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Jüdische Zeitung · 1913-01-10 · 2 (10.1.1913) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
7 (1913)
Issue
2 (10.1.1913)
Date
1913-01-10
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 2 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 3 cherlichkeit ausgesetzt bleibt, greifen wir zu den altüberkommenen, .altehrwürdigen, jüdischen Symbolen. Und wenn man uns einwirft, daß diese Symbole religiösen Charakter tragen und daß wir uns dadurch der religiösen Idee unwillkürlich anpassen, uns ihr — meist heuchlerisch — unterwerfen, erwidern wir: So viel ist uns denn doch vom historischen Judentum bekannt, daß es im Laufe der Jahrtausende seinen Charakter wiederholt geändert hat, indem — bei ständiger gegenseitiger Beeinflussung — bald die religiöse, bald die nationale Idee überwog; hiebei galt uns. Zionisten seit Mathias Achers „Modernes Judentum“ das Nationale stets als das Primäre, denn „Im Anfang war das Volk.“ Es ist demnach von vornherein ein aussichtsvolles Beginnen, in den jüdischen Symbolen, Festen und Bräuchen — nach dem Vorwiegen einer mehr religiösen Epoche — den nationalen Gehalt wieder zu beleben. Es ist allerdings möglich, ja höchstwahrscheinlich, daß mit dem Anklingen der nationalen Saite unwillkürlich der religiöse Ton mitschwingt, doch damit wäre nur der Beweis erbracht, daß die Religiosität auf der Domäne des Gefühles liegt und es darum keine Schande ist, sich 'diesem Gefühl — ohne Rücksicht auf Einwände des Verstandes — hinzugeben. Nun will Böhm den Versuch des zionistischen „Reformjudentums“, die jüdisch-historischen Feste in nationalem Sinne auszulegen, am Beispiel von Purim, „diesem echten Ghetto- und Golusfest“, als Selbsttäuschung und darum als praktisch schon gescheitert dartun. Hat aber jemals ein Zionist eine Purimrede gehalten, ohne zu sagen: „Uns ist Purim nicht das Fest der schönen Esther, die Gnade in den Augen des Despoten fand“, usw., nein, uns ist es das Fest des aufrechten, klugen und entschlossenen Mardochai und jener Esther, die ihr Leben um ihr Volk wagte, es ist uns das Fest jüdischer Solidarität, die noch heute nach 2000 Jahren des im fernen Persien gefährdeten Volksteiles mitfühlend gedenkt — —“ Doch warum zog Böhm gerade das fernerliegende Beispiel von . Purim heran, da doch Chanuka, das zionistische Hauptfest, handgreiflich lehrt, wie leicht sich die nationale Interpretation erweist. Aus dem uns in der Schule gelehrten Lichterweihfest mit seinem Gotteswunder vom Oelkrüglein, das acht Tage das heilige Feuer am Tempelaltar nährte, ist in wenigen Jahren das — selbst von Nichtzionisten — als solches empfundene Fest der nationalen Selbstbefreiung, das Fest der Makkabäer geworden, welche am Sabbath die Waffen gegen den Landesfeind schwangen, statt nach dem Willen der frommen Assidäer untätig auf Gottes Hilfe zu warten. Hat doch kein Geringerer als H e r z 1 zur Weihe der Makkabäerfeier die „M e,n o r a h“ geschrieben und Kleines Feuilleton. Ein russischer Riesenprozess gegen das Wohnrecht der Juden. Aus Moskau, vom 3. d. M., meldet der Telegraph : Das Bezirksgericht fällte heute das Urteil in einem seit Monaten dauernden Prozeß gegen 2S0 Juden, die beschuldigt waren, sich durch Bestechung gefälschte Zeugnisse über Vorarbeiten zum Zahnärzteexamen verschafft zu haben, um dadurch das Recht zu erlangen, außerhalb der Ansiedlungszone zu wohnen. 79 Angeklagte wurden freigesprochen, die übrigen zu einjähriger Kerkerhaft verurteilt. Für die Mehrzahl der Verurteilten will das Gericht bei dem Kaiser um Strafmilderung bitten. Neun Aerzte und Beamte wurden zu Kerkerhaft von ein bis drei Jahren verurteilt. Nach den russischen Gesetzen gibt die Erlangung akademischer Grade den Juden das Recht, ihren Wohnsitz überall im Reiche zu wählen. Das erklärt den ungeheuren Andrang der Juden in die Hochschulen, aber auch die Versuche, sich auf Schleichwegen die ersehnte Frjjheit zu verschaffen. Das Diplom eines Zahnarztes war bis vor einigen Jahren verhältnismäßig leicht zu erreichen, wenn der Bewerber eine dreijährige Heilgehilfentätigkeit bei einem staatlich geprüften Zahnarzt nachweisen könnte. so diesem Kultgegenstand, diesem religiösen Wunderlämpchen, den unvergänglichen nationalen Stempel aufgeprägt. Böhm will das „zionistische Reformjudentum“ ins Unrecht setzen, indem er ihm als allein oder zunächst maßgebend „das taktische M o t i v“ zuschiebt, mit den großen Massen des religiös gesinnten Judentums in Fühlung zu bleiben und sich gutzustellen. Darauf sei erwidert, daß uns vor allem• starke Gefühlsantriebe leiten, doch wir verleugnen auch eine Taktik nicht, die unseren Grundsätzen in keiner Weise widersprictft. Diese Taktik, an gegebenen Formen festzuhalten, und mochten sie ihren Inhalt auch noch so oft ändern, haben die stärksten und tüchtigsten Völker, wie Römer und Briten, uns gelehrt. Und selbst das die Heidenwelt inhaltlich erneuernde, revolutionäre Christentum, war klug genug, auszusprechen, heidnische Bräuche, welche dem Volke lieb geworden waren, zu rezipieren. Bleibt noch die von Böhm aufgeworfene Frage, welche jüdisch-historischen Bräuche denn als national verbindlich rezipiert werden sollen, und wo hiebei die Grenze zu ziehen sei. Mir scheint es nicht am Platze, daß zionistische Parteitage diesfalls durch Beschlüsse eine Auswahl treffen; die Umgestaltung wird sich allmählich selbst und je nach der Stärke jüdischer Ueberlieferung da und dort, sowie nach der historisch-romantischen Veranlagung und der Opferwilligkeit der einzelnen Zionisten verschieden gestalten. Viele von ihnen mögen auch — ohne relegiös zu sein und ohne dies einen Moment zu verleugnen — alle religiösen Bräuche in der Uebergangszeit des Golus als nationalerhaltend und darum für sich verpflichtend erachten. Hut ab vor solchen „Muckern“! Doch der eine Grundsatz soll allgemein gelten, daß Bräuche, welche in irgend einer Gegend von der überwiegenden Mehrheit der dortigen Juden, also auch von den bewußt Irreligiösen geübt werden und sich dadurch als zumindest latent-national darstellen und jedenfalls national zusammenfassend wirken, auch für jeden Nationaljutien verpflichtend sein müssen. Um ein Beispiel zu wählen, verweise ich da auf den Brauch der Beschneidung, welche selbst in der so irreligiös gesinnten Wiener Judenschaft an etwa 99°,« aller Knaben vollzogen wird. Wird Böhms Kulturkämpfertum zu solch klärendem Beschlüsse führen, dann soll es recht sein! Dr. Egon Zweig. 0 Kaufet nur;bei unseren 0 0 Inserenten. 0 Einige Zahnärzte verkauften an Juden derartige Bescheinigungen und ließen sich dafür 50 bis 100 Rubel bezahlen. Die Sanitätsbeamten und die Polizei scheinen nicht nur ein Auge zugedrückt zu haben; die'Judengesetze bildeh für die Polizei eine der größten Einnahmequellen, da die den höheren Klassen angehörenden Juden vielfach geradezu gezwungen sind, das Gesetz zu umgehen, was zu bestimmten Tarifsätzen fast überall möglich ist. In gewissen Gouvernements haben sich die Juden sogar zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen, die für die fortlaufende JDuldung solcher Uebertretungen den Beamten, bis hinauf zum Vizegouverneur, feste Jahresgehälter aussetzt. Diese Verhältnisse hat der russische Schriftsteller Peter Aschewski zu Beginn des oben erwähnten Moskauer Prozesses in einer herben Satire, die im „Rußkoje Slowo“ erschienen ist, beleuchtet. Sie gibt den treffendsten Kommentar zu dem furchtbaren Urteil, das 201 Menschen für ein von ihnen erzwungenes Vergehen auf ein Jahr in den Kerker schickt und sef deshalb in der Uebersetzung unseres Petersburger W. W.-Korrespondenten hier wiedergegeben. Aschewski schreibt: „Wenn man sagt: „Gestern begannen die Verhandlungen des Riesenprozesses der Zahnärzte, der sich einige Monate hinzuziehen verspricht“ „so ist das ungenau. Ungenau in drei Punkten. Zunächst begann 'der Prozeß nicht gestern oder vor-drei Tagen. Er wird schon mehr als dreißig Jahre verhandelt. Seit dem Tage der Einführung des „Ansiedlungsbezirkes“. Zwei¬ Sitzung des Wiener Ruliusuoritandes. Am 5. d. M. fand die konstituierende Sitzung des Wiener Kultusvorstandes statt. Sie wurde von Herrn Dr. Alfred Stern als Alterspräsident eröffnet. Der erste Punkt der Tagesordnung war die Wahl des Präsidiums. Zum Präsidenten wurde Herr Dr. Alfred Stern, zu Vizepräsidenten wurden die Herren Dr. Gustav Kohn und Hofrat Rappaport wiedergewählt. Unsere Gesinnungsgenossen Oberingenieur Robert Stricker und Hot- und Gerichtsadvokat Dr. Jakob Ehrlich gaben leere Stimmzettel ab. In das Vertreterkollegium wurden die bisherigen Mitglieder wiedergewählt und Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Katzau —■ letzterer gegen den Willen des Präsidenten — neugewählt. Schließlich fanden die Wahlen in die Kommissionen statt. Bei diesen wurde Gg. Stricker in sämtliche Baukommissionen gewählt, Gg. Ehrlich in die Kommissionen für Unterricht und für die Statutenrevision. Präsident Dr. Stern hielt nach seiner Wahl eine Art Programmrede, in welcher er die Aufgaben, die in der nächsten Zeit den Kultusvorstand beschäftigen sollen, erörterte. Er sprach u. a. von der Notwendigkeit der Errichtung eines Gemeindehauses, der immer dringender werdenden Friedhofsfrage, von dem bevorstehenden Bau eines Kinderspitales und dem Neubau des Altersversorgungshauses. Es werde auch Sache des Kultusvorstandes sein, sich der verfolgten Brüder außerhalb unseres Vaterlandes anzunehmen. Gegen dieses Programm ist gewiß nichts einzuwenden, und unsere Gesinnungsgenossen im Kultusvorstand werden bemüht sein, an der Lösung dieser Aufgaben in ruhiger und sachlicher Arbeit mitzuwirken. Sie werden aber auch jener Aufgaben des Kultusvorstandes eingedenk sein, die der Präsident in seiner Programmrede nicht erwähnt hat. Diese -unaufschiebbaren Aufgaben sind: eine radikale Aenderung der Wahlordnung, eine gründliche Reform der Statuten und eine weitgehende Aenderung des Steuersysfems. Schon bei dieser konstituierenden Sitzung, welche ausschließlich von Wahlen ausgefüllt war, und die sich somit bei einer den parlamentarischen Grundsätzen entsprechenden Leitung der Verhandlungen ohne jeden Zwischenfall hätte abspielen müssen, zeigte es sich, daß Herr Dr. Stern offenbar nicht gewohnt ist, die Sitzungen des Vorstandes nach parlamentarischem Brauch zu leiten. Bevor die Wahl der Vertrauensmänner begonnen wurde, meldete sich Gg. Dr. Ehrlich zum Worte, um auf eine von zionistischer Seite in dieser Angelegenheit eingebrachte Eingabe aufmerksam zu machen. Der Präsident verweigerte ihm das Wort mit der Begründung, dab diese Angelegenheit in eine vertrauliche tens ist das durchaus nicht der „Prozeß der Zahnärzte“. Das ist der Prozeß aller durch Ausnahmsgesetze Ausgeschlossenen. Auf der Anklagebank sitzen nicht 280 „ialsche“ Zahnärzte. Hier sitzen mehr als sechs Millionen russische Juden. Drittens verspricht der Prozeß nicht nur Monate, sondern vielleicht noch Jahre zu dauern. Jedenfalls verspricht er sich lange hinzuziehen. Nur eines ist wahr: es ist ein Riesenprozeß“. Die Anklagebank ist in Rußland zum üblichen Hausrat geworden. So wie im bürgerlichen Salon ein Diwan steht. Der ganze Prozeß des russischen Lebens wird sozusagen als Strafprozeß geführt. Und von der Höne schaut auf uns herab der allwissende,' allsehende, allmächtige Staatsanwalt. Für die Juden hat sich die Anklagebank als besonders geeignete Sitzgelegenheit bewährt. Seit sie sich vor dreißig Jahren darauf niederließen, sind sie nicht wieder aufgestanden. Der Jude ist sozusagen mit der Anklagebank aufgewachsen. Und ewiglich sitzt er darauf für ein und dasselbe Vergehen: für das Wohnrecht. Ewiglich hält man ihm ein und dieselbe Frage vor: Bekennst du dich schuldig, im Gebiet des russischen Reiches das Licht der Welt erblickt zu haben? Dieser Inhalt der Anklage ist unveränderlich, es wechselt nur die Redigierung. Diesmal fragt man im Gerichtssaal den Juden: Bekennst du dich schuldig, daß du den Leuten kranke Zähne ausziehen wolltest, ohne dazu gesetzlich ermächtigt zu sein? Und dem Juden bleibt natürlich keine andere Antwort übrig als

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