalz, trotzdem sie territoriell entfernt ist, zum Königreiche Bayern gehört. In ähnlichem Sinne ist auch die Antwort des früheren Ministerpräsidenten Dr. v. Ko erb er hinsichtlich der staatsrechtlichen Stellung der Bukowina gegenüber einer Abgeordnetendeputation erfolgt, in den Tagesblättern publiziert worden und hat sehr beruhigend gewirkt. ’ Prof. Kosch beschäftigt jedoch noch eine andere Frage. In der letzten Zeit hat eine Agitation eingesetzt, welche aut Verlegung dei Czernowitzer Universität nach Salzburg abzielt. Ein österreichisches Heidelberg soll dort erstehen. Einige Wenige —i. 2 bis 3 deutsche Universitätsprofessoren —- sind die Anreger. Die Herren möchten lieber an einer größeren westlichen Universität wirken und wir fühlen es ihnen nach. Sie empfehlen Brünn oder Salzburg. In diesen! Tagen ist nun' ein in einigen Wie - ner Blättern — besonders glossiert in der „O s td e u t s c h e n R u n d s c h a u“ — ein Communique des Salzburger Hochschulausschusses veröffentlicht worden, welches dieses Projekt wärmstens empfiehlt. Die Begründung ist eine eigenartige. Die Czernowitzer Universität habe dem Deutschtum geschadet, indem die anderen Nationen des Landes deutsche Bildung erlangten und dadurch den Import deutscher Beamten aus dem Westen überflüssig machten. Die Herren übersehen, daß dies der Zweck der Universitätsgründung im äußersten Osten war. Prof. Kosch teilt die Meinung, daß die Universität den Deutschen geschadet hat! Dies ist eine jener Auffassungen, deren Betätigung überall, in gemischtsprachigen Gegenden, die Deutschen um ihre Machtstellung brachte. Die Bukowina blieb bisher davon verschont, dort ist vorbildlich für Gesamtösterreich das Nationalitätenproblem gelöst worden. Alle Nationen — Ukrainer, Rumänen, Juden, Deutsche, Polen etc. * — gruppierten sich, bei u ngehinderter eigener nationaler Entwicklungsmöglichkeit um die deuts c h e Universität, die unangefochten blieb. Es blieb deutschen Universitätsprofessoren aus dem Westen erst Vorbehalten, dies ändern zu wollen. Was die Juden anbetrifft, ist 'es zweifellos, daß sie sprachlich der höchsten Kultur im Lande ihre Anhänglichkeit bewahrten, keineswegs aber bedienen sie sich des Jargons, wie Prof. Kosch meint. Die Bukowinaer Juden sind deutsche Sprachgenossen. Schon bei Gründung der Universität war dies der Fall. Empfehlenswert ist es,' die Rede des deutschen Dekans der jurid. Fakultät bei Eröffnung der Czernowitzer Universität im Jahre 1875 nachzulesen. Da heißt es u. a. über die Bevölkerung der Bukowina: „Hier schafft der romanische Moldauer voll Arbeitsamkeit und, nach dem Westen in Bildung und Sitte hinneigend, der slawische Ruthene, wenig fordernd; zwischen ihnen zog einst den Handelsweg her der sächsische Eürger und Deutsche, aus allen Gauen, hier siedelte sich der israelitische Kaufmann an, rasch sich vermehrend und nur am Sabbathtage der Geschäfte überdrüssig, ein neues wichtiges Kulturelement in diesem Lande, denn sein wohlverstandenes Interesse pflegt mit Vorliebe die deutsche Weltsprache als das Bindemittel seines Verkehres . . . .“ Deswegen, weil die deutschsprechenden Studenten jüdischer Nationalität mit denen der anderen Völker die Mehrzahl an der Universität bilden, ist ihre Verlegung noch nicht gerechtfertigt. Die Hochschule sollte die Ergebnisse deutscher Wissenschaft vermitteln, die Hörer nicht ihrem Volke entreißen, sondern sie zu doppelt nützlichen Söhnen desselben heranbilden. „Eine Erhellerin der anderen Völker“ sollte die Universität werden! Näheres ist bei Karl Emil Franzos zu lesen. Herr Prof. Kosch, den östliche Fragen jetzt interessieren, wird zweifellos den Andeutungen, insoweit sie in so knappem Rahmen eines Aufsatzes nebenbei möglich sind, Beachtung schenken und auf Grund eingehender Informationen hinsichtlich der Universität zu anderen Schlüssen gelangen. Das politische Moment ist wohl seiner fachlichen Lehrtätigkeit entrückt. Aber gerade er, hat, wie viele Herren aus dem Westen, der Bukowina viel zu verdanken, und es steht gewiß zu erwarten, daß er dem Lande es nichtsübel vergelten wird. Der vielgepriesene Westen hat den Arbeiten Prof. Kosch’ lange nicht jene Beachtung geschenkt, wie der unverbrauchte und von diversen literarischen Ergüssen noch nicht übersättigte Osten. Kein Geringerer als Paul Schient her hat bei einer solchen Gelegenheit ein so vernichtendes, ja beleidigendes Urteil gefällt, daß die Bukowinaer es mit Prof.. Kosch schmerzlich mitempfanden. ■ Es scheint, daß seit jener Zeit Herr Prot. Kosch, dessen Fach neuere deutsche Literatur ist, Tagesfragen seilte Aufmerksamkeit'~züzuwenden begonnen bat. Denn während der Kriegszeit begegnen jvirin verschiedenen Zeitungen.