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Jüdische Zeitung · 1910-12-16 · 50 (16.12.1910) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
50 (16.12.1910)
Date
1910-12-16
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 50 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 3 Nacht, in dem stinkenden, oft sanitätswidrigen Lokal dästehen und von diesem Gewerbe kümmerlich sich und ihre Familien ernähren, sind die bloßen Inkassanten der Propinationspachtherren und all der Großgrundbesitzer und Adelsfamilien gewesen und nichts anderes! Sie haben oft den Haß auf sich für ihre Auftraggeber geladen, daß sie ausgewuchert hätten und Einnahmen erzielt, um den hohen Pachtzins, die Regiekosten und die vielfachen Staatsabgaben bestreiten zu können. (Zwischenruf.) Sie erduldeten viel Ungemach, sie nahmen alles schmerzlich und wortlos hin — um nur ihre armen Familien ernähren zu können. Allerdings muß ich bemerken, daß etwa 80 Prozent dieser Schänker in Galizien wie in der Bukowina Juden sind. Ueber diese Juden darf aber die Regierung nicht zur Tagesordnung übergehen; denn sie waren die Handlanger der Regierung bei dem Verschleiße dieses Gefälles; sie haben der Regierung die Millionen und Abermillionen für den Staatsschatz geliefert; die Regierung darf sie nicht wegwerfend behandeln. Was sehen wir aber heute? Daß man die ganze Frage in einen einseitigen Parteibetrieb genommen hat. Um die 150.000 Juden kümmern sich die Herren Politiker nicht! Und doch ist es eine Forderung der Gerechtigkeit, der Humanität, ja des Gesetzes und der Notwendigkeit, weil ja diese Konzessionen nur persönlich ausgeiibt werden dürfen, daß vornehmlich die alten Schänker, welche durch Jahrzehnte dieses Gewerbe betrieben haben, mit Gast- und Schankkonzessionen beteilt werden. Es darf nicht geschehen, daß diese Leute einfach auf das Pflaster geworfen, an den Bettelstab gebracht werden! Ich wiederhole: Die Existenz von 150.000 Menschen stehtauf dem Spiele! Das ist eine sozialpolitische und sozialwirtschaftliche Frage eminentester Art, und die Regierung darf und kann sich nicht mehr hinter Ausflüchte verschanzen und sagen, sie könne nicht auf den Statthalter von Galizien oder den Landeschef der Bukowina einwirken; nein sie wird eingreifen müssen. (Zwischenruf.) Wie die Schankkonzessionen verteilt werden. Ich will keineswegs diesen hohen Staatsfunktionären Ungesetzlichkeit oder Willkür imputieren, aber die Parteipolitiker haben sich dieser Frage bemächtigt und suchen unstatthaften und ungerechten Einfluß zu üben. Der Statthalter von Galizien hat im galizischen Landtage erklärt, daß er der Forderung nach Verleihung von solchen Gast- und Schankkonzessionen an Gemeinden nicht Folge geben werde. Und mit vollem Rechte! Denn die Gemeinden sind ja berufen, die Schänken zu kontrollieren und den Schnapsgenuß einzudämmen. Aber wie können dies die Gemeinden tun, wenn sie selbst Schnapskonzessionäre sein werden? ln der Praxis scheint man sich über gewisse Dinge und Notwendigkeiten hinwegzusetzen. Es liegt mir fern, den Statthalter von Galizien oder den Landespräsidenten in der Bukowina irgendwelcher Voreingenommenheit zu beschuldigen, aber ich muß auch diesen hohen Staatsfunktionären zurufen: Sie können nicht über die Existenz von 150.000 Menschen einfach hinweggehen. Es mag wohl in gewissen Kreisen populär sein, bald ein Auge, bald aber beide Augen zuzudrücken und das Unrecht nicht sehen wollen, denn — es handelt sich ja bloß um Juden, ihre Existenz spielt ja keine Rolle! Es handelt sich aber um Staatsbürger, es handelt sich um Menschen, es handelt sich um Leute, welche das gleiche Recht besitzen und das gleiche Recht fordern, es handelt sich um das Schicksal jüdischer Staatsbürger Galiziens und der Bukowina, von denen mehr als 80 Prozent ohnehin bereits proletarisiert sind. Und alle diese alten Schänker haben, ich betone es nochmals, dem Staatsschätze bei Ausübung dieses Gewerces durch Jahrzehnte — Hunderte von Millionen eingebracht. Wenn die Regierung angeblich gar so große sozialpolitische Maßnahmen gegen die Trunksucht versprochen, dann frage ich: Warum fördert sie gerade die großen Branntweinproduzenten? Sie hat ihnen anläßlich der Ablösung der Propination Millionen als Entschädigung, aisAequivalent gegeben. Die Produzenten haben im Laufe der Jahre hohe Exportbonifikationen, Exportprämien und tarifarische Erleichterungen bekommen; kurz alles, was die Regierung tun konnte, um die Alkoholproduktion zu fördern, hat sie getan. Die unglücklichen Verschleißer aber haben zumeist gedarbt — sie haben für die „Herren“ gerobottet; nur Wenige haben es zu geringem Wohlstände gebracht. Ihr Los war und ist ein hartes. Lesen Sie einmal, meine Herren, die Gerichtsverhandlungen aus Galizien und der Bukowina nach — wie oft so ein unglücklicher Schänker sein Leben aufs Spiel setzt, in welch notdürftiger Spelunke er lebt — nein vegetiert — wie er maltraitiert, mißhandelt, mit Füßen getreten und oft zu Tode geprügelt wird! Er ladet das Odium auf sich, den Profit haben aber andere Kreise; der Staat hat für diese Unglücklichen bloß ein Achselzucken. Die „vornehme** Klientel. Wir aber müssen die Forderung aufstellen, daß gerade jetzt alle jene, welche dieses Gewerbe bisher ausgeübt haben, mit Gast- und Schankkonzessionen beteilt werden. Es sind darunter Leute, welche Jahrzehnte hindurch dieses Gewerbe betrieben haben. Staruch: In Galizien haben alle Gutsbesitzer Schänken bekommen! Dr. S t r a u c h e r: Ich komme schon auf diese „vornehme“ Klientel. Staruch: Die Propination haben sie verkauft und jetzt haben sie wieder die Konzessionen in die Hand bekommen! Dr. S t r a u c h e r: Und der Jude war der Ausbeuter! Staruch: Jene sind die wahren Wucherer! ' Dr. St rau eher: So ist es! Wenn gewisse Volksbeglücker vorgeben, daß die von ihnen protegierten landwirtschaftlichen Organisationen, die nun mit Konzessionen beteilt werden sollen, der Trunksucht entgegenarbeiten werden, so ist dies unwahr, eitel Humbug und unaufrichtig! Man will jetzt auf Kosten der Juden, die Jahrzehnte für den Propinationsfonds sich abgerackert haben, die Gewerbekonzessionen erlangen. Die Gewerbeordnung schreibt ausdrücklich vor, daß die Gast- und Schankkonzession nur persönlich ausgeübt werden soll; lediglich in Ausnahmsfällen ist eine Stellvertretung, eine Verpachtung, zulässig. Wenn man aber von vornherein Gemeinden, Organisationen, den Witwen millionenreicher Großgrundbesitzer, Hofratswitwen, ja pensionierten, hohen staatlichen Beamten, pensionierten Gendarmen, selbst fürstlichen Persönlichkeiten und einem hohen Adel diese Konzessionen verleiht — brauchen ja nur anzusuchen — dann werde den berechtigten Anwärtern, die zum persönlichen Betriebe bereit und befähigt sind, die ihnen gebührende Konzession weggeschnappt, sie müssen in Not verbleiben und werden gezwungen sein, hohe Pachtzinse zu zahlen. Denn die vornehmen Konzessionäre werden doch unmöglich dieses an und für sich für sie so schmutzige Gewerbe persönlich ausüben, das kein angenehmes Odeur hat, und so werden diese armen Leute schwere Pachtschillinge zahlen müssen. Das ist auch eine Art Erpressung und vielleicht die unwürdigste, denn sie wird an , hilflosen Unglücklichen verübt! In dieser Frage, die eine rein wirtschaftliche, eine rein sozialpolitische ist, kann man doch verlangen, daß die Regierung einen höheren moralischen Standpunkt einnimmt und alle jene schützt, die geschützt werden müssen, nämlich: die wirtschaftlich Schwachen gegen die wirtschaftlich Starken. Das ist eine Forderung, welche das hohe Haus stets aufgestellt hat. (Zwischenrufe.) Doch muß ich darauf verweisen, daß alle unsere Vorstellungen bei der Regierung — und ich gestehe offen, ich habe unter anderem auch eine Deputation zu Seiner Exzellenz dem kompetenten Herrn Handelsminister geführt — bisher nicht viel Entgegenkommen gefunden haben. Der Herr Handelsminister hat wohl erklärt, er sei von den Schilderungen, die ich ihm gemacht habe, überrascht und ich sah es ihm an, daß er tatsächlich im Momente, als ich ihm die Beschwerden vorgetragen hatte, sichtlich ergriffen war. Aber ich glaube, daß diese Ergriffenheit nur kurz gedauert hat, denn greifbare Resultate seiner Ergriffenheit und seines Versprechens haben wir bis heute nicht zu verzeichnen. Ich meine jedoch, daß die Herren auf der Regierungsbank, welche die Beobachtung der Staatsgrundgesetze beeidet haben, uns mit ihrem Dienst- und Amtseid dafür bürgen müssen, daß Gesetze und Recht gegenüber Jedermann in gleich gerechter Weise gehandhabt werden. Es ist überhaupt merkwürdig, daß es bei uns in Oesterreich verschiedene Kategorien von Gesetzen gibt. Einige Gesetze, und zwar solche administrativer oder steuerrechtlicher Natur, haben ein sehr starkes Leben. Man spürt die Wirkung dieser Gesetze in allen Gliedern und Knochen. Andere Gesetze wieder, namentlich jene über die Rechtsgleichheit, scheinen zu schlafen, sie führen buchstäblich einen Winterschlaf. Man kann sie aus ihrem Schlafe kaum aufrütteln, und ehe sie sich den Schlaf aus den Augen gerieben haben, versinken sie wieder in den Schlaf, sobald sie sich den nach Recht Suchenden genauer besehen haben. Ja, was ist denn mit der Klausel in den Gesetzen: Mit der Durchführung ist mein Minister betraut! Das ist der wesentliche Bestandteil des Gesetzes; nicht wie das Gesetz lautet, sondern wie es gehandhabt wird, der Geist und die Art, wie es interpretiert wird und zur Durchführung gelangt, ist das Entscheidende. Der Judenfeind Stapinski. Ich erwarte, daß die Regierung den von mir vorgebrachten, so aufliegend gerechten Beschwerden Rechnung tragen wird. Wir verlangen von der Regierung die Ergreifung sozialpolitischer Maßnahmen zum Schutze und zur Erhaltung dieser tausenden und abertausenden unglücklicher jüdischen Existenzen. Wir stellen diese Forderung als Staatsbürger; wir stellen sie vom Standpunkte der Rechtsgleichheit, in der sicheren Erwartung, daß die Regierung den wirtschaftlich Schwachen gegen die wirtschaftlich Starken schützen wird. Abgeordneter Stapinski: Keine Ausnahmsgesetze! Stand: Ein Uebergangsstadium solle mindestens geschaffen werden, wenn Hunderttausende brotlos werden! Das sind nicht Ausnahmsgesetze! Sie, Herr Stapinski, haben mehr geschaltet als der Statthalter und Minister! Das geschieht auf Kosten von Hunderttausenden! Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen; Sie sind doch kein Vizestatthalter von Galizien! Ausnahmsgesetze sind für Sie da, für uns gibt es nur privilegia odiosa! Stapinski: Ich werde darüber sprechen I Beruhigen Sie sich! Dr. Strauch er: Lieber Herr Kollege, Sie können allerdings beruhigt sein, unsere unterdrückten Volksgenossen aber sind nicht beruhigt. (Zwischenrufe.) Die justizielle wie die administrative Rechtsprechung soll von jeder parteipolitischen Beeinflussung frei sein, die Herren Abgeordneten haben da gar nichts dreinzureden. Aber alle Statthalter- und Ministerhotels werden überlaufen, und die Minister werden auf dem Wege über die Hintertreppen beeinflußt. Stapinski: Ich war kein einzigesmal beim Minister. — (Zwischenrufe.) Sie haben es ja nicht notwendig. Denn in dieser Frage ist nicht der Minister die kompetente Verleihungsinstanz, sondern der Statthalter. Stapinski: Gott sei Dank, daß ich noch einen Einfluß habe und einige Gemeinden von den Schänkern befreit habe! Dr. Straucher: Herr Abgeordneter,Sie werden uns nicht täuschen! Sie geben vor, daß Sie den Alkohol bekämpfen wollen und ergattern für Ihre Parteigenossen und Organisationen Konzessionen! Ob nun der oder jener die Konzession besitzt, er wird sie ausnutzen und das Volk wird nach wie vor Alkohol genießen. Stapinski: Nein! Dr.Straucher: Die Folge wird zeigen, daß wir recht haben; Sie wollen sich bereichern und für sich Einnahmsquellen schaffen, um dadurch Einfluß zu gewinnen. Wenn Sie den Alkohol bekämpfen wollen, bekämpfen Sie die Produktion des Alkohols! Geht denn Ihnen das Schicksal von hunderttausend Menschen gar nicht nahe? Sie sind der wahre Feind unseres Stammes. (Zwischenrufe.) Die Volkszählung. Gestatten Sie, daß ich zu einer anderen Frage übergehe. Es handelt sich um die mit Schluß dieses Jahres durchzuführende allgemeine Volkszählung. Diese wird die Grundlage bilden für äußerst wichtige, nationale, soziale und politische Folgen. Volkszählungen sind ja außerordentlich notwendig und nützlich, und zwar deshalb, weil durch sie der Staatsverwaltung und der gesamten Oeffentlichkeit die Kenntnis über den Charakter und die Verhältnisse der einzelnen Volksstämme vermittelt werden soll. Allein Volkszählungen sollen vor allem wahr sein; sie sollen über den Volkscharakter, über die Nationalität der einzelnen Volksstämme verläßliche Auskunft geben. Bei uns in Oes; erreich aber besteht diesbezüglich ein veraltetes Gesetz vom März 1869, welches dazu beiträgt, daß der wirkliche nationale Volkscharakter der einzelnen Stämme verwischt wird oder gar nicht zum Durchbruche kommt. Das Gesetz, betreffend die Volkszählung enthält nämlich die Bestimmung, daß hinsichtlich der Nationalität, beziehungsweise Sprache bloß die Umgangssprache anzugeben ist. Durch diese Methode, welche übrigens wissenschaftlichen Grundsätzen gar nicht entspricht und in keinem anderen Staate gang und gäbe ist, wird der wahre Charakter der Volkszählung verdunkelt und verschleiert. Es ist keine Einseitigkeit, wenn ich gegen diese Methode Stellung nehme, sondern sie ist das Ergebnis eifriger Studien, die ich angestellt habe, um mich über das System der Volkszählung in den einzelnen Staaten, auch mit gemischtsprachiger Bevölkerung, zu orientieren. Richtig ist doch nur, wenn in den Volkszählungslisten die Nationalität oder die Muttersprache angegeben wird. Ich bitte, meine Herren, wir müssen im Interesse dessen, daß auch der jüdische Volkscbarakter zum wahren Ausdruck komme, von der Regierung fordern, daß in den Volkszählungslisten nicht die Umgangssprache, sondern die Nationalität, die Muttersprache, das Volkstum jedes Staatsbürgers auch wirklich deutlich hervortrete. Darin liegt keineswegs eine Animosität oder eine feindliche Stellungnahme gegen das Deutschtum. Im Gegenteil, wir, die wir ja auch deutsche Kultur in uns aufgenommen und mit dazu beigetragen haben, daß das Deutschtum in den verschiedenen gemischtsprachigen Bezirken sich erhalte, wir bleiben nach wie vor Anhänger der gigantischen deutschen Kultur, aber als getrennte und gleichberechtigte Volksindividualitäten. Wir brauchen auch nicht die Zustimmung des einen oder des anderen, wenn wii uns die Schätze der deutschen Kultur aneignen wollen. Keineswegs! Wir haben uns auch tatsächlich die Schätze der deutschen Kultur angeeignet, allerdings haben wir dabei oft unangenehme Fußtritte erhalten. Kasper: Sie haben sich die deutsche Kultur angeeignet und dabei auch noch manches andere! Dr. Mahler: Was denn? Kasper: Ein großartiges Vermögen! Dr. Straucher: Eine solche unerwiesene und vieldeutige Behauptung im Volkshause, aus dem Parlament in die Oeffentlichkeit hinausgeschrien, hat immer ihr Bedenkliches. Ich bitte denn doch zu erwägen, daß, wenn wir, die Volksvertreter, die Creme der Bevölkerung, hier so leichtfertige demagogische Behauptungen aufstellen, ohne bestimmte Beweise zu erbringen, dies draußen sehr nachteilig, verhetzend und agitatorisch in den Volkskreisen wirken kann. Wir haben, wenn es sich um Ausbeutung handelt, ebenso wie Sie die Pflicht, ihr entgegenzutreten. Aber wir sagen: Jüdische und christliche Ausbeuter beuten Juden und Nichtjuden gleichmäßig aus; darum: ob Juden oder Nichtjuden ist uns gleichgültig, wir bekämpfen die Korruption und die Ausbeutung in jeder Gestalt, wo immer sie auftritt, bei Juden und Nichtjuden, Sie aber bloß einseitig bei Juden. (Zustimmung.) Ich bitte, er-

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