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Jüdische Zeitung · 1916-12-15 · 49 (15.12.1916) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
10 (1916)
Issue
49 (15.12.1916)
Date
1916-12-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG \ Nr. 49 Aufsichtsbehörde, -sowie von der Ermächtigung und Beaufsichtigungder Schächter des Kultusvereins. Der Rabbiner des Kultusvereins hat das Recht, Trauungen und Ehescheidungen vorzunehirten, bei denen Mitglieder seines Vereins oder 'deren Kinder beteiligt sind. Die standesamtlichen Vorschriften werden hierdurch nicht berührt. Von der Finanzwirts'dhaft.i '* § 60. Gemeinden, Kreisgemeinden und der Oberste Rat der Juden sind berechtigt, für ihre Bedürfnisse, soweit sie durch Einkünfte aus dem Vermögen, insbesondere aus Anstalten und Stiftungen, oder durch besondere Zuwendungen nicht gedeckt sind, von den Angehörigen der jüdischen Religionsgesellschaft Gebühren und Abgaben, namentlich Umlagen vom Einkommen - und Vermögen zu erheben. Die Einführung oder Veränderung von* Gebühren und Abgaben setzt die Genehmigung der Landeszentralbehörde voraus. Mit Genehmigung des Obersten Rats dürfen Gemeinden, Großgemeiriden und Kreisgemeinden zur Deckung dringender, im Haushaltsplan nicht vorgesehener Ausgaben rfine besondere Umlage ausschreiben. Dasselbe Recht stellt dem' Obersten Rat mit Genehmigung der Landeszentra'.behörde zu. Die bisherigen Bestimmungen über die Höchstgrenze der Steuerleistung und. die Abgabenfreiheit der Gemeindevorstände sind aufgehoben. Die Landeszentralbehörde erläßt eine besondere Steuerordnung über die Umlagen, Abgaben und Gebühren, deren Ergebnis und Verwaltung und über die Zwangsvollstreckung gegen säumige Steuerpflichtige. § 61. Die Kultusvereine erheben auf Grund freier Vereinbaruifg von ihren Mitgliedern Beiträge. Die Verpflichtung zur Zahlung der-Beiträge richtet sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts. Von der staatlichen Aufsichtsbehörde. § 62. Aufsichtsbehörde für Gemeinden und Großgemeinden ist der Kreischef. Aufsichtsbehörde für Kreisgemeinden, die sich nur auf einen Kreis erstrecken, ist der Kreischef. Die Aufsichtsbehörde für Kreisgemeinden, die sich auf mehrere Kreise erstrecken, wird durch die Landeszentralbehörde bezeichnet. Die Aufsichtsbehörde für die jüdische Religionsgesellschaft als Gesamtkörpersdhäft ist die Landeszentralbehörde. Die Befugnis der LandeszentralBehörde auf Grund dieser Verordnung übt der Verwaltungsch'ef beim1 Generalgouvernement Warschau aus. Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, zu allen Sitzungen der Gemeindevorstände, der Versammlungen der Gemeindebevollmädhtigten, der Verwaltungsräte der Großgemeinden ur.d Kreisgemeinden, sowie zu den Sitzungen des Obersten Rats einen Kommissär zu entsenden. § 63. Die näheren Bestimmungen zur Ausführung der auf Grunjd dieser Verordnung vorzunehmenden Wahlen erläßt die Landeszentralbehörde. Die Ausführungsverordnung regelt insbesondere auch' den Ersatz der Verwaltungsfmitglieder, die während einer Wahlperiode ausscheiden. t ' Vom: Beschwerderecht. § 64. Zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen, Anordnungen und Geschäftsführung, der auf. Grund dieser Verordnung bestehenden Verwaltungskörper sind im Instanzenweg und ohne Beschränkung der weiteren Beschwerde die gemah dieser Verordnung übergeordneten Verwaltungskörper. Jede Be- * sdhwerde ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerdeinstanz kann durch einstweilige Verfügung den Vollzug der angefochtenen Maßnahmen aussetzen. Die Entscheidung über die Beschwerden hat schriftlich zu erfolgen. Strafbestimmungen. § 65. Sofern nicht nach Kriegsrecht oder nach den allgemeinen Strafgesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist, wird mit Geldstrafe bis zu 100.000 Mark oder mit Gefängnis bis z!U 6 Monaten bestraft: 1. wer sich1 ohne Grund weigert, Ernennung oder Wahl zu einem1 in dieser Verordnung vorgesehenen Amt oder Mandat anzunehtaen, oder die aus der Ernennung, beziehungsweise Wahl hervorgehenden Pflichten zu erfüllen. Bei fortdauernder Weigerung kann die Strafe sb oft wiederholt werden, bis der Forderung der Aufsichtsbehörde Genüge geschehen ist; 2 ,wer durch Agitation in Wort und Schrift oder Druck andere zum' Widerstand gegen den Vollzug dieser Verordnung anreizt oder anstiftet; 3. wer entgegen der Vorschrift der §§ 52 und 58 eine rabbinische Tätigkeit ausübt oder Trauungen und Ehescheidungen vomimmt, für die er nicht zuständig ist. Die Anordnung dieser Strafen erfolgt durch Schriftliche Verfügung der staatlichen Aufsichtsbehörde. Uebergangivorschriften. § 66, Bis zum Erlaß weiterer Bestimmungen durch1 die Aufsichtsbehörden bleiben die bisherigen Gemeinden bestehen und ihre Vorstände irrt Amt. ■ § 67. Bis die Wahl der Verwaltungsräte der Kreisgemeinden und des Obersten Rats der Jüden erfolgt ist, übt die staatliche Aufsichtsbehörde deren Befugnisse aus. i68. Der Oberste Rat entscheidet, inwieeugnisse über die Befähigung zum' Rabbineramt und über die Verleihung des Rabbinertitels, die vor Erlaß dieser Verordnung ausgestellt wurden, die Rechte aus den §§ 17 und 49 begründen. § 49, Absatz' 3, findet auf Personen^ die vor Erlaß dieser Verordnung als Rabbiner tätig waren, keine Anwendung. § 69. Bis zur Einführung der Steuerordnung richtet sich das Steuerwesen der jüdischen Gemeinden nach den bisherigen Gesetzen, Verordnungen und Gebräuchen vorbehaltlich der Abänderung dieser Bestimmungen durch' die staatliche Aufsichtsbehörde. Schon vor Erlaß der Steuerordnung dürfen die Kreisgemeinden und der Oberste Rat mit Genehmigung der staatlichen ' Aufsichtsbehörde Umlagen und Gebühren erheben. Die Genfeinden, die Kreisgemeinden' und der Oberste Rat dürfen während der Dauer des Krieges, unabhängig von den allgemeinen Umlagen, von Personen mit einem Vermögen von 200.000 Mark oder einem Einkommen von mehr als T5.000 Mark mit Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde besondere Beiträge erheben. ' r Ausfüh'nmgsvorschrift. § 70. Mit der Ausführung dieser Verordnung wird der Verwaltungschef beim Generalgouvernement Warschau beauftragt; (er erläßt die dazu erforderlichen Ausführungsvorschriften. Warschau, den 1. November 1916. Der Generalgouverneur ’ von Beseler. Generalversammlung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus Am 23. November fand in Berlin1 die von einem zahlreichen Publikum besuchte Generalsammlung des V. z. A. d. U. statt. In seiner Begrüßungsansprache wies der Vorsitzende, Reichstagsabgeordneter Gothein, darauf hin, wie die Hoffnung, daß die Zeit des großen Krieges die alten Streitigkeiten aus der Welt schaffen und das Fortbestehen einer Organisation, wie die des Abwehrvereirts' überflüssig machen werde, sich nicht erfüllt habe. Denn schon hätten die Gegner inre Banner wieder entfaltet. Nachdem der Vorsitzende einiger verstorbenen Männer, die sich' um die Bestrebungen des Vereins besonders verdient gemacht haben, u .a. des Stadtverordneten v. L a Sa u 1 x - Frankfurt a. M. und 'des Prof. O h r, die als' Offizier den Heldentod gefunden, in ehrenden Worten gedacht hatte, erstattete der Schatzmeiser, Landgerichtsdirektor a. D. K a n z o w M. d. A., den Kassenbericht, worauf die Entlastung erteilt wurde. Sodann sprach Bergrar Gothein über das Thema: „Die Juden im Heere“. Er erinnerte an das Kaiserwort: „Ich kenne keine Parteien, ich kenne nur noch Deutsche“. Ohnp Unterschied der Konfession sei man mit Begeisterung in den Krieg gezogen, um' ein Vaterland zu erstreben, frei nach außen, frei im Innern. Groß sei die Zahl der jüdischen Freiwilligen gewesen. Wir'müßten denen danken, die für das Vaterland ihr Leben geopfert, aber auch denen, die den Gedanken der Völkerverständigung vertieft haben, wie dem auf dem Felde der Ehre gebliebenen Ludwig Frank. Aber der proklamierte Burgfrieden habe nicht lange vorgehalten bei den Engherzigen und Neidischen und bei den Nationalisten. Die böSe Saat des Antisemitismus sei wieder aufgeschossen. Man habe den Juden ihre Kampfesfreudigkeit bestritten und sie zurückgesetzt. Dadurch' dürften sie sich aber nicht verbittern lassen. Mancherlei Beschwerden habe er (Redner) beim Kriegsministerium vorgebracht und zum Teil sej eine Besserung eingetreten. Vorgesetzte, die ihre Untergebenen nicht gleichmäßig behandeln, versündigten sich am Geist vom 4. August 1914. In' mancher Beziehung sei es ja besser geworden, zirka 1500 jüdische Offiziere seien ernannt worden. Die jüdischen Soldaten hätten im vollsten Maße ihre Schuldigkeit getan, über 8500 Eiserne Kreuze 2. Klasse und über 80 1. Klasse seien ihnen verliehen worden. Tausende von Toten und Verwundeten hätten sie aufzuweisen.' Und angesichts solcher Blutzeugen seien sie' in meist anonymen Denunziationen als Drückeberger hingestellt worden. Statt die Denunziationen in den Papierkorb zu versenken, habe der Krieg sminister' Wild v. Hohenborn sie gewürdigt und die konfessionelle Statistik angeordnet, was tief bedauerlich sei.- Eine antisemitische Absicht habe gewiß nicht Vorgelegen: Aber der Minister sei sich1 nicht darüber klar geworden, wie sein Erlaß wirken mußte. Das zeuge nid^t von einer weisen Voraussicht. Und der inzwischen erschienene zweite Erlaß könne die üble Wirkung des ersten nicht aufheben. Redner kritisierte ‘des Weiterten den in der Reichsfagskommission beschlossenen Antrag über eine" in den Kriegsgesellschaften vorzunehmende Sta- Bei Lesser Ury (Anläßlich seiner Ausstellung bei Paul Cassirer in Berlin.) Von Dr. Oskar Rosenfeld. Unter den jüdischen Malern der Gegenwart ist Lesser Ury, Wenn nicht die markanteste, . so doch die singulärste Erscheinung, und trotzdem ist sein Name nicht hinausgedrungen über den engen Rahmen seiner Gemeinde, die ihn schätzt, würdigt und ■— kauft,. Seine Bilder unterliegen nidit dem Kurswert des Marktes; der Liebhaber reiner Kunst genoß sie bisher entweder in Urys Werkstätte amNoIlendorfpIatz in Berlin oder bei sich daheim zur' Weihe der alltäglichen Stunden. Denn vor Urvs Bildermuß man mit gläubiger Seele hintreten, .mit unverfälschten, empfangsfreudigen Sinnen. Dem nervösen Großstadtmenschen verschließen sie sich schamhaft, mit einem Trotz, der. so herb ist wie sie selber, wie ihn einsame Menschen besitzen.. Dem Schönheitssucher öffnen sie, nicht mehr widerstrebend, ihre keusche, empfindsame Blüte. . Das unerhört Neue in Urys Bilder verblüfft zuerst: man hält, bang und verwirrt, den Atem an, überwältigt von der Seltsamkeit der Farben, als Wäre man bisher blind vorübergegangen an allem, was äußere Welt bedeutet: denn keine Naiuraüsschnitte, keine Stimmungsbilder sind es, sondern Phantasien über die Natur, Visionen eines hellseherischen Geistes, der über das Objekt hinausgeht. Will man Ury daher in eine Formel pressen, die seine Kunst restlos in: sich schließt, muß man zuvor seinen Intellekt begreifen, die Philosophie seines fanatischen Temperaments, den tiefsten Kern seiner künstlerischen Existenz. Er kommt vom Dorf, von der Ebene, wo der Instinkt über die Norm siegt. Die äußeren Bedingungen des Daseins, die industriellen iund gesellschaftlichen, worin sich der größte Teil des modernen Lebens erschöpft, sind für ' ihn bedeutungslos. Was stark und lebensfähig ■ inihm ■ ist, hat er aus sich selbst heraus durch innere Kämpfe und Hemmungen erworben.) So , steht er, nach' weiten Zielen ringend, wiej ein t Kind da, mitten Im Staub des Tages, umtost vom Schlachtenlärm der Hitzköpfe, die das Schlagwort für die Kunst von Morgen ausgeben, ohne das Gestern begriffen zu haben, ein einsamer, grüblerischer Träumer, der alles bis auf die unantastbare Wahrheit seiner künstlerischen Pflicht preisgehen kann. Weltfremd und dabei doch' voller Beziehungen zu den Problemen der modernen Kunst, schafft er Werk auf Werk, mit dem ernsten, starken Gewissen eines Menschen, der seines Wertes sich' bewußt ist und darum warten kann, so wundervoll eins mit sich, indem sein Künstlertum mit seinem Menschentum kristallartig sich' zusammenschließt. Kein Raum bleibt dazwischen für persönlichen Ehrgeiz und Eitelkeit, die verbreitetste aller Künstlerkrankheiten. Urfd so bricht sich das reale Dasein, ihm vorüberflutend, an seinen Werken, ■ in bunten Spiegelungen und farbigen Kontrasten, niemals gleichmäßig begrenzt, sondern überfutlt vom' Zwang, sich in der höchsten, endgültigsten Form zu vollenden. Die Stationen seines Entwicklungsweges sind dunkei. Er ist plötzlich' da,' mit seinem starken, temperamentvollen Willen und mit malerischen Zielten ohne Ende. Seine Bilder sind nicht alltäglich, rufen aber keinen Widerstreit hervor; man freut sich ihrer Fülle, ohne lange Zeit, bei ihnen zu verweilen: stille, grüne Wiesen, Vorortemauern mit ein paar Menschen, schreitende Arbeiter, Interieurs von Stuben und Kaffeehäusern, Pastellbildnisse in saftigem Ton, insgesamt eine „Richtung“, die an: französische Vorbilder gemahnt, an Corot, vielleicht auch an Bastien Lepage . . . Und' dann der Sdhritt ins Freilicht der Natur, Koloristisches führt zum LuminisiisChen hinüber, die zitternden Linien der Wälder, Bäume, Seen, die Entdeckung der. Grunewaldlandsch'aft. Das Wort Granewald ruft sogleich' den Namen Leistikow wach, so sehr verankert sind die beiden ineinander wie M i 1 le t mit Barbizon. Gewiß: Leistikow verstand es, dem Zufälligenin der Siruktur der GrunewaidlandsChaft einen typisierenden Charakter zu geben; er stilisierte den BaumsChlag und das Seeufer;, er erhob sich: zu Harmonien, wo die Natur an Bedingtes gefesselt war. Ja, er ging noch weiter, indem er die Motive drapierte und dort, wo natürliche Lebendigkeit war und vegatives Wachstum, zum . Ornament sich bequemte, das seinem mathematischen Schauen zunächst lag. Schließlich, in -folgerichtiger Entwicklung, glichen seine Bilder kunstgewerblichen Entwürfen: er war beim dekorativen Stil gelandet. ' * Ury begann dort, Wo Leistikow endete. Wenn Leistikow die Linie zum Motiv seiner Stilisierungskunst machte, griff Ury tiefer in das Wesen der Landschaft. . Die starre Kontur löste sich in einem Strom von Licht und Duft aut, in die zitternde, schwebende Atmosphäre, in tausend und abermafs tausend Reflexe ohne

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