Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 19 (13.5.1910)
- Date
- 1910-05-13
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 Schriften“ konstituiert und 'besteht ,äus..fplgen-. den Mitgliedern: Adolf Böhm, Obmann des Westösterreichischen zionistischen Zentralkomitees, Prof. Dr. Leon Kellner, Obmann des Bukowinaer zionistischen Distriktskomitees, Dr. Otto Abeies, Dr. Leo Goldhammer, Dr. Isidor Margulies, Dr. Ernst Müller, Dr. Bernhard Müntz, Dr. David Rothblum, Dr. Bernhard Wachstein, Dr. Hugo Zuckermann. Der geschäftsführende Ausschuß besteht aus: Prof. Dr. Leon Kellner als Obmann, Dr. David Rothblum als Obmannstellvertreter, Dr. Leo Goldhammer als Schriftführer. Näheres über den Zweck der Gesellschaft und über des Programm wird in der nächsten Nummer der „Jüdischen Zeitung“ erscheinen. Unser Verhältnis zu den Kultusgemeinden. Referat, erstattet am H. westösterreichischen Zionistentag von Dr. Robert Lichtwitz (Kultusvorsteher derTroppauer israelitischen Kultusgemeinde). Schon kurze Zeit nach dem Einsetzen des Zionismus in Oesterreich drängte sich den Leitern der Bewegung mit Naturnotwendigkeit der Gedanke auf, ihr besonderes Augenmerk den Kultusgemeinden zuzuwenden und ging alsbald von' unserem verewigten Führer Herzl die Parole aus: Erobert die Kultusgemeinden! Autonomie der Kultusgemeinden. In Oesterreich, wo wir Juden vorläufig nur als Religionsgenossenschaft gesetzlich anerkannt sind, bilden die Kultusgemeinden das einzige Feld einer gewissen Autonomie, ein Gebiet der Selbstverwaltung. Bei der immer mehr fortschreitenden Zurückdrängung und Entrechtung der Judenschaft in Staat und Gesellschaft konnten sich auch die uns ferne stehenden und selbst gegnerischen Kreise unserer Glaubensgenossen nicht dem Zwange entziehen, dieses engumfriedete Gebiet, unsere eigene Häuslichkeit vor fremden Eingriffen und Einschränkungen zu hegen und zu schützen, sie waren aber anderseits und sind es zum großen Teile auch heute noch, ängstlich bemüht, dem neuen Zeitgeiste, den jungjüdischen Bestrebungen, die immer lauter und vernehmlicher an die Pforten dieses Hauses pochen und Einlaß begehren, den Eintritt zu erschweren oder ganz unmöglich zu machen. Doch Zeit u-id natürlche Entwicklung sind unsere mächtigsten Bundesgenossen und bringen uns dem Ziele näher. Ausnahmssteliung Wiens gegenüber den Kultusgemeinden in der Provinz. Für die praktische Durchführung dieser Forderungen tritt aber sofort die Ausnahmsstellung Wiens zutage, weshalb auch die Referate für Wien und die Provinzen Westösterreichs von besonderen Referenten heute erstattet werden. Die Reichshauptstadt mit ihren 170.000 —180.000 Juden, mit ihrem stetigen Zuwachs der jüdischen Bevölkerung aus den verschiedenen Provinzen des In- und Auslandes, den so großen Gegensätzen dieser Juden in gesellschaftlicher, wirtschafilicher und kultureller Beziehung, aber auch den großen Gegensätzen in rituellen und religiösen Anschauungen verlangt eine gesonderte, selbständige Betrachtungsweise gegenüber den Juden der westösterreichischen Provinzen, wo' es nur vereinzelte größere Gemeinden mit nur wenigen Tausend jüdischen Einwohnern gibt. Hingegen bestanden in den Provinzen in den letzten Dezennien eine Reihe alter, lebenskräftiger Judengemeinden auf dem Fiaehiande. Die stetig fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung, aber auch der auf dem Lande in die Existenzbedingungen des Einzelnen tiefer eingreifende Nationalitätenhader, die ganze staatliche Gesetzgebung, der immer festere Zusammenschluß der einzelnen Erwerbszweige mit seinen gegen den Zwischenhandel gerichteten Tendenzen brachten es mit sich, daß die Lage der Juden in den Landgemeinden der Sudetenländer immer unhaltbarer wurde und ein ständiges Abströmen derselben in die großen Städte alltäglich stattfindet. Dadurch haben die Kultusgemeinden auf dem Lande im Laufe der Jahre nicht nur an Kopfzahl, sondern vor allem an Steuerkraft eingebüßt, daß manche derselben nur mit Hilfe der vorhandenen Stiftungen weitervegitieren, andere aber nicht mehr imstande sind, ihre Institutionen aufrecht zu erhalten und ihre Funktionäre zu entlohnen. Sie müssen daher, um der sonst unvermeidlichen Auflösung zu entgehen, Anschluß an die Nachbargemeinde suchen. JÜDISCHE ZEITUNG. Es bereitet sich entwicklungsgemäß eine Neuordnung der Gemeindeverhältnisse vor, in welche der Staat über kurz oder lang eingreifen wird, und da müssen vor allem wir Zionisten gerüstet am Platze stehen. Ein engerer Zusammenschluß der Provinzgemeinden ist unausbleiblich, aus reinen Verwaltungsrücksichten wird es dann zum Ausbau der Reichsorganisation kommen, die heute auch schon vom Gemeindebunde ängestrebt wird und deren Durchführung wir mit allen Kräften unterstützen und fördern müssen. Auch das innere Gefüge dieser Provinzgemeinden hat eine wesentliche Veränderung erfahren. Bis in unsere Tage herrschten hier mehr patriarchalische Verhältnisse. Die Gemeindewürden vererbten sich in wenigen Familien, deren Häupter nicht nur durch Besitz und soziale Stellung, sondern auch durch jüdisches Wissen und echte Liebe zum Judentum zur Leitung ihrer Gemeinde berufen erschienen und sich auch ganz dieser Ehrenstellung widmeten. Heute gilt' aber so manchem Kultusvorsteher seine Stellung nur als Sp r u ng b r e 11 für ein stärkeres Hervortreten in der großen Oefientiichkeit, wird der Einfluß der Juden bei den politischen und Gemeindewahlen von ihm für seine besonderen Zwecke ausgenützt. Zwar hat so manches Glied dieser früher in ihren Gemeinden hoch angesehenen und maßgebenden Familien seinen Austritt aus dem Judentum vollzogen, um — wie sie glauben — auf der Höhe der Zeit zu stehen, beibehalten haben aber die Kultusvorsteher noch vielfach den alten Kehillageist in seinen wirklich überlebten Formen und üben eine förmliche Diktatur oder mit nur wenigen Gleichgesinnten eine Alleinherrschaft aus auf Grund eines unzeitgemäßen, engherzigen Wahlrechtes. Ausdehnung des Wahlrechtes. Dieses plutokratisch-oligarchische System von Gemeindeverwaltung widerspricht aber in erster Linie den demokratischen Anschauungen des Judentums, widerspricht aber auch dem ganzen Zeitgeiste, dem durch Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechtes für das Parlament und durch Ausdehnung des Wahlrechtes in den anderen gesetzgebenden und Verwaltungskörpern Rechnung getragen wurde. Darum ist auch für die Kultusgemeinden das allgemeine gleiche Wahlrecht ■ mit aller Energie anzustrebe’n, -zumindest aber — wenn schon gegenwärtig nicht alle Gemeindevertreter von allen Steuerträgern gleichzeitig gewählt werden können — ist eine derartige Aenderung des Wahlkörpersystems durchzuführen, daß gleich große Wählergruppen die gleiche Anzahl von Vertretern zu wählen haben. Damit aber jedermann, der einen selbständigen Erwerb hat, zur Besteuerung herangezogen und so des Wahlrechtes teilhaftig werden kann, muß der niederste Steuersatz so niedrig als nur möglich bemessen werden. Der Einwand, daß die Kultusgemeinde eine bloße Verwaltungsbehörde und für eine solche das allgemeine gleiche Wahlrecht nicht am Platze wäre, ist nicht stichhältig. Aufgaben der Gemeinden. Denn nach unserer Auffassung hat sich die Kultusgemeinde um alle jüdischen Angelegenheiten zu kümmern, sie hat nicht bloß für die Befriedigung der rituellen und rein konfessionellen Bedürfnisse der Gemeindeangehörigen zu sorgen, sondern hat in allen Fragen, welche das Wohl und Wehe derselben betreffen, ordnend und führend einzugreifen. Vor allem hat sie der Erziehung der heranwachsenden Jugend ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und demnach der Erteilung des Religionsunterrichtes ihre ganz besondere Fürsorge zu widmen. In unseren Tagen, da das jüdische Wissen in Familie und Haus immer mehr schwindet, da althergebrachte Ueberliefcrungen und Gebräuche mit schlecht angebrachter Ueberlegenheit abgetan werden und ganz unjüdischen, einer fremden Umgebung nachgeäfften Sitten und Einführungen weichen müssen, in einer Zeit, da oft das Kind im Elternhause durch nichts daran erinnert wird, daß es in einem jüdischen Hause heranwächst, hat die Schule solchen Kindern gegenüber eine doppelt schwere Aufgabe zu erfüllen, da der Religionslehrer an vielen, zwar sonst hypermodernen, in puncto Judentum aber höchst rückständigen Müttern keine Unterstützung, eher noch Gegnerschaft findet. Bei der nur knapp zugemessenen Unterrichtszeit kommt es dann in erster Linie nicht so sehr auf einen schön ausgedachten Lehrplan, als vielmehr auf die Lehrbefähigung des Lehrers selbst an. Darum ist das Hauptgewicht aut die Seite ä richtige Heranbildung der geeigneten Lehrkräfte zu legen. Damit siel: aber auch di-.- entsprechenden Persönlichkeiten diesem Lehrfach widmen können, muß die Stellung des Religionslc'nrers eine möglichst unabhängige und gesicherte sei;:, er muß über ein standesgemäßes Einkommen verfügen können und eine gesicherte Zukunft vor sich sehen. Weil aber jetzt für solche Lehrer ganz unhaltbare Zustände herrschen, nimmt der Zuzug zu diesem wichtigen Berufe immer mehr ab, ist die Qualität der Religionslehrer vielfach eine durchaus nicht befriedigend, sind auch die Erfolge des Unterrichtes oft sehr mangelhaft. Hier muß vor allem Wandel geschaffen werden, soll nicht weiterhin eine Jugend heranwachsen, welche ihr Judentum bei der ersten Gelegenheit von sich wirft, wenn sie das Leben etwas härter anfaßt, weil sie den inneren Gehalt, den sittlichen und kulturellen Wert ihres Judentums gar nicht kennt. Bibliotheken und Lesehallen. Aber auch die der Schule schon entwachsene Jugend wie alle Gemeindeangehörigen müssen durch Einrichtung von Bibliotheken und Lesehallen und durch Veranstaltung von Vorträgen Gelegenheit finden, das heute wieder lebhafter pulsierende jüdische Schrifttum kennen zu lernen, die jüdischen Schriftsteller so indirekt durch größeren Absatz ihrer Werke zu neuen Schöpfungen angeregt werden. Jüdische Jugendbünde. Nach dem Beispiel der im Deutschen Reiche in den letzten Jahren in so vielen Orten gegründeten jüdischen Jugendbünde soilten auch bei uns ähnliche Vereinigungen -der im Handel und Gewerbe beschäftigten Jugend unter Patronage der Kultusgemeinden gegründet und ohne besondere Hervorkehrung einseitiger Tendenzen vor allem die geistigen Schätze des Judentums aber auch die geistigen Strömungen außerhalb desselben diesen Kreisen zugänglich gemacht werden, damit sich jedermann auch in Tagesfragen ein selbständiges Urteil bilden könne. An diesem Erziehungswerke hätten in erster Linie die Rabbiner mitzuwirken, deren Stellung, wenn sie nicht schon mit der des Religionslehrers identisch ist, in gleicher Weise unabhängig und sichergestellt werden muß. Stellung der Gemeindefunktionäre. Ueberhaupt ist es eine beinahe selbstverständliche Pflicht einer geordneten Gemeindeverwaltung, den Wirkungskreis aller Gemeindeangestellten durch eine zeitgemäße Dienstordnung genau zu umgrenzen, um sie nicht der Willkür einzelner Vorsteher oder Vorstandsmitglieder auszuliefern, ihre Bezüge so zu bemessen, daß sie nicht auf Nebenerwerb angewiesen und für die Tage der Erwerbsunfähigkeit und des Alters entsprechend versorgt sind. Gemeindeverbände. Freilich wird sich das alles erst durch Schaffung von Verbandsinstituten durchführen lassen, da die Einkünfte kleiner Gemeinden für die selbständige Durchführung solcher Einrichtungen nicht ausreichen. Da drängt sich also der Ruf nach Organisation von selbst auf die Lippen. Armenwesen. Dann wird sich auch eine Regelung des jetzt häufig ganz darniederliegenden Armenwesens anbahnen, es werden sich zentrale Vorkehrungen gegen Wanderbetteiei und Schnorrertum treffen lassen. Durch statistische Erhebungen werden wir einen wichtigen Einblick in die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden bekommen und damit auch ein Fingerzeig für die Berufswahl der heranwachsenden Jugend. Das heute vielfach zersplitterte Wohltätigkeits- und Fürsorgewesen wird in geregelte Bahnen gelenkt und durch gemeinsame großzügige Schöpfungen den wirklich Bedürftigen eine dauernde Hilfe nnd Rettung gebracht werden, die Unwürdigen und Arbeitsfähigen aber werden der Gesamtheit weniger zur Last fallen. Weiter ins Einzelne gehende, fester umrissene Maßnahmen lassen sich für die Gesamtheit der Provinzgemeinden, welche doch vielfach differente Körperschaften bilden, in diesem Rahmen nicht aufstellen, es läßt sich nur der Geist, die Richtung hervorheben, nach welcher in den ganz chaotischen Zuständen Ordnung geschaffen werden soll. Hierzu bedarf es neben besonderen Leistungen der bezahlten Gemeindeangestellten der arbeitsfreudigen Mitarbeit der frei gewählten Gemeindevertreter. Hier müssen wir Zionisten mit unserem zukunttsfrohen Idealismus werktätig einsetzen.