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Jüdische Zeitung · 1910-08-05 · 31 (5.8.1910) · p. Seite 5

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
31 (5.8.1910)
Date
1910-08-05
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr- 31 JÜDISCHE ZEITUNG. Seite b reicher Seite unterstützt wurde, wurde sie vom kanadischen Einwanderungsamt abschlägig erledigt. Die Einwanderungsbehörde teilte nach reiflicher Ueberlegung mit, die gewünschten Konzessionen nicht gewähren zu können. Die Warschauer jüdische Gemeinde gegen das Sonntagsruhegesetz. Die Verwaltung der Warschauer jüdischen Gemeinde hat sich telegraphisch an Abgeordneten Friedmann mit dem Ersuchen gewandt, bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfes bezüglich der Sonntagsruhe für Warschau die Erlaubnis der Sabbathruhe zu verlangen. Das Telegramm weist darauf hin, daß drei Viertel der Warschauer Kaufleute Juden sind. Die polnischen chauvinistischen Zeitungen, die diese Nachrichten brachten, unterließen es nicht, bei dieser Gelegenheit zu betonen, daß die Warschauer jüdische Gemeinde sich an den „russischen“ Abgeordneten Friedmann gewandt hat. Bekanntlich wurde die zweite Lesung der betreffenden Vorlage auf den Herbst verschoben. Bis dahin werden voraussichtlich auch andere jüdische Gemeinden Veranlassung nehmen, gegen dieses Gesetz, das man als national-religiöses Verhängnis und zugleich als wirtschaftliche Kalamität schlimmster Art bezeichnen muß, Verwahrung einzulegen. Versammlungen des jüdischen Nationalvereines. Der jüdische Nationalverein veranstaltete unter der Leitung seines leider so früh uns entrissenen Obmannes Abg. Dr. Gabel in der letzten Zeit eine Reihe von gut besuchten Versammlungen in Mähren, die alle einen schönen Verlauf nahmen und den Beitritt von 60 neuen Mitgliedern zur Folge hatten. Ueber die Versammlung inLundenburg haben wir seinerzeit bereits einen Bericht gebracht. An diese Versammlung schloß sich eine zweite in G a y a an, in der außer dem Abg. Dr. Gabel unsere Gg. Dr. E h r 1 i c h und Dr. K a d i s c h über die politische Lage in Oesterreich and die J u d e n sprachen. Alle drei Redner beleuchteten die bisherige Tätigkeit des österreichischen Abgeordnetenhauses sowie die der Assimilanlen in demselben und setzten unter allgemeinem Beifall unser politisches, sowie nationales und ökonomisches Programm auseinander. Ant 24. Juli sprach Gg. Dr. K a d i s c h in M.-W e i ß k i r c h e n in den Lokalitäten des Vereinshotels ebenfalls über die p o 1 i t i c h e Lage in Oesterreich und die Juden. Er schilderte die Zersplitterung im österreichischen Abgeordnetenhause, die traurigen Konsequenzen des Nationalitätenhaders für das Reich und speziell für die Juden, beleuchtete alle die verschiedenen antisemitischen Strömungen, sowie die Lage des jüdischen Volkes und erläutete endlich das jungjüdische Programm. Auch diese Versammlung hatte einen sehr guten Erfolg, der sich auch darin äußerte, daß die Spitzen derM.-WeißkirchnerJuden dem „Jüdischen Nationalverein“ beitraten. Der „Jüd. Nationalverein“ wird ermutigt durch diese Erfolge in der allernächsten Zeit weitere Versammlungen in den verschiedenen Orten Mährens veranstalten. Meine Studienreise in Palästina. Von Dr. Franz Oppenheimer. (Fortsetzung.) Zweites Stadium: Die landwirtschaftliche Arbeiterproduktivgenossenschaft. Nach der eingangs mitgeteilten Rentabilitätsschätzung erscheint die Hoffnung als berechtigt, daß sich aus den Gewinnanteilen im Laufe einiger Jahre in den Händen der Arbeiterschaft eine Summe Geldes angesammelt haben wird, groß genug, um die von vornherein in dem Vertrage, den der Genossenschaftsfonds mit ihr abgeschlossen hat, bestimmte Kaufsumme für das Inventar zu erlegen. Es wird nicht erforderlich sein, den Gesamtbuchwert des Inventars bar herauszuverlangen. Man wird sich etwa mit der Hälfte begnügen dürfen, wenn für den Rest, der in angemessenen Fristen auszuzahlen wäre, Bürgschaft gestellt werden kann. Diese Bürgschaft könnte von potenten Privatpersonen oder von unserer Bank oder wohl am einfachsten dadurch gestellt werden, daß ein von der Bank angestellter, aber natürlich von der Genossenschaft besoldeter Kassenbeamter die gesamte Finanzgebarung der Genossenschaft in der Hand hat, mit der Verpflichtung, Zinsen und Schuldsumme auszuscheiden und an den Gläubiger abzuführen. In Notjahren wäre natürlich eine angemessene Stundung möglich. Nehmen wir an, das Geschäft sei erledigt, die stipulierte Summe ausgezahlt. Dann ändert sich die juristische Konstruktion sehr bedeutend. Bis hierher sind drei juristische Personen beteiligt gewesen: der Nationalfonds als Eigentümer des Bodens und der fest mit ihm verbundenen Melioration, war der Verpächter; der Genossenschaftsfonds als Eigentümer des Inventars und des Betriebsfonds war Pächter, und die Arbeiterschaft war Kontrahent des Vertrages, der ihr die Gewinnbeteiligung und die Uebernahmerechte gewährleistete. Jetzt scheidet der Genossenschaftsfonds aus. Er ist für seine Kapitalsfordeiung befriedigt, beziehungsweise gedeckt und wird seinen Fonds auf auf ein anderes Terrain setzen, um denselben Versuch unter nunmehr viel günstigeren Bedingungen zu wiederholen. Uebrig geblieben sind nur noch zwei Subjekte; der Nationalfonds als Verpächter, die Arbeiterschaft als nunmehr selbständige und selbstverantwortliche Pächterin. Sie ist zur echten landwii tschaftlichen Arbeiterproduktivgenossenschaft erwachsen. Als solche trägt sie die volle Verantwortung, aber genießt dafür auch alle Chancen, das heißt sie hat in schlechten Jahren sich mit einem geringeren als dem bisherigen Arbeitseinkommen zu begnügen und kann das jetzt auch, da sie in den vorangegangenen Zeiten ein staatliches Vermögen aufgehäuft hat, von dem sie im äußersten Notfälle zehren kann. Sie bezieht aber dafür auf der anderen Seite in guten Jahren den gesamten Reinertrag, von dem sie nichts mehr abzutreten hat, da der Nationalfonds nach wie vor sich mit der festen Verzinsung seines Kapitals begnügt. Er vertritt in diesem System die Rolle des Besitzers einer ersten Hypothek in unseren Ländern. .. . Als landwirtschaftliche Arbeiterproduktivgenossenschaft hat die Arbeiterschaft sich selbst zu regieren, soweit dem nicht Bestimmungen ihres Pachtvertrages entgegenstehen. Diese Bestimmungen werden sich aber lediglich beschränken auf die Sicherstellung der Verzinsung, auf die in allen solchen gemeinnützigen Ansiedlungen unentbehrlichen Anordnungen baupolizeilicher, sittenpolizeilicher, gewerbepolizeilicher Natur. Verbot solcher Betriebe, die durch Staub, Lärm, Gestank usw. die Nachbarn belästigen. Verbot des Ausschankes geistiger Getränke, der Beherbergung gemeingefährlicher Geistesk'anker und Prostituierter, Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Bauordnung und etwa zur Bepflanzung der Straßen vor jedem Einzelgrundstück mit schattenspendenden oder fruchttragenden Bäumen usw.; und schließlich auf die Vorschrift, ein Fünftel des Gcsamtlandes nicht in Erbpacht zu vergeben, wenn die Genossenschaft zu dem Entschlüsse kommt, das Land unter sich in Erbpachtstellen zu verteilen, das heißt sich aus der landwirtschaftlichen Produktivgenossenschaft in eine landwirtschaftliche Produzentengenossenschaft zu verwandeln. Auch das nämlich soll gestattet sein, wie überhaupt alles, was nicht unter die eben angeführten Punkte fällt. Wie schon gesagt, den Arbeitern soll ihr unverlierbares Menschenrecht, Dummheiten zu machen und aus ihnen zu lernen, nicht verkümmert werden. Die einzige Maßnahme, die den sozialen Endzweck des Unternehmens völlig verfehlen hieße, können sie nicht ergreifen, nämlich die Aufteilung des gesamten Landes unter die Genossen zu römisch-rechtlichem Eigentum, denn das Eigentum gehört und bleibt dem Nationalfonds. Jeder andere begangene Fehler aber läßt sich wieder gut machen und wird wieder gut gemacht werden, wenn seine Folgen sich zeigen. Die Arbeiterschaft mag also ihren Administrator entlassen, wenn sie sich nicht mit ihm vertragen kann, sie mag sogar versuchen, ohne einem solchen wissenschaftlich gebildeten Leiter zu produzieren. Wenn sie an ihren Erträgnissen merkt, daß das Experiment sehr teuer ist, so wird sie in ihrem eigenen Interesse nicht lange zögern, umzukehren. Kurz und gut, sie soll ihre eigene Haut zu Markte tragen von dem Augenblicke an, wo ihre Fehler nicht mehr in einen fremden Geldbeutel, sondern in ihren eigenen schlagen. Aber das ist eine conditio sine qua non, daß in dem Falle der Aufteilung etwa ein Fünftel des gesamten Landes nicht in Erbpacht ausgetan werden darf. Die Genossenschaft mag es entweder gemeinsam verwerten oder in nicht allzulanger Zeitpacht, etwa auf 9 bis 18 Jahre, ausgeben, aber jedenfalls so, daß sie in jedem gegebenen Augenblicke über einen Teil dieser Fläche frei verfügen kann. Denn in dem Falle der Aufteilung des übrigen Landes ist dieses Fünftel unentbehrlich, um die Genossenschaft den letzten und wichtigsten Schritt tun zu lassen: zur Siedlungsgenossenschaft. Drittes Stadium: Die Siedlungsgenossenschaft. So weit ich aus der bisherigen Diskussion ersehen habe, wird der Begriff der Siedlungsgenossenschaft von unseren Gesinnungsgenossen selten richtig erfaßt. Viele verwechseln sie mit* der Arbeiterproduktivgenossenschaft und viele andere haben den Verdacht, daß es sich um eine höchst verwickelte, subtile, in meinem Gehirn ausspintisierte Gesellschaftskonstruktion handle, um so eine Art ökonomisches Uhrwerk, bei dem gar zu leicht einmal die Feder springen oder Staubkörner zwischen die Räder kommen können. Beides ist völlig falsch; die Siedlungsgenossenschaft ist nicht mit der Arbeiterproduktivgenossenschaft identisch, sondern stellt die höchste Form genossenschaftlicher Siedlung überhaupt dar, die denkbar ist; sie wird am besten und leichtesten aus der landwirtschaftlichen Siedlung zu entwickeln sein, könnte aber unter günstigen Umständen auch unmittelbar als städtische Siedlung begründet werden, als Gartenstadt höherer Staffel. Darauf kann ich hier nicht näher eingehen. Ebenso falsch ist die zweite Auffassung. Sie ist wahrscheinlich daraus entstanden, daß ich mich bemüht habe, auszurechnen, wie eine solche Siedlungsgenossenschaft, einmal eingerichtet, funktionieren wird. Aber es ist mir niemals eingefallen, sie konstruieren zu wollen. Ich habe niemals den Ehrgeiz gehabt, der Lykurg der Wirtschaft zu sein, sondern allenfalls den Ehrgeiz, ihr Newton zu sein; ich will ihr nicht Gesetze geben, sondern will ihre Gesetze erkennen. Die Siedlungsgenossenschaft ist eine gemischte, das heißt aus Landwirten, Handwerkern, Händlern und Angehörigen freier Berufe, eventuell auch Rentnern zusammengesetzte Gemeinde, die sich durch nichts anderes von jeder anderen Gemeinde der Welt unterscheidet als dadurch, daß der Grund und Boden nicht dem Einzelnen, sondern der Gemeinde selbst gehört. Daraus ergeben i sich die wichtigsten Konsequenzen und diese habe ich /ersucht, bis in ihre Einzelheiten zu verfolgen, um ein Bild von der ganz eigenartigen Organisation zu gewinnen, die sich hier auf dieser Grundlage aus den allgemeinen wirtschaftspsychologischen Grundgesetzen entwickeln muß. Ich kann hier auf die Feinheiten der ökonomischen Deduktion nicht eingehen. Es genügt, folgendes zu sagen: Wo immer eine Landwirtschaft sich in enger Nachbarschaft zu einer solchen gemischten Ansiedlung befindet, da wächst in unseren Verhältnissen das Einkommen des Eigentümers und daher der Wert seines Bodens. Dasselbe gilt in verstärktem Maße für städtisches Bauland. Wo aber der Boden sich im Eigentum der Gemeinde selbst befindet, da kann das vermehrte Einkommen auch nur der Gemeinde als Totalität, das heißt ihren sämtlichen Mitgliedern zufließen. Die Siedlungsgenossenschaft bedeutet daher steigendes Einkommen aller ihrer Mitglieder in dem Maße, wie die Volkszahl der Siedlung wächst, ja weit darüber hinaus. Denn nach dem „Gesetze der Kooperation“ wächst die Produktivität, das heißt die Ergiebigkeit der Arbeit jedes Einzelnen wie das Quadrat der Bevölkerungszahl, so daß in der Siedlung auch das Einkommen jeder durchschnittlichen Arbeitskraft in diesem Verhältnis wachsen muß, weil das Privatbodeneigentum den Zuwachs nicht für sich fordern darf. Um diese notwendige Konsequenz an der landwirtschaftlichen Arbeiterproduktivgenossenschaft zu verdeutlichen, seien einige der Vorteile hier angeführt, die sie aus der Ansiedlung nicht landwirtschaftlicher Elemente auf ihrem eigenen Grund und

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