Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 8 (1914)
- Issue
- 1 (2.1.1914)
- Date
- 1914-01-02
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG GRRF-Würfel Feinste Rindsuppe An Ausgiebigkeit und Wohlgeschmack ähnlichen Erzeugnissen weit überlegen. Graf-Würfel u. Würze Koscher« Man achte genau auf den .Namen „Graf“ Blau-weiße Zionbleistifte, herausgegeben von der „Wiener Zionistischen Vereinigung“ zugunsten des hebräischen Gymnasium in Jerusalem. Versand in Mindestpackungen von 6 Dutzend zum Preise von K 7.— gegen Vorausbezahlung oder per Nachnahme. Bestellungen an den Schriftführer der Vereinigung, exp. Jakob Korn, Wien, II., Nestroygasse 5. Steuerreformen in der Wiener isr. Kultus gemeinde. Von Dr. Jakob Ehrlich, Mitglied des Wiener isr. Kultusvorstandes. In der Sitzung des Wiener Kultusvorstandes vom 13. v. Mts. wurde auch über die Herabsetzung des Steuerminimums verhandelt Die Debatte endigte mit einem geradezu beschämenden Resultate Das Kultusgemeindestatut setzt im § 96 den höchsten 'Kultussteuersatz mit K 12 000, den niedrigsten mit K20 fest Das Vertreterkollegium legte nun in der letzten Sitzung des Kultusvorstandes den Antrag auf Erhöhung des höchsten Kultussteuersatzes auf K 20 000 vor. Dieser Antrag mußte schon deshalb allgemeine Zustimmung finden, weil auch schon bisher Gemeindeangehörige freiwillig eine Kultussteuer von K 20 000 entrichtet hatten. Man mußte aber auch erwarten, daß das Vertreterkollegium endlich, wenn schon eine Aenderung des § 96 des Statuts' in Diskussion gezogen wird, auch die von der Oeffentlichkeit seit Jahren geforderte Herabsetzung des Steuerminimums Vorschlägen wird. Da das Selbstverständliche aber nicht eingetreten ist, habe ich sofort nach dem Vortrag des Referenten (Herrn Dr. Leopold Kohn) im eigenen Namca und im Namen des Gg. Obering. Stricker den Antrag auf Herabsetzung des Steuerminimums auf zehn Kronen eingebracht und eingehend begründet Der Mindeststeuersatz von zwanzig Kronen findet im Budget der Gemeinde keine Begründung. Die Erfinder dieser köstlichen Bestimmung hatten keine andere Absicht, als den Kreis der Wahlberechtigten nach Möglichkeit einzuschränken. Ein Statut, welches nur solchen Gemeindeangehörigen das Wahlrecht gibt, welche mindestens drei Jahre Kultussteuer gezahlt haben, welches sich durch eine „Kurie der Höherbesteuerten“ auszeichnet, die nicht nur ein Drittel der Mandate besetzt, sondern sich auch überdies eines PJuralitätswahlrechts erfreut, ein Statut, "das noch vor kurzer Zeit jedem mit der Steuer rückständigen Wahlberechtigten das Wahlrecht nahm, wird durch einen Mindeststeuersatz .von zwanzig Kronen aufs harmonischeste ergänzt Es gibt auch tatsächlich auf der ganzen Welt keine Gemeinde mit einer derart hohen Mindeststeuer. Beispielsweise sei angeführt, daß das Steuerminimum in Warschau zwei Rubel, in Czernowitz vier Kronen und in Berlin sechs Mark beträgt. Dieses letzte Beispiel ist besonders lehrreich. Denn die Wiener . Kultusgemeinde nimmt jährlich an Steuern rund 1,5 Mill. Kronen ein, Berlin aber nur etwa eine Million Mark mehr. Berlin verzichtet aber auf die kleinen Leute nicht trotzdem es ihnen hierfür das Wahlrecht einräumen muss. Es ist auch von Interesse festzustellen, daß die Wiener evangelischen Gemeinden — wenn dort die Verhältnisse auch anders liegen — einen Mindestbeitrag von bloß zwei Kronen von ihren Angehörigen einheben. Auch dort sind an die Zahlung des Beitrages Rechte geknüpft Die evangelischen Gemeinden wollen eben den Kreis derjenigen, die sich für die Gemeindeangelegenheiten interessieren, möglichst erweitern und setzen deshalb den Mindestbeitrag auf einen so niedrigen Betrag herab. Ganz anders bei uns! Dort soll der Kreis derjenigen, die in Gemeindeangelegeiiheiten .-ein Wort dreinzureden haben, möglichst verringert werden, auf welche Weise offenbar der Indifferentismus, ■über welchen sonst bei allen Anlässen bewegliche .Klagen angestimmt werden, bekämpft werden soll 1 BiünmuBü Otto Hugo Welnbers Wien, II., Taborstr. 17 [Hirschenhaus] Jugendschriften, Bilderbücher und Geschenkwerke in reicher Auswahl zu allen Preisen. Antiquariat« Provinzversand. f9 Tanz - Institut^ 2 für distinguierte Kreise 2 |IL, Taborstrasse 20 a. | L Direktion: Jacques Löw. Die P. T. Studierenden sowie Korporationen gemessen Honorarbegünstigungen. J F. SCHÄFIR UHRMACHER Gold-, Silber- und Juwelenwaren - eigene Erzeugung Wien, III, Ungapgasse 55 empfiehlt sein Lager von Uhren, Gold-, Silber- und juwelenwaren zu den i billigsten Preisen. — Die Entgegnung, daß das Statut den Gemeindeangehörigen ermöglicht, freiwillig eine Kultussteuer von zehn Kronen zu bezahlen, ist nicht ernst zu nehmen. Der Begriff einer freiwilligen Steuer enthält schon in sich selbst einen Widerspruch. Die Tätigkeit des Kultusvorstandes ist. auch durchaus nicht geeignet,- die in Betracht kommenden weniger begüterten Volksschichten derart zu begeistern und mitzureißen, daß sie dem Kultusvorstand die Sorge um die Bedeckung der Gemeindebedürfnisse durch freiwillige Beiträge abnehmen sollten. Und dies werden sie umsoweniger tun, als wir uns eines Wahlrechtes erfreuen, welches diesen Schichten einen 'nennenswerten Einfluß auf die Gemeindeverwaltung nicht einräumt Die politische Seite der Angelegenheit ist also ganz klar. Solange man das Wahlrecht an die Bezahlung einer Steuer knüpft, ist es reaktionär und geradezu sündhaft, an dem Steuerminimum von zwanzig Kronen festzuhalten. Aber auch mit Rücksicht auf das Budget der Gemeinde ist die Notwendigkeit der Reform unumgänglich notwendig. Nach annähernden Schätzungen kommen für einen Steuersatz von zehn Kronen etwa 8000 Personen in Betracht, was eine Alehreinnahme von 80 000 Kronen jährlich gewährleistet, durch welchen Betrag das durch, die Gehaltsregulierung derGemeindeangestellten herbeigeführte Mehrerfordernis so ziemlich seine Deckung findet. Es ist bekannt, daß der langjährige Finanz - Referent der Gemeinde, der verstorbene Herr Max Frank, ein Anhänger der Reform war. Und erst vor kurzer Zeit hat sich der Vorsitzende der Schätzungskommission, Herr Gottlieb Bettelheim, ein Mann, der von revolutionären Neigungen frei sein dürfte, für die Reform ausgesprochen. Es lässt sich gegen die Reform ein stichhaltiges Argument nicht Vorbringen. Der Präsident der Kultusgemeinde wendet ein, die Reform würde eine Herabsetzung der Einnahmen zur Folge haben, weil diejenigen . Steuerzahler, welche bisher zwanzig Kronen gezahlt haben, in Zukunft zehn Kronen entrichten würden. Man sollte sich aber durch diese Weissagung, die von der Mehrheit nachgebetet wird, nicht schrecken lassen. . Wenn man davon absieht, daß es unter denjenigen, welche bisher zwanzig Kronen Kultussteuer gezahlt haben, zweifellos auch solche gibt, für welche diese Steuer zu hoch ist und denen also die Herabsetzung der Steuer zu wünschen ist, wird die Voraussage des Herrn Dr. Stern nicht in Erfüllung gehen. Er sollte überhaupt mit seinen Prophezeiungen vorsichtiger sein. Als man die Abschaffung der Bestimmung des Statuts verlangte, welche dem mit der Steuer Rückständigen das Wahlrecht nahm, behauptete er, daß die Beseitigung dieser Maßregel die Steuereinnahmen ungünstig beeinflussen werde, bis man ihm nachwies, daß die Steuereingänge im. Wahljahr 1910 um 21.000 K hinter den Eingängen des Jahres 1911, in welchem keine Wahl stattfand, zurückgeblieben sind.' Die schrecklichen Dinge, die er für den Fall der Annahme des zionistischen N'r. 1 Antrages auf Anordnung einer Konkurrenz für die Pläne des Kinderspitales prophezeite, sind glücklicherweise auch nicht eingetreten. Doch hiervon will ich schweigen, denn diese seine Wunde ist noch zu frisch. Es ist selbstverständlich, daß Gg. Stricker meine in der Sitzung" vorgebrachten Ausführungen, die in dem Vorstehenden ’ auszugsweise sinngemäß wiedergegeben sind, aufs tatkräftigste unterstützt und ergänzt hat. Es fanden sich aber auch andere Mitglieder des Kultusvorstandes, welche für diese Reform eintraten. _Es_\varen dies die Herren kaiserlicher Rat Weil, Brod und Professor Ehrmann. Bezeichnend ist, daß eigentlich niemand die Reform bedingungslos ablehnte, und daß die wenigen Mitglieder des Kultusvorstandes, welche es überhaupt für notwendig fanden, sich zu dieser wichtigen Frage zu äußern, sich mit Vergnügen auf die Erklärung des Vize-Präsidenten Dr. Gustav Kohn stürzten, daß' die Angelegenheit „in einem späteren Zeitpunkt zur Diskussion kommen werde.“ Aber auch sonst machte die Debatte einen recht deprimierenden Eindruck. Herr Dr. Engel nannte die Reform einen „Sprung ins Ungewisse“. Ich glaube, daß der Gegenstand in der öffentlichen Diskussion schon lange genug auf der Tagesordnung ist und daß das Studium dieser Frage nicht mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verbunden ist; über diese Frage sollte sich also wohl schon jedes Mitglied des Kultusvorstandes seine Meinung gebildet haben. Herr Dr. Engel war immerhin wenigstens konsequent, als er den Antrag stellte, die Mindeststeuer von zehn Kronen sei probeweise für zwei Jahre zu beschließen. Aber selbst diesen Antrag zog er dann — ohne jede Begründung — zurück. Ein billiges Heldentum erwarb sich Herr Dr. Schreiber. Er erklärte, er habe wohl Ursache, für diese volkstümliche Forderung zu stimmen, da sein Mandat in einem Jahre ablaufe, er könne aber trotzdem nicht gegen seine Ueberzeugung handeln. Herr Dr. Schreiber, der Lorbeer Ihrer Ueberzeugungstreue ist wohlfeil wie Brombeerenl Solange wir eine Wahlordnung besitzen, die an Rückständigkeit auf der ganzen Welt nicht ihresgleichen findet, ist man in der Nähe des Kultusgemeindepräsidiums noch immer recht gut geborgen. Das Resultat der Abstimmung war, daß unser Antrag mit allen gegen fünf Stimmen (unsere zwei Stimmen, ferner Brod, Ehrmann, Weil) abgelehnt wurde. Diese Abstimmung läßt sich durch sachliche Gründe nicht erklären; sie findet ihre Erklärung in den trostlosen Verhältnissen im Kultusvorstand selbst. Im Vertreterkollegium, dessen Kompetenz sehr umfangreich ist und welches überdies in den Sommer- - ferien, die im Kultusvorstand etwa vier bis fünf Monate dauern, unbeschränkt herrscht, gilt ausschließlich der Wille des Präsidenten Dr. Stern. Vom Vertreterkollegium ist also nichts zu erwarten. Es wird jeder freisinnigeren Regung den starrsten Widerstand entgegensetzen; dies wird sich wieder bei der Verhandlung der Wahlreform zeigen, die wir sehr bald auf die Tagesordnung bringen werden; Im Kultusvorstand selbst aber ist es Tradition, die vom Vertreterkollegium vorbereiteten Beschlüsse kritiklos zu genehmigen. Im Kultusvorstand herrscht nämlich die nunmehr schon zu einer Art Aberglauben verdichtete Ansicht, es sei gegen den Willen des Präsidenten nichts durchzusetzen. Und so bedeutet hauptsächlich die Persönlichkeit des Präsidenten das größte Hindernis für eine freie Entwicklung der Gemeinde. Die Deutsche Mensa Academica in Wien. Am 28. November v. J. fand im Wiener Gemeinderat anläßlich der Subventionierung des Vereines „Deutsche Mensa Academica“ eine große Debatte-Statt. Gemeinderat Gussenbauer, der Vizepräsident des eben genannten Vereines, befürwortete die Erhöhung der Subvention auf K- 2000.—, indem er ausführte: „Die Unterstützungs¬ und Wohlfahrtsvereine der Wiener Universität kommen der deutschen Studentenschaft nicht in jenem Maße zugute, wie den Slawen und fremden Elementen, und dazu kommt noch, daß. die Wiener Universität eine Verjudung aufweist, die geradezu erschreckend ist.“ An einer. anderen Stelle dieser Rede (Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 96. pag. 3242) sagt Gussenbauer: „Darum ist es unsere nationale Pflicht, dafür zu sorgen, daß die deutschen Studenten von uns in entsprechender Weise unterstützt werden.“