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Jüdische Zeitung · 1911-03-03 · 9 (3.3.1911) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
5 (1911)
Issue
9 (3.3.1911)
Date
1911-03-03
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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-ir. •. Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG : ' ' ~Ui her prophezeit, daß die Pest kommen werde und ihre Prophezeiung ist in Erfüllung gegangen. Es gibt keine Stadt, in der n i eh t e i n jüdischer Arzt wäre und nicht bereit wäre, für gute Bezahlung Pestbazillen auf der Straße zu zerstreuen. Die Pest wird sich über ganz Rußland ausbreiten, denn so hatte es das Synhedrion der Juden-Freimaurer beschlossen. Lange Zeit haben diese darüber beraten, ob sie sich dieses Mittels bedienen sollen, das schließlich auch den Juden teuer zu stehen kommen könnte, dafür beschlossen sie, die Pest erst sechs Jahre nach dem Kriege über Rußland zu bringen_ Es ist lächerlich und kindisch zu behaupten, daß die Pest sich auf dem gewöhnlichen Wege dadurch verbreite, weil die Leichen haufenweise unbeerdigt auf der Straße liegen blieben und weil die Reinlichkeit zur Zeit des Krieges in der Mandschurei und seitdem viel zu wünschen übrig ließ. Nein und nein! DiePestdeszwanzigsten Jahrhunderts wurde künstlich geschaffen und mit Ab-- sicht haben die Juden zu diesem Zwecke diesen Ort als Pestquelle gewählt, weil sie sicher sind, daß die Epidemie von hier gar bald nach Rußland hinübergreifen werde.“ Ein interessanter Prozess wegen einer rituellen Frage, Wie der „F. Z.“ aus London geschrieben wird, fand dort vor kurzem ein interessanter Ehrenbeleidigungsprozeß statt, der einen vielleicht einzig dastehenden Ausgang fand. Bekanntlich wohnen im Londoner East-End Tausende osteuropäischer Juden — man schätzt ihre Zahl auf 100.000 —, die, an den althergebrachten Gebräuchen und rituellen' Vorschriften festhaltend, natürlich auch nur „koscheres“ Fleisch genießen.- r" ‘ Lieber einen jüdischen Fleischhauer namens Hirsch war nun von einem Beamten der „Boarrd of Schechita“ (Aufsichtsbehörde in Betreff ritueller Angelegenheiten), M y e r s mit Namen, in den jüdischen Journalen „Jewish World“ und „Jewish C h r o n i c 1 e“ Anzeigen veröffentlicht worden, wonach das von jenem verkaufte Fleisch als „unkoscher“ bezeichnet wurde. Es wurde weiters von Myers behauptet, daß das Fleisch zwar nicht gesundheitsschädlich sei, aber den rituellen Vorschriften nicht entspreche. Dieser Vorwurf stützte sich darauf, daß der Fleischhauer Hirsch keine „Konzession“ vom Oberrabbiner (Chiefrabbi) Dr. A d 1 e r besitze. Nun hat bekanntlich ein- Gesetz vom Jahre 1870 eine Anzahl jüdischer Gemeinden zu den „United Synagogues" zusammengefaßt und diesen, nur einen kleinen Teil der in England lebenden Juden bildenden, meist begüterten Gemeinden das Recht erteilt, sich einen „Chiefrabbi“ zu wählen, dessen Würde gegenwärtig Dr. Adler bekleidet. Bei der- Verhandlung nun wurde die unbedingte Autorität des Chiefrabbi angezweifelt. Dr. Adler selbst erklärte, als Zeuge einvernommen, daß er für sich die höchste geistliche Autorität beanspruche, und zwar nicht nur für London, sondern auch für England und das ganze britische Reich. Nun ist zwar nach dem jüdischen Gesetz eine solche, gleichsam päpstliche oder ober-i hirtliche Autorität in Glaubenssachen nicht herkömmlich, doch ermutigen die englischen Gewohnheiten solche Bestrebungen auf Einführung einer Art mosaischer Staatskirche mit einem Primas als Oberhirten an der Spitze. Aber die anderen Rabbiner treten dieser Meinung des Chiefrabbi entgegen und nehmen für sich gleiche Rechte in Anspruch. . Die englische Jury hatte nun die interessante Frage zu entscheiden, ob es dem jüdi- ' sehen Gesetz entspreche, daß nur der von einem bestimmten Rabbiner konzessionierte Fleischhauer „koscheres“ Fleisch verkaufen könne oder nifcht. Der Richter macfite nun die Geschworenen in seinem Resume darauf aufmerksam, daß sie, seiner Meinung nach, ‘nicht nur die ganze Bibel und den Talmud, sondern auch die ganze große Literatur der rabbinisthen Entscheidungen und Kommentare bei der Urteilsfällung zu Rate ziehen müßten. Die aus Christen besetehende Jury erklärte nun, dieser Aufgabe aber nicht gewachsen zu sein uHd so ging — ein wohl seltener Fall — der Gerichtshof, ohne ein Urteil geschöpft zu haben, ^auseinander. 1 Dr. H. R. J. Zur Schänkerfr&ge. Danksagung. Das Unterzeichnete Komitee der Schanker des G o r 1 i c e r Bezirkes bittet um Aufnahme folgender Zeilen: ■ il Wir sind nicht .imstande, allen Vereinen und Einzelpersonen, idie uns verfolgten, entrechteten und brotlos gewordenen Schänkern während unseres Aufenthaltes in Wien anläßlich der Schänkerdemonstration mit Rat und Tat beistanden und uns Trost und Hoffnung spendeten, unseren Dank^darzubieten. Dafür sprechen wir auf diesem ‘ Wege den Herren Abgeordneten B r e i t e r, Dr. Strauche r, Stand und Dr. Mahler, sowie den Herren Doktoren Landau, Zipser, Ehrlich, Peiper, ferner d^n Komiteemitgliedern, Universitätshörern etc. unseren innigsten Dahk aus. Das Görlicer ScMnkerkomitee. Brutale Willkür der Behörden. Zur Illustration des himmelschreienden Unrechtes, das den alten jüdischen Schänkern im Görlicer Bezirk seitens' der maßgebenden Faktoren angetan wurde, mögen - folgende Fakten dienen: a) In der Stadt Gorlice existierten Ende 1910 37 PropinatiOifsBohänken: iiDer Gemeinde-j rat hat über Anfrage der Bezirkshauptmannschaft auf Grund zweier; einstimmig gefaßter Gemeinderatsbeschlüsse beantragt, daß die Zahl der Schänken beizubehalten sei und die Konzessionen an die alten Schänker verliehen werden. Die Statthalterei hat jedoefi für G o r« lice nur 15 Schänken bewilligt. Von diesen wurden 7 Schankrechte, 1 Bierschankrecht und 1 Verschleißfecht ah ganz neue, bisher im Schankberufe nicht tätig gewesene, gut situierte Bewerber verliehen.-: Unter diesen Bewerbern finden sich: 1 Fabrikant und Realitätenbesitzer, 1 Realitätenbesitzer, Schweinehändler, Selcherei- und Spezereiwarenhändler, die Frau eines Steuerbeamten und Realitätenbesitzers, 1 Maurermeister und Realitätenbesitzer, ferner ein kinderloser Fabriksaufseher und Realitätenbesitzer usw, 2 dieser neuen „Schänker“ üben das Schankrecht nicht selbst aus, sondern haben es für schweres Geld an gewesene Schänker verpachtet. b) Im nahegelegenen Glinik maryampolski wurde dem’ bisherigen Schänker, der zirka 70 Jahre alt -ist, 50 Jahre, nach seinem Vater ^und Großvater,; das Schankrecht ausübt und außer seiner Familie noch zwei kranke, großjährige Söhne, sqwie mehrere Waisen nach zwei verstorbenen Kindern zu erhalten hat, die Konzession verweigert, trotzdem sich sowohl die Gemeinde als auch die Schänkerkörporation für ihn;'Verwendete. An seiner Stelle erhielt. ein bisher in einem anderen Bezirke wohnender, hier ganz unbekannter Bewerber, dessen Lokal den behördlichen Anforderungen nicht entspricht, das Schankrecht. c) Im benachbarten S i a r y existierten bis nun zwei Schänker. Inhaber waren eine Witwe und ein sehr schwer kranker (inzwischen verstorbener) Mann, beide mit Kindern reich gesegnet. . Die ihnen entzogenen Konzessionen erhielt ein reicher Bauer,'der, nebenbei bemerkt, Mitglied des Bezirksrates ist. Er übt aber das Gewerbe nicht selbst aus, sondern hat das Schankrecht an die .arme, entrechtete Witwe unter drückenden Bedingungen verpachtet. Nr. 9 Diese .drei Beispiele zeigen zur Genüge, wie schamlos und hartherzig die galizischen Behörden bei Erteilung resp. Verweigerung der Schänkerkonzessionen vorgehen. Eine Jndendebatte im deutschen Reichstag. Im deutschen Reichstag gabs am Montag eine große Judendebatte. Bei der Beratung des Militäretats hatten die. Freisinnigen Beschwerden wegen der Niclitbefördernng von Juden zu Offizieren vorgebracht. Daraufhin hielt der Antisemit Raabe eine von Verunglimpfungen und Verdächtig ngen gegen Juden strotzenden Brandrede. Fast alle Parteien sahen sich veranlaßt, diese Beschimpfungen zurückzuweisen. Der Zentrumsfüijrei Groeber sagte: Herr Raab hat die Gelegenheit benutzt, ohne jeden Grund seinem antisemitischen Herzen Luft zu machen. Diese Verallgemeinerung einzelner Vorkommnisse, diese Art, an Stelle ruhiger Erwägung leidenschaftlichen Haß treten zu lassen, ist jedenfalls nicht geeignet, das ernste Problem zu lösen. Und wie ist es in anderen Ländern? Wir leben doch nicht auf einer isolierten Insel. In der österreich-ungarischen ' Armee sind die Israeliten zu allen Stellungen zugelassen und sind bis in die höchsten vorgedrungen. In Italien, England und Frankreich haben wir die gleichen Erfahrungen. Sind denn bei uns in Deutschland die Israeliten von ganz anderm Holz als dort? Aus den Freiheitskriegen werden 16 jüdische Soldaten mit Namen angeführt, die das Eiserne Kreuz erhalten haben. Wenn das nach 100 Jahren noch möglich war, . festzustellen, so ist das eine Zahl, die man wohl beachten kann. In einer Denkschrift des preußischen Ministers des Innern von 1847 sind alle diese Gesichtspunkte ganz eingehend geprüft, und da wird auf Grund der Berichte der Armeekorps festgestellt, daß die Juden des preußischen Heeres jsich yon andern Soldaten nicht erkennbar unterscheiden. Und wie haben die Juden sich im Deutsch-französischen Feldzug unmittelbar nach Erlaß des Paritätsgese(zes verhalten. Von 4492 jüdischen Soldaten, darunter 117 jüdisch e n Qffiz ie r e n, Haben das Eiserne Kreuz oder aie entsprechende m elitär i s che :: A u s z e i c hnü ng der andern deutschen Bundesstaaten 373 j ü d is.che Soldaten erhalten. (Hört! Hört!) Die sind alle in der Statistik mit vollem Namen aufgeführt. — Daß eine ganz ansehnliche . Zahl jüdischer Soldaten' das Eiserne Kreuz bekommen hat, darauf kommt es mir allein an. Die Tatsache nun, daß durch Jahrzehnte auch nicht ein einziger Jude — im Gegensatz zu Bayern — Offizier geworden ist, daß aber getaufte Juden kein Hindernis gefunden haben, ist mir beweiskräftiger als die einzelnen Beispiele. Abg. Osann (nationalliberal) erklärte: Aus Gründen der Gerechtigkeit müssen wir die gegen unsre jüdischen Mitbürger geschleuderten Angriffe zurückweisen. Herr Raab fiat sich an alte antisemitische Schriften gehalten und den Standpunkt betont, daß die Juden Staatsbürger zweiter Klasse seien. Einer solchen Anschauung in der heutigen Zeit müssen wir entschieden entgegentreten. Das ist nicht nur unser Recht, sondern. auch unsere Pflicht. Auch der Kriegsminister hat sich ja mit aller Entschiedenheit auf den Standpunkt der Verfassung und ’ des Gesetzes gestellt. Er weiß, daß in der Armee antisemitische Tendenzen, vo.rhandn sind, er hat aber auch mit aller Energie darauf hingewiesen, daß er sie mißbilligt und bekämpft, denn für ihn wie für uns ist die Verfassung und die Gesetzgebung die Richtschnur. Der sozialdemokratische Redner bezeichnete die grundsätzliche Fernhaltung der Juden vom Offizierkorps in Preußen als Bruch von Gesetz und Recht. Kriegsminister v. Heeringen: Ich bestätige nochmals ausdrücklich: Antisemitische Regungen sind hie und da im Heere vorhanden gleichgültig, ob bewußt oder unbewußt. Auf ein Volksheer müssen doch, die Gesinnungen, abfärben, die im Volke vorhanden sind, und daß sie da sind, werden Sie doch nach der Rede vom Sonnabend' nicht leugnen. Deshalb ist es ja sehr schwer, dagegen zu arbeiten. Gewiß, ich mißbillige es und ich arbeite an meiner Stelle .dagegen, aber' der Erfolg ist sehr schwer. Der Kriegsminister ließ' durchblicken, daß an dem gegenwärtigen Zustande sich auch in Zukunft nichts ändern werde. Wie ernst jedoch auch die Versicherungen der Parteien von Gerechtigkeitsempfinden und Objektivität gegenüber den Juden zu nehmen sind, ersieht man

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