Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 20 (20.5.1910)
- Date
- 1910-05-20
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 20 JÜDISCHE ZEITUNG. bene b Willen hätten, unsere Sache in ihre Hände zu übernehmen, vorläufig in sehr geringer Anzahl vorhanden. Unsere Sache ist und bleibt dort noch lange auf importierte, nicht aus dem Lande stammende Kräfte angewiesen, und für diese ist der direkte Einfluß durch gesellschaftlichen Verkehr, durch persönliche Teilnahme an dem (übrigens sehr wenig entwickelten) öffentlichen Leben so gut wie unmöglich. Nur durch das geschriebene Wort können wir vorläufig unsere Meinungen dort zur Geltung bringen. Das aber können wir. ln keinem anderen Lande Europas hat das gedruckte Wort jene ungeheure Bedeutung, wie auf dem jungfräulichen Boden dieses politischen Neulandes; und dabei nirgends ist es so verhältnismäßig leicht, sich in der Presse Geltung und Achtung zu erwerben, wie in diesem frischen Milieu, wo das lokale Preßwesen noch an den Anfängen seiner Entwicklung steht. Mit Anstrengungen, die natürlich an sich selbst keine geringen sein können, die aber jedem europäischen Maßstabe weit Zurückbleiben, ließen sich Tribünen schaffen, von denen nicht nur etwas für obenerwähnte Voraussetzungen sondern auch, in dem geeigneten Moment, mit der Aufklärung der ottomanischen Oeffentlichkeit über das Wesen unserer Bestrebungen angefangen werden könnte. Die andere Seite unserer Aufgabe — Einflußnahme auf die ottomanische Judenheit — braucht es nicht, in ausführlicher Weise geschildert zu werden. Was wir von den türkischen Juden wollen und erwarten, liegt auf der Hand. Auf eines soll nur die Aufmerksamkeit des Lesers gelenkt werden: diese Einflußnahme bietet zwar nicht unbedeutende Schwierigkeiten, dieselben können aber nicht denjenigen gleich sein, auf die wir in Europa stoßen, weil es sich um ein Milieu handelt, wo noch keine anderen ideellen Werte unserem Ideale gegenüberstehen, wo die tatsächliche Assimilation mit dem herrschenden Volksstamme noch nicht einmal bei Einzelnen angefangen hat, wo keine einzige der lokalen Kulturen eine überwiegende Anziehungskraft besitzt und wo selbst der französische Einfluß der Alliance als ein starkes Gegengewicht gegen die Türkisierung in Betracht gezogen werden muß. Auf Grund nicht nur persönlicher Erfahrungen, sondern eine von berufenen Beobachtern geteilte Ueberzeugung zum Ausdruck bringend, darf ich es behaupten: noch niemals -standen wir so schönen Entwicklungs- und Schaffensmöglichkeiten gegenüber, wie eben in diesem Milieu, dessen Beeinflußung für uns von so außerordentlicher Wichtigkeit ist. Hier kommt aber nicht allein die Presse in Betracht, sondern auch etwas anderes, dasjenige nämlich, womit in diesem Lande alle anderen Nationalbewegungen anfangen, leben, stehen und fallen: die Schule. Der hebräische Gan-Jeladim und Beth-Hassefer als Schule für die Kinder, hebräische, spaniolische und französische Presse als Schule für die Erwachsenen. Die Erfolge, die damit zu erzielen wären, lassen sich heute nicht ermessen, vielleicht weil sie — im Vergleich mit der Beschränktheit unserer europäischen Möglichkeiten — sich weit ins Unermeßliche hinausstrecken ... Seit Jahren reden wir von politischer Betätigung. Hier stehen wir vor dem richtigen Felde und hier wird sich der innere Wert unseres Redens erweisen. Qui si parrä la tua rebilitate, um es mit dem großen Italiener zu sagen. Haben wir Verständnis und Empfindung für politische Perspektiven? Reichen so weit unsere politischen Horizonte? Jetzt wird es sich zeigen. Jetzt oder niemals! Aus dem Parlamente. Abg. Stand über den Wahlgerichtshof. Der Legitimationsausschuß hielt am Mittwoch, den II. d. M., eine Beratung über die Schaffung eines Wahlgerichtshofes ab. Das Referat erstattete Dr. L i e b e r m a n n, woraus sich eine interessante Debatte entspann. Als erster Redner sprach Abg. Bielohlawek, der eine Reihe von Einwendungen gegen dieses Institut vorbrachte. Ihm replizierte darauf unser Gg. Abg. Stand in einer längeren Rede, die wir hier wiedergeben: Bevor ich in die meritorische Debatte über das Referat eingehe, muß ich auf eine Erscheinung aufmerksam machen, die leider eine österreichische Spezialität geworden ist. Wirsehen es zum Beispielbei der Sozialversicherung, einer Institution, die fast seit einem halben Jahrhundert in den modernen Staaten besteht und sich vollständig bewährt, daß man bei uns darüber vonleider maßgebenden Seiten mit einer Ironie und Ueberlegenheit spricht, als wäre das ein Experiment. So geschah es auch beim Wahlgerichtshot. Die Art und Weise, in der Landesausschuß Bielohlawek sprach, würde die Vermutung zulassen, daß dieser Antrag sein Entstehen einem politischen Exaltado oder parlamentarischen Abenteurer verdankt. Bielohlawek warnt vor diesem Novum und sagt, wir werden uns mit der Einführung eines solchen Wahlgerichtshofes vor ganz Europa blamieren. Ich möchte ihn nun aufmerksam machen, daß in der Mehrzahl der Verfassungsstaaten die Institution seit Jahren besteht. Wir haben sie im weitesten Osten in Japan, wir haben sie im entfernten Westen in Kanada. Sie existiert in Bulgarien und Serbien, in Finnland und Schweden, in Ungarn und selbstverständlich im klassischen Lande des Parlamentarismus, in England. Sie bewährt sich dort viele Jahre, es ist also sicher kein Experiment. Ich will auch darauf aufmerksam machen, daß auch wir hier im österreichischen Parlamente gerade jetzt das 25jährige Jubiläum der Einbringung eines Antrages über den Wahlgerichtshof feiern. Und wissen sie, Herr Bielohlawek, wer diesen Antrag am 19. Februar 1885 eingebracht hat? Es war kein parlamentarischer Neuling, kein unreifer Politiker, kein Sozi, auch kein Judenknecht, wie sie sich auszudrücken belieben, es war der Präsident des Abgeordnetenhauses, Graf Coronini. Es ist unsere Pflicht, aus dem Archiv des Hauses diesen Antrag herauszuziehen und ihn der parlamentarischen Beratung zuzuführen. Wir müssen es aus eine Reihe von Gründen tun. Erstens, wenn unser Ausschuß i nach sechsjähriger iätigkeit die Wahlprüfung nicht beendigt haben wird, was bei der schleppenden Taktik der Majoritätsparteien sicher zu befürchten ist, so soll er doch wenigstens ein Remedium für künftige Gewalttaten und Mißbräuche schaffen, wenn er sich vor ganz Europa nicht bloßstellen will. Denn wenn das nicht geschieht, so drohen uns speziell in Galizien Mißbräuche und Gewalttaten. Wenn für dieselben keine Sühne verlangt wird, so werden die Mißbräuche bei künftigen Wahlen noch größer sein als unter P o t o c k i. Zweitens bin ich von einem prinzipiellen Standpunkte ausgehend für den Wahlgerichtshof. Die Beurteilung der Legalität der Wahlen ist eine Rechts- und keine Machtfrage. Da entscheidet nicht Majorität oder Minorität, da muß man den Partei- und politischen Standpunkt vollständig ausschalten, da kann nur der Richter entscheiden. Das Parlament ist hier also vollständig inkompetent. Denn die Abgeordneten, die hier ein Richteramt ausüben, sind befangen. Sie sind entweder Parteigenossen, die über ihren Parteifreund urteilen und ihm daher immer Recht geben, auch wenn er im Unrecht ist, oder politische Gegner, die ihren Kollegen verurteilen, auch wenn das Recht auf seiner Seite ist. Sie sind judices in sua causa und das ist doch sicher unmöglich. Es können daher nur unbefangene, vorurteilslose Männer, nicht Politiker darüber urteilen. Bedenken sie auch, Herr Bielohlawek, ihre Partei ist heute in der Majorität; wenn sie einmal zur Minorität wird, dann werden sie ihren heutigen Standpunkt sehr bedauern. Ich stelle an den hohen Ausschuß folgende Frage: Wie können Männer Gesetze schaffen, welche die Gesetze mit Füßen getreten haben? In unserem Hause sitzen Moysas, Starzynskis, Lubomirskis und viele andere, die ausschließlich der Vergewaltigung aller Gesetze, der Unterdrückung des Rechtes ihr Mandat verdanken. Zu Gesetzgebern eignen sich Gesetzübertreter am allerwenigsten. Welche Ironie ist unser Ausschuß! Wir haben bereits die Annullierung eines Mandates beschlossen. Der unrechtmäßige Träger dieses Mandates ist längst tot und noch kam nich,t einmal die Beratung darüber vors Haus. Vielleicht erwarten die Herren seine Auferstehung (Lebhafte Heiterkeit), um endlich über diese Sache Beschluß zu fassen? Herr Bielohlawek sagt, daß die genaue Erhebung der Wahlen auch beim Gerichtshöfe unmöglich sein wird, daß man häufig Hunderte von Zeugen wird verhören müssen und die Kosten enorme sein werden. Ich mache sie aufmerksam, daß doch über Gemeinderatswahlen der Verwaltungsgerichtshof urteilt. Und die Reichsratswahlen sind doch mindestens so wichtig, wie die Wahl in irgend einem entlegenen Orte Dalmatiens oder der Bukowina, die doch nur lokale Bedeutung hat. Im übrigen werde ich mir auch erlauben, bei der Spezialdebatte einige Anträge zu stellen, welche darauf hinauslaufen werden, daß der verlierende Teil die Prozeßkosten, und wenn der Protest frivol und leichtsinnig eingebracht wurde, auch eine empfindliche Mutwillensstrafe zu zahlen hat. Alle diese Umstände, die ich angeführt habe, das primitive Gebot der Gerechtigkeit und die Würde unseres Hauses erheischen es, daß wir den Wahlgerichtshof schaffen. Ich und meine Parteigenossen werden uns wärmstens dafür einsetzen, wir werden für diese Institution stimmen. (Lebhafter Beifall.) Abgeordneter Dr. Gabel über die Geschäitsord nungsref orm. In der Sitzung vom 13. Mai 1910 hielt das Mitglied des „Jüdischen Klub“ Gg. Dr. Gabel eine hochbedeutsame und eindrucksvolle Rede, die wir nachstehend im Wortlaut wiedergeben: Geschäftsordnung und Minoritätenschutz. Meine Herren! Fast alle Redner, die bisher das Wort ergriffen haben, gaben zu, daß die geltende Geschäftsordnung außer der expeditiven Erledigung der Vorlagen noch einen anderen Zweck zu erfüllen hätte, nämlich den, die Minoritäten, sei es die politischen oder nationalen, vor der Majorität zu schützen. Ich kann mich da auch auf Persönlichkeiten berufen, deren Aeußerungen kraft ihrer Stellung eine autoritative Bedeutung beizumessen ist. Der letzte Präsident des Kurienparlaments Graf Vetter von der Lilie hat ausdrücklich in der letzten Sitzung des Kurienparlaments gesagt, daß die geltende Geschäftsordnung für die parlamentarischen Minderheiten eine Schutzwaffe gegen jede Ueberstimmung in besonders wichtigen Fragen bilde. Er sagte weiter: „Soll die Obstruktion, welche gerade die wirksamste Schutzwaffe war, verschwinden, so wird man darauf bedacht sein müssen, jenes geschäftsordnungsmäßige Vetorecht, das bisher in der Form der Obstruktion ausgeübt wurde, durch eine andere Art von Minoritätenschutz zu ersetzen.“ Auch der gegenwärtige Ministerpräsident hat in der ersten Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses im Dezember 1908 erklärt, daß die nationalen Gruppen immer mit der Möglichkeit rechnen, daß eine Koalition gegen sie zustande kommen könnte und wollen, um in diesem Falle eine Majorisierung in ihren Lebensfragen verhindern zu können, auf jene Handhaben, die ihnen die Geschäftsordnung bietet, nicht verzichten. Nun wird diesen Minderheiten durch die neue Geschäftsordnung diese Schutzwaffe einfür allemal aus der Hand genommen, es wird ihnen aber nichts dafür gegeben, was ihnen eine Handhabe gegen eine Majorisierung bieten könnte. Die Behauptung verschiedener Redner, daß außer der Obstruktion in der Geschäftsordnung genug Wafien dieser Art existieren, ist aus der Luft gegriffen, denn wir sehen schon jetzt auf Grund der bestehenden provisorischen Geschäftsordnung, daß jede Opposition unmöglich gemacht wurde. Auch die vielfachen Beteuerungen der Regierung sowie der Majoritätsparteien, daß sie nicht daran denken, die Minoritäten zu vergewaltigen, sind nur schöne Worte, mir fehlt aber vollständig der Glaube daran. Betrachten wir, wie die Regierung die Nationalitäten, die in der Minorität sind, in nationalen Fragen schützt. „Die anderen“. Wir haben so ein Beispiel im Bukowinaer Landtage gehabt. Dort wurde nach langen Kämpfen eine neue Wahlordnung beschlossen. Alle Parteien, selbst die Rumänen, die den Juden nicht besonders gut gesinnt sind, haben den Juden eine nationale Kurie konzediert und es wurde auch einstimmig die Schaffung dieser nationalen Kurie beschlossen. Was tat die Regierung? Trotzdem der erwähnte Beschluß einstimmig gefaßt worden war, trotzdem alle anderen Nationalitäten sich dafür eingesetzt hatten, trat die Regierung diesen Beschluß mit Füßen, deklariert, daß den Juden kein nationales Recht zu gewähren sei, daß den Juden keine nationale Kurie zukomme und zwängt die Juden zusammen mit den Deutschen in eine gemeinsame Kurie, die die „Kurie der Deutschen und der anderen“ heißt. „Die anderen“ — das sind nämlich die Juden. (Abgeordneter Fresl: Wie in Mähren!) Ja, wie in Mähren. Eine solche Zusammenkoppelung ist weder den Deutschen noch den Juden erwünscht. Die Deutschen wünschen nicht mit den Juden, und wir wünschen auch gar nicht mit den Deutschen gewaltsam zusammengezwängt zu werden. (Abgeordneter Fresl: Das ist ganz falsch! Wie kann sie Sie in die deutsche Kurie einschließen?) Tatsache ist es! ... und doch kann sich die Regierung nicht auf ein höheres Niveau schwingen, sondern benimmt gegen den Willen der anderen Nationalitäten in der Bukowina und entgegen der Tatsache, daß die Juden sich dort als selbständige Nation fühlen und als solche angesehen werden