Jüdische Zeitung
- Journal
- Jüdische Zeitung
- Volume
- 4 (1910)
- Issue
- 19 (13.5.1910)
- Date
- 1910-05-13
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 19 JÜDISCHE ZEITUNG Seite 3. lichkeit geben wird, sich in Palästina als Ackerbauer niederzulassen. Wir werden aber an die große Aufgabe der Schaffung der Agrarbank umso freudiger und zielsicherer gehen können, wenn wir die oben skizzierte, viel leichter durchführbare Aibeit hinter; uns haben werden. Zur Klärung dieser überaus wichtigen Frage erachte ich es für nötig, meinen Gegenvorschlag gleichfalls zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Ich sende daher eine Kopie dieses Briefes an die „Jüdische Rundschau“ und an die „Jüdische Zeitung“ i zur Veröffentlichung.; Ich empfehle mich Ihnen bestens und zeichne j mit vorzüglicher Hochachtung und freundlichem Zionsgruß j Ihr ganz ergebener M. Ussischkin. * * * (Gg. Dr. Sandler, Breslau, sandte uns eine Erwiderung auf diese Aeußerungen, die wir in der nächsten Nummer veröffentlichen werden.) Die Roseggerspende des Deutschen Schulvereines und wir Juden. Als jüngst die jüdischen Wähler des I. Wahlkörpers der Inneren Stadt Wien die vom Judentum abgefallenen Gemeinderatskandidaten energisch abschüttelten, wollten manche Zionisten kaum glauben, daß hier schon die mühsame Saat unserer Ideen von nationalem Selbstbewußtsein und Stolz in die Halme schießt, sondern suchten krampfhaft nach anderen Deutungen lokaler und persönlicher Natur. Wer aber die Augen nach allen Seiten offen hält, muß erkennen, daß der Ausfall der innerstädtischen Gemeinderatswahl sich organisch in die begonnene Regeneration unserer Judenschaft einfügt. Welch schwärmerische Verehrung haben die Juden Westösterreichs dem Deutschen Schulverein entgegengebracht und wieviel hunderttausende, wohl auch Millionen Kronen an Mitgliedsbeiträgen und Spenden! Nun hat seit einer Reihe von Jahren der Schulverein allerdings redlich das Seinige dazu beigetragen, die Juden zu ernüchtern; er hat keine jüdischen Lehrer angestellt, er hat die früher von ihm subventionierten deutschsprachigen Judenschulen in Böhmen verdorren lassen, er hat sich schließlich den stets erneuten Anträgen seiner deutschnationalen Mitglieder gefügt und den einzelnen Ortsgruppen das Recht, Mitglieder aufzunehmen, das heißt praktisch Juden nicht aufzunehmen, ausgeliefert und sein Obmann, Reichsratsabgeordneter Dr. Groß, hat als Präsident der deutschen Fortschrittspartei die Judensperre gegen die Dr. Kuranda, Dr. Ofner und Hock praktiziert, sowie den christlichsozialen Antrag Schmid auf perzentuelle Beschränkung der jüdischen Schüler durch Stimmenthaltung unterstützt. —- Da jedoch der Deutsche Schulverein oder doch seine judenfrommen Ortspruppen nach wie vor das jüdische Geld mit Freuden annehmen, ließ sich bei der bisher bewiesenen jämmerlichen Bescheidenheit der Juden wohl erwarten, daß sie diese letzte Gelegenheit, ihre „Gleichberechtigung“ zu betätigen, nicht so leicht versäumen werden. Und dennoch hat sich das Bild in letzter Zeit gewaltig geändert! Als Ende April 1909 der populäre Steirer Dichter Peter Rosegger ausgerechnet im „Neuen Wiener Tagblatt“ die Parole ausgab, durch 1000 Zeichnungen zu 2000 Kronen dem Deutschen Schulverein zum Jubiläum 1910 seines 30jährigen Bestandes einen zwei Millionenfond aufzubringen, da regte sich unter den Deutschen aller Stände ein solch opferfroher Wetteifer, daß bereits im April 1910 das Ziel erreicht, ja schon, der dritten Million zu, überschritten war. Wenn wir jedoch die im „Getreuen Eckart“ abgedruckte Liste der Spender jener bisher 1100 „Bausteine“ aufmerksam prüfen, so finden wir, daß die Juden diesmal die Gelegenheit, ihr so arg bezweifeltes Deutschtum durch Geldopfer zu erhärten und sich den Ruhm der Druckerschwärze zu holen, gründlich verschmäht haben. Und von den unseligen 13 Ausnahmen, die noch immer am Karren des Deutschen Schulvereines schleppen, tut es offensichtlich die Mehrzahl schier unfreiwillig, weil im Joche öffentlicher Würden oder sonst aus Angst vor den „anderen“. Da finden wir gleich drei deutschmährische Landtagsäbgeordnete, Dr. Philipp Ritter von Gomperz, Arnold Grünfeld und Dr Alfred F i s c h e 1 sowie zwei Familiengenossen des „berühmten“ Professors und Reichsratsabgeordneten Redlich, Fritz Redlich-Göding und Baurat Karl Redlich- Wien, dann Adolf Fische 1-Niemes, ferner den Präsidenten der Deutschen Handelskammer Reichenberg Alois N e u m a n n, den Vertrauensmann der deutschen Rechtsanwälte und Kammerpräsidenten Dr. Friedrich K a u f m a n n-Prag, schließlich Verwaltungsrat Richard Liebe n-Wien, Rudolf Ritter von G u t m a n n-Wien, Ferdinand Fleischmann, Metallwarenfabrikant in Mödling, Kästner & Oehler, Modewarenhändler in Graz und Albert Hahn, Röhrenwalzwerk, Berlin-Oderberg. Selbst wenn die getauften Juden und Judenstämmlinge hinzugezählt werden, so kommt man noch immer nicht auf 30 Bausteine! Auch der neue Aufruf des Schulvereines an die Kaufleute und Industriellen, gefertigt von den Juden Alois Neumann und v. Fuhrmann, wird ihm da nicht viel helfen. Noch ein Schritt der Besserung und unsere reichen Juden werden ihre Taschen nicht bloß den deutschen Sammelzwecken verschließen, sondern denen ihres eigenen, jüdischen Volkes weit erschließen. M. Aus dem Parlamente. Zur Schenkerfrage. Interpellation des Abg. Dr. Heinrich Gabel und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Minister des Innern. In Galizien sind vom Jahre 1910 angefangen die Schenker, die bisher ihr Schankgewerbe auf Grundlage des Propinationspachtrechtes ausgeübt haben, genötigt, um Konzession für Ausübung des Schankgewerbes einzuschreiten. Diesen Umstand benützen manche dazu um die bedrängte Lage der Bewerber für eigene Zwecke auszubeuten. So hat Graf Anton Koziebrodzki auf den Gütern des Grafen S i e m i n s k i und des Fürsten Czartoryski alle denselben gehörigen Lokalitäten, in welchen bisher von den betreffenden Schenkern der Propinationsausschank betrieben wurde, gemietet und vermietet dieselben wieder, jedoch unter der Bedingung, daß ihm vor allem ein zwei- bis dreifacher höherer Mietzins als bisher bezahlt wird, sowie, daß der betreffende Schenker sich verpflichtet, nur von ihm (dem Grafen Koziebrodzki) Bier und Branntwein zu beziehen. Zu diesem Zwecke läßt er sich von den Mietern Akzepte über je 7 bis 800 Kronen ausfolgen, welche ihn berechtigen sollen, von demjenigen, der von ihm Bier und Branntwein nicht beziehen wird, den in den Akzepten genannten Betrag als Pönale einzutreiben. Geht der eine oder der andere der Schenker auf dies Verlangen des Grafen nicht ein, so droht ihm der Graf, daß er sich bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft verwenden werde, daß der Widerspenstige keine Konzession erhalte. Dieser Herr Graf hat auch den Herrn von Rodzadowski, Besitzer von Purowka und Kurator von Lukama und Rozyska dahin zu beeinflussen gewußt, daß Herr von Rodzadowski die auf seinen Gütern ansässigen Schankgewerbetreibenden zu sich berief, ihnen drohte, sie im Betriebe ihrer Mühlen- und sonstigen Geschäfte zu verhindern, wie auch die Begebung der Schank-Konzessionen an sie zu hintertreiben, falls sie sich nicht verpflichteten, vom Grafen Koziebrodzki das Bier und den Branntwein zu beziehen. Auf dieser Weise ist es dem Grafen Koziebrodzki gelungen, etwa 50 Schankgewerbetreibende zu verpflichten, daß sie von ihm das Bier und den Branntwein beziehen. Die Gefertigten stellen hiemit an Seine Exzellenz die Anfrage: 1. Ist dem Herrn Minister des Innern eine Beeinflussung der Bezirkshauptleute in Galizien seitens Grafen Anton Koziebrodzki und Herrn von Rodzadowski in der Richtung bekannt, daß nur diesen Schenkern die Konzession zum Branntweinausschank erteilt werden, welche sich vcpflichten von diesen Herren Bier und Branntwein zu beziehen. 2. Ist der Herr Minister des Innern gewillt zu veranlassen, daß die Verteilung der Schank-Konzessionen seitens der Bezirkshauptmannscbafisleute in Galizien in legaler Weise vorgenommen wird. * * * Gesetzwidrigkeiten in Galizien. Interpellation des Abgeordneten Dr. Heinrich Gabel und Genossen an Seine Exzellenz den Herrn Landesverteidigungsminister betreffend die gesetzwidrigen Handlungen des in O b e r t y n in Galizien stationierten Gendarmeriepostenkommandanten Schmidt. Die Gefertigten bringen im Nachstehenden die gesetzwidrigen Handlungen des inObertyn in Galizien stationierten Gendarmeriepostenkommandanten Schmidt sowie die Unregelmäßigkeiten bei der seitens des Bezirkswachtmeisters J a s i e w i c z durchgeführten Untersuchung gegen Schmidt zur Kenntnis. Dem Postenkommandanten wird zum Vorwurfe gemacht: 1. daß er den in Obertyn wohnhaften Moses Jung ersucht habe, daß er ihm jemand nennen solle* bei welchem man 200 Kronen erpressen könne; 2. bat Schmidt, wie dies der genannte Moses Jung in der Untersuchung ausgesagt hat, einem Herrn Knoll den Betrag von 50 Kronen angeboten, damit ein Mitglied des Bezirksausschusses Elenski für einen gewissen Zweck gewonnen werden soll; 3. ist bei der oberwähnten Untersuchung seitens der Anna Gebührer, Tochter des Chune Gebührer, bereits bestätigt worden, daß Schmidt sie zu der schönen und jungen Pepi Litwak geschickt habe, mit der Aufforderung, daß die Litwak zu ihm in die Kaserne kommen solle. Hiebei ließ er ihr drohen, daß, wenn sie nicht komme, es ihrer Mutter Chana Lea Litwak, gegen welche Schmidt wegen Wuchers die Vorerhebungen pflog, schlecht ergehen würde. In der Tat verhaftete Schmidt, als die Pepi Litwak seiner Aufforderung nicht Folge leistete, die Chana Lea Litwak unter dem Vorwände der Verabredungsgefahr. Schmidt kam dann täglich zum Fenster des Arrestlokales, in welchem sich die Chana Lea Litwak aufhielt und beschimpfte sie. 4. Wird dem Schmidt zum Vorwurfe gemacht, daß er bei dem Berl Leib Ertenstreich 14 Kronen und bei Josef Nussenfreß in Jakobowka bei Obertyn 60 Kronen erpreßt habe; 5. ließ sich Schmidt vom Pächter des Gutes Dzurkow Herrn Erbsen sowie von dem Pächter des Gutes Hawrylak, Bezirk Horodenka, Herrn Josef Rotstein ohne Entgelt Fuhren beistellen; 6. versuchte Schmidt die Tochter des Benjamin Kopelmann, Chana Kopelmann in Obertyn, während des Dienstmarsches zu verführen und ist es dem Mädchen nur dadurch gelungen der ihr drohenden Gefahr zu entgehen, daß sie sich zu einem Bauer flüchtete; 7. von dem jüdischen Schächter Weißbrot aus Dzurkow bei Obortyn hat Schmidt 30 Kilogramm Federn erpreßt; 8. anläßlich eines dem Schmidt seitens der Statthalterei in Lemberg zugekommenen Auftrages, bei Herrn Abraham Bernhaut in Obertyn eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, weil gegen denselben die Anzeige erstattet worden war, daß er falsche Banknoten fabriziere, hat Schmidt die Geschäftsbücher des Bernhaut konfisziert, dieselben jedoch nicht einer Behörde abgeliefert, sondern bei sich in der Kaserne behalten. Man sollte meinen, daß die dem Gendarmeriepostenkommandanten Schmidt Vorgesetzte Behörde, welcher all die früher aufgezählten gesetzwidrigen Handlungen des Schmidt durch Anzeigen zur Kenntnis gebracht wurden, durch höhere Organe eine strenge Untersuchung gegen denselben einleiten würde, allein sie begnügte sich mit der Absendung des Bezirkswachtmeisters Jasiewicz aus Horodenka, welchen sie mit der Durchführung der Untersuchung betraute. Herr Jasiewicz leitete die ihm gestellte Aufgabe damit ein, daß er vor allem die ganze Nacht mit dem Beschuldigten in der Kaserne zechte, sodann des Morgens in Begleitung des Schmidt sich zu denjenigen Personen begab, von welchen eine Aussage gegen Schmidt zu erwarten war. So begaben sich die beiden in das Haus der Anna Gebührer, dann in das Haus der Chane Lea Litwak, wo in Anwesenheit des Beschuldigten die Beschwerdeführer wie auch Zeugen ausgefragt wurden. Auch in anderen oben angeführten Fällen wurden Zeugen in Anwesenheit des Beschuldigten ausgefragt und dadurch in ihren freien Aussagen gänzlich eingeschüchtert. Auch scheinen dem Schmidt die gegen ihn vorgebrachten Beschuldigungen noch vor der Untersuchung bekanntgegeben worden zu sein, da er kurz vor der Untersuchung zur Chana Kopelmann schickte und sie ersuchen ließ, daß sie gegen ihn vor dem die Untersuchung führenden Jasiewicz nichts aussagen möge. Die gefertigten stellen die Anfrage: 1. Ist Eure Exzellenz gewillt, eine strenge Untersuchung gegen den Gendarmeriepostenkommandanten Schmidt einzuleiten, jedoch nicht durch Organe, welche dem Schmidt an Rang ziemlich gleich