Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 33 (19.8.1910)
- Date
- 1910-08-19
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Gnade vor Recht - Ester Frisch, die unglückselige Greislerin ans Krakau, welche wegen „Verletzung einer anerkannten Religionsgenossenschaft, begangen durch Einpackung von Käse in ein Umschlagsblatt der Bonifaciuszeitung“ mit 8 Tagen Arrest bestraft wurde, ist nun vom Kaiser begnadigt worden. Man hat also Gnade vor Recht walten lassen und der Sünderin ist die wohlverdiente Strafe nachgesehen worden .... * * * Der Berliner „Vorwärts“ in den Fußstapfen der „Arbeiter-Zeitung“, v. , Der „Vorwärts“ hat das Antisemitein der „Arbeiter Zeitung glücklich abgeguckt Ja noch mehr. Austerlitz hat in Singer seinen Meister gefunden. In e'nem Aufsatze „Piraten im Althandel“ finden sich Sätze, wie sie Vergani nicht gehässiger und gemeiner ersinnen könnte. Die jüdischen Altwarenhändler werden als „gewerbsmäßige Hyänen“ bezeichnet, die „die Not ausplündern bis aufs Hemd“. Der Aufsatz erzählt wie ein Bauer von einem jüdischen „Zitronenpresser“ ausgequetscht wird. Ist er endlich handelseinig und ruft: „Halunken seid ihr doch alle! In Dreiteufelsnamen ... her mit dem Geld! Her, sage ich .. . hört ihr nicht das Jammern meiner Kinder?“ so antwortet die „Hyäne“: „Wie haißt . . . Geld? Muß ich doch erst abholen lassen die Sachen . . . und bringe sofort heute noch das Geld.“ So wird von rotangestrichenen Juden der Antisemitismus unter den Arbeitern gezüchtet. Lebensversicherung und Nationalfonds. Ein Vorschlag von Max Wollner, Versicherungsmathematiker. Schon mehrfach ist der Gedanke aufgetaucht die bei den Juden ganz gewiß in hohem Grade vorhandene Vorliebe für die Lebensversicherung für jüdischnationale Zwecke auszunützen. So entwickelte ja Dr. Theilhaber in Nr. 23 der „Welt“ einen Plan zur Gründung einer jüdischen Lebensversicherungsgesellschaft in Palästina, eine Gründung, von der sich Dr. Th; die Konzentration großer Kapitalien und Nutzbarmachung derselben für die wirtschaftliche Erschließung Palästinas verspricht. Ich will hier nicht auf eine gründliche Beleuchtung dieser wichtigen Frage eingehen, wozu ja übrigens die zu erwartenden neuerlichen Vorschläge des Herrn Dr. Th. Gelegenheit bieten werden, nur das Resultat reiflicher Erwägungen möchte ich kurz dahin zusammenfassen: Prinzipiell ist die Gründung einer jüdischen Lebensversicherungsgesellschaft wohl möglich — praktisch sind die Schwierigkeiten so große, liegen überhaupt die gesamten Verhältnisse so, daß man einer solchen Gründung heute alle Wahrscheinlichkeit auf Erfolg absprechen muß. — Inzwischen aber lassen sich täglich in allen Ländern Zionisten und nichtzionistische Juden auf Tausende und Hunderttausende versichern und es ist ja allbekannt, daß der Prozentsatz der jüdischen Versicherten ein unverhältnismäßig hoher ist. Sollte man diese Tatsache nicht zu einer Einnahmequelle für den jüdischen Nationalfonds gestalten können? Ich glaube diese Frage ohne weiters bejahen zu können. Es bedarf dazu nur eines generellen Vertrages, den die zionistische Organisation mit der einen oder der anderen Lebensversicherungsgesellschaft abzuschließen hätte und wonach der zionistischen Organisation beziehungsweise dem Nationalfonds für jede von einem Mitgliede der zionist. Organisation mit der betreffenden Gesellschaft abgeschlossene Versicherung eine gewisse Provision zugewiesen wird. Daß sich mehr als eine Lebensversicherungsgesellschaft finden würde, die zur Eingehung eines solchen Vertrages bereit wäre, ist zweifellos. Als Gegenleistung der zionist. Organisation würde sich etwa ergeben, Prospekte der betreffenden Gesellschaft in den Vereinsräumen aufliegen zu lassen oder in irgend einer Form auf den bestehenden Vertrag hinzuweisen o. dgl. Inwieweit durch einen solchen generellen Vertrag den Zionisten noch besondere Vergünstigungen gesichert werden könnten, ob ferner nicht auch das Inkasso der Prämien durch die zionistischen Vereine mit Vorteil ausgeführt und dadurch überdies die nicht unbedeutende Inkassoprovision dem NF gewonnen werden könnte. Das alles sind Detailfragen, auf die einzugehen jetzt verfrüht wäre. Ich möchte noch bemerken, daß es sich hier keinesfalls um ein Novum handelt, vielmehr bestehen ähnliche Verträge schon seit Jahrzehnten und haben sich bewährt. So steht der weit verbreitete Deutsch-israelitische Gemeindebund seit einer langen Reihe von Jahren mit einer deutschen Gesellschaft in einem derartigen Vertragsverhältnis, ebenso haben viele Staatsbehörden, Eisenbahnverwaltungen etc. solche Verträge mit Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.' — Ich wollte für heute hur in großen Umrissen einen Vorschlag darlegen, der ohne jede Schwierigkeit realisiert werden und dem NF' ganz erhebliche Beträge zuführen kann. Nehmen wir z. B. an, es würden sich in Oesterreich, Deutschland, Italien, Frankreich, kurz in allen Ländern, in denen es Zionisten gibt, insgesammt alljährlich nur 500 Personen versichern lassen, etwa mit einer durchschnittlichen Versicherungssumme von 10.000 K, so könnte dies 35—40.000 K für den NF ergeben. Man darf wohl ohne ■ jeden Optimismus annehmen, daß dieser Betrag weit überschritten werden würde. Die Möglichkeit der! Gründung einer jüdischen Lebensversicherungsgesellschaft im geeigneten Zeitpunkte wird aber dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Ein Zirkular des russischenzionistischenZentralkomitees. Die Leitung der. russischen Zionisten übermittelt ihren Organisationen die erfreulichen Resultate der Berliner zionistischen Jahreskonferenz in einem sehr bemerkenswerten Rundschreiben, das sich als ein Motiven bericht der auf der Konferenz gefaßten Beschlüsse darstellt. Raummangels wegen müssen wir uns auf die Wiedergabe jener Ausführungen beschränken, die sich auf die Vorschläge für den X. Kongreß beziehen: 1. Das Kollegialprinzip in der Leitung der Bewegung. Der Umfang unserer Bewegung und ihre Auffassung als Volksbewegung, der Charakter unserer politischen Tätigkeit, die sehr oft ihre taktischen Schritte abhängig von der politischen Konstellation tun muß,- die Vielseitigkeit unserer Bewegung, die nicht nur die* kolonisatorische; sondern auch die kulturelle, ökonomische und soziale Frage des jüdischen Volkes umfaßt, die große Zahl unserer Finanzinstitute und die-hierdurch möglichen Reibungen der Interessenten-und die Separationsgelüste einzelner Institutionen, — alle diese Dinge zusammengenommen erfordern eine kollegiale Leitung und die kollegiale Beratung der wichtigsten Maßnahmen. Ein Kollegium, das an einem Ort wohnt und in stetem gegenseitigem Meinungsaustausch arbeitet, wird ein Schutz gegen voreilige und einseitige Schritte und zugleich auch gegen;die überflüssige Angst der Verantwortlichkeit sein, die oft viele entscheidende, komplizierte und verantwortliche Handlungen lähmt; die kollegiale Art der Leitung wird die Möglichkeit einer vollen und rechtzeitigen Aus-' nutzung eines jeden günstigen Moments zum Wohl unserer Bewegung schaffen. 2. Das Koalitionsprinzip. Die Jahreskonferenz ging von dem Gesichtspunkte aus, daß .bei der jetzigen Lage der Dinge die beiden Hauptrichtungen, die ihren Ausdruck in den Gruppen der Kongreß-Mehrheit und -Minderheit fanden, ihre Wortführer im E. A. C. haben müssen, um das führende Organ in ein ganzes Organ, das die ganze Bewegung widerspiegelt, umzuwandeln. Der Geist -der Bewegung und der unvermeidliche Formalismus der Verwaltung müssen einander ausgleichen und aufeinanderwirken, und in dieser Wechselwirkung, in dieser Ausgleichung muß die Leitung der Bewegung, ihren richtigen Weg finden. Die Erfahrung, hat schon längst bewiesen, daß eine einseitige Zusammensetzung des E. A. C. und hauptsächlich das1 Fehlen der Vertreter jener Länder im E. A. C, wo die Massen der Bewegung konzentriert sind, nur Schaden bringt. 3. WahldesPräsidentenvomKollegium d es. E. A. C. Die Jahreskonferenz hält diese Art der Wahl darum für zweckmäßig, weil durch die Wahl des Präsidenten vom Kongreß eine völlige Ausnahmestellung des Präsidenten geschaffen wird, der nicht vor dem Kollegium, sondern vor dem Kongreß verantwortlich ist. Und dadurch würde schon das Prinzip der Kollegialität des E. A. C. gebrochen. Diese vorherrschende Bedeutung des Präsidenten, der vom Kongreß gewählt würde, würde dann in seiner Person eine Personifizierung der Vertretung unserer ganzen Bewegung sein. Es ist klar, daß die Vertretung einer Bewegung, die Menschen aus allen fünf Weltteilen, Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen und von verschiedener sozialer Stellung in sich vereinigt, nach Möglichkeit dieser Kompliziertheit und Vielseitigkeit entsprechen muß, was aber nur bei einem kollegialen E. A. C. möglich ist. Nr. .33 4. Verlegung des Ze ntralb ureaus nach einem großen Zentrum. Die, Notwendigkeit dieser Rejorm wird von allen anerkannt, denn nur bei ihrer Durchführung ist es möglich, die Bildung einer kollegialen und koalierten Leitung der Bewegung zu verwirklichen: Das Fehlen einer bestimmten Ortsangabe in dem Beschluß der Konferenz beweist, daß nur eine klar erkannte Notwendigkeit konstatiert wird und ein endgültiger Beschluß über die Verlegung ' des Zentralbureaus von Köln nach einem großen kulturellen Zentrum angenommen wird, wo auch jüdisches Leben pulsiert, wo eine jüdische Atmosphäre und entsprechende wissenschaftliche, literarische, -gesellschaftliche Institutionen, jüdische Lehranstalten, Bibliotheken und andere Zentren der jüdischen Ideenwelt vorhanden sind. Besondere Rechte des Präsidenten des Aufsichtsrats. Die Anerkennung des Präsidenten des Aufsichtsrats als ein gleichberechtigtes Mitglied des E. A. C. entspringt aus der Notwendigkeit, die Oberrechte des Aufsichtsrats über die Direktorien unserer Finanzinstitute zu stärken. Die letzteren existieren formell, auf Grund der Statuten, die übereinstimmend mit den Gesetzen derjenigen Länder, wo sie registriert sind, ausgearbeitet sind, außerhalb einer Abhängigkeit vom Kongreß und zeigen natürlicherweise die Tendenz zur Absonderung. Das einzige Organ, das unsere Finanzinstitute mit der Partei verknüpft, ist der Aufsichtsrat, der aus den Mitgliedern des A. C. besteht, die vom Kongreß Gründeraktien des J. C. T. bekommen. Die Funktion des Aufsichtsrats besteht hauptsächlich darin, daß er die Forderungen der Partei und ihrer leitenden Organe in der Richtung der Tätigkeit unserer Finanzinstitute durchzuführen beauftragt wird. Und natürlicherweise ist es erforderlich, daß der Präsident dieses wichtigen Organs von dem allgemeinen führenden: Organ der Partei nicht isoliert werden soll. Das sind die Vorschläge der Jahreskonferenz für den X. Kongreß. In diesen Beschlüssen ist ein bestimmter ganzer Plan der Bildung des leitenden Organs der Bewegung durchgeführt, ein Plan, welcher die' Bestrebungen der früheren Opposition auf dem Hamburger Kongreß gänzlich erschöpft hat und jetzt ein. allseitig und einmütig angenommenes Gemeingut der .Jahreskonferenz geworden ist. Der Erfolg unserer beharrlichen Ideenarbeit besteht darin, daß uns kraft der Ueberzeugung von der Notwendigkeit des Prinzips dieser Reform gelungen ist, in die Herzen der ganzen Mehrheit einzudringen, und war das grundlegende : Moment anerkannt, so entspringen all die fünf Beschlüsse dem Ausgangspunkt von selbst. 1 Das Rundschreiben schließt mit den Worten: Der gegen die Leitung nach dem IX. Kongreß begonnene Kampf ist, wie wir hoffen, für immer beendet. Ueberlassen wir es unserem Großen A. C., das jetzt die Möglichkeit bekommen hat, faktisch die Bewegung zu leiten, die politische und kolonisatorische Arbeit zu lenken. Der nächste Kongreß wird unzweifelhaft die zukünftige Leitung auf Grund der Beschlüsse, die auf der Jahreskonferenz ein- . stimmig von allen Vertretern der Bewegung, die an ihr teilgenommen haben, zusammenstellen. Die Vereine und alle Parteifunktionäre in den Orten können, und müssen jetzt ihre ganze Energie auf die Stärkung der Organisation im Innern, auf die Vergrößerung der Zahl der organisierten Zionisten- Schekelzahler, auf die Verstärkung der Arbeit und Propaganda der Idee der Wiedergeburt in ihrer ' ganzen Größe unter den breiten Massen des jüdischen Volkes richten. Ein Brief Leopold Hülsners. (Das Original dieses .Briefes befindet sich in den Händen des Adressaten.) K; k. Strafanstalt Stein a.d. Donau am 21./VII. 1910. Wo h 1 ge b. Herrn Ludwig Blum, Fleischliauer in Wi'en, - II. Zirküsgasse 41. Hochgeehrter Blum! Von meinem Bruder Moritz Himmelreich, der mir am 7. d. M. gäschrieben hat, erfuhr ich Hochgeehrter Herr Blum, daß Sie an meinem Schicksal regen Anteil nehmen, wofür ich Ihnen vom ganzem Herzen danke. Zweck meines heutigen Schreibens, will ich vor allem, nachdem ich jetzt mutterseelen allein dastehe und niemand sich meiner annimmt, Sie mit meiner momentanen Lage bekannt machen. Nachdem Sie von Gr.-Meseritsch sind und meine ganze Familie, sowie mein Unglück kennen, will ich alles übergehen und nur das Notwendigste mitteilen. Ich sitze unschuldig und bin das Opfer der damaligen Verhältnisse. Bis jetzt, resp. im April 1909 vertrat die Wiederaufnahme meines Prozesses Dr. Friedrich Elbogen, der leider gestorben ist und mein erster Anwalt, Dr. Auredniczek, I. Habsburgerstraße 5, nimmt sich fast gär nicht mehr meiner an. Solange