Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 8 (1914)
- Issue
- 11 (13.3.1914)
- Date
- 1914-03-13
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 11 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 5 gen waren, sich ins Ghetto zurückzuziehen und dem Geldgeschäfte zu widmen, das noch gilden- und zunfifrei war. Trotz dieser Beschränkungen hat ein Teil der jüdischen Handwerker seinen Beruf weiter ausgeübt, um nur die eigenen Bedürfnisse und die ihrer Volksgenossen befriedigen zu können, bis in die späteren Jahrhunderte hinein. Nach der französischen Revolution ist eine neue AeFa für den Mittelstand auf der ganzen Welt entstanden, somit auch für den Handwerkerstand. Seit der Zeit sind die Juden in die Zünfte als gleichberechtigte Mitglieder teilweise aufgenommen worden, was zur fortschreitenden Entwicklung des jüdischen Handwerkerstandes in allen Ländern führte. Von nun an beginnt die Entwicklung des jüdischen Handwerkerstandes mit der des nichtjüdischen, die bis in die letzten Jahrzehnte des XIX. Jahrhunderts gemeinsam erfolgte, ln neuerer Zeit wurde sie aber in andere Bahnen gelenkt, weil der jüdische Handwerker durch die Entwicklung der modernen Industrie und Technik, wie auch schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse in den einzelnen Ländern viel mehr zu leiden hatte, als der nichtjüdische. Um die Lage des jüdischen Handwerkers zu verstehen, werde ich mir erlauben, ganz kurz die Entwicklung des Handwerkerstandes im allgemeinen zu charakterisieren. Ich habe erwähnt, daß das gesamte Handwerk in Zünften organisiert war, deren Ziele wirtschaftlicher und kultureller Natur waren. Sie waren die offiziellen Vertreter des Handwerkerstandes dem Staate gegenüber und hatten das Recht, das Lehrlingswesen zu überwachen und Befähigungsnachweise zu erteilen. Mit der Entwicklung der modernen Technik und Industrie ist eine Wendung eingetreten und der größte Teil handwerksmäßig betriebener Gewerbe wurde durch den maschinellen Betrieb ersetzt. Viele Handwerker gaben ihren Beruf als selbständige Meister auf und gingen in die Fabriken als Lohnarbeiter und Werkmeister. Dieser Uebergang zur neuen Produktion führte zur Proletarisierung der Handwerker und allmählich zum Verfall des Standes. Die Fabriksproduktion hatte nachteilig auf die Qualität der Erzeugnisse ausgeübt, denn ihr ist die Quantität und nicht die Qualität das Wichtigste. Dies führte auch die Verschlechterung des Geschmacks herbei, wie auch, daß auf den Warenmarkt nur schlechte und billige Fabrikserzeugnisse gebracht wurden. Die Handwerksorganisationen waren zu schwach, um mit den kapitalskräftigen und mit den großen Maschinen und billigen Arbeitskräften ausgerüsteten Fabriken den Kampf aufzunehmen, da sie weder Geld, noch Stütze seitens der offiziellen Körperschaften hatten. Erst Mitte des XIX. Jahrhunderts wurde eine neue kulturelle Strömung in England inauguriert, die sich hauptsächlich gegen die verschlechterte Fabriksarbeit richtete und an deren Stelle als Forderung aufstellte: „Rückkehr zum Handwerk“, bei dem sich die Individualität des Schaffenden ausdrückt und „Durchgeistigung menschlicher Arbeit“, was auch zur Verfeinerung des Geschmacks führen würde. Die Vertreter dieser Idee waren der berühmte Aesthetiker John Ruskin als Theoretiker und William Morris als Praktiker. Ihr Losungswort war: Qualität und nicht Quantität! Das Handwerk soll nicht seinen Ausdruck in der Massenerzeugung, sondern in der Qualitätsproduktion finden. Auf Grund dieser Idee schlossen sich eine ganze Reihe von jungen Künstlern, Ingenieuren, Schriftstellern und Gewerbetreibenden zu einer gemeinsamen Organisation zusammen, die sich die Hebung des Handwerks in geistiger und wirtschaftlicher Beziehung zum Ziele setzte. Ihre Tätigkeit beruhte hauptsächlich auf der sozialen Erziehung. Die gegründeten Gewerbeschulen aller Art, veranstalteten populäre Vorträge, errichteten Fortbildungskurse für Handwerker, gaben Zeitschriften heraus, veranstalteten Handwerkerausstellungen und riefen wirtschaftliche Institutionen, wie Produktiv-, Ein- und Verkaufs- und Kreditgenossertschafien ins Leben. Dies führte zur Erneuerung des Handwerkerstandes in England. Diese Idee hatte einen starken Widerhall ia Deutschland gefunden, wo sich das Handwerk, infolge der Industrialisierung in demselben traurigen Zustande wie in England befand. Es führte auch hier zur Reorganisation des gesamten Handwerks, mit ähnlichen Zielen und Aufgaben wie in England. Man gründete Handwerker-, Fach- und wirtschaftliche Organisationen, wie: Deutscher Werkbund, Dürerbund, deren Ziele dieDurchgeistigung deutscher Arbeit waren. An der Spitze dieser Bewegung stehen berühmte Männer Deutschlands, wie Hermann Nauthesius, Peter Behrens, Sdraltze- Naumburg und andere. Wie fruchtbringend diese Ideen waren, zeigen uns jetzt die alljährlich in verschiedenen Städten Deutschlands stattfindenden Handwerkerausstellungen, wie die Baufachausstellung in Leipzig, als internationale stattgefundene und die Jahrhundertfeierausstellung in Breslau, wo wir die Arbeiten des deutschen Handwerks bewundern können. Die Idee des „Deutschen Werkbundes“ hatte einen großen Anklang auch bei uns in Oesterreichischer Werkbund“ mit denselben Zielen wie in Deutschland, gegründet wurde. Es haben sich ihm eine große Reihe hervorragender Männer des Wissens und der Praxis angeschlossen um das österreichische Gewerbe geistig und wirtschaftlich zu heben. Diese Organisation erfreut sich der besonderen Unterstützung seitens des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, des k. k. Gewerbeförderungsamtes und des k. k. Museums für Kunst und Industrie. Die deutschen Handwerkerausstellungen in Mistelbach, N.-Oe. und Komotau, Böhmen im Sommer 1913 zeigten, wie man den Handwerkerstand auf eine höhere kultürelle und wirtschaftliche Stufe bringen kann!, wenn man die richtigen Erziehungsmittel anwendet. In Oesterreich muß es dazu kommen den Werkbundgedanken auf nationaler Basis zu organisieren, denn Oesterreich ist ein Nationalitätenstaat. Es wurde auch schon seitens des Oesterreichischen Werkbundes teilweise mit einer nationalen Gliederung im Rahmen des Werkbundes begonnen. Wir Juden müssen nun doppelt rasch eingreit'en, um nicht später das Versäumte bereuen zu müssen. Es liegt nicht in meiner Absicht in diesem Artikel die Idee des Werkbundes genau zu schildern, ich hatte nur die Absicht, zu beweisen, wie wenig Verständnis für kulturell-soziale Probleme wir Juden haben, wie oft wir es versäumen, jüdische Kräfte zu fördern und zur Mitarbeit an unserem Volkswerke heranzuziehen. Im Folgerartikel werde ich auf das eigentliche Thema übergehen und „Ueber die Lage des jüdischen Handwerkers in Galizien“, spre- Feuilleton. Rus Dem jüNfthen Reden. Jüdisches Lu christlichen Lehen. Zu der Frage, inwieweit jüdische Elemente in das Leben der christlichen Kirche übergegangen sind, hat jüngst Prof. D. Dr. Hoennicke (der schon 1908 ein interessantes Buch über das Judenchristentum im ersten und zweiten Jahrhundert veröffentlicht hat) in einer Sitzung der „Schlesischen Gesellschalt für Volkskunde“ in Breslau interessante Beiträge geliefert. So ist nach ihm die Bauform der christlichen Basilika durch den Grundriß des jüdischen Tempels beeinflußt, wie die Einteilung in Vorhalle, Schiff und Sanktuarium zeigt; das Wasserbecken hält er (mit Recht?) für eine Nachbildung des im salomonischen Tempel vorhandenen Beckens. Als Vorbild für die Priestertracht, die starke Wandlungen durchgemacht hat, ist wahrscheinlich nicht die heidnische, sondern die jüdische Priesterkleidung anzusehen. Meßopfer und Abendmahlsfeier sind auf jüdische Brudermahle zurückzuführen; auf das Abendmahl hat die Passahfeier eingewirkt. Die Ordnung des Gottesdienstes (Schriftverlesung, Predigt Gebet), die Woche, ja, anfangs auch die Sitte, die Festtage mit dem Einbruch der Dunkelheit zu beginnen, wurde übernommen. Von den Festen stehen Ostern, Pfingsten, Weihnachten, aber auch Lichtmeß zu jüdischen Festen in Beziehung; auch die Einrichtung des Almosenkastens ist jüdischen Ursprungs. Weniger einleuchtend scheint die Zurückführung der Beichte auf das Sündenbekenntnis, wie es bei den Juden am Versöhnungstage und auf dem Sterbebette üblich ist. Von Interesse dagegen — und von Prof. Hoennicke nicht behandelt — ist die Rückwanderung jüdischer Elemente auf dem Umwege über das Christentum ins Judentum. So ist z. B. die christliche Predigt zweifellos eine Tochter der jüdischen Schrifterklärung, die neben der Schriftverlesung den ältesten Teil des jüdischen Gottesdienstes bildet. Während des Mitteialters verfiel aber dann die Sitte der regelmäßigen Ansprache in den Synagogen und fand erst im 19. Jahrhundert — unter christlichem Einfluß — vielerorts wieder Aufnahme. Aehnlich steht es mit dem geordneten Gemeindegesang, den zunächst das Chri- Kundmachung. Die dreiunddreißigste ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der kais. kön. privilegierten Österreichischen Länderbank findet Mittwoch, den 15. April d. J„ 6 Uhr adends, im Anstaltsgebäude (I. Hohenstaufengasse Nr. 3) statt. Gegenstände der Verhandlung sind: 1. Bericht des Gouverneurs über das abgelaufene Geschärtsjahr. 2. Bericht der Zensoren über die Geschäftsgebarung im Jahre 1913. Die stimmberechtigten Aktionäre (§§ 43,44), welche an der Generalversammlung tci'zunehmen wünschen, werden hiemit eingeladen, ihre Aktien spätestens am 1. April d. J. zu deponieren, und zwar: ln Wien bei der k. k. priv. Oesterreichischen Länderbank; in Baden. Bozen, Graz, Innsbruck, Linz, Pilsen, Prag, Reichenberg, Salzburg, Teplitz bei den Filialen, respektive Exposituren der k. k. priv. Oesterreichischen Länderbank; in Berlin bei der Deutschen Bank sowie deren Filialen, bei der Dresdner Bank und bei der Nationalbank für Deutschland; in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt bei der Deutschen Etfekten- und Wechselbank, bei der Deutschen Vereinsbank, bei der Dresdner Bank in Frankfurt a. Al; in Stuttgart bei der Württembergischen Verein'bank; in London bei der k. k. priv. Oesterreichischen Länderbank, E. C. 9 Bishopsgate; n Paris bei der Banque Imperiale'Roya'e Privik'giee des Pays Autrichiens, Succursale de Paris, 12 rue du 4 Septembre, unJ bei der Sociftä GSnärale pour favoriser le divoloppeme.it du Cömriferce et de l’Industrie en France, 54 rue de Province; in 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes des Jahres 1913. 4. Bestimmung des Wertes der Anwesenheit imarken für die Verwaltungsräte (§ 36 der Statuten). Lyon bei der Sociiti Lyonnaise de Dipöts, de Comptes-Courants et de Cridit-Industriel. Die Aktien sind, arithmetisch geordnet, in Wien mittels einer einfachen, bei den anderen Eriagsteilen mittels doppelter Konsignation einzureic ten und wird dem Einreicher hierüber eine Empfangsbestätigung ausgefolgt, gegen welche nach abgehaltener Generalversammlung die Aktien zurückgestellt werden. Wünscht ein Aktionär sein Stimmrecht durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär auszuüben, so bat er die betreffende, auf den Namen des gewählten Vertreters lautende Vollmacht auf der Rückseite der Leg t mationskarte auszustellen und eigenhändig zu unterschreiben (§ 45). Ausnahmsweise können jedoch Minderjährige durch ihren Vormund, Kuranden durch ihren Kurator, Frauen durch einen Bevollmächtigten, Handelsgesellschaften durch einen ihrer Firmaführer, Gesellschaften überhaupt durch ein hiezu bevollmächtiges Mitglied, Körperschaft rn, Institute u. dergl. durch einen ihrer (Nachdruck wird nicht honoriert.) j 5. Wahlen in den Verwa;tungsrat (§§ 22, 23 u 25). I 6. Wahl der Zensoren und deren Ei satzmänner für das Jahr 1914 (§ 39) sowie Wertbestimmung der Anwesenheitsmarken für dieselben (§ 42). Vorstände vertreten werden, wenn auch diese Vertreter nicht selbst Aktionäre sind. Wien, am 27. Februar 1914. . K. fe. ppiu. österr. Wep&anft. f43. Die Ges-mtheit der Aktionäre wird durch die stntuig geb Idete Generalversammlung vertreten. In derselben 1 sind jene Aktionäre stimmberechtigt, welche mindestens 14 Tage; vor dem Zusamment retn derselben 25 Aktien nebst C upons [ bei der Gesellschaft oder bei einem anderen von dem Verwali tungsrate zu bestimmenden Institut hinterlegt haben, wogegen i ihnen Legit mationskurt n mit der Angabe der von ihnen vertretenen Aktien und der Z ihl der ihnen gebührenden Stimmen! erfolgt werden. Die Listen der stimmberechtigten Aktionäre mit I der Angabe ihrer Akt en und Stimmcnzahl sveiden denselben auf Verlangen verabfolgt und am Versammlunustische aufgelegt. § 44 Jeder Aktionär ist zu so viel Stimmen berechtigt, wie vielmal er 25 Aktie l vertritt. §46. Dis Stimm echt in der Generalversammlung kann vom Aktionär sowohl persönlich als durch Bevollmächtigung eines anderen st mmbetechtigten Akt oiiürs ausgeübt werden.