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Jüdische Zeitung · 1916-07-07 · 27 (7.7.1916) · p. Seite 4

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
10 (1916)
Issue
27 (7.7.1916)
Date
1916-07-07
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG Nh‘27 188.096 Persionen Sn den 14 größeren und 51 kleineren Städten deS Gouvernements angesiedelt sind. Im Gouvernement L o m z a finden wir unter 625.126 Einwohnern 101.493 Juden. Von den Juden wohnen 82.211 Personen Sn den 7 größeren und 2 ökleinenen Städten des' Gouvernements. Im Gouvernement Petriikau wurden unter 1,901.662 Einwohnern 298.062 Juden gezählt. In den 12 größeren und 40 kleineren Städten des Gouvernements leben davon 254.142 Juden. Die Gesiamtbevölkerung des Gouvernements Plock zählt 681.087 Personen, darunter 71.224 Juden. 64.527 Juden wohnen in /den‘9 größeren una 16 kleineren Städten des Gouvemementsv. Die Ziffern für Radom ergeben unter einer Gesiamtbevölkerung von 1,069.744 Köpfen, 153.782 Juden. 134.623 jüdischer ePrsonen leben davon in den J10 größeren und 53 kleineren Städtefy. Im Gouvernement Siedl ec zählt die Gesamtbevölkerung 943.661 Personen, darunter 148.609 Juden. Von der jüdischen Bevölkerung leben 129.718 Personen in den 12 größeren und 34 kleineren Städten. Im Gouvernement S u w a 1 k i beträgt die Gesamtbevölkerung 632.734 Köpfe, darunter 80.570 Juden. Die ^Bevölkerung der 10 größeren und 20 kleineren Städte zählt davon 64.475 Juden'. Das Gouvernement .Warschau endlich wird von 2,438.685 Persionen, darunter 473.358 Juden bewohnt. Auf die 22 größeren und 45. kleineren Städte entfallen 419.858 Juden. *" Im ganzen ergibt sich aus dieser Uebersidit, daß die jüdische Bevölkerung größtenteils in den Städten zusammengedrängt ist und 'demnach auch von den dort hauptsächlich vertretenen Erwerbszweigen lebt. als feindlicher Untertan zu betrachten. Represl-, sionsmittel, wie Sie von den russischen Gerichten gegen österreichische Bürger angewendet werden, können daher gegen die Einwohner deS okkupierten Gebietes nicht zur Anwendung gelangen. Nach § 33 d .ö. G.-ß. Stehen dem Kläger dieselben bürgerlichen Rechte zu, wie dem österreichischen Staatsbürge r; aus der Zuschrift des Generalgouvernement geht hervor, ‘daß dem Kläger die Prozeßfähigkeit vor den österreichischen Gerichten zukomtnt. Diese gerichtliche Entscheidung, die zunächst zugunsten der im österreichischen Okkupationsgebiet Russisch-Polens ansässigen, bezw. von dorther stammenden Russen, lautet, gilt aber schlüssigerweise auch' für das deutsche Okkupationsgebiet, und ganz gewiß für die im alten Gebiet der Zentralmächte ansässigen „Russen". Kapitalismus und Krieg. Jean Paul hat einmal gesägt: „Im längsten Frieden Spricht der MenSdi nicht soviel Um» sinn und Unwahrheit als im' kürzesten Krieg." Wenn es noch' bei dem bloßen Unsinn seih Bewenden hätte, •würde das nicht allzuviel auf sich' haben. Schlimmer. Wird die Sache freilich, wenn zu harmlosem Unsinn oder pathologischem Schwachsinn abgefeimte Bosheit tritt, die, wider beslsteres Wissen, Verleumdungen in die Welt setzt, aus parteipolitischer Radhsucht, oder oft nur auS rein animalischer Lust an der Verleumdung. Dazu gehört u. a. die in den bekannten antisemitischen Blättern und Kriegssch'riften eines /unermüdlichen internationalen Hetzers immer Wiederkehrende Behauptung, daß das' „inter,- nationale Jüdische Großkapital“ der eigentliche Anstifter ide£ Krieges sei. Ganz abgesehen davon, daß eS ein Nonsens ist, dem Kapital kriegerische Gelüste an sich nachzusagen, da ja durch den Krieg alle kapitalistische Unternehmungslust und aller kapitalistischeProfit lahmgelegt wird, ist dereinseitige Angriff auf das .internationale jüdische Großkapital“ an Sich Schon töricht genug. Als ob das jüdische Großkapital einen dominierenden Einfluß in der ganzen Welt besäße! Als ob z. B. das Bankhaus Gebrüder' Baring In England den jüdischen Bankhäusern in England mit EinSChluß des Hauses Rothschild nicht zum mindesten die Wage hielt*) Und gerade diesem britischen Weltbankhäuse Gebrüder ‘Baring wird in der „Tägl. Rundschau“ (13. 6.) von E. E. Lehmann, offenbar einem Manne, der hinter die Kulissen geschaut hat,- der [Vorwurf gemacht, daß es seit Jahren die treibende Kraft zum Kriege gegen Deutschland gewesen äs'ei. Im August 1. J. erscheint im Verlage der „Jüdischen Zeitung“ der JBöistlie NalionaltialenOer 5677 Redaktion: Otto Abeies, Ludwig Batd. ■% Der zweite Jahrgang des Jüdischen National-Kalenders wird Beiträge folgender Autoren enthalten: Emerich Abädi, Otto Abeies, Ludwig Batö, Ch. N. Bialik, Adolf Böhm, Max Brod, Martin Buber, Meier Chartiner, David Frischmann' Simon Frug, Nachum Goldmann, Dr. Heinrich. Loewe, Ernst Müller, Josef Patai, Alfons Petzold, Marek Scherlag, Scholem Alechem, Abraham Schwadron, Abraham Sonne, Adolf Stand, Dr. Wilhelm Stein, Dr. Osias Thon, Arnold Zweig, Dr. Egon Zweig, u. a. m. Umschlagzeichnung von Wilhelm Wachtel. Das Rlageredit russisdier Staats2 bürger aus Sem Okkupationsgebiet. Der Krieg bringt es naturgemäß mit sich,, daß auch in Oesterreich1, so weitherzig man' diesfalls gerade [hier ist, die Bürger feindlicher Staaten vielfachen Beschränkungen und Schädigungen ausgesetzt [sind. So ist es vorgekommen,- daß russischen «-Juden, die hierlands Seit Dezennien ansässig' (sind, mitten im Erwerbsleben stehen und die ungesehenste soziale Posjiton einnehmen, das Klagerecht grundsätzlich genommen worden 5st, unter Hinweis darauf, daß 'der russische Staat es mit Oesterreichern auch nicht anders halte. ES braucht kaum beigefüg't zu; werden, \iaß idieSe vermeintlichen Russen die alte Staatsbürgerschaft meist nur aus Gedankenlosigkeit nicht von sich geworfen haben und daß sie mit jenem Mizraim, aus dem sie liieh'er entronnen sind, kein Band der Sympathie verknüpft. Trotzdem waren pie — dem Heimatslchein nach — Russen Jmd als solche prozeßuhfähigi. Anläßlich einer vor kurzem vor dem Wiener Landesgericht in Zivilsachen durchgeführten Verhandlung kam die Frage der Klagelegitimation des Klägers als russischen Untertanen zur. Erörterung. Auf Grund einer vom Generalgouvernement m Lublin abverlangten Erklärung wurde im Urteil [ausgesprochen, da*3 durch die Besetzung des feindlichen Landes eine Aenderung der staatsrechtlichen -Verhältnisse dieses Landes nicht herbeigeführt wird. Durch die Okkupation entsteht ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen der Okkupationsbehörde und der Einwohnerschaft des besetzten Gebietes. Der Okkupant hat dasl Recht und die Pflichtl an Stelle der. zuständigen Behörde Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung weiter zu führen. Die Einwohner deal okkupierten Gebietes schulden den neuen Behörden Gehorsam,'doch' nicht Treue, welche durch die Staatsbürgerschaft gefordert wird. Der Kläger ■ist also ,in staatsrechtlicher Hinsicht nicht als' österreichischer Staatsbürger, aber auch nicht Man hat die Chauvinistischen Hetzereien der Presse — zweifellos mit ungleich größerem Recht wie den Kapitalismus — für,den Ausbruch' des Weltkrieges (verantwortlich gemacht. Auch' hier glaubte die antisemitische Presse in Deutschland den HauntanStifter in einem Angehörigen der indischen Rasse erblicken zu müssen, dem Besitzer der Londoner „Times“. Lord Northcliffe, dem' der „HamVner“ noch in der letzten Nummer — man kann nach den Vielfach inzwischen erfolgten einwandfreien Feststellungen nur ann'ehmen Wider besseres Wissen — den Nam'en Stern anfügt. Die „Köln. Ztg.“ (25. 6.V bringt als dritten Beitrag ihrer Serie übel- ..Die heutigen englischen Machthaber“ eine ausführliche Lebensbeschreibung- Von Lord Northcliffe, in der wiederum festgestellt wird: .'.Die Familie dieses 'Mannes, die Londoner Buchhändlerfamilie Harm'Sworth hat irisches Blut in sich'. Alfred William HarmsWorth selbst,, der heute 51 Jahre alt ist. Wurde in Irland, in der Grafschaft Dublin geboren“. Die iüdhChe Herkunft Lord North'cliffeS ist und bleibt also ein antisemitischer Schwindel. Richtig;ist nur, daß allerdings Lord Northcliffe in Seiner PerSoh ein Schulbeispiel darstellt, wje *) In Amerika, wo vereinzelte iüdiSche Bankhäuser infolge des' starken politischen und wirtschaftlichen Drucks der Ententemächte der englisch-französischen Anleihe ihre Unterstützung nicht versagen konnten, ist es nicht anders.« Wie Dr. Alb'r. Wirth jüngft (20.'6.) im „Tag“ mitteilte, betragen' die Geldmengen, über die das Bankhaus Morgan und die ihm angesichlossenen Finanzinstitute Verfügen', 22 Milliarden Dollar; das wäre [nach dem' heutigen Kurse ungefähr 114 Milliarden ‘Mark, oder ein drittel des deutschen Nationalvermögens. Zwei Männer. Morgan und Rockefeiler, besitzen oder kontrollieren 36 v. H. von dem' GeSamtvermögen der Vereinigten Staaten. — DaS „jüdisthe Kapital“ soieit also dieser gewaltigen Geldmacht gegenüber, doch nur eine ganz untergeordnete Rolle. Aah CfhAllAl *nuß von jedem Zionisten bezahlt werden. Die Zionistische wMIdlCI Organisation muß erbalten und gestärkt werden. —

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