Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 20 (20.5.1910)
- Date
- 1910-05-20
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite G JÜDISCHE ZEITUNG. Nr. 20 wollen, den Juden das primitivste Recht der nationalen Anerkennung und zwingt sie zu ehern Konkubinat mit den Deutschen. Die polnischen Machthaber und die galizischen Juden. Noch ärger liegen die Verhältnisse in Galizen und da zeigt sich auch ein Schulbeispiel für die Ehrlichkeit' der Beteuerungen der in Galizien allmächtigen polnischen Nation, die Minoritäten des Landes zu schützen und nicht vergewaltigen zu wollen. Auf Grundlage der neuen Wahlordnung zum Reichsrate wurden den Juden spezielle jüdische Bezirke konzediert, das heißt Bezirke, wo die Juden überwiegende Majorität haben. Es sind das meist städtische Bezirke. Was tut nun die polnische Majorität? Durch die bekannten galizischen Wahlmachinationen raubt sie förmlich den Juden alle diese Bezirke und besetzt sie mit ihren Anhängern, ln allen diesen Bezirken, wo die Juden kandidiert haben und das Recht zu kandidieren hatten, weil eben die Majorität der Wählerschaft und der Bevölkerung, dort jüdisch ist wurden polnische Kandidaten aufgestellt und es gelingt durch verschiedene Machinationen, durch Annullierung der Stimmen, durch unglaubliche Pressionen usw. die polnischen Kandidaten durchzubringen und so den Juden diese Kreise zu rauben. So war es in Stanislau, Buczacz, Zaleszczyki, Stryj, Kalusz, Zolkiew, Rawa ruska, Tarnobrzeg und einigen anderen. Und jetzt kommt der Obmann des Polenklubs und behauptet, daß gerade dem polnischen Gerechtigkeitsgefühle zu verdanken sei, daß die Jüdischnationalen eine Vertretung im Parlamente hätten. So ist es aber nicht! Denn wenn uns die polnischen Machthaber die genannten Städte nicht geraubt hätten, wären wir in viel größerer Anzahl vertreten, als es tatsächlich der Fall i s t. Nur in einem ausgesprochen jüdischen Bezirke sind wir trotz der Machinationen der Polen durchgedrungen, bezüglich der zwei anderen muß ich, entgegen den Ausführungen des Herrn Dr. Glabinski, wahrheitsgemäß konstatieren, daß im ersten Wahlgange die jüdischen Kandidaten nur jüdische Stimmen auf sich vereinigt hatten und daß erst im zweiten Wahlgange die Ruthenen für die jüdischen Kandidaten gestimmt haben. Es ist dies nur ein Beweis dafür, daß wohl bei den Ruthenen jener Gerechtigkeitssinn vorhanden ist, welcher den Polen fehlt Wir wollen hoffen, daß die Ruthenen auch weiterhin dieses Gerechtigkeitsgefühl den Juden gegenüber an den Tag legen werden. Aber bei der herrschenden, der polnischen Partei konnten wir einen derartigen Sinn für Gerechtigkeit leider niemals konstatieren. Wie die Regierung die galizischen Juden behandelt. Und auch die Regierung benimmt sich in Galizien keineswegs so, wie es nach den Ausführungen der verschiedenen Minister den Anschein hat In Galizien werden die primitivsten nationalen Rechte der jüdischen Bevölkerung mit Füßen getreten. In den Schulen darf das jüdische Kind den Religionsunterricht nicht in unserer Bibelsprache — nämlich in der hebräischen — genießen. Die Regierung hat nämlich den Unterricht der hebräischen Sprache in der Religionsstunde verboten. Hingegen hat die Regierung einen Referenten für jüdische Angelegenheiten bei der Statthalterei in Lemberg, den Professor Sternbach, angestellt, welcher gegen die i jüdischnationalen Bestrebungen geradezu wie ein Bluthund losgeht. Der schwerste Schlag aber ist es, daß die Regierung bei der bevorstehenden Volkszählung einer separaten Rubrik für die Nationalität keinen Raum geben will. Dadurch macht sie allen nationalen Minderheiten unmöglich, ihre Nationalität bei der Volkszählung überhaupt zu dokumentieren. Uns Juden gegenüber geht aber die Regierung in ihrer Unduldsamkeit noch weiter. Wenn wir Juden, gestützt auf unser gutes Recht, als Umgangssprache die jüdische angeben wollen, so wird sie, wie sie uns bedeutet hat, das nicht berücksichtigen, sondern anordnen, daß diese Eintragung gestrichen wird . .. (Abgeordneter Fresl: Das darf sie doch nicht streichen!) Das ist Tatsache, wir haben solche Erklärungen von den höchsten staatlichen Beamten erhalten und daß man uns entgegen unserem Willen der polnischen Nation zuzählen wird. Nun ist es aber notorisch, daß von den 900.000 Juden sich gewiß 800.000 der jüdischen Sprache in Wort und Schrift, im täglichen Leben und geschäftlichen Verkehr bedienen. (Abgeordneter Dr. Stand: Der Abgeordnete Dr. Gold spricht nicht anders als jüdisch!) Ja! Sogar Herr Korytowski spricht jüdisch und trotzdem gibt uns die Regierung nicht das Recht, die jüdische Sprache als Umgangssprache anzugeben. Meine Herren! Wir erblicken wie andere Parteien in der Geschäftsordnung nur einen Notbehelf für den Schutz der Minoritäten. Auch wir erachten es für unwürdig, daß gerade ein Staat, welcher berufen ist, die kleinen Nationen zu schützen, nur einen Notbehelf bietet, anstatt eine Einrichtung zu treffen, welche diesen Zweck völlig erfüllt Nichts wäre wünschenswerter, als daß endlich an Stelle dieses Notbehelfes eine Einrichtung geschaffen wird, welche die Minoritäten wirklich schätzt und den nationalen Frieden bringt. Die nationale Autonomie. Die eii.zige Einrichtung dieser Art wäre nach unserer Ansicht die nationale Autonomie. (Zustimmung.) Es ist merkwürdig: in einer Rundfrage, die vor zwei [ähren im Parlamente stattgefunden hat, haben sich fast alle Abgeordneten für die Idee der nationalen Autonomie ausgesprochen. Die Idee also wird allgemein gewürdigt. Ihre Durchführung ist so einfach, wie es nur sein kann. Die nationale Autonomie basiert auf dem freiwilligen nationalen Bekenntnisse jedes einzelnen Individuums. Gemäß diesen freiwilligen Bekenntnissen werden nationale Kataster gebildet, auf deren Grundlage die nationalen Gemeinden erstehen werden. Diese nationalen Gemeinden sollen zu nationalen Verbänden zusammengefaßt werden. Die nationalen Gemeinden, respektive Verbände übernehmen die Fürsorge für alle nationalen und kulturellen Bedürfnisse und Forderungen der betreffenden Nation, sie gründen ihre Schulen, ihre kulturellen Institutionen und arbeiten auch auf dem Felde der nationalen Fürsorge im Interesse des nationalen Wohles. Die Mittel dazu schafft sich die nationale Organisation durch Selbstbesteuerung ihrer Mitglieder. Die Mitglieder solcher nationaler Gemeinden und Verbände werden natürlich um so lieber die Steuern für Schulen und kulturelle. Erfordernisse zahlen, als sie sich bewußt sind, daß sie für ihre Angehörigen und nicht für eine fremde Nationalität Opfer leisten; andererseits werden die nationalen Streitigkeiten im Parlament und in den Landtagen aufhören. Das Parlament und die Landtage werden sich mit politischen und wirtschaftlichen Fragen beschäftigen; es wird keine Angriffe gegen eine andere Nationalität geben, keine Nationalität wird befürchten müssen, in nationalen Fragen von der anderen Nation überstimmt zu werden — und wir hätten endlich Friede und Ruhe unter uns. Es ist wahr, daß zur Einführung der nationalen Autonomie auch eine Aenderung der Verfassung in manchen Punkten notwendig ist, aber ich frage: ist es uns nicht lieber, die starren Paragraphen zu opfern, wenn es sich darum handelt, Versöhnung zwischen uns herbeizuführen und dem warmen Leben, daß in jeder Nation pulsiert, zur Entwicklung zu verhelfen. Gegen die neue Geschäftsordnung. So lange jedoch die nationale Autonomie im Parlamente nicht ernsthaft behandelt wird, so lange das Haus nicht versucht, die nationale Autonomie aus der Welt der Theorien in die Praxis zu setzen, so lange können wir der Handhabe, welche die bisherige Geschäftsordnung den nationalen Minderheiten bietet,jso lange können wir der bisherigen Obstruktionsmöglichkeit nicht entbehren. Darum werden wir gegen diese neue Geschäftsordnung stimmen. Auch aus anderen Motiven, welche in dieser Geschäftsordnungsvorlage selbst liegen, müssen wir uns gegen diese Vorlage erklären. Ein Anschlag gegen den Konstitutionalismus. Bis jetzt galt das Prinzip, daß kein Abgeordneter für seine parlamentarischen Aeußerungen zur Verantwortung gezogen werden dürfe. Hatte er einen Kollegen beleidigt, so konnte ihm die Mißbilligung ausgesprochen werden, aber Außenstehenden war bis jetzt nie das Recht gegeben, [in das Getriebe des Parlaments einzugreifen. Außenstehende haben nie das Recht gehabt, den Abgeordneten für die Betätigung seines konstitutionellen Rechles zur Verantwortung zu ziehen. Auf Grund der neuen Geschäftsordnung aber wird den Außenstehenden das Recht zuerkannt, die Abgeordneten, welche sich erlaubt haben, Außenstehende zu kritisieren, zur Verantwortung zu ziehen. Wissen die Herren nicht, daß dies ein gefährlicher Anschlag gegen die Freiheit der Meinungsäußerung und gegen das konstitutionelle Leben überhaupt ist? Wie leicht kann es geschehen, daß eine Gruppe von Außenstehenden im Einverständnis mit der Regierung oder mit einer Majoritätspartei plötzlich eine Reihe oppositioneller Abgeordneten vorwirft, daß sie' sich durch ihre Aeußerungen beleidigt fühlt und vom Hause verlangt, daß diese oppositionellen Abgeoreneten bestraft, daß heißt von den Sitzungen auf eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden. Regierung und Majoritätsparteien werden diesem Verlangen nachgeben und die oppositionellen Abgeordneten aus dem Hause weisen. Auf dieser Weise können es Außenstehende durchsetzen, daß eine ganze Gruppe von oppositonellen Abgeordneteten in den wichtigsten Momenten des parlamentarischen Lebens ausgeschaltet wird und gerade damals nicht in die Lage kommt, im Hause das Recht des Volkes zu verteidigen. Betrachten wir nun die Konstruktion dieses Paragraphen. Was bedeutet eigentlich eine Beleidigung? Es kann ja die leiseste‘Kritik, die leiseste mißfällige Aeußerung schon als eine Beleidigung ausgelegt und durch die Majoritätsparteien zu einer Beleidigung sanktioniert werden. Und wer soll der Richter sein? Wenn eine Beleidigung im normalen Leben vorkommt, so urteilt darüber ein parteiloser Richter, gegen sein Urteil ist die Berufung zulässig, der Angeklagte kann Beweise anführen und sich verteidigen. Nach der neuen Geschäftsordnung urteilt über eine solche Beleidigung eine Majorität, welche zum größten Teile parteiisch ist, und zwar urteilt sie ohne Beweise, ja auch ohne Anhörung des Angeklagten. Wir sehen also, daß durch diese Bestimmung geradezu das primitivste Recht eines jeden Bürgers, gehört zu werden und sich verteidigen zu können, wenn er angeklagt ist, hier mit Füßen getreten wird und daß der Abgeordnete, der ja die Pflicht hat, Mißständen nachzugehen und sie aufzudecken, ärger behandelt wird als der Bürger, den er vertritt, nicht davon zu reden, daß, wie schon früher erwähnt, durch eine heimtückische Machination das Haus durch Außenstehende überrumpelt werden kann. Der parteiische Präsident. Und noch eine Bestimmung, welche wir für dringend notwendig halten, finden wir nicht in der neuen Geschäftsordnung, nämlich eine Bestimmung, welche Rechte und Pflichten sowie die Stellung des Präsidenten normiert. Wir sehen leider, daß die Präsidenten und speziell der Präsident Dr. Pattai in der letzten Zeit sich vielfach Unduldsamkeit zuschulden kommen ließ (Zwischenrufe), daß der Präsident die Würde seines Standes nicht zu wahren wußte. (Zustimmung.) Als unlängst ein Klerikaler die jüdische Religion in einer unerhörten Weise beschimpfte und gegen die jüdische Nation mit unqualifizierbaren Ausdrücken loszog, da hat der Präsident die Würde seines Standes vergessen, dem Redner öffentlich Beifall gezollt und seiner Zustimmung Ausdruck gegeben. (Zwischenrufe.) Wir, die Jüdisch-Nationalen, haben uns das nicht gefallen lassen, wir haben dagegen protestiert und den Präsidenten an seine Pflicht erinnert. Durch unsere Proteste haben wir den Präsidenten gezwungen, den Saal zu verlassen. Was waren aber die Folgen? Der Präsident hat uns später den Ordnungsruf erteilt. (Zwischenrufe.) So amtiert ein Präsident eines Volkshauses und so behandelt er seine Stellung. Da müssen wir verlangen, daß in die Geschäftsordnung eine Bestimmung aufgenommen wird, welche garantiert, daß der Präsident völlig parteilos bleibt, und welche jeden Abgeordneten und jede Partei gegen mehr oder minder witzige Aeußerungen, insbesondere aber gegen Unflätigkeiten eines Präsitenten schützt. (Zustimmung.) Die Unterdrückung der Minoritätsparteien. Als Mitglied einer Minoritätspartei muß ich mich noch über einen Umstand beschweren, und zwar über den Umstand, daß die Regierung es nicht als ihre Pflicht erachtet, den Mitgliedern der Minoritätsparteien Rede und Antwort zu stehen. Wenn einem Mitgliede einer großen Partei irgendein Vorwurf gemacht wird, so steht gleich der Ministerpräsident auf und nimmt unaufgefordert diesen Abgeordneten in Schutz, beantwortet Interpellationen, die gar nicht an ihn gerichtet waren. Wenn aber wir im Interesse des Volkes, im Wege der Interpellationen, die Klagen des Volkes den Minister bekanntgeben, dann verstreichen Jahre und wir bekommen keine Antwort und hören gar nichts davon, ob die Regierung von unseren Interpellationen überhaupt Kenntnis genommen hat. Wenn wir die Interpellationen einbringen, so handelt es sich uns nicht um unsere persönliche Ehre oder um private Angelegenheiten, es handelt sich uns nur um die Wünsche und Forderungen der Nationen, beziehungsweise verschiedener Bevölkerungsschichten. Wir müssen daher verlangen, daß die Regierung diese Interpellation untersuche und auch beantworte. Erschwert nun die Regierung dieses Interpellationsrecht — und sie erschwert es in illegaler Weise, denn nach § 13 und § 21 des Grundgesetzes hat jeder Abgeordnete das Recht, zu interpellieren und Anträge zu stellen . . . (Abgeordneter Fresl: So wie es auch in allen anderen Parlamenten Europas ist!) . . . richtig, so wie es in anderen Kulturstaaten Europas ist —, wenn also dieses Recht erschwert wird, sollte wenigstens dementsprechend auch die Pflicht der Regierung ausgesprochen werden, die Interpellationen zu beantworten. (Zustimmung.) Wir brauchen gar nicht zu befürchten, daß die Interpellationen, respektive die Beantwortung derselben den Gang der Verhandlungen hemmen. Wir haben ja gesehen, daß die Interpellationen und die Beantwortung derselben gar nicht hemmend einwirken, daß trotz der vielen Interpellationen die parlamentarische Arbeit sich ganz ruhig abwickelt. Wir können ja auch eine Bestimmung aufnehmen, wonach die schriftliche Beantwortung der Interpellationen zulässig wäre. Wir müssen aber verlangen, daß die Regierung jedenfalls unsere Interpellationen beantwortet, wir müssen es verlangen im Interesse der Selbstachtung des Parlaments, wir müssen es vor allem verlangen im Interesse der Bevölkerung, welche wissen will, ob die Wünsche und die Forderungen, die wir hier in ihrem Namen Vorbringen, von der Regierung ernst genommen oder nur ad acta gelegt werden. (Zwischenrufe.) Herr Jabionski ist nicht schuldig, er verliest ja nur die Interpellationen. (Zwischenruf des Abgeordneten Jabionski.) Der Herr Schriftführer des Hauses beklagt sich, daß zu viele Interpellationen eingebracht werden und auch eines der offiziösen Blätter, die „Wiener Allgemeine Zeitung“, hat sich darüber beklagt, daß die Regierung viel zu viel mit den Interpellationen zu tun hat, daß viel zu viel Beamte sich mit diesen Sachen beschäftigen müssen. Der Umstand aber, daß so viele Interpellationen eingebracht werden, ist der beste Beweis, daß die Regierungsmaschine nicht richtig funktioniert, daß die Beamten ihre Pflicht nicht erfüllen, daß Mißstände Vorkommen. Je weniger Verletzungen bei der Regierung und ihren Organen Vorkommen werden, um so seltener werden wir vom Interpellationsrechte Gebrauch machen.