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Jüdische Zeitung · 1911-02-03 · 5 (3.2.1911) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
5 (1911)
Issue
5 (3.2.1911)
Date
1911-02-03
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG Nr. 5 9".: lä» -; I - r Die Juden unterhalten eigene Schulen, Spitäler, Siechen- und Waisenhäuser, trotzdem das Pflicht des Landesausschusses wäre. Die Juden haben daher das Recht, zu verlangen, daß der Landesausschuß diese Institutionen wenigstens subventioniere.“ . Abg. Stand besprach .weiters, die Angelegenheit der Kultusgemeindeorganisation und die jüdische Emigrationsfrage. „W ir verlange n,“ schloß er, „keine Privilegien, weil wir zu schwach sind; wir verlangen keine Almosen, denn wir sind zu stolz; wir verlangen bloß volle und aufrichtig respektierte Gleichberechtigung.welche uns durch das Gesetz verbürgt' ist. Wir fordern, daß Ihr aufhöret, uns zu verfolgen und zu unterdrücken. Sollte die Enquete nur das eine Resultat zeitigen, daß uns die Regierungskreise als gleichberechtigt betrachten, so hätte sie ihre Aufgabe erfüllt.“ Ums liebe Vieh! Die „Scliächtfrage“ im deutschen Reichstage. In der „Schächtfrage“ können sich die Antisemiten am ungestörtesten austoben. Ihre freisinnigen Gegner, sowohl jüdische als nichtjüdische, haben immer wenig Lust und Liebe gezeigt, in die Diskussion einzugreifen, wenn die Antisemiten das bei den Juden geübte „tierquälerische, grausame, blutriinstige* Töten der Schlachttiere durch den Halsschnitt auf die Tagesordnung brachten und nach polizeilichen Verboten schrieen Scheu drücken sich alle Fortschrittsmänner um die Frage herum. Wir haben es erst kürzlich erlebt, daß im niederösterreichischen Landtage der Sozialdemokrat es ablehnte, in die Debatte einzutreten und den Christlichsozialen das Feld räumte. Man kann sagen, daß es direkt freisinnige Mode geworden ist, eine Stellungnahme in der Schachtfrage abzulehnen, schon das bloße Erwägen der Gründe für und wider diesen „mittelalterlichen Gebrauch orthodoxer Juden“ als kompromittierend anzusehen. Man muß ein solches Vorgehen als feig und ungerecht bezeichnen. Für eine große Anzahl von jüdischen Staatsbürgern ist diese Angelegenheit von größter Wichtigkeit, sie ist ihnen eine Herzensfrage. Aus einer puren Laune heraus, nur um sie zu chikanieren, bedroht man sie fortwährend in ihrem Rechte und will ihnen verbieten, nach -ihrem Ritus zu leben. Unter dem Schlagworte »Schutz dem lieben Vieh“ will man ihnen weh tun und unsere freisinnigen Helden lassen sich durch eine so dumme Phrase einschüchtem. Haben denn die Herren Antisemiten das Recht sich als Anwälte der leidenden Tierwelt aufzuspielen? Welches ist die brutalste, feigste und gemeinste Tierquälerei? Die Jagd! Wo finden wir die eifrigsten Anhänger des »edlen“ Waidwerkes, die mit dem größten Vergnügen wehrlose Kreaturen zu Tode hetzen, mit Kugel und Fangmesser zerfleischen? In den Kreisen derselben Antisemiten, der feudalen Junker und frommen Spießer, die den Ochsen und das Kalb vor dem grausamen, jüdischen Schlächter schützen wollen! Es handelt sich hier um ein Recht Und wenn ein Recht bedroht wird, so hat sowohl der arische Fortschrittsmann als auch der jüdische^ auch wenn er schon längst nicht mehr nach dem Ritus lebt, die Pflicht zu prüfen und für die gerechte Sache einzutreten Auch wenn sie ihn noch so „unmodern“ anmutet. Wissenschaftliche Autoritäten haben entschieden, daß das Schächten nach jüdischem Ritus nicht als inhuman, nicht als tierquälerisch bezeichnet werden kann. Jeder moderne Mensch kann sich diesem Urteil fügen, auch wenn antisemitische Krautjunker und Greisler das Gegenteil behaupten. * ♦ * Die reichsdeutsche Regierung hatte am 12. März 1909 eine Novelle zum Strafgesetzbuch beim Reichstage eingebracht, deren Bestimmungen teilweise der jüdischen Schlachtmethode gefährlich werden konnten. Durch die Paragraphen 145 b und 335 [Ziffer 13] können nämlich Tierquälerei in schärferem Maße wie bisher bestraft werden. Die Gefahr lag nun nahe, daß übereifrige Behörden auch das Schächten als Tierquälerei verbieten oder doch dessen Ausübung bestrafen könnten. Darum wandten sich der „Verband der Deutschen Juden“ und die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums in Deutschland“ ah den Reichstag mit Petitionen, in denen sie auf diese, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Möglichkeit hinwiesen. Als Folge davon beantragte nun der Zentrumsabgeordnete Landrichter Gröber in der Kommission folgenden Zusatz zu § 360: § 360; 3 c „Landesrechtliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschaft über das Schächten von Tieren eingreifen, sind unzulässig.“ In der Kommission haben das Zentrum, die Nationalliberalen, die Freisinnigen und die Sozialdemokraten geschlossen dafür gestimmt, daß die rituelle Schlachtmethode überhaupt nicht unter den Begriff der Tierquälerei falle. Aus dem Referate, welches der Antragsteller Gröber vor dem Plenum hielt, seien nachstehend einige Stellen angeführt: Meine Herren, bei der Behandlung solcher religiöser Vorschriften oder Gebräuche — ich mache keinen Unterschied — da muß man, glaube ich, mit vollem Recht besondere’ Vorsicht üben und nicht ohne die allerzwingendsten Gründe in die, Gewissensverhältnisse eines Teiles unserer deutschen Staatsbürger hineinregieren wollen. {Sehr richtig! in der Mitte.] Was -sgeht das did* Angehörigen eines anderen Glaubensbekenntnisses schließlich an, ob jemand sich seine Fleischkost auf die eine oder auf die andere Weise tverschafft, wenn nicht — das anerkenne ich — etwa zwingende sittliche yorschriften verletzt würden! Das ist ja schließlich die Kernfrage. Da behaupte ich nun, daß so gut wie in den früheren Verhandlungen': auch heute gesagt werden muß: es kann' nicht wissenschaftlich festgestellt werden, daß das Schächten eine inhumane, eine grausame, dem menschlichen Gefühl absolut widersprechende Tötungsweise sei. Aus den zahlreichen Gutachten, die wir in früheren Jahren und neuerdings bekommen haben, möchte ich deshalb eine Anzahl Aeußerungen mitteilen über die Dauer des Bewußtseins der Tiere nach dem Schächtschnitt bis zur. Empfindungslosigkeit der Tiere, und zwarAeußerungen von Professoren und anderen wissenschaftlich hochgestellten Männern: Hoppe- Seyler-Straßburg sagt: Das Bewußtsein nach vollzogenem Schächtschnitt dauert „ein paar Sekunden“. Hermann-Königsberg: „In den ersten Sekunden nach dem Schnitt“ tritt schon Be-, wußtlosigkeit ein. Hensen-Kiel: 3 bis 5 Sekunden. Koester-Bonn: Sofort, sicher nach Sekunden. Preyer-Jena: Nach 5 Sekunden. Professor Grützner-Tübingen: In kürzester Zeit. Biedermann-Jena: Innerhalb kürzester Frist nach Anlegung des Schnittes. Goltz-Straßburg: „Sofort“. — Der Verlust des Bewußtseins wird durch die Schlachtmethode des Schächtens mit derselben Sicherheit und Schnelligkeit erzielt, wie durch die Abtrennung des Kopfes.“ Ziegler- Freiburg: In äußerst kurzer- Zeit. Marschand- Marburg, jetzt in Leipzig: Fast unmittelbar nach der Durchtrennung der Halsgefäße. Place- Amsterdam: „Kaum einige Sekunden. — Der Zweck einer schnellen Tötung, d. h. sobald als möglich vollkommene Bewußtlosigkeit zu erzielen, wird bei keiner anderen Methode besser erreicht“. Richet-Paris: In 2, 3, 4 oder 5 Sekunden. Laborde-Paris: „Fast augenblicklich“. v. Voit-München: „In kürzester Zeit“. Lundgreen-Stockholm: „Augenblicklich nach dem Schnitt“. Da ist — speziell der Geheimrat Professor Dr. Dammann, Direktor der tierärztlichen Hochschule in Hannover, der in seinem Gutachten folgendes gesagt hat: Wenn der medizinische Laie die krampfhaften Muskelkontraktionen, welche sich einige Zeit nach dem Durchschneiden der Kehle einstellen, als Zeichen von Angst und Schmerz ansieht und durch sie, sowie durch das röchelnde Geräusch, welches der Strom der Luft in, der durchtrennten Luftröhre erzeugt, unangenehm berührt wird, so erscheint das begreiflich. Der medizinisch Gebildete muß aber wissen, daß die ,in dem sogenannten Todeskampfe eintretendene Konvulsionen nichts anderes als Reflexbewegungen der Muskelgebilde sind, welche unwillkürlich von dem verblutenden, bewußt- und empfindungslosen Tiere ausgeführt werden und gerade das deutlichste Kennzeichen dafür liefern, daß das Bewußtsein bereits geschwunden ist. Ich will nicht nebenbei argumentieren auf die Gebräuche, die sich beim Abschlachten und Kochen mancher kleineren Tiere zeigen. [Sehr richtig links.] Wie wird z. B. so ein Aal behandelt, oder so ein Krebs, damit er recht schön rot aussieht! Und, meine Herren, wie ist es denn gekommen, daß die Königlich Sächsische Regierung vor wenigen Tagen ihr Schächteverbot aufgehoben hat? Ich habe aus glaubwürdiger Quelle die Nachricht, daß das geschehen sei auf Grund des Gutachtens der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, und vielleicht kann uns der sächsische Herr Bundesratsbevollmächtigte dieses Gutachten mitteilen.- Sie werden doch der Universität Leipzig die volle Unparteilichkeit in dieser Frage nicht absprechen wollen. Wenn nun zahlreiche Männer der Wissenschaft, nachdem 50, 60 Jahre lang der Kampf fortgesetzt und alles denkbare Material über einem Ergebnis zu Gunsten des Schächtens komdas Schächten zusammengetragen ist, doch zu men und daraufhin die sächsische Regierung ihre Verordnung aufhebt,' so ist das ein Punkt, auf den wir Abgeordnete ein großes Gewicht legen müssen. Sin Zug des Elends. Am 14. Februar wird Wien Zeuge einer Demonstration sein, wie sie in der Geschichte Europas ohne Beispiel dasteht. Tausende brotlos gewordene ’ Schanker, armselige, verhungerte Jammergestalten scheuen den weiten Weg aus Galizien nicht, um in der Zentrale des Reiches Hilfe zu suchen. Aus den verstecktesten Winkein Galiziens und der Bukowina werden die rücksichtslos der Not und dem Elend preisgegebenen armen Juden kommen, um die öffentliche Meinung aufzurütteln und _ das Gewissen und das Rechtsgefühl der maßgebenden Personen zu rühren, welche entweder selbst mit einem Federstrich Existenzen vernichteten oder zuließen, daß die galizischen und Bukowinaer Behörden sie dem Hüngertode auslieferten. Diese Schaustellung von Massenelend ist kein agitatorischer Kniff von Parteiführern. Das Elend dieser Menschen ist uns zu heilig, als daß wir es zu Agitationszwecken verwenden sollten. Es ist eine außerordentliche Maßnahme, es ist das letzte Mittel, um das Verbrechen, das an den galizischen Schänkern begangen wurde, gutzumachen. Vergebens haben diese Leute und ihre Wortführer in Galizien und im Reichsparlament protestiert, vergebens hat die jüdische Presse versucht, die Behörden zur Raison zu bnngen, vergebens waren Bitten, Resolutionen, Konferenzen und Schänkertage,—überall wies man die Bittsteller ab. So möge denn die Straße reden! Wenn Europa diesen Zug des Elends sehen und sich dann die über Galizien feststehende Meinung durch dieses ad oculos geführte Produkt galizischer Verwaltungspraxis zur Empörung über die polnischen Schlachzizen verdichten wird, so mögen sich die wohledlen Herren Barone, Grafen und Fürsten, welche in Galizien das Regiment führen, selbst die Schuld daran zuschreiben. Für die Aufnahme und Bewirtung der galizischen Schanker sind umfassende Vorbereitungen getroffen worden. HichaFil Umfelds HHesalon Gumpendorferstraße 18. Telephon 7381. . 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