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Jüdische Zeitung · 1910-10-21 · 42 (21.10.1910) · p. Seite 3

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
42 (21.10.1910)
Date
1910-10-21
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 42 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite 3 Nationale Matriken. Der Rektor der Wiener'Universität, Hofrat B e r n a t z i k, hielt bei der Rektorsinauguration an der Wiener Universität über obiges Thema eine Riede, welche für uns Juden besondere Bedeutung hat. Es tritt in dieser Rede jene Auffassung über die Möglichkeit der Lösung des österreichischen Nationalitätenproblems zutage, wie sie das Programm der jüdischnationalen Partei Oesterreichs enthält: durch die nationale Autonomie. Höfrat Bernatzik sprach auch über die bevorstehende Volkszählung. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, daß bei der Volkszählung die „Nationalität“, eventuell die „Muttersprache“ erhoben werde. Die Regierung hat sich an diesen Beschluß nicht gehalten, sondern lediglich die Erhebung der „Umgangssprache“ angeordnet. Daß die Regierung sich hierbei nur von politischen Rücksichten leiten ließ, um speziell den Juden die Möglichkeit zu benehmen, sich als Jüdischnationale zu bekennen, geht aus der Rede des Rektors ganz deutlich hervor. Er bezeichnet neben den Ladinern, einem lateinischen Volksstamm im Süden der Monarchie, die Juden ausdrücklich als jene Gruppe, welche durch die Verfügung der Regierung als Nation beseitigt oder mit anderen verschmolzen werden soll. Die Rede des Hofrates Bernatzik wird für uns Jüdischnationale ein Ansporn sein, den Kampf um unsere Anerkennung als Nation mit aller Macht fortzuführen. Wir lassen hier einige Stellen aus dieser bedeutsamen Rede folgen: „Unzweifelhaft sind wir in Oesterreich jetzt endlich im Begriffe, unser Nationalitätenrecht auszubauen. Der Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger reicht längst nicht mehr aus. Die Verfasser dieses Artikels haben ihn nur als eine Verheißung, als einen allgemeinen Grundsatz aufgefaßt, der zu seiner Veiwirklichung in der Judikatur erst zahlreicher Ausführungsgesetze bedürfe. Die Judikatur konnte beim besten Willen aus dem Artikel 19 nur individuelle Rechte der einzelnen gegen den Staat herauslesen. Heute wollen die Nationalitäten selbst Stücke des Staates werden, selbst Anteil am Staate haben, und in dieser Hinsicht gab die Gesetzgebung des Jahres 1867 nichts. Es ist hohe Zeit, das Versäumte nachzuholen, da die Erfahrung gelehrt hat, daß das Aussprechen vager und vieldeutiger Prinzipien den gehofften Frieden unter den Nationalitäten keineswegs herbeizuführen geeignet ist. Unorganisierte gesellschaftliche Gebilde schwanken nur zu leicht zwischen Indolenz und Exzessivität hin und her. Ich will heute über die schwierige Frage sprechen, aus was für Individuen denn eigentlich eine Nationalität besteht. Man wird sagen: selbstverständlich aus ihren Angehörigen. Sieht man aber näher zu, so findet man, daß es keineswegs leicht zu bestimmen ist, von was für Merkmalen die Angehörigkeit an eine Nationalität in einer rechtlich faßbaren Weise abhängt. Die drei Statistiker Ficker, Keleti und Glatter haben gefunden, daß die Nationalität beim Individuum gar nicht oder nur auf Grund umständlicher Erforschung der Abstammung und anderer Merkmale erhoben werden könne. Man müsse also zu Surrogaten greifen. Hiezu sei aber einzig und allein die Sprache geeignet, sei es die Muttersprache oder die Umgangssprache oder die Haushaltungssprache, wie in der Schweiz, oder nach dem Vorschläge Fickers die Familieasprache. Später stellte man sich im allgemeinen -rauf den Standpunkt Fickers, ging aber nicht auf seinen Vorschlag ein, die Familiensprache zur Grundlage zu nehmen, sondern beschrift den bekannten Mittelweg, indem man die „Umgangssprache“ feststellen ließ. Ja, man forderte die Feststellung der „Umgangssprache“ bei allen einheimischen Individuen, ohne Ausnahme, also selbst bei solchen, die nicht sprechen können, wie bei Säuglingen und Stummen. Eine fernere Unrichtigkeit lag in der Forderung, daß jedermann nur eine Umgangssprache haben dürfe, trotzdem es genug Menschen mit mehreren gibt und zum Beispiel in Belgien und in der Schweiz die Angabe mehrerer Umgangssprachen anstandslos entgegengenommen wird. Endlich wurde eine Auswahl unter den Sprachen und somit unter den Nationalitäten vorgenommen, wobei manche kleinere Gruppen, wie zum Beispiel die Ladiner, die Juden, ganz beseitigt oder mit anderen verschmolzen wurden. Diesen Standpunkt nimmt die Regierung auch bei der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 ein, und bedeutende Statistiker, wie v. Inama-Sternegg, Rauchberg und andere, haben ihn gebilligt, während unser Abgeordnetenhaus die Erhebung , der „Nationalität“, eventuell der „Muttersprache“ verlangt hat. Hinsichtlich der von der Regierung angeordneten Unrichtigkeiten ist zu bemerken, daß das Vorgehen der Regierung nicht angefochten werden kann, weil das Gesetz über die Volkszählung vom Jahre 1869 so gut wie alle Details der Regierung überlassen hat. Dem Kenner unserer Verhältnisse braucht man nicht erst zu versichern, daß insbesondere der einsprachige „Umgang“ eine Fiktion der Volkszählung ist. Demjenigen, welcher bei der Volkszählung wahrheitsgetreu angibt, er verkehre in mehreren Sprachen, muß geantwortet werden, das könne nicht eingetragen werden, er müsse also wählen. Ist diese Wahl etwas anderes als ein nationales Bekenntnis? Rechtlich betrachtet, ist es freilich ganz unrichtig, die Angabe der Umgangssprache als sein Nationalitätenbekenntnis zu bezeichnen In einer Volkszählung wird eben nicht bekannt, sondern gezählt. Zählen in diesem Sinne kann nur die Behörde, bekennen nur das Individuum. In den nächsten Monaten werden wir wiederum sehen, welch lebhaftes Interesse sich an die Volkszählung knüpft. Wiederum werden wir die Klagen hören, welche gegen die Erhebungen der Umgangssprache jedesmal laut werden und das ist ganz begreiflich. Die Erhebung der „Umgangssprache“ sollte ja ein Ersatz sein für die angeblich nicht zu eruierende „Nationalität“ und sie wirkt’ daher in der Praxis wie eine wahre Matrike, aber eine unaufrichtige, den wahren Tatbestand vielfach verschleiernde . . . Die gegenwärtig bestehenden Ansätze einer nationalen Autonomie machen die Einführung nationaler Matriken unvermeidlich. Die Einführung der Matriken muß der Gesetzgebung Vorbehalten bleiben. Aufgabe der Gesetze wäre es, die Nationalität im objektiven und subjektiven Sinne festzustellen. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung der Nationalität im objektiven Sinne ist nicht gut möglich, man muß also die Nationalitäten im Gesetze nennen und aufzählen. Zu einer Nationalität gehört ein gewisses Maß von Kultur und Literatur und daher vor allem eine ausgebildete Sprache. Die Zigeuner sind in diesem Sinne ein Volksstamm, aber keine Nationalität. Das Gesetz wird auszusprechen haben, ob das Ruthenische als eine besondere Sprache oder als ein Dialekt des Russischen zu betrachten sei; ob die Ladiner wirklich mit den Italienern identisch sind; ob d i e J ude n eine besondere Nationalität bilden, wenigstens jene Juden, welche sich als Nationalität bekennen wollen.“ Parteinachrichten. Der ordentliche innerösterreichische Distriktstag findet am Sonntag, den 6. November 1910 im Saale des Zionistischen Bureaus, IX. Türkenstraße 9, statt. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht des abtretenden D.-K. 2. Neuwahlen. 3. Eventualia. Sämtliche Korporationen werden ersucht, die noch nicht verrechneten Schekelblocks, sowie die restliche Parteisteuer ehestens abführen zu wollen, da nur jene Vereine Sitz und Stimme am Distriktstag haben, von welchen ordnungsgemäß Schekolim und Parteisteuer entrichtet wurden. Für das D.-K. Dr. Hugo Zuckermann. Staat und Nationen in der Türkei. Die jungtürkische Regierung hat bekanntlich eine Verordnung herausgegeben, wonach an allen Schulen der Türkei nur mehr türkische Staatsangehörige lehren dürfen. Dieser Erlaß richtet sich zwar vorzüglich gegen die bulgarischen und griechischen Schulen, an denen Lehrer der betreffenden Königreiche wirken, was der türkischen Regierung begreiflicherweise gefährlich erscheint, aber die Wirkung des Erlasses erstreckt sich naturgemäß auch auf die jüdischen Schulen, an denen mangels genügend autochthoner Kräfte auswärtige Lehrer in großem Maße angestellt sind. Gibt es doch in der Türkei nur das einzige Lehrerseminar des Hilfsvereins in Jerusalem. Sämtliche Nationalitäten der Türkei haben aufs schärfste gegen diesen Erlaß protestiert, da seine sofortige Durchführung zur Schließung sämtlicher nicbttfirkischer Schulen führen mußte. Daß aber auch in besonnenen türkischen Kreisen eingesehen wird, welche Wirren dadurch hervorgebracht werden können, beweist ein ausgezeichneter Artikel im „Jeune Turc“, einer angesehenen Konstantinopeler Tageszeitung, vom 14. d. M. Darin wird unter anderem ausgeführt: „Was uns nottut, ist in erster Linie die Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Bedürfnissen des Staates und jenen der Nationalitäten. Jene des Staates können formuliert werden als Tendenz zur Einigung der nationalen Teile, welche die Einheit des Reiches, der einen und unteilbaren Türkei gewährleistet. Die verschiedenen Nationalitäten reklamieren ihrerseits die Erhaltung ihrer Sprache, ihrer Schule, ihrer nationalen Kultur. Sie werden gerne eine Einigung der Nationen akzeptieren, welche ihnen eine freie Existenz und eine freie Entwicklung gewährt. Es ist selbstverständlich, daß diese beiden Tendenzen mit Staatskunst integriert werden müssen. Jede Ueberspannung auf der einen oder anderen Seite würde einen unglückseligen Kampf herbeiführen, dessen Folgen man unschwer vorherseheq kann. Der Staat darf nicht die Absicht haben, die Nationalitäten zu einer Assimilation mit irgend einem Element zu zwingen, diese hinwieder dürfen nicht vergessen, daß ihre Sonderexistenz jener der anderen Nationen koordiniert, dem Staate aber subordiniert sind. Die ganze Formel unseres Fortschrittes ist diese: Unser Staat ist kein „Nationalstaat“ und kann es niemals werden, er ist ein Nationalitätenstaat und wird es immer bleiben.“ Der Artikel wendet sich sodann jenem Erlaß zu, den er für berechtigt hält, da die Schulen nicht nur Unterrichts-, sondern auch Erziehungsanstalten sind. Trotz seiner prinzipiellen Begründung sei die Forderung ihn unverzüglich durchzuführen, von größter Härte. Sie beunruhigt die griechischen, bulgarischen, jüdischen und armenischen Gemeinden'. Da es im Reiche keine Lehrerbildungsanstalten gibt, so seien diese Nationen einfach gezwungen, ihre Lehrer von auswärts kommen zu lassen. Es sei klar, daß die Entlassung der Lehrer mit fremder Staatszugehörigkeit eine völlige Verwirrung bei den nichtmohammedanischen Schulen hervorrufen würde. Der Rat des ökumönischen Patriarchats habe bereits beschlossen, beim Unterrichtsminister vorstellig zu werden und die anderen Nationalitäten werden sich diesem Schritt zweifellos anschließen. Wir freuen uns, daß es auch türkische Kreise in Konstantinopel gibt, welche sich von dem verderblichen extremen Chauvinismus mancher Minister fernhalten, welcher geeignet ist, das Land völlig zu zerrütten, und welche demgegenüber die Idee des Nationalitätenstaates vertreten. Aus dem jüdischen Leben. „Mf scheberach . . .“ „Wer gesegnet hat unsere Väter Abraham, Isak und Jakob, der segne den Genossen Soundso, seine Frau und Kinder und alle Angehörigen, aus welchem Anlässe der Aufgerufene spendet 20 Kronen für den jüdischen . . .“ Plötzlich Schluß — abgehackt! Für welchen jüdischen Zweck gespendet werden sollte und der übliche Nachsatz, daß Gott dem braven Spender für diese gute Tat Glück und Segen angedeihen lasse etc., war dem Koreh — als hätte ihn soeben eine Tarantel gestochen — in der Kehle stecken geblieben und der ganze Mischeberach wurde überhaupt nicht mehr vollendet, sondern ein neuer begonnen, in welchem die Spenden für die Kantoren, für das Chorpersonal und für die — Batlonim mit Behagen registriert und mit allen möglichen Segenswünschen begleitet wurden. Was war geschehen? — Ja, der ahnungslose Aufgerufene wollte unter anderem auch 20 Kronen für den jüdischen Nationalfonds „schnödem“ — und das konnte der jüdische Kultus sich doch nicht bieten lassen! So geschehen am ersten Roschhaschonohtage 3671 nach der jüdischen Zeitrechnung im jüdischen Bethause der jüdischen Kaltusgemeinde Wien XV. Die beiden größten Judenstidte“. Nach dem jüngsten statistischen Ausweis zählt Warschau insgesamt 781.279 Einwohner, darunter 306.750 Juden. Warschau ist demnach die größte Judengemeinde in Europa. Newyork kann dagegen den Ruhm für sich beanspruchen, die größte Judenstadt der Welt zu sein, da es mehr Juden zählt, als Warschau Einwohner hat. Im Jahre 1864 gab es in Warschau 72.776 Juden, im Jahre 1882 waren hi Warschau 127.917 und 1892 zählte man 162.323. Eine zionistische Ehrung für König Eduard VII. Nach dem Tode König Eduard VIF. tauchte unter den Zionisten Südafrikas die Idee auf, den verstorbenen britischen König durch die Anlegung eines seinen Namen tragenden Oelbaumbaines in Palästina zu ehren. Es wurde in den britischen Kolonien eine Geldsammlung eingeleitet, die bisher noch nicht abgeschlossen ist. Zugleich wurde unter den Zionisten Australiens eine Subskription behufs Eintragung des Königs Eduard in das Goldene Buch des Jüdischen Nationalfonds durchgeführt. Es wurden aus Sidney für diese Eintragung 30 Pfund nach Köln gesandt und die letzte Veröffentlichung des Jüdischen Nationalfonds über die Eintragungen in das Goldene Buch enthält nun folgenden Ausweis in englischer Sprache: „Nr.3630 Sr. Majestät dem verstorbenen König Eduard Vlk in dankbarer Anerkennung seiner Güte gegenüber der jüdischen Nation und als Zeichen der Loyalität der Mitglieder der zionistischen Organisation zu Sidney gegenüber dem britischen Thron Pfd. 30.“

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