Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 26 (1.7.1910)
- Date
- 1910-07-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 26 JÜD1SCHL ZEITUNG. Seite 3 Wir gehören auch nicht dem Staate Oesterreich als dessen gleichberechtigte Bürger an, was wir von diesem Staate erhalten, darauf haben wir kein Recht, es ist ein Akt spezieller Gnade. Wir haben gar kein Recht, vom Staate die Wahrung unserer Existenz zu fordern. Hat einer gerade seine Existenz, dann halte er sich still, wenn nicht — Amerika steht im offen. Wer da glaubt, daß ich nicht Beobachtungen aus dem Leben erzähle, der untersuche diese Schänkerfrage. Ein moderner Staat könnte sich in dieser Angelegenheit gegen seine Bürger nie so verhalten. Gegenüber Eingeborenen in den Kolonien macht man sich allerdings auch heute keine Skrupel, wenn man sie gerade im Interesse der Vollbürger aus ererbten Berufen auf das Pflaster schleudert. Auch in Oesterreich kommt solches gegenüber vollberechtigten Staatsbürgern nicht vor. Es gibt auch nichtjüdische Schänker in Galizien und der Bukowina. Wer zweifelt daran, daß diese ihre Schankberechtigung behalten werden? Uns gegenüber haben die mit Messingknöpfen tapezierten Herren keine Pflichten; wenn man einigen Schänkern die Schankrechte belassen wird, so wird das ein Akt spezieller Gnade sein. Keine Erfüllung eines Richters. Der Jude hat kein Recht auf Existenz. Der Staat schont bloß die Existenzen seiner Bürger. Die Juden, die hier nicht leben können, sind überflüssig und können nach erfüllter Militärpflicht unbehindert auswandern. „Das ist Uebertreibung. Ungerechtes Echauffement für sozial verderbliche Existenzen“: höre ich rufen. Deshalb sei gleich ein anderer Vorfall erzählt. Nach dem Volksschulgesetz muß der Oberlehrer einer Volksschule bekanntlich die Lehrbefähigung besitzen, der relativen Majorität der Schulkinder Religionsunterricht erteilen zu können. Es kommt daher bei uns zu Lande vor, daß ein Jude Oberlehrer sein müßte. Jetzt war eine solche Stelle zu besetzen. Der Bukowinische Landesschulrat, eine höhere Behörde, die allemal Oberlehrer ernennt, konnte aber plötzlich dieses Gesetzt nicht begreifen, das auch den Juden ein Recht gibt und wandte sich an das Unterrichtsministerium um Aufklärung, ob der Oberlehrer in Sereth tatsächlich ein Jude sein müsse. Das ist eben ein lächerlicher Traum, wenn Leute glauben, wir leben nicht mehr im Ghettho. Als der jüdische Klub die Erkämpfung der Gleichberechtigung für die Juden Oesterreichs in sein Programm aufnahm, lächelten alle Kurandas überlegen. Ja, gewisse Herren haben es persönlich sehr gut und können nicht verstehen, daß die Juden in Galizien und der Bukowina roboten und zehnten und dabei still verbluten. Doch nicht, um mit diesen zu polemisieren, sind diese Zeilen geschrieben. Die Resolutionen Adler- Stand. Im Laufe seiner Budgetrede vom 16. Juni 1. J. hat der Abg. Dr. Adler folgende Resolutionen vorgeschlagen: I. Bis zur endgiltigen gesetzlichen Regelung der Errichtung, der Organisation und des Lehrplanes der nationalen Minderheitsschulen, der Aufsicht über diese Schulen und der Deckung ihres Aufwandes gewährt der Staat in jedem Jahre einen Betrag von 3 Millionen Kronen für folgendes Zwecke: 1. Für die Unterstützung der Gemeinden, die durch gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Erhaltung der Minderheitsschulen belastet werden; 2. für die Unterstützung der Vereine, die nach ihrem Statut die Aufgabe haben, Minderheitsschulen ausschließlich für die Angehörigen ihrer Nation zu errichten. Dieser Betrag ist in den Voranschlag des Ministeriums für Kultus und Unterricht einzustellen. II. Dieser Betrag wird auf die acht Nationen des Reiches im Verhältnis ihrer Volkszahl verteilt. Dieses Verhältnis wird von der Statistischen Zentralkommission, und zwar nach jeder Volkszählung von neuem festgestellt und vom Minister für Kultus und Unterricht verlautbart. III. Die Vertreter jeder Nation im Abgeordnetenhause entscheiden über die Verwendung der Quote dieses Betrages, die ihrer Nation zugefallen ist. Die nationalen Abteilungen des Abgeordnetenhauses, die zu diesem Zwecke gebildet werden, haben ihren Beschluß vor dem Beginn des Budgetjahres zu fassen und dem Minister für Kultus und Unterricht mitzuteilen. Der Minister hat die Beschlüsse dieser Abteilungen zu vollziehen, sofern sie den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen. Bleibt ein Teil der der Nation zugewiesenen Quote unverwendet, so kann die nationale Abteilung im folgenden Jahre seine Verwendung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes anordnen. IV. Zur Durchführung dieses Gesetzes wird das Abgeordnetenhaus in acht nationale Abteilungen geteilt, und zwar je eine deutsche, tschechische, polnische, ruthenische, slowenische, italienische, serbokroatische und rumänische Abteilung. Jeder Abgeordnete ist vom Präsidenten in die Abteilung seiner Nation einzureihen. Besteht ein Zweifel über die Nationalität eines Abgeordneten oder gehört er keiner dieser acht Nationen an, dann ist er in die Abteilung derjenigen Nation einzureihen, der die Mehrheit der Bewohner seines Wahlbezirkes angehört. Die Zweitgewählten (§ 34 der Reichswahlordnung) der national gemischten Wahlbezirke Galiziens, die zwei Abgeordnete zu wählen haben, sind in diesen Fällen in die Abteilung derjenigen einzureihen, der die Minderheit der Bewohner ihres Wahlbezirkes angehört. Die Abteilnngen setzen in jeder Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluß ihre Geschäftsordnung fest. Zu dieser Resolution hat unser Gesinnungsgenossen Abg. Stand folgende Zusatzresolution eingebracht: Der 1. Satz der Resolution Adler bleibt. Der 1. Satz des 2. Absatzes hat zu lauten: „Dieser Betrag wird auf die neun Nationen des Reiches im Verhältnis ihrer Volkszahl verteilt. Der übrige Teil der Resolution bleibt. Absatz 3 bleibt. Absatz 4 hat zu lauten: „Zur Durchführung dieses Gesetzes wird das Abgeordnetenhaus in neun Abteilungen geteilt, u. zw. je eine deutsche, tschechische, polnische, ruthenische, slowenische, italienische, serbokroatische, rumänische und jüdische Abteilung. Jeder Abgeordnete bestimmt selbst, in welche Abteilung er eingereiht werden will.“ Der übrige Teil des Absatzes 4 entfällt. Diese Resolution des Abg. Stand wurde von den Mitgliedern des „Jüdischen Klub“ und den Mitgliedern der Klubs der galizischen und der Bukowinaer Ruthenen unterfertigt. * * * Zu diesen Resolutionen sendet uns der Abgeordnete Stand folgende Bemerkungen: „Es ist ein wichtiger Grundsatz, daß in die nationalen Angelegenheiten eines Volkes kein anderes Volk hineinreden soll, in die Autonomie der Nationen und alle nationalen und kulturellen Dinge.“ So sprach Dr. Adler in der Sitzung vom 16. Juni. Seine Resolution entspricht nicht ganz diesen Worten. Dr. Adler sprach von 8 Nationen und um jeden Zweifel zu beheben, führt er sie namentlich an. Ich mußte nun auch auf unsere Nation aufmerksam machen. Ich habe in dieses Hinsicht die Adlerscbe Resolution ergänzt. Ich bin wohl mit den Grundideen seiner Resolution vollkommen einverstanden, halte es aber für meine Pflicht, diese auch meiner Nation dienstbar zu machen. Wenn ich bis zum Absatz 4 nur diese eine Ergänzung betreffend unsere Nation gemacht habe, muß ich sagen, daß ich den ganzen Absatz 4 für höchst mangelhaft une lückenhaft halte. Dr. Adler sagt dort: „Jeder Abgeordnete ist vom Präsidenten in die Abteilung seiner Nation einzureihen.“ Eine Reihe wichtiger Fragen wirft sich von selbst auf. Warum vom Präsidenten? Und was geschieht, wenn er einen Abgeordneten in eine Gruppe einreiht, in die er nicht gehört? Muß sich da der Abgeordnete, der frei gewählte Vertreter von Tausenden, wie von einem Feldwebel hineinkommandieren lassen in die Abteilung einer anderen Nation? Woher hat der Präsident die Autorität, darüber in erster und letzter Instanz zu entscheiden? Ist z. B. der gegenwärtige Präsident so objektiv, ja unfehlbar, daß er immer das Richtige treffen wird? Ich habe in meiner Resolution eine Remedur dagegen geschaffen, indem ich sage: „Jeder Abgeordnete bestimmt selbst, in welche Abteilung er eingereiht werden will.“ Geradezu politisch horrendar ist folgender Satz in der Resolution Adler: „Besteht ein Zweifel über die Nationalität eines Abgeordneten, dann ist er in die Abteilung derjenigen Nation einzureihen, der die Mehrheit der Bewohner seines Wahlbezirkes angehört.“ Bei wem soll der Zweifel bestehen? Beim Präsidenten? beim Hause? oder beim betreffenden Abgeordneten selbst? Ich kenne in der heutigen Zusammensetzung des Hauses keinen Abgeordneten, über dessen Nationalität ein Zweifel wäre — ausgenommen die Juden. Und da ist das Merkwürdige. Hier besteht kein Zweifel bei uns, den Mitgliedern des „Jüdischen Klub“. Wir sind uns darüber vollkommen klar und auch das Haus ist sich darüber klar. Der Zweifel besteht nur bei den übrigen Juden. Da gibt es schon manche im Abgeordnetenhause, die über die nationale Zugehörigkeit des Dr. Gold oder Gail ja die Zweifler sitzen sogar unter deren eigenen Parteigenossen — im Zweifel sind. Dr. Adler befindet sich da im Gegensatz zur Majorität des Hauses. Bei ihm ist über die nationale Zugehörigkeit dieser genannten Herren Zweifel. Nur über die Jüdischnationalen ist er im Zweifel. Warum es nicht offen heraussagen? Er negiert unsere Nation grundwegs. Klassisch ist auch die von Dr. Adler gefundene Lösung dieses Zweifels: „Wenn der Zweifel da ist, ist der Abgeordnete einzureihen in die Nation der Majorität der Bewohner seines Wahlbezirkes.“ Ich will an zwei Beispielen die Konsequenzenzen dieser Lösung illustrieren; an einem aus der Partei des Dr. Adler selbst. Wenn der rumänische sozialdemokratische Abgeordnete Herr Grigorovici im Zweifel sein sollte, dann wird dieser Zweifel dadurch gelöst, daß er in die — deutsche Abteilung eingereiht wird. (Grigorovici repräsentiert einen Wahlkreis mit deutscher Majorität.) Ebenso originell ist folgende Adlersche Bestimmung: „Die Zweitgewählten sind in die Abteilung derjenigen Nation einzureihen, der die Minorität der Bewohner ihres Wahlbezirkes angehört.“ Nehmen wir den Fall an, Dr. Gabel legt sein Mandat nieder. An seine Stelle tritt der radikale Ruthene Herr C e g o e 1 s k i (sein gewählter Stellvertreter), Redakteur des „Dilo“. Nach dem Rezepte Adlers müßte der Ruthene Cegoelski dann inappellabel der polnischen Abteilung angehören. Es war meine Pflicht, das Parlament auf die Mängel der Adlerschen Resolution aufmerksam zu machen. Ich habe es durch die Einbringung meiner Zusatzresolution getan. Ich wollte einer gerechten Sache dienen und habe mich einer Waffe bedient, die ich im Adlerschen Antrag vollkommen vermisse: der Klarheit und Offenheit. Von der Woche. Vom gemäßigten Israeliten Abg. Gail. Schier hätte man ihn vergessen. Er versank im Schoße der allein - seligmachenden nationaldemokratischen Fraktion des Poienklubs und blieb verschollen. Seine letzte nachweisbar politisch-selbständige Tat war die Einbringung einer Interpellation betreffend „die Nasenringe bei Schweinen“. Seit jener Zeit berichtete weder Lied noch Sage von ihm. Nun erreicht uns die Kunde, daß er lebt und nach wie vor so stimmt, wie Glombinski, sein Parteichef, kommandiert. Sonst überläßt er sich friedlichem Schlummer. Nur wenn das Kommando ertönt, hebt er sich empor und gibt der Willensmeinung seiner jüdischen Wähler aus Tarnopol Ausdruck. Zum letztenmal tat er’s bei der Abstimmung über den Resolutionsantrag des Professor Sturm, eine Herme Luegers im Abgeordnetenhause aufzustellen. Er stimmte dafür. Mögen sich seine Wähler über ihn freuen! Wie wacker er doch ihre Interessen vertritt. Dem Programme des gemäßigten fsraelitentums getreu, nimmt er sich der Schweine an und stimmt für die Ehrung des größten Antisemiten. So aber ist der Lauf der Welt: sein Vater ließ Synagogen bauen und der Sohn stimmt für die Aufstellung einer Lueger-Herme. Und nun sage man, daß die Entwicklung der Dinge nicht natürlich-gesetzmäßig vor sich gehe. * * * Die Enquete des galizischen Landesausschusses. Wie uns von sicherer Quelle mitgeteilt wird, ist bereits der Termin für die Abhaltung der Enquete über die Notlage der Juden in Galizien festgesetzt worden. Am 10. September werden die einzelnen Experten, an welche in den nächsten Tagen die Einladung ergehen wird, zusammentreten und ihr Gutachten über diese wichtige Frage abgeben. Daß die Enquete, deren Abhaltung vor so langer Zeit beschlossen wurde, nun wirklich stattfinden wird, ist in erster Linie auf den Druck der öffentlichen Meinung, die den Beschluß nicht, wie bei jüdischen Angelegenheiten üblich, im Lr.ndesaurschuß vermodern ließ, zurückzuführen. Der reale Erfolg der Enquete wird, leider müssen wir es in Anbetracht der in Galizien herrschenden Strömungen erklären, gleich Null sein. Immerhin ist die Abhaltung der Enquete doch zu begrüßen, denn die Oeffentlichkeit wird erfahren können, wie schrecklich das Elend unserer. Brüder in Galizien ist. * * Der Streit in der sozialdemokratischen Partei. Die Vogel-Strauß-Politik unserer sämtlichen Parteien in ihrer Stellung zur Nationalitätenfrage führt in allen Lagern zum Verfall. DieAbstimmung der „internationalen“ Sozialdemokraten anläßlich der Resolution über die Komensky-Schulen in Wien zeigte diese Partei in drei Lager gespalten. Die tschechischen stimmten für die Resolution, die deutschen dagegen, die polnischen, ruthenischen und italienischen enthielten sich der Abstimmung. Diese seltsame Art der Abstimmung, sowie die Kommentare, die an diese Abstimmung sowohl in der „Arbeiter-Zeitung“ wie im „Pravo lidu“ geknüpft wurden, zeigen nicht nur eine stets wachsende Differenz zwischen der deutschen und tschechischen Sozialdemokratie, sondern sie beweisen auch, daß in der „internationalen“ Sozialdemokratie, trotz ihres theoretischen Bekenntnisses zur nationalen Autonomie, in der Praxis dieselbe Verwirrung herrscht, wie in allen nationalen Bourgeoisparteien. Daraus erklärt sich auch der Umstand, daß diese 88 Mann hohe „national-autonomistische“ Partei, trotzdem das „Volksparlament“ bereits 3 Jahre tagt, keinen Antrag betreffs Revision der Verfassung im Sinne der nationalen Autonomie eingebracht hat. Sonderbarer Weise echauffieren