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Jüdische Zeitung · 1910-07-15 · 28 (15.7.1910) · p. Seite 2

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Journal
Jüdische Zeitung
Volume
4 (1910)
Issue
28 (15.7.1910)
Date
1910-07-15
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 28 Also ans Werk! Dann wird die boshafte Tat des «Gott Nimm» zum Segen werden. * SP * Das Hausierverbot hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des § 10 des kaiserlichen Patentes vom 4. September 1852, R. G. Bl. Nr. 252, und des § 5 der Vollzugsvorschrift zu demselben wird der Hausierhandel im Gemeindegebiete der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien untersagt. Dieses Hausierverbot findet auf die Angehörigen der im § 17 des Hausierpatentes und in den betreffenden Nachtragsverordnungen angeführten, bezüglich des Hausierhandels begünstigten Gegenden keine Anwendung. Jene Hausierer, welche seit mindestens drei Jahren in Wien sesshaft sind und daselbst den Hausierhandel 'befugterweise betreiben, dürfen auf Grund ordnungsmässig verlängerter Hausierbewilligungen auch weiterhin in Wien hausieren. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1911 in Kraft Bilinski m. p. Haerdtl m. p. Weiskirchner m. p. * * # Das offiziöse Communique. Die Kundmachung des Hausierverbotes. Ueber die Erlassung eines Hausierverbotes für das Wiener Gemeindegebiet wird die folgende offiziöse Mitteilung veröffentlicht: Der Handelsminister hat im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Finanzminister auf Grund des Hausierpatents eine Verordnung erlassen, durch weldie der Hausierhandel im Gemeindegebiete Wiens untersagt wird. Dieses Verbot tritt am 1. Jänner 1911 in Kraft. Die Vertretung der Stadt Wien hat bereits im Jahre 1887 um die Erlassung eines solchen Verbotes petitioniert, und dieses Ansuchen wurde seither wiederholt erneuert. Da bereits in einer Reihe von Landeshauptstädten und auch in mehreren Orten Niederösterreichs das Hausierverbot besteht und sich bewährt, hat die Regierung in Berücksichtigung der Gründe, die in den Petitionen der Gemeinde Wien und verschiedener gewerblicher Korporationen dargelegt wurden, dieses nunmehr auch für das Wiener Gemeindegebiet ausgesprochen. Von diesem Verbote werden jene Hausierer, weldie aus den gemäss § 17 des Hausierpatents begünstigten Gegenden stammen (z. B. Gottschee [Aber auch alle übrigen im Leitartikel angeführten Gegenden. Anm. d. Red.], nicht betroffen. Auch bleibt die Berechtigung befugter Handelstreibender oder landwirtschaftlicher Produzenten zum Feilbieten von Erzeugnissen des täglichen Gebrauches ebenso unberührt, wie das Recht der Gemeinde nicht ernst nehmen dürfen. Die in dem Romane reproduzierten Proben aus dem «Morgenjournal» sind keineswegs «über Erwarten gut gelungen*. Völlig missglückt ist die Liebesepisode Liebermanns. Der Unselige hat sich gleichzeitig in eine Mutter samt beiden Töchtern verliebt Da die Töchter heiraten, überträgt er seine leidenschaftlichen Gefühle auf die Mutter, «die nur wie die ältere Schwester der Mädchen aussah», und blitzt ab. Aus Schmerz und wohl auch aus Scham legt er Hand an sich. Das Kapitel wäre besser fortgeblieben. Dagegen ist der schnorrende Organisator Nathan Wieseltier eine sehr gut gesehene und mit kargen Strichen glänzend gezeichnete Figur. Anmutig und rührend ist Davids kurzes Zusammensein mit Aennchen geschildert und erschütternd realistisch das Schlusskapitel in der Kaserne. Hermann Blumenthal hat sich nun diese Geschichte, diese jüdische Geschichte vom angeschossenen Edelwild, das ungesehen im Gestrüpp verblutet, vom Herzen weg geschrieben. Möge er rüstig vorwärtsschreiten! Es scheint, dass er uns vieles zu geben hat. Dr. Otto Abeies. Wien, kleineren ansässigen Gewerbetreibenden in besonders rücksichtswürdigen Fällen das Feilbieten ihrer Erzeugnisse von Haus zu Haus zu gestatten. Endlich wurden jene Hausierer, die seit mehr als drei Jahren in Wien sesshaft und befugt sind, von dem Verbote ausgenommen. Diese Uebergangsbestimmung, wie sie ähnlich auch seinerzeit bei dem in Prag erlassenen Verbote zur Anwendung kam, erfolgte in billiger Rücksichtnahme auf die seit langem bestehenden Existenzen und im Interesse gewisser Gewerbszweige, deren Erzeugnisse durch Hausierer vertrieben wurden. Das Ergebnis der Verfügung ist, dass zunächst ein weiterer Zuwachs der Hausierer in Wien verhindert und der Hausierhandel überhaupt allmählich beseitigt wird. In Prag hat sich z. B. die Zahl der Hausierer von 182 im Jahre 1897 (Erlassung des Verbotes) bis auf 26 im Jahre 1909 vermindert. Parlamentsepilog. Die Sommersession des österreichischen Abgeordnetenhauses hat ein vorzeitiges Ende gefunden, das «Volks»haus wurde wegen neuerlicher Arbeitsunfähigkeit vertagt Die wirklichen Gründe des Sessionsschlusses sind aber in keiner einzigen der diesbezüglichen Kundgebungen der verschiedenen Parteien und auch in keinem Artikel der einzelnen Parteiorgane enthalten. Darum ist eine objektive Erörterung der letzten Vorgänge und der gesamten politischen Lage in Oesterreich nötig, um so mehr als von den verschiedensten Seiten die österreichischen Juden ganz falsch informiert wurden. Vor allem ist es unrichtig, dass die «frivole slowenische Obstruktion» der Hauptgrund der neuesten, noch keineswegs beendeten, sondern nur vertagten Parlamentskrise ist. Die slowenische Obstruktion war vielmehr nur der letzte Anstoss zur Parlamentsvertagung, deren eigentliche Ursache der in sämtlichen Parteien sich stets steigernde Auflösungsprozess, der Mangel einer parlamentarischen Majorität und daher auch die Funktionsunfähigkeit des gesamten Parlamentsapparates ist. Die slowenische Obstruktion — die wir zwar wie jede andere Obstruktion entschieden verurteilen — darf aber keineswegs nur unter dem Gesichtspunkte der «Neuen Freien Presse» und der übrigen pseudoliberalen Blätter behandelt werden, die durch ihre schmachvolle Hetze gegen die Slowenen den Antisemitismus im südslawischen Lager förmlich züchten. Den Südslawen, dem drittgrössten Volke der Monarchie, welches infolge der Balkanmission Oesterreichs täglich an Bedeutung gewinnt, können auf die Dauer nicht die primitivsten Forderungen bezüglich des Schulwesens innerhalb ihres Sprachgebietes unter nichtigen Vorwänden vorenthalten werden. Wir sind gewiss die letzten, die den Italienern ihr gutes Recht auf eine italienische Universität in einer italienischen Stadt absprechen, aber unter dem Gesichtspunkte der nationalen Autonomie halten wir deren Errichtung in W i e n für ebenso verfehlt, wie in— Triest mit seiner südslawischen Umgebung. Wenn man aber den 50.000 Slowenen dieser Stadt die seit Jahrzehnten geforderte Errichtung einer Volksschule (!) verweigert und wenn ferner die italienischen «Liberalen» — darunter natürlich -wieder in erster Linie die jüdischen Assimilanten — erklären, lieber auf die Errichtung einer italienischen Universität in Triest zu verzichten, als auch nur eine Volksschule den Slowenen daselbst zu gewähren, dann erscheint deren Haltung in der italienischen Universitätsfrage in einem anderen Lichte als in dem der pseudoliberalen Presse, dem würdigen Dolmetsch der Scheinliberalen aller Nationalitäten. Nichts kennzeichnet aber den «Freisinn» dieser sogenannten «freiheitlichen» Fraktionen in den verschiedenen nationalen Lagern so gründlich als der Umstand, dass sie dasselbe Recht, das sie für das eigene Volk fordern, einem anderen vorenthalten wollen. Die Zeit aber ist im Donaureiche für immer vorüber, wo eine deutsch-polnisch-magyarische Koalition über alle anderen Völker regieren konnte, und der irrige Glaube, dass dies noch immer möglich ist, ist einer der Hauptgründe unserer Parlamentskrise, die allerdings erst in dem Moment akut wurde, als der Polenklub einen oppositionellen Frontwechsel vollzog. Der Polenklub, welcher die Hauptstütze der jetzigen wie früheren österreichischen Regierungen bildete, fühlt sich nämlich bereits seit geraumer Zeit infolge der allpolnischen Propaganda nicht mehr wohl in der Gesellschaft des «Verbandes der Deutschnationalen» und neigt sehr stark zur «Slawischen Union» hinüber, ohne aber seiner endgültigen Stellungnahme vorzugreifen. Und dazu hat er allen Grund, er will sich es nach keiner Seite verderben, nachdem ja durch die Fehden in seiner eigenen Mitte und durch den Kampf mit den Ruthenen ohnedies sein bisheriges Prestige ihm verloren ging. Um so weniger haben gerade die Juden Ursache, dem Polenklub die Kastanien aus dem Feuer zu holen und durch eine einseitige polonophile und antiruthenische Politik den vereinigten allpol n i s ch-ru s sophilenAntisemiten, die überdies zu einem Bündnis mit den Christlichsozialen neigen, die Wege zu ebnen. Was aber die Christlichsozialen betrifft, so ist wohl deren Position erschüttert, da sie ja auch ebenso wie der Polenklub, die «Slawische Union», die Deutschnationalen und Sozialdemokraten gespalten sind; aber daraus schon auf eine «Wiedereroberung» Wiens durch den «Freisinn» zu schliessen und auf eine Renaissance des deutschen «Liberalismus» seine Zukunft zu bauen, wäre die gefährlichste Politik für die österreichischen Juden. Gewiss wird sich einmal auch das Schicksal der christlichsozialen Partei erfüllen, auch sie wird gleich den übrigen Parlamentsfraktionen anderen Parteigebilden Platz machen, aber erst dann, wenn neueMänner, neue Parteien mitneuen Programmen am politischen Schauplatze erscheinen werden. An der Hraba-Affäre oder an dem Fall Axmann werden sich die mächtigen Christlichsozialen nicht verbluten und noch weniger wird eine der heute bestehenden Parteien, am allerwenigsten die Partei der «Neuen Freien Presse , deren Erbschaft antreten, sondern nur eine Reichspartei mit der Devise: Imperium et iibertas. Die politische Evolution vollzieht sich nicht im Sinne der Galvanisierung des alten Liberalismus, sondern in ganz anderer Richtung. Nicht in der Rückkehr zu überlebten Parteien und überlebten Programmen erblickt die Bevölkerung mehr ihr Heil, sondern in der Bildung einer den nationalen Frieden auf ihr Banner schreibenden Wirtschaftspartei. Sie ist das Ziel der jetzigen Bewegung, die Devise der in ihren wirtschaftlichen Interessen aufs schwerste bedrohten produzierenden Stände, die derzeit in Wien aber nicht allein gegen die Christlichsozialen, sondern gegen die gesamte Volksvertretung Front machen. Mögen die österreichischen Juden nicht wieder die Zeichen der Zeit falsch deuten und falsche Schlüsse aus ihnen ziehen! Dr. K. Von der Woche. Die Hausiererverordnung und die «Neue Freie Presse». Der Handelsmbrister hat auf dem Verordnungswege viel rascher die antisemitischen Gelüste des Wiener Kleinbürgers befriedigt, als es der Reichsrat hätte tun können. Mit Berufung auf ein veraltetes Patent aus dem Jahre 1852 wurden einige hundert Jammerexistenzen vernichtet, trotzdem es niemandem nützen wird. Es geschah aber doch, weil es im Interesse der christlichsozialen Führer liegt, dem dummen Kerl von Wien, der mündig zu werden droht, einige arme Juden zu opfern. Interessant ist nun das Verhalten der liberalen Presse angesichts dieser unmenschlichen Verordnung, die — man berücksichtige die Begünstigungen der Hausierer aus allen judenreinen Provinzen — direkt antisemitisch ist Die «Neue Freie Presse» veröffentlichte einen langen Artikel, worin des langen und breiten über die Bedeutung der Verordnung, über die Konsequenzen der Verordnung, über das Gutachten der Handelskammer u. s. w., kein Wort aber darüber steht, dass die Betroffenen fast ausschliesslich Juden sind. Man sieht, die Presse will den Schein wahren, dass sie «objektiv» und «sachlich» ist, dass sie nicht «jüdische Interessen » vertritt, wie die Christlichsozialen be-

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