Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitung · 1910-08-12 · 32 (12.8.1910) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
32 (12.8.1910)
Date
1910-08-12
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2438141-2438273-2438305--2017-2441654
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 4 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 32. Völker und doppelt und dreifach der Juden, denn der aus dem Chauvinismus resultierende-Rassenr antisemitismus schmiedet eine parlamentarische Gemeinbürgschaft gegen die Juden/ susammen. ' AHe ■ bisherigen Versuche durch partielle Behandlung des Nationalitätenhaders Herr zu werden, z. B. des deutsch-böhmischen Problems, sind erfolglos geblieben; die einzig mögliche Lösung der Nationalitätenfrage ist ihre generelle Behandlung durch eine Verfassungsrevision im national-autonomistiscben Sinne, d. h. durch die Umwandlung des alten dualistischen Oesterreich-der Kronländer-in -eine Föderation gleichberechtigter Völker. Durch die nationale Autonomie würden alle spezifischen nationalen Angelegenheiten nur durch die Konnationalen erledigt und so dem Nationalitätenhader der Boden unter den Füßen entzogen werden. Die Entlastung des Zentralparlaments von nationalen Fragen würde die Bahn freimachen für eine intensive politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Arbeit und würde -demgemäß die parlamentarischen Parteien zwingen, sich nach großen politischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu gruppieren, wodurch eine reinliche Scheidung zwischen modem-fortschrittlichen und reaktionären Elementen bewirkt würde, was heute in den nationalen Mischmaschparteien nicht möglich ist Redner entwirft ein Bild des Werdeganges der österreichischen Verfassung seit 1848, aus welchem man die Lehre ziehen kann, daß die österreichische Reichsidee keine andere sein kann, als daß Oesterreich ein Hort gleichberechtigter Völker sein muß und daß die noch heute fortwirkende Versündigung gegen die Reichsidee, der Dualismus von 1867, die Quelle der unhaltbaren nationalen Verhältnisse sowohl in Oesterreich wie in Ungarn ist Auch in Ungarn wird sich die Erbitterung der aufs brutalste unterdrückten Nationalitäten gegen die Juden als Helfershelfer der magyarischen Unterdrücker Luft machen, eine mahnende Warnung, die die ungarländischen Juden wenigstens jetzt in zwölfter Stunde beherzigen sollten. Die öst Juden lassen sich, glücklicherweise zum größten Teile zur politischen Vernunft gekommen, nicht mehr als Kanonenfutter einer nationalen Partei gegen die andere gebrauchen. Diese selbstverständliche Tugend der Nichteinmischung in nationale Streitigkeiten der anderen Völker muß allen Juden in Fleisch und Blut übergehen und damit Hand in Hand die nationale Organisierung vor sich gehen. Die beste Plattform einer solchen Organisation ist das Programm des Jüdischen Nationalvereines in Wien“, welches den drei großen Pflichten der Juden gegen sich selbst, gegen den Staat und dessen Völker und gegen die Kulturmenschheit Rechnung trägt Redner schloß, nachdem er das Programm des Jüd. Nationalvereins erläutert hatte, mit der Aufforderung zum Beitritt Der begeisterte Beifall und die äußerst zahlreichen Beitrittserklärungen belohnten die geist- Jeichen, politischen Scharfsinn und Weitblick bekundenden Ausführungen unseres Gg. Dem Jüd. Nationalverein viel Glück für seine weitere Arbeit! Edika. Meine Studienreise in Palästina*) Von Dr. Franz Oppenheimer, Berlin. Diese Ansiedlung selbständiger Elemente soll sich aber nun — und hierin erblicke ich den größten Vorzug der Organisation, die dadurch jedem individualistischen Streben vollkommen freie Bahn läßt, — nicht nur auf solche Handwerker, Händler, freie Berufe, Rentner, Gärtner und Landwirte erstrecken, die nach der Begründung der Genossenschaft von außen her zuwandern, sondern auch auf alle diejenigen ersten Mitglieder der Genosseoschaft, die denWunsch nach Se lbständigkeit haben. Sobald es sich über jeden Zweifel hinaus ergeben hat, daß das Unternehmen dauernden Bestand haben wird, eventuell schon vor dem Uebergang von der Gewinnbeteiligung in die Produktivgenossenschlaft, soll es jedem Arbeiter frei stehen, in einer von den folgenden drei Formen, je nach seiner Wahl, zu einer mehr oder minder großen Selbständigkeit zu gelangen... Wir werden grundsätzlich nur mit ledigen Arbeitern beginnen, da wir die Verantwortung für *) Veigl. Nr. 30 u. 31b der Jüdischen Zeitung“. das Schicksal einer Familie nicht eher tragen können, als. bis der .günstige Ausgang feststeht. Ist aber jeder Zweifel geschwunden, so werden wir unsere ‘Arbeiter ermutigen, sich zu beweiben; ln Parenthese: Hier liegt der schwierigste Punkt der ganzen Kolonisation. Wenn es schon einige Bauern in Palästina gibt, so gibt es doch kaum schon Bäu-er i nnen. Und ohne Bäuerin ist der Bauer verloren! Die jungen Mädchen Palästinas sind reizende, frische Geschöpfe, aber sie haben in ihrer übergroßen Mehrzähl weder Lust noch Verständnis für die Landwirtschaft und nicht im mindesten Neigung, die schwere und häufig unangenehme Arbeit zu übernehmen, die der Bauernfrau auf dem Geflügelhof, im Stall und oft genug auf der Ernte neben ihrer Hausarbeit zufällt. Ich habe sehr viele elegante seidene Blusen und schlanke Stöckelschuhe gesehen,1 habe viel Intelligenz und Willen zu höherer Biidung getroffen, aber nur wenige Erscheinungen g!esehen, die ich mir -mit geschürztem Rock und Holzschuhen auf dem Melkschemel oder beim Ausmisten oder beim Garbenbinden unter glühender Sonne vorstellen könnte. Dieser vorläufige Mangel an ausreichenden und genügend vorgebildeten Arbeitsbäuerinnen — und Salonbäuerinnen können nichts helfen — erscheint mir als der vornehmste Grund, aus dem wir auf den Erfolg einer einzelbäuerlichen Siedlung im großen vorläufig nicht rechnen dürfen. Und es'erscheint mir fernerhin als ein entschiedender Vorteil des von mir vorgeschlagenen Systems, daß es die Ansiedlung zahlreicher Bauern ermöglicht, ohne daß siemitBäuerinnen verheiratet sind. Der Arbeiter hat pämlich die Wahl zwischen folgenden drei Möglichkeiten: Erstens: er bleibt;nach wie vor Arbeiter des Zentralbetriebes resp. Qenosse der Genossenschaft; er wohnt entweder im Hauptgebäude in einer kleinen für ihn erstellten Wohnung von zwei bis drei Räumen, die seine Frau für ihn bewirtschaftet: er mag aus der Küchengenossenschaff austreten oder seine Frau eintreten lassen, ganz wie er will. Will sich die Frau als gewinnbeteiligte Arbeiterin oder Genossin im Zentralbetriebe gegen entsprechenden Lohn beteiligen, so steht ihr das frei; will oder kann sie es nicht, so mag sie es unterlassen. Zweitens: der Arbeiter bleibt ebenfalls gewinnbeteiligter Arbeiter des Zentralbetriebes resp. Genosse der Genossenschaft; aber er nimmt außerdem in Erbpacht etwa zehn Dunam Land, erbaut sich darauf aus eigenen Mitteln oder mittels eines Darlehens, das er bei der Kreditgenossenschaft aufgenommen hat, ein Häuschen mit einem kleinen Stall und bewirtschaftet mit Hilfe seiner Frau in seinen freien Stunden, die ab und zu durch einen Urlaubstag verstärkt werden können, das kleine Grundstück, die „bina jugera“ des römischen Rechtes. Er kann hier soviel Korn und . Viehfutter und Gemüse ziehen, als er für seine kleine Wirtschaft braucht. Das Geld für Haus und Inventar erhält er nicht von einer der großen Organisationen, sondern lediglich von der Kreditgenossenschaft seiner eigenen Genossen, die es ihm nur bewilligen werden, wenn er als tüchtiger und. ordentlicher Arbeiter Kredit bei ihnen genießt. Nationalfonds und Genossenschaftsfonds werden grundsätzlich niemals einem einzelnen einen Pfennig leihen, sondern immer nur den Genossenschaften gegen Solidarhaftung. Dadurch sind Verluste so gut wie ausgeschlossen: die Kontrolle der am Orte anwesenden Genossen ist die genaueste und eifersüchtigste, die sich denken läßt Im Interesse ihres eigenen Geldbeutels halten sie den säumigen Genossen regelmäßig, das beweist die Erfahrung unserer Raiffeisenkassen, zu Fleiß und Ordnung an, unter Umständen mit drastischen Mitteln, deren sich ein fernestehender Kreditgeber niemals bedienen dürfte, und kündigen den Kredit im Beharrungsfalle schon immer zu einer Zeit, wo er noch nicht gefährdet ist Zweitens aber wird durch diesen scheinbaren Umweg die Möglichkeit des Almosengebens mit seinen vernichtenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit völlig vermieden: denn der Schuldner schuldet ja nicht einem entfernten, womöglich unpersönlichen großen Portemonnaie, dessen Interessen ihm sehr gleichgültig sind, sondern seinen eigenen Genossen und Kameraden, auf deren Achtung seihe ganze Stellung beruht, deren Interesse mit dem seinen völlig identisch ist, und deren böser Wille ihm unendlichen Schaden zufügen kann. "; Um zu unserer zweiten Siedlungsföpn zurück-,., zukehren, so hat der Kolonist das Recht, aber nicht die Pflicht, von der Zentrale des Gutes gegen Erstattung der Selbstkosten sein Land pflügeil, eggen und walzen zu lassen, so daß er eines eigenen Gespannes und eigener Ackergeräte entbehren kann. Er hat dann nur zu düngen, zu hacken und zu ernten: Arbeiten, die in einigen freien Stunden leicht zu erledigen sind. Dasselbe Recht genießt der Kolonist ' der dritten Form. Drittens: Der Arbeiter scheidet aus dem Zentralbetriebe aus, erhält weder Lohn noch Gewinnanteil mehr, abgesehen von dem Lohn und dem Gewinnanteil gelegentlicher Hilfsdienste, zu denen er im freien Vertrage geworben wird. Er erhält ebenfalls etwa zehn Dunam in Erbpacht und d aneben fernere 30 bis 40 Dunam in längere Zeitpacht, etwa auf 18 Jahre, mit dem Rechte, nach Ablauf der Pacht zu den gleichen Sätzen dasselbe Land wieder erhalten zu dürfen, falls die Genossenschaft es nicht für die Ansiedlung städtischer Elemente öder von Gärtnern dringend bedarf. Er baut sein Haus mit Wirtschaftsgebäuden aus eigenen Mitteln oder unter gleichen Bedingungen wie unter zwei mit einem Darlehen der Kreditgenossenschaft, und ist von diesem Augenblick an völlig selbständiger Wirt, der auf sein eigenes Risiko sein Land bestellt, wie er es für richtig hält. Er hat das Recht, sämtlichen Untergenossenschaften: Konsumverein, Kreditkassa, Versicherungskassa, Absatzgenossenschaft, Zuchtgenossenschaft, Einkaufsgenossenschaft usw. als vollberechtigtes Mitglied beizutreten. Schon die gewährleistete Möglichkeit, jeden Augenblick aus dem Zentralbetrieb ausscheiden und selbständig werden zu können, wird den Verband der Genossenschaft sehr fest Zusammenhalten. Es ist eine alte Erfahrung, daß dem Menschen gerade, das wünschenswert erscheint, was ihm nicht erlaubt ist. Ich habe bei einem meiner Vorträge in Palästina die berühmte Anekdote von dem alten Pariser Bürger erzählt, der bis zu seinem achtzigsten Lebensjahre niemals das Weichbild seiner Vaterstadt überschritten hat. König Heinrich IV. hörte davon und ließ ihm, als feiner Menschenkenner, der er war, verbieten, Paris zu verlassen. Von dem Tage an hatte der alte Mann keine Ruhe mehr und bestürmte den König mit Bitten, ihm einen Ausflug zu gestatten. Ein Jahr ohne Erfolg! Als aber nach Jahresfrist der König ihm feierlich die Erlaubnis erteilte, hatte er plötzlich keine Neigung mehr, davon Gebrauch zu machen, und starb richtig viele Jahre später, ohne jemals die Bannlinie überschritten zu haben. So wird es voraussichtlich auch mit unseren jüdischen Arbeifern sich verhalten, die als eingefleischte Individualisten die meiste Neigung gerade dazu haben, was ihnen verboten ist. Hier ist ihnen das Ausscheiden ausdrücklich gestattet, ohne daß man es ihnen im geringsten übel nehme: und gerade darum werden sie es wahrscheinlich unterlassen. Indessen wird doch einmal der Fall eintreten, daß einer der Genossen sich mit dem Administrator oder mit seinen Kameraden nicht vertragen kann; — oder daß er sich für ganz besonders tüchtig und für viel klüger hält als der Administrator; — oder daß er in der Tat aus wohlberechtigtem Individualismus lieber als völlig selbständiger Wirt weniger, wie als immerhin unter Disziplin gestellter Genosse mehr verdienen will. Er wird seine Hufe fordern und ohne weiters erhalten, und wird natürlich die letzte Kraft daran setzen, um den Genossen zu beweisen, daß er Recht getan hat; er wird viel härter arbeiten als sie. Das Experiment wird über die fernere Form der Genossenschaft entscheiden. Die andern Genossen werden sehr aufmerksam Zusehen, was dabei herauskommt. Erwirbt der ausgeschiedene Genosse in der Tat ein Mehr an Ertrag, so werden sie ihm nachahmen — und dann sollen sie ihm auch nachahmen! Denn dann ist bewiesen, was einige Fachmänner als wahrscheinlich annehmen, daß die Vorteile sogar der genossenschaftlichen Kooperation im Großbetriebe dennnch überwogen werden durch die intensivere Arbeit des Einzelwirtes.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.