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Jüdische Zeitung · 1914-05-01 · 18 (1.5.1914) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
8 (1914)
Issue
18 (1.5.1914)
Date
1914-05-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 18 biner Mayersohn „kurz und bündig“ erkannt habe, daß die gegen Mayersohn vorgebrachten Beschuldigungen, wornach er seine amtlichen Funktionen befleckt haben solle, nicht begründet sind. „Kurz und bündig“ wird die Wiedergabe des Schiedsspruches aber nur durch die Unterschlagung eines wesentlichen Bestandteiles. Dr. Schreiber verschweigt nämlich, daß die Schiedsrichter auch einstimmig entschieden 'haben, „das Verhalten des Rabbiners Maversohn gelegentlich der von uns geschilderten vermcgensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen zwei geschiedenen Eheleuten und die Erhebung und Geltendmachung von Honoraransprüchen in dieser Angelegenheit sei der Stellung eines W ie ner Rabbiners nicht angemesse n.“ „Mayersohn habe zwecks Herbeiführung dieser vermögensrechtlichen Auseinandersetzung Winkelzüge gebraucht, deren sich ein . auf seine Würde bedachter Mann, g eschweigc denn ein Rabbiner, bei Verhandulngen der in Frage kommenden Art nicht bedienen dür fe.“ „Mayersohn habe für diese seine Tätigkeit, welche lediglich eine friedensrichterliche war, von den Parteien die Zahlung eines Honorars nicht ansprechen, noch weniger aber von den zu seinen Händen erlegten Betrag von K 500.— die Summe von K 200.— behalten dürien.“ „Noch minder angemessen habe sich Mayersohn verhalten, als der Vater der geschiedenen Frau seine Ansprüche tür die im Hause Mayersohns geleisteten Zimmcrmalerarbeiten geltend machte.“ „Noch weniger sei schicklich gewesen, daß Maversohn in einer bei Gericht überreichten Klage für seine friedensrichterliche Tätigkeit Ansprüche geltend gemacht habe und insbesonders In der maßlosen Höhe von K 1000.—, um die gegen ihn eingeklagte Lohnforderung für geleistete Z immermalerar beiten zu bekämpfen.“ Alle diese Feststellungen, welche dem Erkenntnis des Schiedsgerichtes wörtlich entnommen sind, verschweigt Dr. Schreiber, um die unwahre Behauptung aulstellen zu können, das Schiedsgericht „habe Mayersohn von den ihm vorgeworfenen Fehlern losgezählt und es liege eine res judicata (entschiedene Streitsache) vor.“ Einer Lüge macht sich aber Dr. Heinrich Schreiber schuldig, indem er behauptet, daß wir bei der Erörterung der von uns bemängelten Trauung uns „wohlweislich darüber ausgeschwiegen haben, worin die dem Rabbiner Mayersohn zur Last gelegten Gesetzwidrigkeiten bestehen sollen.“ Wahr ist das gerade Gegenteil. Wir haben nämlich unsere Beschuldigungen bei folgenden Anlässen konkretisiert: 1. in unserer Interpellation an den Präsidenten der Wiener Kultusgemeinide, die in der Vorstandsitzung vom 1. Februar 1914 in Anwesenheit des Dr. Schreiber vorgelesen wurde; 2. in der darauffolgenden Sitzung des Kultusvorstandes, gelegentlich der sich an die Interpellationsbeantwortung des Herrn Präsidenten anschließenden Debatte, in der wir nachwiesen, daß sich die Interpellationsbeantwortung mit den Ergebnissen der durch das Vertreterkollegium vorgenommenen Erhebungen, nicht deckt, und in welcher unser Antrag auf Einleitung einer Disziplinaruntersuchung erst zufolge der Demissionsandrohung des Präsidenten mit einer kleinen Majorität abgelehnt wurde. Auch bei dieser Sitzung war Dr. Schreiber anwesend; 3. in unserem ausführlichen Expose vom 16. März 1914, das wir als Manuskript drucken und an sämtliche Mitglieder des Kultusvorstandes, darunter auch an Dr. Schreiber versendet haben; 4. in der von uns in Nummer 15 der „Jüdischen Zeitung“ vom 10. April 1914 veranlaßten Veröffentlichung, an die wir eben erst dann geschritten sind, als alle unsere Versuche zu einer gerechten und anständigen Erledigung der Angelegenheit im Schoße des Kultus Vorstandes vergeblich wäre n. Bei allen diesen Gelegenheiten haben wir behauptet, daß bei der von uns bemängelten Trauung lediglich ein Trauzeuge anwesend war, während nach dem Gesetz z w e i Zeugen anwesend sein müssen; daß sich im Trauungsbuch der Kultusgemeinde ein Trauzeuge unterfertigt hat, der bei der Trauung nicht anwesend war; daß der Ort der Eheschließung ursprünglich richtig eingetragen war (nämlich II., Adambergergasse 8; Wohnung des Rabbiners Mat’ersohn) und daß diese Eintragung nachträglich abgeändert wurde in I., Seitenstettengasse 2. Aber alle diese Gesetzwidrigkeiten genügen dem Juris Dr. Heinrich Schreiber > nicht; er lügt unsere Behauptungen ganz einfach weg, um wörtlich zu erklären: „Die ganze Geschichte ist lachhaft bedeutungslos; etwas Harmloseres und Nichtigeres gibt es überhaupt nicht.“ Dr. Schreiber hat sich überhaupt im Kultusvorstand eine sonderbare Mission erwählt: Er ist der Wortführer und Verteidiger jeder Mißwirtschaft in der Gemeinde. Erst vor wenigen Wochen ist ihm von zionistischer Seite*) in einer Plenarsitzung des Kultusvorstandes unter allgemeiner lebhafter Zustimmung frivole und leichtfertige Preisgabe der Interessen der Kultusgemeinde vorgeworfen worden und es wurde damals so gründlich abgerechnet, daß er sich, - ohne ein Wort der Rechtfertigung Vorbringen zu können, tiefbeschämt vom Beratungstisch fortgeschlichen hat. Heute gefällt er sich in einer ähnlichen Rolle. Auf den weiteren Inhalt des Artikels des Dr. Schreiber einzugehen, haben wir keine Veranlassung. Denn wir finden darin weder Sachlichkeit, noch das Streben nach Wahrheit, keine Tatsachen, sondern bloß öde Phrasen, keine wahre Leidenschaft, sondern nur Pose, kein aufrichtiges freies Wort, sondern nur nichtssagende Redensarten. Ueber die dreiste Behauptung Dr. Schreibers aber, daß wir Kübel von Verdächtigungen ausleeren, um darin unseren Haß und unsere Rachsucht zu tauchen, gehen wir mit Verachtung hinweg. Denn wir haben uns mit keinem Beistrich von der Wahrheit entlernt und haben die felsenfeste Ueberzeugung, daß wir mit unserem Kampfe dem Ansehen der Gemeinde und der Würde seines Rabbinats dienen. Und jeder, der Reinlichkeit und Anständigkeit im öffentlichen Leben wünscht, wird sich uns anschließen. Dr. Jakob Ehrlich, Oberingenieur Robert Stricker, Mitglieder des Wiener Kultusvorstandes. Ein gestörtes Jubiläum. (Beitrag zum Kapitel „D r. Stern und Mayersoh n“.) Vergangenen Sonntag beging die Wiener Chewra Kadischa die Feier ihres 150jährigen Bestandes. Man braucht wohl nicht viele Worte zu verlieren und zu beweisen, daß diese Tätigkeit eine ungeheure Fülle segensreicher Werke bedeutet. Der Aufwand an Glanz und Feierlicnkeit war bei dieser Gelegenheit vollauf berechtigt, denn die Wiener Judenschaft kann mit Stolz auf das Wirken dieser Bruderschaft hinweisen. Im großen Festsaaie des Wiener Konzertnauses hatten sichzirka 800 Vertreter aller jüdischen Korporationen zu einem Bankette vereinigt. Die Stimmung war feierlich und würdig. Doch ist sie nur zu bald durch einen unliebsamen Auftritt gestört worden. Z u Beginn des Festes erhob sich beim Eintritte eines Wiener Rabbiners Protest gegen dessen Anwesenheit und er sah sich genötigt den Saal sofort zu verlassen. In vollster Oeffentlichkeit hat sich dieses Schauspiel vollzogen. Der Funktionär, dem dies widerfuhr, war Rabbiner Mayersohn, der Mann, dessen Wirken den Gegenstand der Kritik in diesem Blatte gebildet hat und dessen Disziplinierung von den zionistischen Kultusvertretern gefordert wurde. Nachstehend der Bericht über diesen wohl einzigartigen Auftritt. In einer der den Festabend vorbereitenden Sitzungen hatte der Vorstand der Chewra Kadischa beschlossen, sämtliche Rabbiner Wiens zu laden, jedoch den Rabbiner Mayersohn auszuschließen. Begründet wurde dieser Beschluß, der mit 14 gegen 2 Stimmen gefaßt wurde, damit, daß Rabbiner Mayersohn durch seine Tätigkeit das Ansehen der Wiener Judengemeinde herabgesetzt habe und den Gegenstand öffentlichen Aergernisses bilde. *) In der erwähnten Sitzung verteidigte Dr. Schreiber unter Aufwand eines ungeheuren Phrasenreichtums einen leitenden Gemeindebeamten, dem Oberingenieur Stricker eine grobe Pflichtverletzung nachgewiesen hatte. Dr. Schreiber erfuhr in dieser Sitzung durch Stricker eine sehr scharfe Zurechtweisung, die allgemeine Billigung der Kultusvorstandsmitglieder fand. (Anmerkung der Redaktion.) Als nun der mächtige Schutzherr des Rabbiners Mayersohn, der Kultuspräsident Herr Dr, Stern, von diesem Beschlüsse hörte, verlangte er vom Vorstände der Chewra Kaldisch'a die Einberufung einer neuen Sitzung, zu welcher er beizuziehen sei. In dieser Sitzung forderte er mit Aufwand seiner ganzen Beredsamkeit und Einsetzung seiner ganzen Persönlichkeit die Einladung Mayersohns. Er arbeitete u. a. mit dem Argumente, daß Herr Oberrabbiner Güdemann, welcher mit Mayersohn eng liiert sei, den Ausschluß des letzteren als Schlag RI \XT I T1 National - jüdische . LU VV 1 I, Buchhandlung Wien, I„ Rotenturmstr. 22. Ich gebe hiemit bekannt, daß ich die Generalvertretung des iiidischen Verlages Berlin, für Wien übernommen und nun alle Werke dieses Verlages komplett auf Lager habe. Interessenten sende ich auf Wunsch gern zur Ansicht. Prospektmaterial steht reichlichst zur Verfügung. Ich empfehle meine Firma auch für den sonstigen Bedarf an neujüdischer und zionistischer Literatur und sehe den geschätzten Aufträgen meiner Herren Gesinnungsgenossen mit Interesse entgegen. R. LQWIT Inhaber: Dr, Mayer Präger. gegen sich auffassen müßte, daß die Spitzen der Gemeinde dem Feste ternbleiben würden usw. Trotz seiner bekannten „Energie“ war aber Dr. Stern nicht imstande, die Herren umzustimmen. Nach langem Drängen gelang es ihm nur, den Vorstand zu folgendem Entschlüsse zu bewegen: Rabbiner Mayersohn wird dann eingeladen, wenn die Gewähr geboten wird, daß er beim Feste nicht erscheint. Ein Herr vom Kultusvorstande wurde damit betraut, diese Gewähr zu verschaffen. Er erstattete zwei Tage später die Meldung, daß die Sache geordnet sei, und daraufhin erhielt Rabbiner Mayersohn eine „Einladung“. Als nun wider alles Erwarten Rabbiner Mayersohn dennoch im Saale erschien, spielten sich unbeschreibliche Szenen ab. Ein altbewährtes Vorstandsmitglied, welches auch Kultusvorsteher ist, stürzte auf das Präsidium los, erhob mit lauter Stimme Protest gegen das Vorgehen Dr. Sterns und forderte die Entfernung Mayersohns. Die empörten Gastgeber schlossen sich ihm an und unter ungeheurem Aufsehen wurde die Szene damit abgeschlossen, daß der Vizepräsident der Kuitusgemeinde, Dr. K o ii n, durch den Saal auf Rabbiner Maversohn zuging und ihn unter Einreden aus dem Saale geleitete. Der Eindruck war fürchterlich und die Festesstimmung zerstört. — So ist eine hochverdiente Körperschaft um ihre wohlverdiente Festfreude gebracht worden. Sie hat dies einzig und allein dem Präsidenten Dr. Stern zu danken. Dr. Stern schützt den Rabbiner Alayersohn. Die schweren Anklagen, welche gegen diesen Mann erhoben werden, stellt er als böswillige Atanöver der Zionisten hin. Er verhindert, wie wir schon wiederholt geschildert haben, jede ordentliche Untersuchung. Nun wollte er gar eine hochangesehene nichtzionistische Körperschaft zwingen, den AAann, welchen unsere Vertreter im Kultusvorstande des gröbsten Amtsmißbrauches beschuldigen, durch Einladung und öffentliche Ehrung reinzuwaschen. Aber diesmal ist der Streich Dr. Sterns fehlgegangen. Der öffentliche Unwille war stärker als er. Was ein .Triumph Dr. Sterns und seines Schützlings Mayersohn werden sollte, wurde zur beschämendsten Niederlage. Die wohlanständigen N ichtzionisten haben sich gegen dieses Vorgehen gewendet und jetzt wird es sehr schwer sein, die Mayersohn-Atfäre als zionistisches Ränkespiel hinzustellen. Nicht einmal der große Künstler Dr. Stern wird das zustande bringen. Der Vorfall ist die beste Illustration dafür, wie Dr. Stern als Präsident die Würde der Wiener Kultusgemeinde zu wahren weiß. Rundschau. Die „Arbeiter-Zeitung“ als antisemitisches Organ. Die sozialdemokratische „Arbeiter-Zeitung“, welche vom jüdischen Renegaten Austerlitz redigiert wird, leistet sich, seit eben dieser Herr ihr Leiter geworden ist, in fast jeder Nummer wüste Anrempelungen der Juden. Wir haben schon des öfteren Gelegenheit genommen, auf dieses widerwärtige Gehaben hinzuweisen.

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