Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitung · 1911-12-22 · 51 (22.12.1911) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
5 (1911)
Issue
51 (22.12.1911)
Date
1911-12-22
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2438141-2438327-2438378--2770-2442478
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 Nr. 51 JÜDISCHE ZEITUNG Eingreifen des A. K. kommen, so dali dieses Provisorium, wie es bei uns in Oesterreich üblich ist, sich zu einem Defmitivum auswachsen konnte. In Basel haben wir in diesem Jahr in der Weltorganisation prdnung geschaffen und uns ein neues Statut gegeben. Dieses neue Statut greift in stärkerem Maß, als bisher, in die Organisation der Landesverbände ein, und es verlangt im § 76 ausdrücklich die Anpassung der Verfassung der letzteren an das Kongreßstatut. Das Zentralkomitee, das diese Frage vor dem Parteitag beraten mußte, war der Ansicht, daß unsere jetzige Verfassung mit dem neuen Kongreßstatut nicht vereinbar ist. Als Verfasser des jetzt geltenden österreichischen Statutes und als Referent des Kongreßstatuts auf dem X. Kongreß kann ich diese Ansicht ,nur ausdrücklich bestätigen. Das Kongreßstatut kennt nur Landesververbände und Sonderverbände. Die Bildung mehrerer Landesverbände in einem Land ist mit Genehmigung des EAK. im § 3, Abs. 2 — einer im Hinblick auf unsere Verhältnisse geschaffenen Bestimmung — vorgesehen, ln Oesterreich können mit der bereits erfolgten Genehmigung des EAK. drei Landesverbände — Galizien, Bukowina und Westösterreich — bestehen. Diese müssen aber Landesverbände sein: einheitlich gebildete Organisationen, deren Existenz im Kongreßstatute und nicht in Verträgen liegt. Nach dem jetzigen Zustand besteht Westösterreich nicht aus der Gesamtheit der hier lebenden Schekelzahler, .sondern aus drei Korporationen; es gibt — um das Bild aus dem Staatsrecht zu nehmen — heute kein westösterreichisches zionistisches Staats bürgerrecht; sondern nur eines in einem der drei Distrikte. Ein solcher Zustand widerstreitet dem Kongreßstatut. Ich mußte aus den angeführten Gründen schon den Namen ändern: Wir haben es nicht mehr mit einem Verband der drei Distrikte der österr. Landesorganisation zu tun, sondern mit einem neuen einheitlichen Landesverband Westösterreich. Nach dem Kongreßstatut ist die oberste Behörde des Landesverbandes — souverän im Rahmen des Kongreßstatuts — der Deiegiertentag. ' Er setzt souverän das Landesstatut fest und ist in dieser seiner Berechtigung wieder nur durch das Kongreßstatut, keineswegs aber durch staatsrechtliche Ansprüche unterer Organisationen behinr dert. Im jetzigen Statut Westösterreichs aber ist nicht der Parteitag die Instanz, die das Landesstatut souverän festsetzen, kann, sondern die Distrikte sind es. Ohne die Zustimmung aller drei Distrikte kann der Parteitag in wichtigen Fragen das Statut nicht ändern; bezw. er konnte es nicht, bis das Kongreßstatut eine neue Situation schuf. Daraus folgt, daß die betreffende Bestimmung des geltenden westösterreichischen Statuts unvereinbar mit dem Kongreßstatut ist und daher gestrichen werden muß. Und da die Landesorganisationen ihre Rechtsquelle im Kongreßstatut haben, so ist zur Eliminierung dieser Norm aus unserer Verfassung die Zustimmung der drei Di s t r i k t e nicht mehr erforderlich. Dieser Paragraph gilt, weil illegal, schon heute nicht mehr. Er ist daher auch kein Hindernis der ‘Verfassungsänderung. Ist der Landesdelegiertcntag souverän, die unabhängige höchste Instanz, dann muß auch die von ihm gewählte oberste Exekutive, der er seine Befugnisse überträgt, allen anderen Instanzen im Landesverband übergeordnet sein. Würde es nebengeordnete oder übergeordnete Organe geben, die aber ihre Rechts- und Machtquelle nicht im Landesdelegiertentag, sondern in den Organen von Teilorganisationen hätten, so würde damit das Prinzip der Souveränität des Landesdelegiertentages ad absurdum geführt. Die Forderung, daß der Landesvorstand allen anderen Organen übergeordnet sein muß, ist eine logische, durch keinerlei Sopliistik wegzudisputierende notwendige Folge der Norm des § 10 des Kongreßstatutes. Auf diesen aus dem Kongreßstatut sich als notwendige- Folgerungen ergebenden Prinzipien der Souveränität des Parteitages, der Ueberordnung des ZK. und der Einheitlichkeit des Landesverbandes, ist mein Entwurf aufgebaut. Alles andere ist nur Konsequenz dieser Prinzipien, nur Sache der praktischen Ausführung. Eine wirkliche oberste Exekutive muß das Recht haben, wenn sie es für nötig hält, mit den untersten Organisationen, eventuell 'direkt in Verkehr zu treten. Und sie muß das Recht haben, diesen Fall zu bestimmen. Dieses Recht bedeutet aber keineswegs, daß der direkte Verkehr zwischen ZK. in Vereinen -nunmehr zur Regel werden soll. Dieses Recht nur im Falle wirklicher Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit in Anwendung zu bringen, wird eine Forderung praktischer Klugheit und Erfahrung sein. Leute ins ZK. zu wählen, die über diese (praktische Erfahrung und Klugheit verfügen, wird Sache der Delegierten sein. Eine oberste. Leitung mit so erweiterten Befugnissen wird auch einen größeren Aufgaben- und Pflichtenkreis und eine größere Verantwortung haben. Um dem gerecht zu werden, muß sie in der Finanzverwaltung unabhängig von dem guten Willen untergeordneter Zwischeninstanzen sein. Der bisherige Zustand, daß die Distrikts-Komitees alle Gelder einnahmen und nach Wien nur das schickten, was sie entbehren zu können glaubten, entspricht dieser Forderung nicht. ■ Er legt es in die Hand der DK., die Arbeit des ZK. eventuell vollständig lahmzulegen. Deshalb müssen die Gelder beim ZK. einiaufen, und diese gibt den' Distriktsorganisationen den ihnen statutarisch gehörigen Betrag zurück. Eine Verkürzung des Distrikts, eine Zurückbehaltung der Gelder können die Mitglieder des ZK., die aus diesem Distrikt sind, stets leicht verhindern. Im ZK. sitzen die Vertreter der Distrikte, gewählt auf Grund der Präsentation der Distriktstage; das ZK. besteht zu je einem Drittel aus Vertretern je eines Distrikts. Nicht vertreten im ZK. aber können Delegierte der Distriktskomitees sein. Denn eine untergeordnete Exekutive kann nicht in die ihr übergeordnete Exekutive Delegierte mit Sitz und Stimme entsenden. Mit der Bestimmung, daß dieses Recht den Distriktstägen in gewissem Umfang zusteht, ist das Recht der Distrikte auf Vertretung wohl genügend gewahrt. Das Prinzip der Zusammenfassung des ZK. ist unverändert geblieben. Es hat sich bewährt. Wenn wir jetzt vom föderalistischen Prinzip wieder zu einer straffen ■zentralisierten Organisation übergehen wollen, so sind wir noch unendlich weit von jenem Zustand entfernt, der in Oesterreich vor dem Zerfall der gesamtösterr. Organisation gegolten hat. Dieser Fortschritt kommt hauptsächlich in der Zusammensetzung des ZK. zum Ausdruck. An Stelle eines nur aus Wienern bestehenden Landeskomitces leitet die Geschicke des Landesverbandes eine Körperschaft, in der jeder Distrikt gleichmäßig vertreten ist und in jedem Distrikt nach Möglichkeit alle Gegenden. Es ist ausgeschlossen, daß ein Distrikt als solcher das Ucbergewicht im ZK. haben kann; und gegen Zufailsmajorisierungen sind im Statut Kautelen vorgesehen. In dieses ZK. können die Gg. Westösterreichs ihre besten Kräfte entsenden, unbehindert durch jede Rücksicht auf deren Wohnort. Es ist mir nicht verständlich, \varum man dann diesen Besten keine Befugnisse anvertrauensoll, nicht einmal soviel,_wie den dort unter ungünstigeren ” Bedingungen gewählten Distrikts- Komitees. Auf diese Erwägungen und Prinzipien habe ich meinen Entwurf aufgebaut. Dies sind die Fundamente. Das übrige ist wohl zum größten Teil unwichtiges Detail, in dem eine Verständigung möglich ist. Nur eines möchte ich betonen: Die Rechtsautonomic der Distrikte im bisherigen Umfang zu erhalten, ist unzulässig und unmöglich. Die Arbeitsautonomie und die innere Selbstverwaltung der Distrikte nach Möglichkeit zu belassen und auszugestalten, wird ein Erfordernis praktischer Notwendigkeit sein, ausschließlich nach diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. Kein vernünftiges ZK. — und ich muß vom ZT. annehmen, daß er ein vernünftiges ZK. wählt — wird anders handeln und die Zentralisation statt als praktische Frage als solche des dogmatischen Bekenntnisses auffassen. Die Gegnerschaft gegen das Statut kämpft gegen ein Phantom. Ich begreife psychologisch ihren Ursprung; finde, daß alles andere diesem Moment untergeordnet ist; und fürchte daher, daß hier alle Aufklärungsarbeit umsonst ist. Aber wie der Wiener und der Prager Distriktstag so wird wohl auch der Brünner Landesparteitag die praktischen Forderungen aus dem Wust der Schlagworte und aus dem Taumel der aufgeregten Gefühlsmomcnte mit Besonnenheit herauszuheben wissen. Die zionisfisifie Organisation am Scheidewege. (Von einem Teilnehmer am Prerauer Distriktstag-) In unserer raschlebigen Zeit, in welcher das gesamte Parteiwesen in einem steten Wandel begriffen ist, kann naturgemäß auch in der zionistischen Bewegung kein Stillstand eintreten. Die Bedürfnisse des Einzelnen und der Völker wechseln und eine moderne Volksbewegung muß ihnen in jedweder Hinsicht, in Programmen, Taktik und Organisation Genüge leisten, soll sie überhaupt diesen Namen verdienen. Dies gilt im allgemeinen und vom Zionismus insbesondere. Sein Ziel ist die Renaissance des jüdischen Volkes; das Mittel dazu ist einerseits die palästinensische Heimstätte, als Heim für die ■ Juden, welche nicht in ihren jetzigen Wohnorten bleiben können oder wollen und ein jüdisches Kulturzentrum für das gesamte jüdische Volk, andererseits aber auch die jüdische Politik, die kulturelle und wirtschaftliche Arbeit in der Diaspora, zum Zwecke der nationalen Erhaltung der Diasporajuden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Organisation, die alle diese Aufgaben auf ihr Banner schreibt und dieselben nach einer einheitlichen Methode zu verwirklichen strebt. Das ist die Kernfrage des Streites betreffs der „zentralistischen, resp. „föderalistischen“ Organisation der österreichischen Zionisten, welche bereits den Prerauer Distriktstag beschäftigte und die am Brünner Zionistentag entschieden werden soll. Die diesbezüglichen Beschlüsse der Mehrheit des Distriktstages — die auf höchst merkwürdige Weise zustande gebracht wurde und über so wichtige Fragen wie die der jüdischen Politik ohne jede gründliche Erörterung zur Tagesordnung überging, — hat die Organisationsfrage bloß im negativen Sinne gelöst. Ein Aufschub der Neuorganisation bis zum nächsten Zionistentage, also auf ein Jahr oder gar auf zwei Jahre, ist schlechterdings unmöglich und hieße nichts anderes, als den jetzigen vollständig unhaltbaren Zustand in der zionistischen Bewegung mit den steten inneren Kämpfen und Reibungen stabilisieren und so die Leitung und die zionistische Gesamtbewegung zur dauernden Ohnmacht verurteilen. Die Autonomie der Distrikte im besonderen ist ja an und für sich gewiß ein schönes Prinzip; sie darf aber nicht ausarten zur Vernichtung der Einheit der österreichischen Zionisten, zum Landeszentralismus, der im eigenen Kronlande jede freie Meinung vergewaltigt und terrorisiert. Nachdem bereits auf diese Art und Weise Galizien und die Bukowina zum Schaden des Ganzen, sowie der Teile abgetrennt wurde, will man nach diesem angeblich „föderalistischen“ Muster nun auch gegen denwestösterreichischen Zionistentag rebellieren und erklärte in Prerau jeden Beschluß des Zionistentages, vvelcher eine Einschränkung der Autonomie der Distrikte beinhaltet und ohne Zustimmung des mähr. - schles. ‘Dis t r ik t s t ag es zustandekommt, für illegal. Also der Prerauer D i - striktsta-g stellt seine Beschlüsse über den westösterreichischen Z i o n i s t e n t a g. Diese Beschlüsse, genau sowie die Vorgänge vor und während des Distriktstages, wo auf eigenartige Weise Atandate anulliert und von

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.