Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 39 (30.9.1910)
- Date
- 1910-09-30
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 39 Eine Absage an den Antisemit!sm u s seitens der konservativen Partei in Deutschland macht die Runde durch die Blätter. Es hätte sich erwiesen, heißt es, daß unter den Juden ebensoviel konservative Elemente zu finden wären als unter den „Ariern“ und umgekehrt, diese zu den Umsturzparteien ein ebensolches Kontingent stellten als die Juden. Natürlich ist diese famose Erklärung nur zum Wählerfang da, stehen doch die Wahlen zum Reichstag vor der Tür. Die deutschen Konservativen rekrutieren sich bekanntlich hauptsächlich aus Adelskreisen und Beamtenschaft, Schichten, bei denen der „gesellschaftliche“ Antisemitismus und der Rassendünkel in einer Weise vorherrschend ist, wie sonst nirgends auf der Welt, nicht einmal in „Luegerien“. Solange ein Jude in Preußen nicht würdig ist, Reserveoffizier oder Ministerialdirektor usw. zu werden, solange dürfen unsere Stammesgenossen den Liebeswerbungen der herrschen- den Partei kein Gehör schenken, müssen sie vielmehr auf das Schärfste bekämpfen. ln der äußeren Politik steht die Frage der Anleihe der Türkei im Mittelpunkte des Interesses, ln diesen Blättern ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, auf wie schwachen Füßen die neue Türkei steht. D e Westmächte wollen kein starkes osmanisches Reich, speziell England rechnet mit dem Verfall der Türkei. In der - Revolutionszeit wurden die Jungtürken mit heuchlerischen Sympathieversicherungen überschüttet, jetzt, wo es gilt, dieser Sympathie praktischen Ausdruck zu geben, versagt sie völlig. Die Türkei braucht 500 Millionen Francs, vornehmlich zur Reorganisation von Heer und Flotte. Dazu wollen die Westmächte das Geld nicht hergeben. Es ist abzuwarten, ob die Türkei bei ihren wahren politischen Freunden, Deutschland und Oesterreich, den nötigen finanziellen Rückhalt wird erlangen können. Wäre unsere zionistische Bank heute stärker und und ihre sämtlichen Aktien plaziert, sie könnte eine, wenn auch bescheidene Rolle in der Anleihefrage spielen. Nicht ohne Pikanterie ist es, daß derjenige Finanzmann, der die führende Rolle bei'den Verhandlungen in England führte, ein reicher Jude ist: Sir Ernst Cassel. Das gibt manches zu denken ... Die La g e de r Türk e i ist auch sonst keine rosige. Es bleibt abzuwarten, ob die Griechen es nicht doch zum offenen Konflikt treiben und ob die Bulgaren abwarten werden, bis die türkische Heeresmacht tatsächlich verstärkt worden ist. Es ist kein Zweifel, daß die extrem türkisch-chauvinistische Politik der jetzigen Regierung eine für das Land höchst schädliche ist, weil sie Konflikte mit den Balkanstaaten, die ihre unterdrückten Konnationalen nicht im Stiche lassen können, hervorrufen muß. Es sind auch schon ernst zu nehmende Gerüchte über den Rücktritt des Kabinettes im Umlauf. Bei den äußerst labilen und noch nicht im mindesten konsolidierten Verhältnissen, die in der Türkei noch lange Zeit herrschen werden, kann die zionistische Politik nur abwarten. Keinesfalls ist es berechtigt, die momentanen, von chauvinistischem Geiste durchwehten Verordnungen — wie jene, daß alle Schullehrer in der Türkei türkische Untertanen sein müssen — als Gefährdung jeder jüdischnationalen Betätigung in der Türkei anzusehen. Die Türkei würde ihre Existenzmöglichkeit verlieren, wenn die Regierung eine Entnationalisierung der Nichttürken, die doppelt so zahlreich sind als die Türken, versuchen wollte. Wiener Kultuswahl 1910. § 2b in Permanenz. Als der Kultuspräsident Herr Dr. Stein sich zu Beginn des Wahlganges 1908 seiner Sache nicht sicher fühlte, brachte er den verschollenen § 2b der Wahlordnung zur Anwendung. Darnach verliert bekanntlich jeder sein Wahlrecht, der nicht nebst der Kultussteuer für die zwei vorausgegangenen Jahre auch die des laufenden Jahres entrichtet hat. Dies ist zwar eine brutale, in keiner Wahlordnung der Welt wiederkehrende Norm, doch erwies sie sich in der Hand ihres Redaktors als enorm wirksam, indem 1908 die Zahl der Wähler von 20.000 auf 11.000 herabgedrückt und gerade die minder zahlungskräftigen, der Opposition zugeneigten Gemeindemitglieder mundtot gemacht wurden. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich in der Wiener Judenschaft gegen diese Vergewaltigung, so daß der Herr Kultuspräsident sich hinter die Ausrede verschanzen mußte, gerade die seitens der Opposition geübte strenge Kontrolle zwinge ihn, Statut und Wahlordnung so genau einzuhalten. Doch erklärte der Herr Präsident, dem selbst seine intimsten Anhänger nichts weniger als Herzensweichheit nachrühmen können, in öffentlicher Kultussitzung feierlich, daß die Norm des"§ 2 b wirklich eine arge Härte enthalte und daß die.schon seit Monaten arbeitende Statutenänderungskommission rechtzeitig Remedur schaffen werde. Dem Versprechen ihres Präsidenten sind die Mitglieder des Kultusvorstandes im Wahlaufruf und die damaligen offiziellen Kandidaten in den Wählerversammlungen als Eideshelfer beigetreten. Seither sind zwei Jahre ins Land gegangen, jene famose Kommission hat in geheimen Sitzungen angeblich weiter beraten, die Opposition hat wiederholt die Einhaltung des so vielfach verbürgten Versprechens moniert, der § 2b ist aber ungestört aufrecht geblieben und auch heuer bei Zusammensetzung der Wählerliste schonungslos zur Anwendung gebracht worden. Er hat sich eben den Herren in der Seitenstettengasse zu gut rentiert, als daß sie seinetwegen nicht einen Wortbruch riskieren sollten. DasrOpfer aber bleiben 10.000 jüdischer Gemeindemitglieder, welchen es benommen ist, durch den Stimmzettel ihrenWillen zu bekunden. „Freiheit, die s i e meinen!“ Aus der Wahl- und Steuerpraxis. Ein älter Herzenswunsch der demokratischen Opposition geht dahin, daß der Mindersteuersatz von 20 K möglichst tief herabgesetzt werde, um derart neue Steuerzahler und Interessenten am Gemeindeleben zu gewinnen. Gegen diese Forderung, deren Gewährung doch nur dem Gemeindesäckel zugute käme, haben sich die Kultusmachthaber: verzweifelt gesträubt, denn sie hätten ja den neuen Steuerträgern das Wahlrecht geben müssen und eine Vermehrung der Wählerzahl, zudem -gar aus den unteren Volksschichten, gilt in der Seitenstettengasse als das größte der Uebel. Um aber dies! häßliche Motiv zu verbergen und um der Opposition den Mund zu stopfen, haben die Machthaber eine V-. Klasse von Kultussteuerträgern geschaffen, weiche die Steuer von 10 K freiwillig entrichten und dafür das Wahlrecht genießen sollen. Vergeblich verwies die Opposition darauf, daß man ein solches Uebermaß von Idealismus, als welches sich die freiwillige Selbstbesteuerung darstellt, nicht voraussetzen dürfe; die Machthaber hatten nun, da sich naturgemäß nur wenige hundert freiwillige Steuerzahler fanden, immerhin eine relativ hohe Zahl, noch den Schlager gewonnen, die unteren Schichten hätten kein Interesse am Gemeindeleben, seien politisch unreif und verdienen daher die von der Opposition begehrte Ausdehnung des Wahlrechtes mit nichten. Nun hat sich ein Fall ereignet, welcher ein helles Streiflicht auf die wahren Motive wirft, mit denen unser Kultusvorstand Paragraphe schafft und anwendet. Der zionistische Reichsratsabgeordnete Gg. Dr. Arthur Mahler ist im Laufe des Jahres 1908 nach Wien übersiedelt und hat, da er laut §95 des Kultusstatutes erst ab 1909 steuerpflichtig war, die freiwillige Steuer von 10 K für 1908 entrichtet. Dieser Betrag wurde nun vom Kultusvorstand mit derBegründung zurückgewiesen, daß die freiwillige Steuer nach dem „Geiste“ des Statuts (nebbich!) nur von Minderbemittelten entrichtet werden dürfe. Als nun Dr. Mahler den Betrag erhöhen -wollte, bekam er zum Bescheid, es gebe laut Statut nur eine freiwillige Steuer von 10 K und nicht darüber, sowie eine pflichtmäßige Steuer erst ab 1909. Nicht einmal die Protektion seines Schwagers des Herrn Kultusvorstehers Max Frank konnte den zionistischen Reichsratsabgeordneten vor diesem Affront schützen. Und warum diese kniffige Paragraphenreiterei, warum diese Schädigung des Gemeindesäckels? Ganz einfach , weil Herr Dr. Mahler im Falle, daß seine Steuer 1908 angenommen worden wäre, beim Kultuswablgang 1910 das aktive und passive Wahlrecht gehabt hätte und als zionistischer Kandidat für den Kultusvorstand hätte gefährlich werden können . . . Die Wählerzahl. Dem bösen § 2b zu Trotz ist durch den Zuwachs der jüdischen Bevölkerung und durch das stärkere Anziehen der Steuerschraube die Zahl der Kultuswähler seit dem Jahre 1908 von ca. 11.000 auf ca. 13.000 gestiegen. Diese Progression betrifft alle Bezirke; höchst erfreulich aber ist das Faktum, daß sie sich besonders lebhaft im VIII. und IX. Gemeindebezirke zeigt, Hauptsitzen jüdischer Intelligenz, welche auch im letzten Wahlkampf mit großer Mehrheit für unsere Liste entschieden. Die Wähler verteilen sich auf die einzelnen Wahlbezirke wie folgt: II, XX . . . . 3.100 I . . . . 2.200 VIII—IX . . . . 2.100 VI—VII . . . . 1.750 IV, V, X . . . . 900 III, XI . . . . 800 XVHI-XIX. . . . 7C0 XII-XV . . . . 600 XVI-XV1I. . . . 800 XXI . . . . 100 . ' 13.050 Die Zahl der privilegierten Höherbesteuerten ist von 800 auf 1000 gestiegen. Wahlvorbereitung. Das Jüdisch-demokratische Wahlkomitee hat seine Arbeit bereits aufgenommen, sich durch Zuwahl von Bürgern aus allen Bezirken verstärkt. Zum Präsidenten wurde Gg. Dr. Isidor S c h a 1 i t, zum Vizepräsidenten Gg. Börsenrät Adolf Brecher, zum Schriftführer Gg. Dr. Egon Zweig gewählt. Es wurden drei Subkomitees für Agitation, Presse und Finanzen eingesetzt. Alle Gesinnungsgenossen haben ohne Verzug mit der Agitation unter ihren Bekannten zu beginnen. Brief aus Galizien. (Von unserem Berichterstatter.) Lemberg, den 26. September. Der galizische Landtag ist eröffnet. Die wichtigste Aufgabe, die der Erledigung durch den Landtag harrt, ist die Landtagswahlreform. Vor drei Jahren wurden offizielle und halboffizielle Mitteilungen abgegeben, daß die Reform in kurzer Zeit das Licht der Welt erblicken werde. Die konservative Mehrheit des Landtages vermochte es jedoch, die Reform bis zum heutigen Tage zu hintertreiben. Uebrigens ist keine polnische Partei mit vollem Herzen für die Demokratisierung des Wahlrechtes. Die Angst vor der Vermehrung der ruthenischen Mandate zwingt ihre eigenen Machtgelüste in Schranken. Ursprünglich hieß es, daß ein nationaler Kataster eingeführt würde; nun hört man davon nichts mehr. Die jüdische Bevölkerung Galiziens ist entschiedene Anhängerin der Wahlreform. Schon aus dem Grunde, weil sie bis zum heutigen Tage im Landtage, trotzdem sie ungefähr 800.000 Seelen zählt, sowohl quantitativ als auch qualitativ sehr schlecht vertreten war und weil bis nun über ihre dringendsten Bedürfnisse in frivoler Weise zur Tagesordnung übergegangen wurde. Die derzeitigen jüdischen Vertreter sind mit der herrschenden Clique viel zu eng liiert und ihre Vergangenheit zu sehr fluchbeladen, als daß man annehmen könnte, sie würden in entschiedener Weise für das Recht ihrer „Glaubensgenossen“, mit welchem Wort sie ihr Verhältnis zum jüdischen Volke kennzeichnen, eintreten. Die Forderungen der Juden bezüglich der zu schaffenden Wahlreform lassen sich folgendermaßen stipulieren: Allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht mit der Zusicherung einer dem Prozentsätze der jüdischen Bevölkerung entsprechenden Anzahl jüdischer Mandate. Für diese Forderung werden die galizischen Juden im geeigneten Augenblicke unbekümmert um ihre „Vertreter“ mit allen zulässigen Mitteln eintreten. Aber noch zwei andere die Juden näher tangierende Fragen ist der Landtag berufen zu behandeln. Die Schänkerkonzessionen und die Enquete. Wir hatten schon mehrfach Gelegenheit, über die Willkürakte bei der Erteilung der Konzessionen (die ganze Aktion ist noch nicht geschlossen) zu berichten. Trotz offizieller Communiques und sogenannter Grundsätze, nach welchen die Erteilung sich hätte vollziehen sollen, ist das jüdische Element stark benachteiligt worden. Besonders kraß ist man in Westgalizien, wo die polnische Volkspartei mächtig ist, vorgegangen.