Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 5 (1911)
- Issue
- 4 (27.1.1911)
- Date
- 1911-01-27
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 3 Durch eine Reihe von Vorschriften und durch eine unnachsichtige Handhabung derselben wurde der Vermehrung der Juden entgegengearbeitet; Dieselben Judenordnungen enthielten sehr wenig über religiöse Angelegenheiten der Juden, jedoch eine ganze Reihe von Vorschriften über Unterricht, Q e m e i n d e v e r f a s s u n g, gewerbliche Tätigkeit und politische Stel- Ijingen der Juden, dann (spezielle Vorschriften über das Vertragsrecht und deren Rechtssprechung, was aber für die in Betracht kommende Frage eine’geradezüentscheidende Antwort gibt: ausdrückliche Verbote des Gebrauches der jüdischen Sprache vor Amt und öffentlichen Behörden. Eine Sprache, die nicht existiert, verbietet man nicht. So verbietet die Josefinische Judenordnung für Innerösterreich vom 2. Jänner 1782 im § 41 den Gebrauch der jüdischen Sprache ausdrücklich. Neuredigiert erscheint dieser § 41 im Hofdekrete vom 22. Oktober 1814. Die Gesetze verbieten den Gebrauch der jüdischen Sprache vor Gericht und Behörden, anerkennen daher ausdrücklich, daß sie vom jüdischen Volke gesprochen wird. Indem sie auch ihre eigenartigen Schriftzeichen verbieten, erscheint nach dem Stande der vormärzlichen Gesetzgebung wohl am deutlichsten dokumentiert, daß diese Gesetzgebung die Juden nicht bloß als eine Religionsgenossenschaft b e h a n - d e 11 e. Auch Kodifikatoren des bürgerlichen Gesetzbuchs sehen die Judenschaft als ein Volk mit einer eigenen Religion an, was deutlich nachweisbar ist. Die Knappheit des Stils unseres bürgerlichen Gesetzbuches ist von vielen und vor allem von Unger gerühmt worden. Würden die Kodifikatoren die Juden bloß als eine Religionsgenossenschaft behandelt haben, dann hätten sie im § 123 nicht schleppend geschrieben: „Bei der Judenschaft haben mit Rücksicht auf ihre Religionsverhältnisse nachstehende Abweichungen statt“, sondern kurz: „bei der Judenschaft haben nachstehende Abweichungen statt“. Denselben Standpunkt nimmt auch die Literatur ein, so schreibt Unger in seinem „System“, Band I., Seite 27,* 4. Auflage. „Sie wurden vermöge _ihrer Religion und Nationalität als Fremde angesehen.“ Daß die Juden als Religionsgenossenschaft angesehen werden, ist richtig. Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß eine soziale Gruppe, welche auch eine besondere Religion hat, auch eine Nation sein kann. Vom Gesichtspunkte des interkonfessionellen Verwaltungsrechtes betrachtet, sind die Juden jedenfalls eine Religionsgenossenschaft, vom Gesichtspunkte des Nationalitätenrechtes betrachtet, aber eine Nation. Deshalb ist der Hinweis auf das Gesetz vom 21. März 1890 R.G.Bl. 57 [Kultusgemeindegesetz] gegenständlich völlig verfehlt. Für die Frage, ob in den Ländern Galiziens und in der Bukowina die Juden nach geltendem Rechte als Nation zu behandeln sind, kommen außer den Hofdekreten von 1814 und 1846, die jüdische Sprache und Schrift verbieten, noch die für diese Länder auch heute noch teilweise in Geltung befindlichen Judenordnungen vom, 16. Juli 1776 [Theresianische Judenordnung], 27. Mai 1785 und 1. November 1789 [Josefinische Judenordnungenj in Betracht. Sämtliche drei Gesetze befassen sich nur zum geringen Teile mit religiösen Angelegenheiten der Juden. Sie erörtern ihr soziales Leben und schaffen dafür Rechtsregeln. Diese Gesetzgebung geht gerade von ' der Voraussetzung aus, daß die Judenschaft in besonderen äußeren Lebensverhältnissen lebt, daß die Juden eine eigene Geistesgeschichte und eine eigene Wirtschaftsgeschichte haben, greift in diese mit Rücksicht auf die öffentlichen Interessen in ihrem Sinne ein und gründet darauf bestimmte gesetzliche Normen. In der Verfassungsära sind aber Nationen in Gesetzen ex professo nicht genannt. Die neuen Landesordnungen nennen zum ersten Male Nationen. Die Bukowinische Landesordnung hat nun die politische Individualität 'der Juden wenn auch nicht genannt, so doch implicite anerkannt. In der zitierten Entscheidung wird noch angeführt, daß nicht alle Angehörigen des jüdischen Volksstammes die jüdische Sprache sprechen. Darin zeigt sich eine Verwechslung des Rechtsbegriffes der Konfession mit dem des Volksstammes. Gerade daraus, daß es auch Deutsche und Tschechen mosaischen Glaubens gibt, geht klar hervor, daß das jüdische Volk und die mosaische Konfession nicht mehr völlig identisch sind. Daraus aber, daß gewisse Volksteile wegassimiliert werden, kann gegen den Bestand einer Nation in Oesterreich, wo die nationalen Grenzen fortwährend fluktuieren, aber am wenigsten etwas eingewendet werden. Obgleich wir, speziell bei den slawischen Nationen, von Generation zu Generation Zuwachs und Abfall erleben, fällt doch niemandem ein, deren staatsrechtliche Individualität zu leugnen. Es kann daher, was das geltende Recht betrifft, nicnt bezweifelt werden, daß die Juden als besondere Nation zu betrachten sind. Vollauf begründet erscheint daher unser Klagebegehren: Durch die Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. August 1910 betreffend die Vornahme der Volkszählung, Reichsgesetzblatt vom 23. August 1910, hat in allen Bestimmungen, welche Zählung der Umgangssprache betreffen, eine Verletzung des durch den Art. XIX des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867, R.-G.-B. 142, gewährleisteten politischen Rechtes der Beschwerdeführer auf Wahrung und Pflege der jüdischen Nationalität und Sprache gefunden. Parteinachrichten. Eine große Zeichnung für Palästinazwecke. Wien. Gesinnungsgenosse Luzian Brun ner hat dieser Tage 5000 Kronen für Palästinazwecke zu Händen des Gg. Prf. Warburg gezeichnet. Offizielles Kommunique betreffend den ausserordentlichen innerösterreichischen Distriktstag. Sonntag, den 22. d. M., fand im Beratungssaale des Jüd. Nationalfonds, IX., Türkenstraße Nr. 9, der vom i.-ö. D.-K. aus Anlaß seiner Demission einberufene außerordentliche Distriktstag statt. Zu den Beratungen hatten 23 Korporationen des Distriktes 39 Delegierte entsendet. Außerdem waren erschienen: Seitens des i.-ö. D.-K. der Obmann Dr. I. H. Körner mit sämtlichen Mitgliedern, seitens des westösterreichischen Z.-K. der Obmann Adolf Böhm und Dr. Otto A b e 1 e s, seitens des Jüd. N.-F. der Leiter der Oesterr. Sammelstelle Dr. Egon Z w e i g. D.-K.-Mitglied Reichsratsabgeordneter Dr. Straucher hatte sein Fernbleiben telegraphisch und schriftlich entschuldigt. Die Beratungen, die vom Plenum als vertraulich erklärt wurden, begannen um halb 11 Uhr vormittags. Zum Vorsitzenden wurde der Obmann des „Jüdischen Nationalvereines“, Gg. Dr. Jakob Ehrlich, zu Protokollführern die Ingenieure Groag und Koppel gewählt. Der Obmann des i.-ö. D.-K. erstattete zunächst seinen Rechenschaftsbericht und begründete hierauf die Demission des D.-K. Im Verlaufe der anschließenden Debatte legte der anwesende Obmann des Z.-K., Herr Adolf Böhm, folgende, in der Z.-K.-Sitzung vom 15. d. M. beschlossene Resolution dem Distriktstage unter eingehender Begründung vor: Das Z.-K. billigt die Haltung seines Präsidenten, dem es sein uneingeschränktes Vertrauen ausspricht. Das Z.-K. findet die Demission seines Präsidenten begründet in dem Verhalten der Zentrale in Köln gegenüber der westeuropäischen Organisation und deren verantwortlichen Parteibehörden, insbesondere in den Veröffentlichungen des Zentralorgans in der Affäre York-Steiner und den Angriffen auf die gesamten österr. Gg. Gg., welche in Nr. 51 des Zentralorgans im Schlußpassus der offiziellen Erklärung der Redaktion enthalten sind. Das Z.-K. fordert die Einhaltung der auf der Jahreskonferenz 1910 vereinbarten Friedensbedingungen und verlangt von der Zentrale Genugtuung und Respektierung der westösterreichischen Organisation und ihrer freigewählten Organe. Es wurde beschlossen, mit allem Nachdruck diese Forderungen des Z.-K. bei den obersten Parteibehörden zu betreiben. Als eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein gedeihliches Zusammenarbeiten mit dieser, beschloß das Z.-K., zu verlangen, daß der Wiener Berichterstatter der „Welt“ nur mit Zustimmung des Z.-K. nominiert werden dürfe. Nach längerer Debatte sind folgende Resolutionen einstimmig beschlossen worden: 1. Der innerösterr. Distriktstag billigt die Demission des D.- K. und spricht dem D.-K. uneingeschränktes Vertrauen und Dank aus. Er bedauert, daß das D.-K. durch äußere Einflüsse gezwungen wurde, seine fruchtbringende Arbeit zu unterbrechen. 2. In vollständiger Uebereinstimmung mit den gefaßten Beschlüssen des westösterr. Z.-K. protestiert der D. - T. aufs entschiedenste gegen die Angriffe, welchen die innerösterr. Organisation seitens des Organes der Zentralleitung in' Köln ausgesetzt wurde. Der D.-T. erklärt, daß solche Angriffe, welche auf Unkenntnis der Verhältnisse in Oesterreich und auf einseitige Informationen der leitenden Kreise durch außerhalb der Organisation stehende und unverantwortliche Personen "beruhen, geeignet sind, das Ansehen und die Arbeit nicht nur der innerösterr. Organisation, sondern auch der Gesamtorganisation in empfindlichster Weise zu schädigen. 3. Der Distriktstag erklärt die „Jüdische Zeitung“ unter Anerkennung ihrer, der zionistischen Organisation geleisteten Dienste als das offizielle Organ des inneröst. Distriktes. Der D.-T. macht es allen Gesinnungsgenossen zur Pflicht, für die Förderung und Verbreitung dieses, bisher ausschließlich durch die selbstlose Opfer Willigkeit einzelner Gesinnungsgenossen erhaltenen Blattes überall und nach besten Kräften zu wirken. 4. Der Distriktstag fordert, daß der Wiener Berichterstatter der „W eit“ nur mit Zustimmungdes i.-ö. Distriktskomitees nominiert werde. Bei den hierauf folgenden Neuwahlen wurde das gesamte i.-ö. D.-K. in seiner bisherigen Zusammensetzung wiedergewählt. [Anmerkung der Red.] Den Bericht über die Tätigkeit des D.-K. unter der Leitung Gg. Dr. Körners, die in Anbetracht der nur wenige Wochen dauernden Funktionsperiode hervorragend genannt zu werden verdient [dem Zentral verein allein wurden zirka 90 neue Mitglieder zuge führt] bringen wir in der nächsten Nummer. Innerösterreichisches Distriktskomitee. Vortrag des Dozenten Dr. D. Pasmanik i [Gen f|. j Dienstag, den 31. Jänner 1911, präzise; 8 Uhr abends, findet im Saale des „Wissen- : schaftlichen Klubs“, L, Eschenbachgasse Nr. 9, j ein vom i.-ö. D.-K. veranstalteter Vortragsabend I statt. Referent: Dozent Dr. D. Pasmanik j [Gen fj. Thema: „W irtschaft und N a - I t i o n a 1 i s m u s“. Entrekarten [Regiebeitrag] im i Vorverkauf erhältlich: IX., Türkenstraße 9, feri ner in allen Vereins- und Verkehrslokalen der Wiener Korporationen und an der Abendkaisa. Die Böhmische Wien, I, Neuer Markt 8 verzinst Geldeinlagen ^11 öl auf Einlagsbüchel mit *" *4 lö Industrial-Bank-Filiale Telephon 7734 n. 10.000 — Aktienkapital K 30,000000.— Besorgt sämtliche Bank- und Wechselstubengeschäfte. ii ■4 t 'f | m 'I V). y-'.i :1